Sammelthread Fragen zum Altersvorsorgedepot

  • Die FAQ vom BMF schreibt recht eindeutig:

    Kann ich meinen alten Riester-Vertrag behalten, aber auf den ursprünglich festgelegten Auszahlungsplan verzichten?

    Vertragliche Änderungen von bestehenden Riester-Verträgen sind möglich, jedoch nur im Konsens der Vertragsparteien. Im Einvernehmen mit Ihrem Anbieter können Sie von der Verrentungspflicht abweichen. Ein Wechsel zur neuen steuerlichen Förderung ist dagegen auch ohne Zustimmung Ihres bisherigen Anbieters möglich.

  • hervorragender Rentenfaktor (knapp unter 50).

    dass in der Rente ab einer Rentendauer von 24 Jahren der Riester im Vorteil ist, weil ab dann die lebenslangen Riester-Zahlungen höher sind als die Zahlungen

    Mit so einem Rentenfaktor hast du vor Steuern und Inflation mit 17 Jahren dein Kapital schon wieder raus.

    Nicht vergessen: ein alter Riester von vor 2012 kann schon mit 60 in die Auszahlung gehen.
    Das AVD erst mit 65.

  • Mit so einem Rentenfaktor hast du vor Steuern und Inflation mit 17 Jahren dein Kapital schon wieder raus.

    Nicht vergessen: ein alter Riester von vor 2012 kann schon mit 60 in die Auszahlung gehen.
    Das AVD erst mit 65.

    Ja, das ist mir bewusst. Wenn ich den Riester-Rentenbeginn auf 60 festlegen würde, wäre der Rentenfaktor zwar etwas geringer (44,9), aber nach 19 Jahren hätte ich das Kapital komplett ausgezahlt bekommen, also mit 79.

    Daher gibt es einiges abzuwägen. Das AV-Depot hat mich daher noch nicht überzeugt. Und die Szenarienmaschine läuft heiß.

    Ein weiter Besparen des Riester-Vertrages scheidet trotzdem erstmal aus. Trotz der bisher guten Entwicklung sind die Kosten vergleichsweise hoch. Die sinken aber enorm auf 0,2% p.a. wenn ich den Vertrag beitragsfrei stelle, weil der größere Teil der Kosten an den Beiträgen hängt. Daher kommen für mich gerade nur zwei Alternativen in Frage: 1. Riester behalten aber beitragsfrei stellen und die zukünftigen Sparraten ins AV-Depot stecken oder 2. das Riester-Kapital komplett ins AV-Depot verschieben.

    Und dann geht die Rechnerei los (Rendite-Annahmen, Rentenbeginn, davon abhängig ggf. unterschiedliche Auszahlungsbeginne, mögliche Rentenbezugsdauer, ....). Plus Fragen wie Vererbbarkeit und Unsicherheiten, wie zum Beispiel der Auszahlungsplan genau aussehen kann/soll.

  • Ich beziehe eine Riesterrente, deren Abschluss vor 2012 liegt. Ist es wohl möglich die Auszahlung so zu verändern, das ich sie bis zum 85. Lebensjahr komplett ausbezahlt bekomme, ohne das sie nach dem 85. dann zu einer Leibrente umgewandelt wird, oder gilt diese Möglichkeit nur für Verträge, die noch nicht in Auszahlung sind? Habe mir mit 60 Jahren 30 % direkt auszahlen lassen und auch die nicht geförderten Anteile kapitalisiert.

  • Ich beziehe eine Riesterrente, deren Abschluss vor 2012 liegt. Ist es wohl möglich die Auszahlung so zu verändern, das ich sie bis zum 85. Lebensjahr komplett ausbezahlt bekomme, ohne das sie nach dem 85. dann zu einer Leibrente umgewandelt wird, oder gilt diese Möglichkeit nur für Verträge, die noch nicht in Auszahlung sind? Habe mir mit 60 Jahren 30 % direkt auszahlen lassen und auch die nicht geförderten Anteile kapitalisiert.

    darf man fragen, was du für einen Rentenfaktor hast. Die sind ja bei solch alten Verträgen oft noch recht hoch. Vielleicht bekommst du sie über diesen Weg "komplett ausgezahlt" oder sogar überzahlt?

  • Danke, wieder was gelernt :)

    Hier auch die Textstelle aus den FAQ des Bundesfinanzministeriums:

    Zitat

    Der frühestmögliche Beginn der Auszahlungsphase ist die Vollendung des 65. Lebensjahres, der spätmöglichste Beginn der Auszahlungsphase die Vollendung des 70. Lebensjahres. Ein früherer Beginn der Auszahlungsphase ist zulässig, wenn eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte oder eine Versorgung nach den beamten- und soldatenversorgungsrechtlichen Regelungen bereits vor Vollendung des 65. Lebensjahres gezahlt wird. Entscheidend ist aber der individuell vereinbarte Beginn der Auszahlungsphase in dem zwischen Anbieter und Altersvorsorgenden abgeschlossenen Altersvorsorgevertrag.

  • Nein, das geht nicht. Die volle Förderung gibt es nur einmal, auch wenn man zwei AVDs eröffnen kann. Ob man die Förderung auf zwei Depots verteilen kann? Glaube nicht.

    Dann handelt es sich bei diesem Video von Finanztip bei Minute 11:00 um eine Fehlinformation:

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  • Habe ich richtig verstanden, dass man künftig pro Person 2 AV-Depots haben kann und auf beide die volle Förderung bekommt?

    Wen dem so wäre müsste man ja nicht drüber nachdenken und direkt 2 abschließen.

    Du kannst zwar zwei Verträge pro Person abschliessen und dann pro Vertrag max. 6.840 EUR einzahlen. Die staatliche Förderung bzw. der maximale Sonderausgabenabzug ist aber trotzdem personenbezogen und auf eine Einzahlung von max. 1.800 EUR pro Person begrenzt. Du bekommst also keine doppelte Förderung bzw. keinen doppelten Sonderausgabenabzug (nach Günstigerprüfung) nur weil du zwei Verträge abschliesst.

    Die Differenz zwischen max. 2x6.840 EUR = 13.680 Euro minus 1.800 Euro = 11.880 EUR fließen dann zwar ungefördert in die beiden Depots, profitieren dort aber vom Steuerstundungseffekt (keine Steuer bei Umschichtung zwischen ETFs, keine Vorabpauschale). Kann also trotzdem Sinn machen. Insbesondere dann wenn die Kosten des Vertrages sehr niedrig sind, idealerweise unter 0,2% p.a. Und noch mehr wenn in der Auszahlphase der persönliche Steuersatz niedrig ist.

  • Die Differenz zwischen max. 2x6.840 EUR = 13.680 Euro minus 1.800 Euro = 11.880 EUR fließen dann zwar ungefördert in die beiden Depots, profitieren dort aber vom Steuerstundungseffekt (keine Steuer bei Umschichtung zwischen ETFs, keine Vorabpauschale). Kann also trotzdem Sinn machen. Insbesondere dann wenn die Kosten des Vertrages sehr niedrig sind, idealerweise unter 0,2% p.a. Und noch mehr wenn in der Auszahlphase der persönliche Steuersatz niedrig ist.

    Kennt jemand eine Quelle in der das mal durchgerechnet wurde oder hat es vielleicht selbst berechnet? Bei welchem AVD-Gebührensatz und welchem persönlichen Steuersatz lohnt sich der reine Steuerstundungseffekt ohne Berücksichtigung der Förderung? Also volle 13.680 Euro in zwei Verträge, davon dann 11.880 EUR ungefördert. Insbesondere bei sehr langem Anlagehorizont?

  • Beim Finanzministerium bin ich über Infos zum AVD-Standarddepot gestolpert, die ich in dieser Klarheit noch nicht gelesen habe:

    Zitat

    Anbieter müssen auch ein sogenanntes Standarddepot anbieten: Dabei handelt es sich um ein besonders einfaches Altersvorsorgedepot, in dem zwei vom Anbieter festgelegte OGAW-Fonds bespart werden. Einer davon fungiert als „Rendite-Baustein“ (z. B. ein Aktien-ETF auf den MSCI World), der andere OGAW ist der „Sicherheits-Baustein“ (z. B. ein Staatsanleihen-ETF). Die Aufteilung der Beiträge auf die Fonds und das Ablaufmanagement gegen Ende der Ansparphase sind vom Anbieter so voreingestellt, dass Altersvorsorgende keine eigenen Anlageentscheidungen treffen müssen. Altersvorsorgende können von diesen Voreinstellungen allerdings auch abweichen. Die Grundstruktur des Standarddepots entspricht der Empfehlung von Verbraucherschützern für eine möglichst einfache und zugleich flexible Kapitalanlage (vergleiche z. B. das sogenannte Pantoffel-Portfolio der Stiftung Warentest). Anbieter müssen für das Standarddepot einen Online-Abschluss ermöglichen, können aber auch andere Abschlusswege eröffnen. Das Standarddepot eignet sich prinzipiell auch für einen Abschluss ohne Beratung.

    Was uns da wohl erwartet? Feste Kombinationen wie Xtrackers All-World+DBX0T8, Amundi ETF151+Smart Overnight oder jeweils eine Auswahl aus mehreren Baustein-ETFs? Und ob iShares noch einen thesaurierenden eb.rexx rausbringt?

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