Asset Deal + RĂĽckzahlung

  • đź“„ Foren-Beitrag: Investition in Bäckerei-Ăśbernahme – rechtliche & wirtschaftliche Einordnung

    Situation:
    Ich plane die Übernahme einer etablierten Bäckerei an einem guten Standort. Der Betrieb verfügt über Stammkundschaft, und die Belieferung durch den bisherigen Betreiber bleibt bestehen.

    Ich würde hierbei als alleiniger Kapitalgeber auftreten und ca. 30.000 € für Inventar, Maschinen und Standort investieren.

    Konstellation:
    Das Projekt soll gemeinsam mit weiteren Personen umgesetzt werden, die ĂĽber Erfahrung in Gastronomie und Organisation verfĂĽgen. Diese bringen kein eigenes Kapital ein, sondern ausschlieĂźlich Know-how, Arbeitsleistung und ggf. Waren.

    - Ich: 100 % Kapital (30.000 €)
    - Weitere Beteiligte: operative Tätigkeit / Know-how / ggf. Warenlieferung
    - Eine aktive Mitarbeit meinerseits ist möglich, aber nicht zwingend

    Zusätzlich ist vereinbart, dass ich mein eingesetztes Kapital inkl. Aufschlag (insgesamt 40.000 €) zurückerhalte.

    ---

    Meine Fragen:

    1. RĂĽckzahlung bei alleiniger Finanzierung
    Ist es rechtlich und wirtschaftlich korrekt, dass mir als alleinigem Kapitalgeber zunächst die vollständige Rückzahlung meines Investments (30.000 € + vereinbarter Aufschlag) zusteht, bevor Gewinne verteilt werden?
    Oder kann Know-how / Arbeitsleistung anderer Beteiligter diesen Anspruch reduzieren?

    2. Einordnung: Darlehen vs. Beteiligung
    Wird eine solche Konstellation rechtlich eher als Darlehen (§ 488 BGB) eingeordnet (mit voller Rückzahlungspflicht), oder besteht die Gefahr, dass sie als gesellschaftsrechtliche Beteiligung gewertet wird – mit entsprechendem Verlustrisiko?

    3. Fall des Scheiterns
    Im Falle einer wirtschaftlichen Schieflage oder Aufgabe des Geschäfts:
    - Habe ich weiterhin Anspruch auf 100 % RĂĽckzahlung meines eingesetzten Kapitals?
    - Oder könnte argumentiert werden, dass ich als „Partner“ ein anteiliges Verlustrisiko (z. B. 50 %) trage, obwohl ich der einzige Kapitalgeber bin?

    4. Absicherung über Drittvermögen
    Ist es rechtlich möglich und üblich, die Rückzahlung meines Investments vertraglich an den Verkauf eines anderen Vermögenswertes eines Beteiligten zu koppeln (z. B. notarielle Vereinbarung)?
    Welche Sicherheiten wären hier sinnvoll (z. B. Grundschuld, Bürgschaft etc.)?

    5. Eigentum und Absicherung
    Ist es sinnvoll, bis zur vollständigen Rückzahlung rechtlicher Eigentümer von Inventar und Maschinen zu bleiben (z. B. über Eigentumsvorbehalt), um das Risiko zu minimieren?

    ---

    Ziel:
    Ich möchte verstehen, wie diese Konstellation rechtlich eingeordnet wird und wie ich mein eingesetztes Kapital bestmöglich absichern kann – insbesondere im Hinblick auf den Worst Case.

    Vielen Dank vorab für eure Einschätzungen!

  • FĂĽr so ein Projekt braucht es einen Vertrag, damit ihr euch auch noch vertragt, wenn es knirscht und nicht mehr läuft.

    Und wie schon gesagt, begleitet von Steuer- und Rechtsberatung.

    Ansonsten: viel Erfolg.

    Frage am Rande: kleine Position Wagniskapital oder hauptamtliches Finanzengagement? Schon Erfahrung mit Business Invests? Ist ja am Ende eine geschlossene Beteiligung.

  • Klar, Sicherheiten sind immer gut und mĂĽssen vereinbart werden. Ist das Inventar 30k wert? Was ist mit Miete, Energiekosten, Lohnkosten, Wareneinsatz?

    Gibt es einen Businessplan?

    Sitzt eine Bank mit am Tisch?

    Warum macht die Bäckertruppe keinen Deal mit einer Bank?

    Wie sieht die EK Rendite aus?

  • Hast du keinen Steuerberater der solche Fragen beantworten kann?

    Meine Meinung: 30k? Billig! Finger weg!

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

    Satt 300k+ Neubauwohnungen brauchen wir 300k+ Abschiebungen, um schnellere Arzttermine zu ermöglichen und Stadt- und Gemeindeabgaben zu senken.

  • 1. RĂĽckzahlung bei alleiniger Finanzierung
    Ist es rechtlich und wirtschaftlich korrekt, dass mir als alleinigem Kapitalgeber zunächst die vollständige Rückzahlung meines Investments (30.000 € + vereinbarter Aufschlag) zusteht, bevor Gewinne verteilt werden?
    Oder kann Know-how / Arbeitsleistung anderer Beteiligter diesen Anspruch reduzieren?

    Ich würde mal vermuten, dass sich die anderen Beteiligten ein Gehalt bezahlen, was natürlich den Gewinn verringert. Unter diesen Umständen: ja die Arbeitsleistung verringert den Gewinn.

    Ich verstehe auch nicht ganz, wieso der Titel Asset-Deal heißt. Ist der Plan, dass du die Assets (Inventar, Maschinen, und Standort) aus einer bestehenden Firma kaufst? Dann gehören diese dir und du kannst sie verkaufen/vermieten. Das ist etwas anderes. Es hört sich ja eher an als ob du einfach nur ein Darlehen gibts....

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