Privater Darlehensvertrag Deine Vorlage für einen privaten Darlehensvertrag

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Falls Du privat jemandem Geld leihen willst, solltest Du auf jeden Fall einen schriftlichen Darlehensvertrag aufsetzen.
  • Im Vertrag sollte die genaue Darlehenssumme stehen und wann und wie der Darlehensnehmer die geliehene Summe zurückzahlen muss.
  • Bei einem größeren Darlehen sollte die Rückzahlung abgesichert sein. Ein notarielles Schuldanerkenntnis über die Höhe des Darlehens ist sinnvoll.

So gehst Du vor

  • Du solltest alle Details des Darlehensvertrags mit Deinem Vertragspartner genau besprechen und in einem Vertrag schriftlich festhalten.
  • Fertige den Vertrag zweifach aus. Ein von Euch beiden unterschriebenes Exemplar verbleibt im Original bei Dir, das andere bekommt Dein Vertragspartner.
  • Du kannst dazu unser Muster für einen privaten Darlehensvertrag verwenden.

Zum Download

Was tun, wenn Dich ein Freund oder jemand aus der Familie um Geld bittet? Wenn Du das Geld hast und es ihm leihen möchtest, spricht nichts dagegen. Damit Ihr beide rechtlich auf der sicheren Seite seid bei einem solchen Privatkredit, solltet Ihr gemeinsam einen Vertrag aufsetzen. Dazu kannst Du unseren Muster Darlehensvertrag verwenden.

Privater Darlehensvertrag: Muster zum Herunterladen

Ein Darlehen im Familien- und Freundeskreis ist eine schwierige Angelegenheit, da es Ärger und Abhängigkeiten mit sich bringen kann. Gerade deshalb solltest Du die Bedingungen des Darlehensvertrags immer schriftlich fixieren.

Verwende am besten unser Vertragsmuster, das wir Dir als Download zur Verfügung stellen. Damit schaffst Du Klarheit und Rechtssicherheit. Kommt es zum Streit oder weiß niemand mehr genau, wieviel Geld geliehen wurde, kannst Du auf einen schriftlichen Beweis zurückgreifen.

Mustervorlage privater Darlehensvertrag

Hier kannst Du Dir unsere Mustervorlage für einen privaten Darlehensvertrag herunterladen:

Zum Download

Welche Punkte gehören in den Darlehensvertrag?

In einem Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber dazu, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich, dafür einen Zins zu zahlen und zu einem vereinbarten Zeit­punkt das Darlehen zurückzuzahlen (§ 488 BGB).

Unser Vertragsmuster enthält alle wesentlichen Punkte, die zwischen Dir und Deinem Vertragspartner in einem privaten Darlehensvertrag geregelt sein sollten:

1. Darlehenssumme

Die Darlehenssumme solltest Du genau festlegen, damit es zu keinen Nachforderungen kommt. Überlege gut, in welcher Höhe das Darlehen tatsächlich benötigt wird. Je geringer das Darlehen, desto rascher ist es wieder zurückgezahlt.

2. Darlehensdauer

Das Darlehen sollte immer für eine feste Laufzeit gewährt werden. Dann ist allen Beteiligten klar, wann das Geld wieder zurückgezahlt sein muss. In unserem Muster ist deshalb eine feste Laufzeit vorgesehen, deren Länge Du allerdings selbst festlegen kannst.

Wird die Laufzeit im Vertrag nicht geregelt, muss das Darlehen erst nach Kündigung zurückgezahlt werden. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate (§ 488 Abs. 3 BGB). Du kannst im Vertrag auch eine kürzere Frist festlegen.

3. Zinsen

Neben der Zinshöhe solltest Du festlegen, in welchem Turnus die Zinsen berechnet werden und wann der Darlehensnehmer Zinsen zahlen muss: immer am Ende des Jahres oder erst bei Tilgung des Darlehens.

Achtung: Die Zinsen sollten sich am Marktzins orientieren, da sonst die Gefahr besteht, dass das Finanzamt das Darlehen als Schenkung sieht, was unangenehme steuerliche Konsequenzen haben kann. Dann kann nämlich Schenkungssteuer anfallen.

4. Rückzahlungsweise

Du solltest vereinbaren, ob das Darlehen in monatlichen Raten zurückgezahlt werden soll oder auf einen Schlag nach Beendigung des Darlehens.

Unsere Emp­feh­lung: Vereinbare eine monatliche Tilgung und lege die Anzahl der Raten bereits vorab genau fest. Das reduziert das Risiko, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt wird.

5. Verzug

Regelungen zum Verzug und den Verzugszinsen sind üblich und auch sinnvoll. Zu späte Tilgungs- oder Zinszahlungen begründen Verzugszinsen. Sie werden nach den allgemeinen Verzugsregelungen bemessen. Nach dem Gesetz liegt der regelmäßige, jährliche Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Auf der Website der Bundesbank findest Du die aktuellen Basiszinssätze. Der Verzugszins liegt seit 1. Januar 2023 bei 6,62 Prozent für Verbraucher (Stand: März 2023).

Mit diesen Zinsrechner für Verzugszinsen kannst Du ganz einfach die Verzugszinsen berechnen, wenn das geliehene Geld zu spät zurückgezahlt wird oder ausbleibt.

6. Kündigung

Schon bei Abschluss des Darlehensvertrags solltest Du einen Zeit­punkt festlegen, zu dem das Geld zurückgezahlt sein muss. Dann musst Du den Vertrag nicht extra kündigen. Wird die Dauer des Darlehensvertrags nicht festgelegt, muss er vor der Rückzahlung gekündigt werden.

Sollte sich der Darlehensnehmer in Verzug befinden oder die vereinbarte Sicherheit nicht liefern, darf der Darlehensgeber vorzeitig aus wichtigem Grund kündigen. Die Gründe für eine vorzeitige Kündigung haben wir in unserem Vertragsmuster einzeln aufgeführt.

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Wann brauchst Du Sicherheiten?

Bei höheren Darlehenssummen solltest Du unbedingt auf Sicherheiten bestehen. Entscheidend ist dabei, ob Du den Verlust des Geldes verschmerzen könntest. Um das Risiko zu reduzieren, dass Du das Geld nicht zurückbekommst, ist eine Sicherheit wichtig.

Eine Kreditsicherheit kann zum Beispiel in Form einer Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung vereinbart werden. Die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch ist ebenfalls möglich, falls Immobilien vorhanden sind. Bei kleineren Darlehen ist das nicht erforderlich, denn dafür fallen zusätzliche Gebühren an. Denn für die Eintragung einer Grundschuld musst Du zum Notar.

Notarielles Schuldanerkenntnis

Bei höheren Darlehenssummen solltest Du als Darlehensgeber zusätzlich ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung verlangen. Das hat den Vorteil, dass Du einen sogenannten Titel in der Hand hältst und mit der Urkunde den Gerichtsvollzieher beauftragen kannst, sofern der Darlehensnehmer seine Schulden nicht zurückzahlt.

Der Darlehensnehmer muss dazu allerdings zu einer Notarin oder einem Notar. Erst nach Vorlage des notariellen Schuldanerkenntnisses sollte der Darlehensbetrag ausgezahlt werden. Für kleinere Darlehen ist ein Schuldanerkenntnis nicht erforderlich.

Was solltest Du bei unserem Muster beachten?

Unser Mustervertrag Privatdarlehen ist ein Vorschlag für eine mögliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Du kannst auch andere Formulierungen wählen. Bei der Verwendung unseres Musters musst Du beachten, dass Du das Dokument auf Deinen besonderen Einzelfall anpassen musst.

Es gibt Freifelder in unserem Vertragstext, die Du entsprechend ausfüllen musst: die Vertragsparteien, die Höhe des Darlehens, die Rückzahlungsrate und Eure Kontoverbindungen. Ferner werden zu einzelnen Regelungen unterschiedliche Optionen angeboten, die Du entsprechend ankreuzen solltest. Tust Du das nicht, wird der gesamte Darlehensvertrag in sich unschlüssig und ist damit juristisch angreifbar.

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