Privater Darlehensvertrag Deine Vorlage für einen privaten Darlehensvertrag

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Falls Du privat jemandem Geld leihen willst, solltest Du auf jeden Fall einen schriftlichen Darlehensvertrag aufsetzen.
  • Im Vertrag sollte die genaue Darlehenssumme stehen und wann und wie der Darlehensnehmer die geliehene Summe zurückzahlen muss.
  • Bei einem größeren Darlehen solltest Du die Rückzahlung absichern. Ein notarielles Schuldanerkenntnis über die Höhe des Darlehens ist dann sinnvoll.

So gehst Du vor

  • Du solltest alle Details des Darlehensvertrags mit Deinem Vertragspartner genau besprechen und in einem Vertrag schriftlich festhalten.
  • Fertige den Vertrag zweifach aus. Ein von Euch beiden unterschriebenes Exemplar verbleibt im Original bei Dir, das andere bekommt Dein Vertragspartner.
  • Du kannst dazu unser Muster für einen privaten Darlehensvertrag verwenden.

Zum Download

Was tun, wenn Dich eine Freundin oder jemand aus der Familie um eine größere Summe Geld bittet? Wenn Du das Geld hast und es ihm leihen möchtest, spricht nichts dagegen. Damit Ihr beide rechtlich auf der sicheren Seite seid bei einem solchen Privatkredit, solltet Ihr gemeinsam einen Vertrag aufsetzen. Dazu kannst Du unseren Muster Darlehensvertrag verwenden.

Privater Darlehensvertrag: Muster zum Herunterladen

Ein Darlehen im Familien- und Freundeskreis kann zu einer schwierigen Angelegenheit werden, da es Ärger und Abhängigkeiten mit sich bringen kann. Außerdem verlangst Du im privaten Bereich keine Schufa-Auskunft, weißt dementsprechend wahrscheinlich wenig bis nichts über das Zahlungsverhalten Deines Kreditnehmers. Es besteht ein Risiko, dass Du das Geld nicht pünktlich und in voller Höhe zurückbekommst. Besonders innerhalb der Familie kann die Grenze zwischen Darlehen und Schenkung verschwimmen. Gerade deshalb solltest Du die Bedingungen des Darlehensvertrags immer schriftlich fixieren.

Verwende am besten unser Vertragsmuster für einen Darlehensvertrag, das wir Dir als Download zur Verfügung stellen. Damit schaffst Du Klarheit und Rechtssicherheit. Kommt es zum Streit oder weiß niemand mehr genau, wie viel Geld geliehen wurde, kannst Du auf einen schriftlichen Beweis zurückgreifen.

Mustervorlage privater Darlehensvertrag

Hier kannst Du Dir unsere Mustervorlage für einen privaten Darlehensvertrag herunterladen:

Zum Download

Welche Punkte gehören in den Darlehensvertrag?

In einem Darlehensvertrag verpflichtet sich der Darlehensgeber dazu, dem Darlehensnehmer einen Geldbetrag in vereinbarter Höhe zur Verfügung zu stellen. Der Kreditnehmer verpflichtet sich im Gegenzug, für die geliehene Summe Geld einen Zins zu zahlen und zu einem vereinbarten Zeit­punkt das Darlehen zurückzuzahlen (§ 488 BGB).

Unser Vertragsmuster enthält alle wesentlichen Punkte, die zwischen Dir und Deinem Vertragspartner in einem privaten Darlehensvertrag geregelt sein sollten:

1. Darlehenssumme

Die Darlehenssumme solltest Du genau festlegen, damit es zu keinen Nachforderungen kommt. Entscheide, in welcher Höhe das Darlehen tatsächlich benötigt wird. Je geringer das Darlehen, desto rascher ist es wieder zurückgezahlt. Überlege Dir sehr gut, bevor du größere Summen an Freunde oder Verwandte verleihst. Mach Dir klar: Dies kann die Beziehung zwischen Euch auch belasten.  

2. Darlehensdauer

Das Darlehen sollte immer für eine feste Laufzeit gewährt werden. Dann ist allen Beteiligten klar, wann das Geld wieder zurückgezahlt sein muss. In unserem Muster ist deshalb eine feste Laufzeit vorgesehen, deren Länge Du allerdings selbst festlegen kannst.

Wird die Laufzeit im Vertrag nicht geregelt, muss das Darlehen erst zurückgezahlt werden, wenn der Darlehensvertrag gekündigt wird. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt drei Monate (§ 488 Abs. 3 BGB). Du kannst im Vertrag auch eine kürzere Frist festlegen. Sind keine Zinsen vorgesehen, so ist der Darlehensnehmer auch ohne Kündigung jederzeit zur Rückzahlung berechtigt (§ 488 Abs. 3 Satz 3 BGB).

3. Zinsen

Neben der Zinshöhe solltest Du festlegen, in welchem Turnus die Zinsen berechnet werden und wann der Darlehensnehmer Zinsen zahlen muss: immer am Ende des Jahres oder erst bei Tilgung des Darlehens.

Du kannst auch ein zinsfreies Darlehen vergeben. Davon ist allerdings abzuraten, da sonst die Gefahr besteht, dass das Finanzamt das Darlehen als Schenkung sieht, was unangenehme steuerliche Konsequenzen haben kann. Dann kann nämlich Schenkungssteuer anfallen. Dazu müsste das Darlehen über dem Schenkungssteuerfreibetrag liegen. Für nicht verwandte Personen liegt der Freibetrag zum Beispiel bei 20.000 Euro. Ein zinsfreies Darlehen unter 20.000 Euro ist im Hinblick auf die Schenkungssteuer also immer unproblematisch. Wichtig: Du kannst Schenkungssteuer nicht umgehen, indem Du zum Beispiel einen Zinssatz von 0,01 Prozent vereinbarst. Auch ein Darlehen mit sehr niedrigem Zinssatz kann wie eine Schenkung bewertet werden.

Wichtig: Die Zinsen sollten sich am Marktzins orientieren, können aber günstiger sein.   

Den aktuellen Marktzins kannst Du herausfinden, indem Du unseren Kreditvergleich nutzt. In den Rechner gibst Du die Darlehenssumme ein und nach welcher Zeit das Darlehen zurückgezahlt sein soll. Du erhältst sodann einen Überblick über die Zinsen, die verschiedene Kreditinstitute verlangen würden. Orientiere Dich am besten am sogenannten Zwei-Drittel-Zins. Das ist der Zins, den Du im repräsentativen Beispiel findest, das die Banken angeben müssen, wenn sie mit einem Zinssatz werben wollen (§ 17 Abs.4 PAngV).

4. Rückzahlungsweise

Du solltest vereinbaren, ob das Darlehen in monatlichen Raten zurückgezahlt werden soll oder auf einen Schlag zum Ende der Vertragslaufzeit.

Unsere Emp­feh­lung: Vereinbare eine monatliche Tilgung und lege die Anzahl der Raten bereits vorab genau fest. Das reduziert das Risiko, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt wird.

5. Verzug

Regelungen zum Verzug und den Verzugszinsen sind üblich und auch sinnvoll. Zu späte Tilgungs- oder Zinszahlungen begründen Verzugszinsen. Sie werden nach den allgemeinen Verzugsregelungen bemessen. Nach dem Gesetz liegt der regelmäßige, jährliche Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Auf der Website der Bundesbank findest Du die aktuellen Basiszinssätze. Der Verzugszins liegt seit 1. Januar 2023 bei 6,62 Prozent für Verbraucher (Stand: Mai 2024).

Mit diesen Zinsrechner für Verzugszinsen kannst Du ganz einfach die Verzugszinsen berechnen, wenn das geliehene Geld zu spät zurückgezahlt wird oder ausbleibt.

6. Kündigung

Schon bei Abschluss des Darlehensvertrags solltest Du einen Zeit­punkt festlegen, zu dem das Geld zurückgezahlt sein muss. Dann musst Du den Vertrag nicht extra kündigen. Wird die Dauer des Darlehensvertrags nicht festgelegt, muss er vor der Rückzahlung gekündigt werden.

Sollte sich der Darlehensnehmer in Verzug befinden oder die vereinbarte Sicherheit nicht liefern, darf der Darlehensgeber vorzeitig aus wichtigem Grund kündigen. Die Gründe für eine vorzeitige Kündigung haben wir in unserem Vertragsmuster einzeln aufgeführt.

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Wann brauchst Du Sicherheiten?

Bei höheren Darlehenssummen solltest Du unbedingt auf Sicherheiten bestehen. So reduzierst Du das Risiko, dass Du das Geld nicht zurückbekommst. Entscheidend ist dabei, ob Du den Verlust des Geldes verschmerzen könntest.

Eine Kreditsicherheit kann etwa in Form einer Sicherungsübereignung oder Sicherungsabtretung vereinbart werden. Ein Auto könnte als Sicherheit dienen. Bei einer Sicherungsabtretung kannst Du zum Beispiel das Gehalt als Forderung abtreten, für den Fall, dass das Darlehen nicht zurückgezahlt wird. Die Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch ist ebenfalls möglich, falls Immobilien vorhanden sind. Bei kleineren Darlehen ist das nicht erforderlich, denn dafür fallen zusätzliche Gebühren an. Denn für die Eintragung einer Grundschuld musst Du in ein Notariat.

Bei höheren Darlehenssummen solltest Du als Kreditgeber zusätzlich ein notarielles Schuldanerkenntnis mit Vollstreckungsunterwerfung verlangen. Das hat den Vorteil, dass Du einen sogenannten Titel in der Hand hältst und mit der Urkunde den Gerichtsvollzieher beauftragen kannst, sofern der Darlehensnehmer seine Schulden nicht zurückzahlt.

Der Darlehensnehmer muss dazu allerdings zu einer Notarin oder einem Notar. Die Kosten dafür sind überschaubar. Für ein vollstreckbares Schuldanerkenntnis über 10.000 Euro fallen Notarkosten von rund 120 Euro an, eines über 20.000 Euro kostet rund 160 Euro. Darin enthalten ist jeweils eine Gebühr, die vom Streitwert abhängt, Dokumenten- und Telekommunikationspauschalen sowie die Mehrwertsteuer.

Erst nach Vorlage des notariellen Schuldanerkenntnisses sollte der Darlehensbetrag ausgezahlt werden. Für kleinere Summen, mit denen man jemand kurzfristig aushilft, ist ein Schuldanerkenntnis nicht erforderlich.

Was solltest Du bei unserem Muster beachten?

Unser Mustervertrag Privatdarlehen ist ein Vorschlag für eine mögliche vertragliche Regelung. Viele Festlegungen sind frei vereinbar. Du kannst auch andere Formulierungen wählen. Bei der Verwendung unseres Musters musst Du beachten, dass Du das Dokument auf Deinen besonderen Einzelfall anpassen musst.

Es gibt Freifelder in unserem Vertragstext, die Du entsprechend ausfüllen musst: die Vertragsparteien, die Höhe des Darlehens, die Rückzahlungsrate und Eure Kontoverbindungen. Ferner werden zu einzelnen Regelungen unterschiedliche Optionen angeboten, die Du entsprechend ankreuzen solltest. Tust Du das nicht, wird der gesamte Darlehensvertrag in sich unschlüssig und ist damit juristisch angreifbar.

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