Frage Arbeitsmittel absetzen und dann verkaufen

  • Hallo liebe Foristen,

    eine (theoretische) Frage, die ich mir schon ein paar Mal stellte:

    Wenn ich mir einen, für die Arbeit notwendigen, Gegenstand, sagen wir, ein Fachbuch kaufe und es dann (gleich danach oder irgendwann in der Zukunft) weiterverkaufe, kann ich den vollen Kaufpreis dann trotzdem von der Steuer absetzen? Der Verkauf selber müsste ja steuerfrei für mich sein.

    Beste Grüße! Schönes Wochenende!

    S.

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  • Nee..das läuft so nicht.

    Du kannst das Buch zwar zunächst als Werbungskosten absetzen, aber wenn du es später verkaufst, musst du den Verkaufserlös steuerlich gegenrechnen. Am Ende zählt nur dein tatsächlicher Nettoverlust (Kaufpreis minus Verkaufspreis).


    Wenn du das über 2 Jahre machst, musst du das auch aktiv als Reduzierung der Werbungskosten ansetzten.

  • Spannend, wusste nicht dass man negative Werbungskosten eintragen kann. Fragt sich, wer das macht. Und ob es eine Grenze gibt; ich habe z.B. noch Arbeitsmittel hier liegen, die vor 10 Jahren erworben wurden und (mittlerweile) sogar mit Gewinn verkäuflich wären. Vermutlich habe ich sie damals abgesetzt, griffe das Prinzip dann immernoch?

    • Hilfreichste Antwort

    Spannend, wusste nicht dass man negative Werbungskosten eintragen kann. Fragt sich, wer das macht. Und ob es eine Grenze gibt; ich habe z.B. noch Arbeitsmittel hier liegen, die vor 10 Jahren erworben wurden und (mittlerweile) sogar mit Gewinn verkäuflich wären. Vermutlich habe ich sie damals abgesetzt, griffe das Prinzip dann immernoch?

    Das ist doch längst abgeschrieben…..

  • Sealwolf 25. April 2026 um 10:23

    Hat einen Beitrag als hilfreichste Antwort ausgewählt.
  • Steuerlich korrekt wäre das so, wie von Tomarcy beschrieben. Theoretisch kannst Du Dir soviel Arbeitsmittel anschaffen, wie Du willst und sofort weiterverkaufen. Machst Du diese dann in Werbungskosten o.ä. steuerlich geltend, wäre das meines Erachtens ein ahndungswürdiges Vergehen.

    Nach kompletter Abschreibung sehen die Dinge wohl etwas anders aus, aber da weiss ich nicht, wie sich das als Angestellter verhält (ich bin selbständig).

    Ansonsten ist das im Eröffnungspost theoretisch beschriebene Verhalten nicht legal.

  • Und wenn ich mir auf dem Flohmarkt einen Stift für mein Home-Office kaufe, ihn in der Steuer als Werbungskosten angebe, und nach Jahren diesen Stift verkaufe und sich dabei herausstellt, daß er aus echtem Gold mit Diamanten besetzt ist? Die Steuererklärung möchte ich sehen. Negative Werbungskosten, die absolut höher sind als die Einkünfte.

    Spaß beiseite. In der Realität wird das niemand so angeben. Obwohl, vor kurzem ging doch der Fall eines Bürgergeldempfängers durch die Presse, der seine Einnahmen durch Pfandflaschensammeln angeben hat und in Folge ein Kürzung seines Bürgergeldes hinnehmen mußte, bis sich Politker eingeschaltet haben. Also alles ist möglich.

  • Bücher werden über 10 Jahre abgeschrieben

    Das ist theoretisch schon richtig, aber praktisch dürften die meisten dann doch unter 985,- brutto liegen und damit als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort und in voller Höhe absetzbar sein.

    Gesetzbücher halten ja häufig nicht mal ein Jahr. Wenn sich eine Pfarrerin eine Gutenbergbibel anschaffen sollte, dann müsste sie die natürlich abschreiben. 🤣

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