Geschenke als Werbungskosten So setzt Du Präsente für Kunden von der Steuer ab
Finanztip-Experte für Steuern
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Wenn Du als Arbeitnehmer einen Kunden oder eine Kollegin zum Beispiel an Weihnachten beschenkst, kannst Du die Ausgaben dafür in der Regel nicht als Werbungskosten absetzen. Das Finanzamt geht bei Geschenken im Betrieb immer davon aus, dass sie aus privaten Gründen gemacht werden. Doch fast jede Regel hat ihre Ausnahme: Unter bestimmten Voraussetzungen kannst Du auch als Angestellter Werbungskosten geltend machen, wenn Du im Job etwas verschenkst.
Angestellte, die erfolgsabhängig bezahlt werden, also beispielsweise eine Verkaufsprovision erhalten, können berufliche Gründe haben, Mitarbeiter oder Kunden zu beschenken. Wer etwa als leitender Angestellter seinen Mitarbeitern als Anerkennung für besondere Leistungen und Erfolge ein Geschenk macht, kann dies in seiner Steuererklärung in der Anlage N als Werbungskosten eintragen. Denn laut Einkommensteuergesetz sind Werbungskosten Ausgaben, die entstehen, um die eigenen Einnahmen zu sichern und zu erhalten (§ 9 Satz 1 EStG).
Deswegen können auch Angestellte im Außendienst, die zur Kundenakquise Geschenke machen, die Ausgaben dafür als Werbungskosten eintragen, sofern sie nicht von ihrem Arbeitgeber erstattet werden. So hat es auch der Bundesfinanzhof in einem Urteil bestätigt (BFH, Urteil vom 24. Mai 2007, Az. VI R 78/04).
Allerdings dürfen die Geschenke laut Wachstumschancengesetz seit dem 1. Januar 2024 nur bis zu 50 Euro pro Beschenktem und Jahr kosten, damit die Ausgaben absetzbar sind. Bis 2023 waren es lediglich 35 Euro (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG).
Geschenke an Kollegen oder Kunden zum Geburtstag oder zur Hochzeit kannst Du hingegen nur in absoluten Ausnahmefällen von der Steuer absetzen. Es muss ein eindeutiger beruflicher Zusammenhang bestehen.
Selbstständige haben deutlich bessere Karten, ihre Geschenke an Geschäftsfreunde und freie Mitarbeiter steuerlich als Betriebsausgaben absetzen zu können. Dafür gibt es jedoch strenge Aufzeichnungspflichten.
Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, wie Du als Angestellter Geschenke als Werbungskosten in der Steuererklärung eintragen kannst – und zwar die Präsente, die Du selbst erhältst. Das geht jedoch nur, wenn es sich bei dem Geschenk um ein Arbeitsmittel handelt. Wenn Dir also jemand einen Schreibtisch, ein Bücherregal oder einen Computer schenkt, den Du als Arbeitsmittel nutzt, kannst Du die Kosten dafür als Werbungskosten eintragen.
Dazu gibt es ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH, Urteil vom 16. Februar 1990, Az. VI R 85/87). Bei einem Nettobetrag bis zu 800 Euro (952 Euro brutto) kannst Du den gesamten Betrag ansetzen; ist dieser höher, musst Du den Gesamtbetrag samt Umsatzsteuer über die gewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben, das heißt verteilen.
Zudem gilt seit 2021, dass sich auch Computer auf einen Schlag absetzen lassen, wenn ihr Preis über der GWG-Grenze liegt.
Laut Gesetz kannst Du den Betrag als Werbungskosten eintragen, den der Schenkende hätte angeben können, wenn er das Arbeitsmittel selbst genutzt hätte – vorausgesetzt, Du erhältst von ihm die Kaufbelege (§ 11d EStDV).
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