Immobilie geerbt

  • Naja, sie hat dann ja ein Haus, was man beleihen kann, das ist allemal besser als Schenkungssteuer zu zahlen.

    Ja, vielleicht. Aber wir reden über max. 9000 EUR, die man m.E. recht einfach Richtung Null drücken kann. Und manchmal ist es billiger und nervenschonender ein paar Euro an das Finanzamt zu zahlen, als beim Versuch diese zu vermeiden, noch mehr Euro an Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Gerichte und Banken zu zahlen.

  • Manchmal ist es billiger und nervenschonender alles komplett zu verkaufen. Dann wird das Geld aufgeteilt.

    … und wenn man das innerhalb eines Jahres ab dem Erbfall schafft (maßgeblich ist der Notartermin), ist das FA an den Verkaufspreis als Wert der Immobilie gebunden, auch wenn die Berechnungen des FA zu einem höheren Wert führen

  • Manchmal ist es billiger und nervenschonender alles komplett zu verkaufen. Dann wird das Geld aufgeteilt.

    Man kann viel. Und es hat ja eine gewisse Tradition hier im Forum, Fragen zu beantworten die gar nicht gestellt wurden. Ich selbst versuche mich traditionell damit etwas etwas zurückzuhalten. Gelingt mir aber auch nicht immer :/

  • Man kann viel. Und es hat ja eine gewisse Tradition hier im Forum, Fragen zu beantworten die gar nicht gestellt wurden. Ich selbst versuche mich traditionell damit etwas etwas zurückzuhalten. Gelingt mir aber auch nicht immer :/

    Sehr reflektiert und tatsächlich sehr entsprechend des Bedürfnis des Fragenstellers.

    Mir fehlen zur Beantwortung oftmals weitergehende Infos. Oder die Fragestellung ist mir unklar. Oder ich erkenne das Warum nicht, was dann zumindest für mich bei einer Beantwortung schwierig ist.

    Grundsätzlich sind hier FT Forum doch einfach viele Persönlichkeiten unterwegs 8o

  • Hallo,

    noch mal zurück zur Fragestellung unseres TE. Ich lese nicht heraus, dass die Schwester unbedingt das Haus selbst bewohnen will.

    Aber unabhängig davon, die Frage zum Haus muss nicht zwingend heute geklärt werden. Die Erben können sich auch das Geld teilen und das Haus in ungeteilter Erbengemeinschaft nach (Mutter) gemeinsam verwalten und bewirtschaften. Das bringt sicherlich andere Probleme, aber zumindest die aktuellen Finanzfragen wären damit gelöst, kein Notar, kein Finanzamt und deren Kosten und Ansprüche. Die Variante wäre zwar nicht meine Vorzugslösung, aber möglich ist sie schon.

    Gruß Pumphut

Passende Ratgeber für Dich

Von Finanztip-Experten fundiert recherchiert

Was Finanztip ausmacht
Finanztip Bewertungen