Immobilie geerbt

  • Meine Mutter ist verstorben und hat uns ein Haus (Wert ca 280.000€) und sonstiges Erbe von ca 120.000 Euro vererbt. Erben sind meine Schwester und ich zu jeweils gleichen Teilen.

    Durch die Erbschaftssteuer Freibeträge von jeweils 400.000€ fallen ja keine Erbschaftssteuer an.

    Da wir beide nicht das Geld haben um den anderen auszuzahlen, das Familienheim aber nicht verkauft werden soll, haben wir uns überlegt, dass meine Schwester das Haus bekommt, und ich den Rest. Geht das so einfach, oder fallen dann irgendwelche Extra-Steuern an, weil meine Schwester dann mehr als ihren offiziellen Erbteil bekommt?

  • Kater.Ka 19. Mai 2026 um 06:04

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Warum soll das Haus nicht verkauft werden? Kann deine Schwester es selber gebrauchen? Oder möchte sie Vermieterin sein?
    Was passiert wenn deine Schwester das Haus übernächstes Jahr verkauft? Dann hat sie 280k€ und du nur 120k€ .


    Zerstreitet euch nicht wegen dieser doofen Gefühlsbeladenen Immobilie.

    Die Sommer eurer Jugend indem Haus kann euch niemand mehr nehmen, aber die alten Steine können die Beziehungen zu Geschwistern nachhaltig beschädigen.

    Ich würde das Erbe fair teilen und das geht am besten mit Bargeld. Also Immobilie verkaufen.


    Es fällt schwer mit den Emotionalen Balast gute und kluge Finanzentscheidungen zu treffen.

  • Um auf die gestellte Frage zu antworten: Ich würde meinen, eine solche Aufteilung wäre formal eine Schenkung; alles außerhalb von 50:50 über dem Freibetrag von 20.000 Euro wäre zwischen Geschwistern mit Schenkungssteuer belegt.

    Auch das würde gegen den Plan sprechen.

    Alles andere als eine faire 50:50-Aufteilung hat Konfliktpotential.

  • Nach meinem Verständnis seid ihr eine Erbengemeinschaft der die Vermögenswerte jeweils zu gleichen Teilen gehören. Diese Erbengemeinschaft könnt ihr über eine Erbauseinandersetzung auflösen und dabei die Vermögenswerte unter euch beiden aufteilen. Da eine Immobilie dazu gehört, muss dies notariell beurkundet werden. Ob dabei Schenkungssteuer unter Geschwistern anfällt, hängt davon ab, ob eine entgeltliche oder unentgeltliche Auseinandersetzung stattfindet. Aufgrund des schenkungssteuerlichen Freibetrages unter Geschwistern von 20.000 Euro sollten bei geschickter Gestaltung aber keine oder nur geringe Schenkungsteuern anfallen. Das hängt u.a. davon ab wie das Finanzamt die Immobilie bewertet und ob und wie stark der Freibetrag unter Berücksichtigung einer etwaigen Ausgleichszahlung überschritten wird.

  • Angenommen die obigen Werte stimmen bzw. der Wert der Immobilie wird so von Finanzamt anerkannt. Dann müsste deine Schwester dir eine Ausgleichszahlung von 60.000 Euro leisten. Sofern diese niedriger ausfällt, wird Schenkungssteuer von 15% fällig, maximal also 9.000 Euro. Das sollte man aber ohne Schenkungssteuer hinbekommen. Deine Schwester verpflichtet sich bspw. zur Übernahme der Grabpflege, du bekommst sonstige Vermögenswerte wie Auto, Hausrat, etc.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. Was ist mit den 60.000 Euro Ausgleichszahlung? Muss ich darauf dann Einkommenssteuer o.ä. zahlen?

    Nach meiner Rechnung beträgt die Ausgleichszahlung 80.000 Euro, und nein, darauf musst du keine Steuern zahlen. Wichtig ist, dass ihr innerhalb von 3 Monaten ab dem Sterbefall eine Anzeige beim für die Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt machen müsst, auch wenn ihr deutlich unter dem Freibetrag für die Erbschaftsteuer liegt und deshalb wahrscheinlich gar nicht zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung aufgefordert werdet.

  • Wieso 60.000? Ich komme auf 80.000 Ausgleichszahlung. Könnte sie als Hypothek auf das Haus aufnehmen. So was ähnliches blüht meiner Schwester auch irgendwann auch mit anderen Zahlen.

    Eine weitere Möglichkeit, ihr bildet eine Eigentümergemeinschaft für das Haus. Ob das ratsam ist, hängt davon ab wie gut ihr euch versteht.

  • 80.000 minus 60.000 = 20.000 = innerhalb des Freibetrags, also keine Schenkungssteuer. Und Einkommensteuer sowieso nicht.

    Habt ihr im Erbfall der Mutter bereits irgendwas angegeben? Dort könntet ihr den Hausrat etwas höher bewerten, da er dort eh steuerfrei ist. Und den bekommst du dann im Rahmen der Erbauseinandersetzung ;)

    Aber hier schreibt ein steuerlicher und juristischer Laie, also unbedingt von Experten prüfen lassen.

  • So was ähnliches blüht meiner Schwester auch irgendwann auch mit anderen Zahlen.

    Solche Situationen, insbesondere die Entstehung von Erbengemeinschaften lassen sich einfach vermeiden indem der Erblasser zu Lebzeiten eine entsprechende testamentarische Verfügung erteilt, sprich ein Testament erstellt. Das ist aber eine andere Thematik, die dem Threadersteller nicht mehr hilft.

  • Ich bin auch Laie, aber ich würde erwarten, dass eine Ausgleichszahlung um das Erbe gerecht zu verteilen, nicht der Schenkungssteuer unterliegt, oder etwa doch?

    Nein, die Ausgleichszahlung selbst unterliegt nicht der Steuer, sondern nur wenn nach einer solchen eine Differenz von mehr als 20.000 Euro bleibt.

  • Das verstehe ich gerade nicht. Welche Differenz meinst Du?

    Ich drösel es mal auf: Hilfe! und dessen/deren Schwester haben eine Erbmasse zu gleichen Teilen geerbt. Unter der Annahme, dass die Wertschätzung der Immobilie stimmt (das Finanzamt mag das anders sehen) besteht diese Erbmasse aus einem Haus zu 280.000 EUR und sonstigem Vermögen von 120.000 EUR = 400.000 EUR. Für dich Hilfe! bedeutet das nun:

    Dein Anspruch daran beläuft sich auf 200.000 EUR. Wenn du nun der Schwester das Haus ohne Ausgleichszahlung überlässt, unterstellt das Finanzamt eine Schenkung unter Geschwistern i.H.v. 80.000 EUR. Darauf würde Schenkungssteuer anfallen. Da du einen Freibetrag von 20.000 EUR hast, jedoch nur auf die Differenz zu den 80.000, also 60.000 EUR. Darauf dann 15% Steuern = 9.000 EUR Steuerlast.

    Wenn deine Schwester dir hingegen diese 80.000 EUR bspw. in bar als Ausgleich zahlt, fällt keine Schenkungssteuer an. Zahlt sie dir nur 60.000 EUR, ist die Differenz von 20.000 EUR zunächst eine Schenkung, allerdings innerhalb des Freibetrages. Es fällt also trotzdem keine Steuer an.

    Wenn sie dir hingegen nur bspw. 50.000 EUR zahlen würde, wäre die Differenz zu den 80.000 = 30.000 EUR. Abzgl. des Freibetrages von 20.000 EUR bleibt ein übersteigender Betrag i.H.v. 10.000 EUR, auf den eine Steuer von 15% anfällt = 1.500 EUR Steuerlast.

    Lösen oder zumindest deutlich abschwächen könnt ihr diese Problem bspw., indem ihr nochmals prüft ob A) die sonstigen Vermögensgegenstände die du bekommst vielleicht doch wertvoller sind als zunächst angenommen und B) ob die Schwester vielleicht sonstige Verpflichtungen wie bspw. die Grabpflege, Haushaltsauflösung o.ä. übernimmt. Diese werden dann mit einem Betrag bewertet und in die Erbauseinandersetzung aufgenommen.

  • Wer hat denn den Wert der Immobilie ermittelt? Das Finanzamt legt Wert darauf, dass es nur Wertschätzungen von offiziell vereidigten Gutachtern akzeptiert. Sonst ermitteln die Finanzbeamten selber den Wert. Bei mir war das ein Unterschied von 300t€ zu 500t€. Bei der Grundsteuer hat das Finanzamt dann wieder rund 300t€ für richtig gehalten.

    Wie ihr das Erbe untereinander aufteilt, ist eure Sache. Schenkungssteuer fällt nur an, wenn ihr nach Abschluß der Erbauseinandersetzung noch Finanzbeträge verschiebt. Und ja, ohne Notar geht die Eintragung als neuer Eigentümer im Grundbuch nicht. Ein Erbschein ist dann auch nötig. Und für umsonst machen Notar, Nachlaßgericht und Grundbuchamt das auch nicht. Diese Kosten gehören dann auch noch zur Erbmasse und deren Verpflichtungen. Der Notar ist aber nicht an die Immobilienbewertung des FA gebunden.

    Und natürlich steht es dir frei, auf einen Teil des Erbes zu verzichten und nur das Geld zu nehmen. Als sebstgenutzte Immo ist die Bude für deine Schwester eh steuerfrei.

  • Da können wir nur spekulieren. Scheinbar ist es der angestrebte Weg, aber die Schwester hat keine 80K rumliegen.

    Naja, sie hat dann ja ein Haus, was man beleihen kann, das ist allemal besser als Schenkungssteuer zu zahlen.

    Eine Alternative ist weiterhin, dass das Haus in Gemeinschaftseigentum von beiden übergeht.

    Wohnt die Schwester in dem Haus?

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