Angabe bei Steuer ?

  • Hallo zusammen,

    muss eine nicht genutzte Wohnung bei einer Genossenschaft angeben, wenn man dort weder genutzt noch eigezogen wurde?

    Man wollte in eine Wohung einziehen und der Umzug erfolgte dann aber nicht.

    Die Wohnung gehört einer Wohnungsbaugenossenschaft und man ist dann Anteilig mitglieg temporär gewesen?

    Worauf ist bei Angaben oder nicht angabe bei der Steuererklärung zu beachten?

    Danke.

  • Videokurs – Finanztip Academy
    Immobilien vererben & erben: So sparst Du Steuern und Probleme
    Recht & Steuern 9 Kapitel

    Immobilien vererben & erben: So sparst Du Steuern und Probleme

    Recht & Steuern 9 Kapitel
  • Welche Gewinne oder Verluste hat 'man' denn erzielt?

    Für das Jahr 2025 wurde von der Wohnungsbaugenossenschaft trotz schriftlicher Anfrage bislang keine Angaben gemacht.

    Eine Erinnerung ging bereits am vergangenen Freitag heraus.

    • Wurden auf meine Anteile Ausschüttungen oder andere Erträge gezahlt?
    • Gibt es eine Steuerbescheinigung oder Erträgnisaufstellung?
    • Wurden Anteile zurückgezahlt oder verrechnet?
    • Ist die Mitgliedschaft steuerlich irgendwo bescheinigt worden?
  • Wurden auf meine Anteile Ausschüttungen oder andere Erträge gezahlt?

    Diese Frage kannst du dir nur selber beantworten. hast du irgendwelche gewinne erzielt? Dann sind diese natürlich steuerlich anzugeben. Sonst warte auf die Genossenschaft? Bedenke auch, dass dieses Jahr schon zur Hälfte rum ist. Abgabe für Steuererklärungen ist Ende Juli.

  • muss eine nicht genutzte Wohnung bei einer Genossenschaft angeben, wenn man dort weder genutzt noch eigezogen wurde?

    Man wollte in eine Wohung einziehen und der Umzug erfolgte dann aber nicht.

    Die Wohnung gehört einer Wohnungsbaugenossenschaft und man ist dann Anteilig mitglieg temporär gewesen?

    Worauf ist bei Angaben oder nicht angabe bei der Steuererklärung zu beachten?

    Offen gesagt, verstehe ich das Problem noch nicht so ganz richtig.
    Bist du Eigentümer der Wohnung selbst oder bist du (nur) mit Anteilen an der Genossenschaft beteiligt?

    Das sind zwei verschiedene Tatsachen, die bei der Steuer unterschiedlich behandelt werden.


    Wer ist Eigentümer dieser Wohnung - wer ist im Grundbuch eingetragen?
    Bist du selbst Eigentümer oder bist du Miteigentümer mit einem gewissen Anteil (z-B. 1/2 - 1/4) ?
    Wenn ja, dann musst du die Mieteinkünfte für diese Wohnung mit deinem Anteil angeben und kannst auch die Ausgaben, die damit im Zusammenhang stehen, entsprechend deines Anteils absetzen.
    Grundsätzlich gilt: keine Einnahmen - dann gibt es auch nichts zu versteuern.

    Für das Jahr 2025 wurde von der Wohnungsbaugenossenschaft trotz schriftlicher Anfrage bislang keine Angaben gemacht.

    Eine Erinnerung ging bereits am vergangenen Freitag heraus.

    • Wurden auf meine Anteile Ausschüttungen oder andere Erträge gezahlt?
    • Gibt es eine Steuerbescheinigung oder Erträgnisaufstellung?
    • Wurden Anteile zurückgezahlt oder verrechnet?
    • Ist die Mitgliedschaft steuerlich irgendwo bescheinigt worden?


    Hiernach sieht es so aus, als wärest du an der Genossenschaft mit Anteilen beteiligt.
    Dann sind die Erträge (Dividendenzahlung), die du daraus im Kalenderjahr 2025 erzielt hast, steuerpflichtig. Hat die Genossenschaft von der Dividende die üblichen 25 % Kapitalertragsteuer + Solidaritätszuschlag abgeführt, oder hast du dort einen Freistellungsauftrag gegeben?
    Darüber solltest du schon für das letzte Jahr irgendeine Aufstellung erhalten haben.

    Anteile werden dann zurückgezahlt, wenn du sie gekündigt hast - die Rückgabe von Anteilen ist auch steuerlich unerheblich.

  • Worauf ist bei Angaben oder nicht angabe bei der Steuererklärung zu beachten?

    Vielleicht würde es Sinn ergeben, dass du dir eine gute und günstige Steuersoftware zulegst und dann den Sachverhalt und die Eingaben von der Software vermutlich am steuerrechtlich korrektesten eingetragen wären. So würde ich das machen, wenn ich mich nicht steuerlich beraten lassen müsste/würde.

    Viel Erfolg.

  • Falls nie eine Wohnung bezogen wurde und die Mitgliedschaft nur kurze Zeit bestand, würde ich zuerst prüfen, ob überhaupt irgendeine Zahlung auf dem Konto eingegangen ist. Oft ist die Antwort dort schneller zu finden als in steuerlichen Formularen. Die Kontoauszüge geben meist schon einen guten ersten Hinweis.

  • Folgendes hat mir die Wohnungsbaugenossenschaft mitgeteilt:

    1. Sobald die Generalversamlung eine Dividende für ein Geschäftsjahr beschlossen hat, ist diese Steuerpflichtig.
    2. Für 2025 wurde dies nun beschlossen.
    3. Wenn Kapitalerträge bereits durch den Steuerabzug erledigt sind, musst du sie im Regelfall nicht nochmals angeben. Das Finanzamt NRW weist ausdrücklich darauf hin, dass Einträge in der Anlage KAP meist nur in Ausnahmefällen erforderlich sind.
    4. Steuerbescheinigung wird zeitnah zugesendet.
    5. Falls die Dividende 2025 bereits erhalten hast, schau zuerst auf die Steuerbescheinigung oder die jährliche Abrechnung. Dort steht, ob schon Steuer abgeführt wurde und ob die Anlage KAP überhaupt sinnvoll ist.
  • Folgendes hat mir die Wohnungsbaugenossenschaft mitgeteilt:

    1. Sobald die Generalversamlung eine Dividende für ein Geschäftsjahr beschlossen hat, ist diese Steuerpflichtig.

    das ist so richtig ... !

    1. Für 2025 wurde dies nun beschlossen.

    Diese Zahlung, die die Dividende für das Geschäftsjahr 2025 betrifft, wird jetzt in 2026 gezahlt. Wenn du dafür keinen Freistellungsauftrag erteilt hast, dann wird dir dafür auch die Steuer abgezogen. Diese Zahlung gehört dann aber erst in deine Steuererklärung für das Kalenderjahr 2026, die du aber erst im Jahr 2027 anfertigst.


    1. Wenn Kapitalerträge bereits durch den Steuerabzug erledigt sind, musst du sie im Regelfall nicht nochmals angeben. Das Finanzamt NRW weist ausdrücklich darauf hin, dass Einträge in der Anlage KAP meist nur in Ausnahmefällen erforderlich sind.

    Das ist dann richtig, wenn du bereits deinen Freibetrag (1.000,00) für Kapitalerträge anderweitig ausgenutzt haben solltest. Wenn du bei der Wohnungsbaugenossenschaft keinen Freistellungsauftrag erteilt hast und du insgesamt keine Kapitalerträge von mehr als € 1.000 für das betreffende Kalenderjahr (2026) erzielen wirst, dann solltest du die Dividende im kommenden Jahr (2027) in der Anlage KAP angeben, weil du in diesem Fall die unberechtigt abgezogene Steuer zurückbekommen wirst.

    1. Steuerbescheinigung wird zeitnah zugesendet.

    In der Regel bekommst du mit der Dividendenauszahlung schon deine Steuerbescheinigung. Spätestens erhälst du die Anfang 2027. Bitte gut aufheben für die Steuererklärung im kommenden Jahr.

    1. Falls die Dividende 2025 bereits erhalten hast, schau zuerst auf die Steuerbescheinigung oder die jährliche Abrechnung.

    Wenn du 2025 eine Dividende bekommen hast (für das Geschäftsjahr 2024) dann gilt das oben geschriebene sinngemäß.

    Diese Zahlung würde dann in deine diesjährigen Steuererklärung für das Kalenderjahr 2025 gehören.

  • In der Regel bekommst du mit der Dividendenauszahlung schon deine Steuerbescheinigung.

    Üblicherweise erst zum Anfang des nächsten Jahres. Auf der Dividendenauszahlungsbescheigung steht dann: "Keine Steuerbescheinigung".

    Die Abgabe der Anlage KAP kann sich auch lohnen, wenn man nicht viel mehr als den Grundfreibetrag von 12t€ an zu versteuerndem Einkommen (nach Abzug der SV-Beiträge, Fahrtkosten etc) hat. Dann liegt der persönliche Steuersatz nämlich noch weit von den 25% der Abgeltungssteuer entfernt. Dazu kreuzt man in der Einkommensteuererklärung die "Gümstigerprüfung" an, und bekommt die Abgeltungssteuer samt Soli und Kirchensteuer anteilig oder ganz zurück.

  • Üblicherweise erst zum Anfang des nächsten Jahres. Auf der Dividendenauszahlungsbescheigung steht dann: "Keine Steuerbescheinigung".

    Das ist bei manchen "Genossen" durchaus üblich, dass sie mit der Dividendenzahlung bereits die entsprechende Steuerbescheinigung mitsenden.
    Nicht bei Beteiligungen bei Volksbanken und Co., aber zum Beispiel bei der Coop Kiel, der Konsumgenossenschaft Leipzig und auch von einer Wohnungsbaugenossenschaft aus unserer Region kenne ich das so.

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