Steuer bei Fondverkauf

  • Ich bin 65 Jahre alt,

    6 Monate vor Renteneintritt - nach sehr konstruktiven Beiträgen aus der Community ('Gesamtportfolio vor Renteneintritt')

    habe ich mein Portfolio schrittweise angepasst d.h. zunächst die Immofonds verkauft.

    Ich würde mich dann im nächsten Schritt von den aktiven Fonds trennen:

    Acatis A0X754

    Flossbach A0J3XL

    Frankfurter Aktienfond A0M8HD

    Ich habe mich entschlossen den Verkaufsertrag (eine nicht unerhebliche Summe) meinen beiden Töchter (32 und 35 J.alt)

    als Voraberbe (ein Teil der Erbmasse) zukommen zu lassen.

    Zum jetzigen Zeitpunkt können beide sinnvoll investieren - z.Bsp. in ETFs zur Altersvorsorge.

    Das erscheint mir aktuell sinnvoller als zu meinem Ableben alles zu erben.

    Jetzt stellen sich mir natürlich die steuerlichen Fragen - wie stelle ich es am besten an?

    Macht es Sinn die Verkäufe auf die Jahre 2026 und 2027 zu verteilen ?

    Über Anregungen würde ich mich freuen!

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  • Macht es Sinn die Verkäufe auf die Jahre 2026 und 2027 zu verteilen ?

    Hängt im Wesentlichen von den aufgelaufenen Gewinnen ab und der Frage, wie viel Freibetrag überhaupt zur Verfügung steht.

    Verteilung auf 2 Jahre macht nur Sinn, wenn man dadurch die Steuerlast relevant senkt. Aber meistens ist der Freibetrag schon größtenteils anderweitig (z.B. Tagesgeld) verbraucht und die Summen sind ohnehin so groß, dass der Freibetrag eher symbolisch wirkt

  • Du hast auf Aktiengewinne (also auch ETF) eine Teilfreistellung von 30%. Also schau wie viel Gewinn du damit gemacht hast und ob schon eine Vorabpauschale gezogen wurde, beides ziehst du vom Gewinn ab minus deines eigenen Freistellungsauftrages (i.d.R. 1000€ einmal im Jahr) von dieser Summe errechnest du die Kapitalertragssteuer (25%) und den Soli (5,5%) und eine evtl. Kirchensteuer, das ist dein Zahlbetrag. Macht aber deine Bank/Broker automatisch beim Verkauf, mit meiner Rechnung kannst du aber vorab prüfen was du an Steuer zahlen musst.

  • Nutzen Deine Töchter ihren Sparerpauschbetrag bereits aus? Falls nein wäre es steuerlich günstiger, sie verkaufen die Fonds selbst. Eventuell könnte auch eine Schenkung von Anteilen an Enkel eine Option sein? Die haben oft hohe Freibeträge. Deren Eltern können die Anteile dann im Kinderdepot steuerfrei umschichten. Das Geld käme dann allerdings bei den Enkeln an.

    Wie sieht es mit Deiner steuerlichen Belastung nach Renteneintritt aus? Kannst Du von der Möglichkeit der Günstigerprüfung profitieren? Das zu versteuernde Einkommen sinkt als Rentner und Du kannst Dir vom Finanzamt ausrechnen lassen, ob es billiger für Dich ist, Einkommensteuer zu zahlen oder die Kapitalertragssteuer. Zu viel gezahlte Steuern kannst Du über die Steuererklärung zurück bekommen. Dann kann es Sinn machen, nicht alles auf einmal zu verkaufen sondern nur so viel, dass die Steuern nicht zu hoch werden. Den Vorgang dann in den nächsten Jahren wiederholen.

    Nur wenn diese ganzen Möglichkeiten entfallen, kannst Du alles auf einmal verkaufen. Dann ergibt die Stückelung keinen Vorteil.

  • Du hast auf Aktiengewinne (also auch ETF) eine Teilfreistellung von 30%. Also schau wie viel Gewinn du damit gemacht hast und ob schon eine Vorabpauschale gezogen wurde, beides ziehst du vom Gewinn ab minus deines eigenen Freistellungsauftrages (i.d.R. 1000€ einmal im Jahr) von dieser Summe errechnest du die Kapitalertragssteuer (25%) und den Soli (5,5%) und eine evtl. Kirchensteuer, das ist dein Zahlbetrag.

    Ergänzung: Solidaritätszuschlag sind nicht 5,5% vom Gewinn nach Teilfreistellung, sondern 5,5% von den 25%. Also zusammen 26,375%.

  • PeJo
    28. März 2026 um 20:40


    Hier standen am Anfang die ganzen Produkte.

  • (eine nicht unerhebliche Summe)

    Nutzen Deine Töchter ihren Sparerpauschbetrag bereits aus? Falls nein wäre es steuerlich günstiger, sie verkaufen die Fonds selbst.

    Du schreibst "eine nicht unerhebliche Summe": Je nach Höhe des Gesamtvermögens und ob die Töchter mit diesen Beträgen einschließlich früheren und/oder späteren weiteren Schenkungen/Erbe innerhalb der 10-Jahresfrist die Freibeträge von jeweils 400.000 EUR übersteigen kann man noch zwischen Einkommenssteuer und Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer abwägen.

    Denn Schenkungssteuer wird einfach auf den Wert zum Zeitpunkt der Schenkung erhoben (unter Berücksichtigung der 10-Jahresfrist). Wenn du die Fondsanteile per Depotübertrag verschenkst, zahlen die Töchter somit möglicherweise "Steuer auf die Steuer". Wenn du hingegen die Anteile selbst verkaufst und den Nettoerlös verschenkst, wird erst Abgeltungssteuer abgeführt und nur der Nettobetrag mit Schenkungssteuer belastet.

  • Danke für die umfassenden Beiträge - sind mir sehr hilfreich.

    Nur zum Verständnis:

    1. Teilfreistellung von 30% auf Aktiengewinne

    2. Die über die Jahre angesetzten Vorabpauschalen werden letztlich mit dem Verkaufsgewinn der Fonds verrechnet.

    3. Auf den Restgewinn wird die Kapitalertragssteuer plus Soli (26,37%) + Kirchensteuer berechnet.

    4. Natürlich Berücksichtigung der Freibeträge.

    Ich werde dann mit meinen bisher vorliegenden Zahlen eine Vorabberechnung machen.

    Nach meinen Berechnungen kommt eine Günstigerprüfung für mich nicht in Betracht.

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