Steuerreform 2027

  • Zur Beitreibung von offenen Unterhaltsrückständen durch gezahlten Unterhaltsvorschuss kann ich aus Sicht der Finanzverwaltung sagen, dass es Gang und Gäbe ist, dass die Forderung im Rahmen eines sog. Aufrechnungsersuchens beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt gesichert wird. Im Zweifel sogar über den Umweg einer Abtretung, wenn ein anderes Bundesland zuständig wird.

    Aus meiner Erfahrung sind die Jugendämter bei denen, die tatsächlich zahlen aber recht gnädig, so dass es da auch oft Ratenvereinbarungen gibt.

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    Recht & Steuern 10 Kapitel

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  • Ich werde mal nachfragen...

    Ich treffe meine Tochter am übernächsten Wochenende und da werden wir mal drüber sprechen, danach gebe ich hier ein weiteres Statement.
    Erste Antwort auf meine Frage: "Wie werden säumige Zahler eigentlich zur Rechenschaft gezogen? Lohn- Kontopfändung oder auch mit Vollstreckungsbescheid?"

    "Dank Patriarchat fast gar nicht!"

    Da musste also dringend was passieren. :D

  • Erste Antwort auf meine Frage: "Wie werden säumige Zahler eigentlich zur Rechenschaft gezogen? Lohn- Kontopfändung oder auch mit Vollstreckungsbescheid?"

    "Dank Patriarchat fast gar nicht!"

    Da musste also dringend was passieren. :D

    Dann scheint das ganze teilweise ein Umsetzungsproblem in den Behörden zu sein und weniger eins von fehlenden Möglichkeiten.

  • So, folgendes ist nach dem Gespräch derzeit Verfahrensstandard.
    Der Partner, der Anspruch auf Unterstützung vom anderen für die Kinder hat, stellt einen Antrag beim Amt auf Ersatzleistung, da der Zahlungspflichtige dieser nicht nachkommt. Daraufhin bekommt der säumige Zahler ein Inanspruchnahmeschreiben, das er zur Zahlung in der entsprechenden Höhe ab einem gewissen Datum verpflichtet ist. Entweder er zahlt ab da oder das Amt teilt ihm mit, das nun das Amt die Ersatzleistung für das Kind zahlt und er nunmehr dem Amt diese Zahlung schuldet und sich bereits im Verzug befindet. Eine Aufforderung, seine Finanzen darzulegen etc. etc. folgt dann.
    Ab da übernimmt dann die Stelle für Außenstände die weitere Verfolgung der Angelegenheit. Bis dahin ist es noch eine Ordnungswidrigkeit. Zahlt er nicht, wird es eine Straftat auf Antrag und nicht von Amts wegen. Lohnpfändung etc. etc. Dieser Antrag wird aber wohl regelmäßig nicht gestellt, da dafür das Personal fehlt. =O
    2 Punkte könnte man ändern.
    1. Es wird eine Straftat von Amts wegen, dann muss die Strafverfolgung unmittelbar einsetzen.
    2. Man könnte die Säumigkeit regelmäßig an die SCHUFA melden, dann gäbe es keinen Kredit mehr, z.B. für das neue Auto, eine Urlaubsreise oder auch einfach nur für Juckehuh. Man soll nicht glauben, welche Ausreden dort wohl gang und gäbe sind.

    Einen Führerscheinentzug, wie von der Ministerin angedacht, bringt wohl eher nichts, schließlich muss der Zahlungspflichtige ja zur Arbeit kommen.

    Ich hoffe, es reichen diese Angaben erst mal. :)

  • Danke für die Info Boersenfeger !


    Da scheint es dann mehrere Prozesse zu geben. Soweit ich das weiß, fordert das Jugendamt, wenn eine Beistandschaft eingerichtet ist, den Unterhaltspflichtigen auf, Unterlagen über Einkünfte und Ausgaben einzureichen. Daraus wird dann der zu zahlende Unterhalt berechnet und tituliert. Wenn der Zahler den Titel nicht unterschreibt, sorgt das Gericht dafür. Und der ist dann vollstreckbar.

    Das kommt bei dir gar nicht vor.

  • Danke für die Info Boersenfeger !


    Da scheint es dann mehrere Prozesse zu geben. Soweit ich das weiß, fordert das Jugendamt, wenn eine Beistandschaft eingerichtet ist, den Unterhaltspflichtigen auf, Unterlagen über Einkünfte und Ausgaben einzureichen. Daraus wird dann der zu zahlende Unterhalt berechnet und tituliert. Wenn der Zahler den Titel nicht unterschreibt, sorgt das Gericht dafür. Und der ist dann vollstreckbar.

    Das kommt bei dir gar nicht vor.

    Das von Boersenfeger genannte Verfahren beschreibt mE den Fall von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz.

  • Ja genau.

    Ich nahm an, dass erst der Unterhalt berechnet und tituliert wird und wenn nicht oder nicht voll gezahlt werden kann, bekommt das Kind Unterhaltsvorschuss.

    Das scheint aber so nicht oder nicht immer zu sein.

    Sooo, genau hat sie mir das nicht erklärt. Hängen geblieben ist, das augenscheinlich keine "scharfe" Beitreibung verfolgt wird. Siehe oben... Es gäbe jedenfalls genügend zu tun in diesem Bereich.
    Wer beim Pimpern nicht "aufpasst", sollte wenigstens die finanziellen Konsequenzen tragen, wenn schon kein Interesse am Elternteil sein besteht.
    Ich hoffe, ich habe es genügend geschlechtsneutral beschrieben!? ;)
    PS: Ggf. ist das Verfahren nicht überall gleich. Meine Tochter arbeitet in Hessen...


  • Wer beim Pimpern nicht "aufpasst", sollte wenigstens die finanziellen Konsequenzen tragen, wenn schon kein Interesse am Elternteil sein besteht.

    Da gehe ich aber ziemlich an die Decke.

    Woraus ergibt sich, dass in allen/vielen Fällen kein Interesse besteht, Elternteil zu sein?

    Soweit ich das sehe und im Freundeskreis und unter Kollegen mitbekomme, möchten Väter gerne mehr am Leben ihrer Kinder teilhaben, werden aber daran gehindert.

    Und wer nicht zahlen kann, weil das Gehalt nicht ausreicht (was schon bei einem Durchschnittseinkommen und 2 Teenagern der Fall sein kann), was soll der tun? Noch mehr arbeiten, damit er gar keine Zeit mehr für seine Kinder hat?

  • Da gehe ich aber ziemlich an die Decke.

    Woraus ergibt sich, dass in allen/vielen Fällen kein Interesse besteht, Elternteil zu sein?

    Soweit ich das sehe und im Freundeskreis und unter Kollegen mitbekomme, möchten Väter gerne mehr am Leben ihrer Kinder teilhaben, werden aber daran gehindert.

    Und wer nicht zahlen kann, weil das Gehalt nicht ausreicht (was schon bei einem Durchschnittseinkommen und 2 Teenagern der Fall sein kann), was soll der tun? Noch mehr arbeiten, damit er gar keine Zeit mehr für seine Kinder hat?

    Er hat nicht geschrieben das in allen/vielen Fällen das so ist. Es geht lediglich um diejenigen, die wirklich kein Interesse haben und sich vor den Kosten drücken.

    Das es liebende Elternteile gibt, denen die Kinder wie auch immer entzogen werden ist bekannt und tragisch, spielt aber in der Ausführung von börsenfeger keine Rolle.

  • Da gehe ich aber ziemlich an die Decke.

    andiii_98 Das tut mir leid! :) Ich wollte und will hier niemand persönlich angreifen oder verurteilen. Ohne ins Detail gehen zu können und zu wollen: Es gilt für Betroffene die genannten Hinderungsgründe zu beseitigen. Ich weiß aus dem ehemaligen Kollegenkreis, das dies manchmal einfach nicht möglich ist, weil die "Gegenseite" einfach mit allen Mitteln mauert. Das nicht ausreichende Gehalt allerdings kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt den gesetzlichen Selbstbehalt, nicht mehr und auch nicht weniger.

    PS: Äh, wo hätte ich ein Fass aufgemacht? Ich habe mich bei meiner Tochter sachkundig gemacht und dies hier zum Besten gegeben. Aus dem Erfahrungsbericht habe ich mir eine Meinung gebildet und auch diese hier kundgetan. Derjenige, der hier das Fass aufmacht, bist wohl du, weil du "an die Decke gehst". Komm mal wieder runter und fühle dich einfach nicht persönlich angesprochen.

  • Wenn es ein relevantes Thema ist, müssen es mindestens "viele" sein. Über Einzelfälle so ein Fass aufzumachen... Naja...

    Dafür bräuchte man Statistiken über Gesamtzahlen und aufgegliedert die unterschiedlichen Fälle. Ich denke schon das es eine relevante Zahl gibt die sich nicht kümmern möchte.

    Ich habe selbst im Bekanntenkreis einen Fall von Kindesentzug. Das ist ein emotionaler Totalschaden für den Vater. Dazu kommt noch das die Frau noch die Wohnung sowie Konten leergeräumt hat bis tief in den Dispo. So etwas kann man nicht schön reden und das möchte ich auch nicht. Aber auch in diesem Fall handelt es sich um einen Extremfall auf der anderen Seite der Medaille, das meiste sollte in Grauzone dazwischen liegen.

  • Es gilt für Betroffene die genannten Hinderungsgründe zu beseitigen. Ich weiß aus dem ehemaligen Kollegenkreis, das dies manchmal einfach nicht möglich ist, weil die "Gegenseite" einfach mit allen Mitteln mauert.

    Ich wage zu behaupten, auch wenn mir das hier einen Shitstorm (nicht unbedingt von dir) einbringt, dass die Bereitschaft, Unterhalt zu zahlen zunehmen würde, wenn parallel die Bereitschaft zunimmt, das andere Elternteil stärker einzubinden.

    Das nicht ausreichende Gehalt allerdings kann ich nicht nachvollziehen. Es gibt den gesetzlichen Selbstbehalt, nicht mehr und auch nicht weniger.

    Wenn man das Durchschnittsgehalt eines Vollzeitarbeitnehmers erzielt und Unterhalt für 2 Teenager zahlen muss, kommt man an die Grenze dessen, dass man 100 % Unterhalt nicht leisten kann ohne den Selbstbehalt zu unterschreiten.

    Wenn man weniger verdient oder mehr Kinder hat, muss das Jugendamt ggfs. einspringen, um den Bedarf der Kinder zu decken.

    Und bevor jetzt kommt "wer pimpert kann, kann auch zahlen", entgegne ich direkt, dass in einer intakten Familie der Bedarf nicht nach abstrakten Tabellen berechnet wird sondern das Geld ausgegeben wird, was da ist. Was beide verdienen (und nicht nach einer Trennung nur einer erwirtschaften muss). Und es wird 1 Wohnung benötigt, nicht 2.

    Es kann ja kaum, angesichts von hohen Zahlen geschiedener Ehen, die Lehre sein, dass man max. 1 Kind erzeugt, weil man im (realistischen) Fall einer Scheidung, finanziell ruiniert ist.

    Komm mal wieder runter und fühle dich nicht einfach nicht persönlich angesprochen.

    Ich bin zwar auch geschieden, mit minderjährigen Kindern, aber in einer finanziell guten Situation und in einer Situation, dass ich mich bei den Kindern einbringen darf, sogar soll und es keinerlei Streit gibt, ob das zu viel, zu wenig oder sonst irgendwie falsch ist.

    Nichtsdestotrotz ärgert mich die Verengung des Themas auf das Geld und die Frage, wer nicht zahlt, während andere, m.E. viel gravierendere Fragen, nicht mal erwähnt werden. (Nicht von dir, sondern in der allgemeinen politischen Diskussion.)

  • Ich finde es auch gut das du dich in dieser Hinsicht einbringst und eine Erweiterung der Perspektiven einforderst. Ich möchte dich auch dafür nicht kritisieren, sondern fand es lediglich etwas abseits des Themas.

  • Duregar - So ganz genau Teil der Steuerreform ist es nicht ;)

    Bevor man versucht, Zahlungsunwilligen mit Straftatverfolgung usw beizukommen, sollte man die Frage beantworten, wo - in intakten Familien mit knappem Einkommen - nach der Trennung das Geld für eine zweite Wohnung herkommen soll. M.E. ist das der Hauptknackpunkt an dieser Stelle.

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