Abgeltungssteuer

  • Meine Frau und ich sind Rentner. Wir haben in der Steuererklärung einen niedrigen 5-stelligen "Kapitalertrag aus Einkünften aus Kapitalvermögen" und die entsprechend einbehaltene Abgeltungssteuer angegeben, dazu die Günstigkeitsprüfung angeklickt.
    Bereits nach 3 Wochen haben wir den Steuerbescheid erhalten.
    Das Finanzamt hat den gemeldeten Kapitalertrag zu unserem zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet und ca. 85% der bereits gezahlten Abgeltungssteuer von der jetzt zu zahlenden Einkommensteuer abgezogen. Letzlich haben wir damit mehr Steuern statt weniger durch die Günstigkeitsprüfung gezahlt.
    Ich würde gerne Klage einreichen, habe aber noch keinen Zugang zur Rechtsprechung in dieser Sache gefunden. Meine letzte Klage vor dem Finanzgericht hat 8 Jahre gedauert, dann hat sich das Finanzamt meiner Auffassung angeschlossen. Ich hoffe, dass es in dieser Sache schneller geht. Wenn das Recht ist, dann ist die Abgeltungssteuer nur eine Anzahlung auf die tatsächlich zu entrichtende Steuer.
    Der Begriff "Abgeltungssteuer" wäre damit irreführend oder sogar eine arglistige Täuschung des Steuerzahlers.

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  • Kater.Ka 23. August 2026 um 06:33

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Ich würde gerne Klage einreichen, habe aber noch keinen Zugang zur Rechtsprechung in dieser Sache gefunden. Meine letzte Klage vor dem Finanzgericht hat 8 Jahre gedauert,

    Naja….klagen ?? Erstmal total übertrieben. Zuerst natürlich EINSPRUCH einlegen.

    Mit deinen genannten Angaben kann man nichts anfangen.
    Es ist nicht klar, ob die Einkünfte aus Kapitalvermögen überhaupt insgesamt der deutschen Abgeltungssteuer unterworfen waren.

    Der Begriff "Abgeltungssteuer" wäre damit irreführend oder sogar eine arglistige Täuschung des Steuerzahlers.


    Bitte !!! Mache dich doch nicht lächerlich.
    Du kannst gerne euren Steuerbescheid hier anonymisiert hochladen. Dann schauen wir uns das an.

  • Du hast deine Rente brutto ausgezahlt bekommen und hättest sie nun versteuern müssen? Von dieser Steuerlast bleibt nach Verrechnung mit der Abgeltungssteuer nur ein kleiner Teil von ca. 15 Prozent übrig? Worüber beschwerst du dich genau?

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