Neuerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • Die Beihilfeverordnungen orientieren sich im Großen und Ganzen an der gesetzlichen Krankenversicherung und haben auch die Merkmale der „Wirtschaftlichkeit“, „Angemessenheit“ und „Notwendigkeit“ wie bei den Kassen zu befolgen. So beispielsweise in der Bundesbeihilfeverordnung, § 6 Abs. 3 BBhV, festgelegt und sie verweisen in den entsprechenden Passagen auf das SGB V analog zur gesetzlichen Krankenversicherung.

    Seitens der Beihilfe findet keine Besserstellung der Beamt*innen statt. Im Gegenteil, sie ist ja - wie erwähnt - am SGB V orientiert und zudem streicht und kürzt die Beihilfe sogar mehr und man muss viel hinterhertragen.

    Man kann natürlich bei den privaten Krankenversicherungen Zusatztarife abschließen, die je nach Bedarf verbleibende Restkosten übernehmen, wie beispielsweise die Restkosten bei Zahnersatz. Diese Zusatzleistungen kosten jedoch Geld, das der Versicherungsnehmer selbst zu zahlen hat, und die Beihilfe hat damit nichts zu tun.

    Das ist analog zu sehen, wie wenn man Zusatzversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung abschließt.

    Im übrigen, je nach Wahlperiode, sind durchschnittlich 40% bis 60% der Abgeordneten weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung. Es ist keineswegs so, dass per se Abgeordnete in der privaten Voll-Krankenversicherung wären.

    Die prozentuale Systematik der Beihilfe und der Restkostenabsicherung bei der privaten Krankenversicherung ist keine "Vollversicherung" im eigentlichen Sinne, sondern eine Mischung aus prozentualer Kostenerstattung von Leistungen auf "gesetzlichem Niveau", analog zur GKV, und einer beihilfekonformen Grundabsicherung in der privaten Krankenversicherung, die zumindest in der Regel die Beihilfeleistungen mit dem verbleibenden prozentualen Anteil widerspiegelt. Die beihilfekonforme Restkostenabsicherung und etwaige zusätzliche Tarife müssen von den Beamt*innen selbst aus dem Netto bezahlt werden.

  • Ich habe hier monatelang versucht, die Besonderheiten bei Beamten sachlich zu erklären. Die einzigen Reaktionen darauf sind hämische Kommentare, also scheint das wohl hier die Diskussionsweise zu sein. Finde ich nicht gut, aber mache ich dann eben mit.

    Es ist ja gut und schön, dass du hier die Besonderheiten erklärst. Gleichzeitig ziehst du aber über die GKV her und lässt dann fallen, dass du deine Kinder beitragsfrei über die GKV laufen lässt und diese mit der Beihilfe aufwertest. Das hört sich halt einfach nur nach Cherrypicking an und hinterlässt ein Geschmäckle.

    Zumal dann die Aussage kommt, dass du das ja sowieso über deine Steuer mizfinanzieren würdest.

    Btw. bekomme ich Besoldung, keinen Sold.

    Entschuldige bitte die falsche Wortwahl und danke für die Info. Wieder was dazu gelernt, bisher waren die Wörter für mich synonym.

    Falsch. Was ist z.B. mit Kapitalerträgen?

    Wenn die Kapitalerträge im Vergleich zum Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit einen nennenswerten Anteil ausmachen, dann herzlichen Glückwunsch. In der Regel dürften diese aber im Vergleich zum Arbeitseinkommen eher zu vernachlässigen sein.

    Das ist bei deinen Steuern aber auch so, da dein Arbeitgeber im Regelfall Einnahmen erzielt, die der Umsatzsteuer unterliegen.

    Mein Arbeitgeber bezahlt mich aus den versteuerten Einnahmen heraus und kann meine Gehaltskosten als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Ein Beamter wird aber aus den Steuereinnahmen des Staates bezahlt, welche durch die freie Wirtschaft generiert werden. Dass der Beamte dann einen Teil selber wieder als Steuer zurückzahlen muss ist eine zusätzliche Schleife, generiert aber keine wirklichen zusätzlichen Einnahmen (sondern reduzieren eher die Ausgaben). Es ist also schon etwas anderes.

  • Nein, das Argument mit der Schleife mag vielleicht noch ganz grob herbeigeführt werden bei Bundesbeamt*innen - trifft es aber auch nicht ganz. Im Bundesbereich sind es "nur" 521.395 Beamt*innen, der Großteil ist jedoch bei den Ländern und den Kommunen.

    Die Steuereinnahmen hier sind beispielsweise auf kommunaler Ebene die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Durch die Lohnsteuer, bei Beamt*innen durch die besondere Lohnsteuertabelle, werden aber auch öffentliche Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit und Sicherheit mitfinanziert, die auf Länder- und Bundesseite zum Tragen kommen.

    Es sind verschiedene Ebenen, die man nicht als "einen Staatshaushalt" zusammenfassen kann. Steuern zahlt man nicht für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes an sich, sondern für die Leistungen die man entweder direkt oder indirekt erhält. Diese Leistungen fallen aber auch nicht einfach so vom Himmel und daher gibt es die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

    Da das wohl wieder mehr oder weniger auf das "beliebte Argument" hinausläuft, dass der öffentliche Dienst nichts zur "Wertschöpfungskette" beiträgt – was ein sehr alter Hut ist, der nicht dadurch wahrer wird, wenn man ihn wiederholt. Daher hier präventiv schon mal:

    Der öffentliche Dienst trägt aktiv zur Wertschöpfung in der Gesellschaft bei. Bereiche wie Bildung, Gesundheit, Sicherheit, Rechtssicherheit, gleichberechtigte Verfahren und Infrastruktur sind beispielhaft für das Funktionieren der Wirtschaft unerlässlich.

    Dadurch werden Rahmenbedingungen geschaffen, die eine florierende Wirtschaft benötigt und begünstigt. Denn eine gut ausgebildete Bevölkerung, sichere öffentliche Räume, Infrastruktur, Planungssicherheit und effiziente Verwaltungssysteme fördern das wirtschaftliche Wachstum und damit auch die Steuereinnahmen, die wiederum allen Beteiligten zugutekommen.

    Der Beitrag des öffentlichen Sektors zur Wertschöpfung: Messprobleme und Lösungsansätze (LINK zu ifo.de)

  • Da muss man differenzieren. Durch die Beihilfe sind die Beiträge erträglich. Ich habe noch einen BiSex-Tarif und zahle unter 200 €, Unisex ist wohl ein Hunderter mehr.

    In Teilzeit in niedrigen Besoldungsgruppen könnte das ein Problem sein, wobei man sich ab 2 Kindern ja auch nur noch zu 30% versichern muss.

    Da bist du aber recht günstig unterwegs. Bei meiner Freundin sieht die Rechnung ganz anders aus. Erst eine Ausbildung gemacht, dann später und relativ lang studiert und entsprechend alt erst in den Lehrerberuf eingestiegen. Die Beiträge für ihre halbe KV sind in der gleichen Größenordnung wie meine volle KV. Bei Teilzeit schlägt das dann ganz schön rein.

    Das dürfte ja aber auch so sein, weil eben keine Beiträge gezahlt werden, sondern nur dann, wenn wirklich eine Behandlung angefallen ist...

    Da wir von einem Kollektiv reden, macht das kaum Unterschiede. In der Beihilfe kann man natürlich einfacher das Thema Altersrückstellungen ignorieren und sich so selbst betrügen. Die ganzen Baby Boomer werden die nächsten paar Jahre viel mehr Gesundheitskosten erzeugen, als sie das bisher gemacht haben.

  • Da bist du aber recht günstig unterwegs. Bei meiner Freundin sieht die Rechnung ganz anders aus. Erst eine Ausbildung gemacht, dann später und relativ lang studiert und entsprechend alt erst in den Lehrerberuf eingestiegen. Die Beiträge für ihre halbe KV sind in der gleichen Größenordnung wie meine volle KV. Bei Teilzeit schlägt das dann ganz schön rein.

    Klar, das Alter macht einiges aus... Meine PKV wurde schon mit 17 abgeschlossen (und ist ein Bisex-Männertarif).


    Da wir von einem Kollektiv reden, macht das kaum Unterschiede.

    Ja, doch. Wenn ich für 1000 Beschäftigte Beiträge bezahlen oder für die 50 davon, die erkrankt sind, die Behandlung zahlen muss, ist letzteres in der Regel billiger.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Ja, doch. Wenn ich für 1000 Beschäftigte Beiträge bezahlen oder für die 50 davon, die erkrankt sind, die Behandlung zahlen muss, ist letzteres in der Regel billiger.

    Ja ne. Jede Versicherung, egal ob KV, Auto oder sonstwas, macht die gleiche Rechnung auf. Einige wenige brauchen eine Menge Geld, die allermeisten zahlen in einem gegebenen Zeitraum nur ein. Und auf den (risikoangepassten) Erwartungswert schlägt man noch die Marge auf.

    In dem Fall verarbeitet die Beihilfe ja die gleichen Rechnungen wie die PKV. Die reinen Behandlungskosten können bei vergleichbarem Leistungsumfang gar nicht relevant unterschiedlich sein.

  • Ja ne. Jede Versicherung, egal ob KV, Auto oder sonstwas, macht die gleiche Rechnung auf. Einige wenige brauchen eine Menge Geld, die allermeisten zahlen in einem gegebenen Zeitraum nur ein. Und auf den (risikoangepassten) Erwartungswert schlägt man noch die Marge auf.

    In dem Fall verarbeitet die Beihilfe ja die gleichen Rechnungen wie die PKV. Die reinen Behandlungskosten können bei vergleichbarem Leistungsumfang gar nicht relevant unterschiedlich sein.

    Joa, aber die Rechnung wurde ja schon einmal aufgemacht. Siehe hier, Antwort auf Frage 12.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Dennoch wirtschaftet die PKV effizienter und erhebt vor allem risikoadequate Beiträge. Dort kann man eben keine ganze Großfamilie für 20 € Beitrag versichern.

    Den geplanten Beitragserhöhungen scheint auch eine gewisse Effizienz eigen zu sein:

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  • Die Einigung auf den nächstjährigen GKV-Durchschnitts-Zusatzbeitragssatz scheint auch diesmal eine schwere Geburt zu werden, wenn man dem Handelsblatt glauben darf.

    Lange Nacht?

    Es wird im Schätzerkreis wohl wieder so ablaufen wie im letzten Jahr: Die Ministerialen vom BMG wollen den Ball so flach wie möglich halten, zumal zum Wahljahr 2025.

    Aber ob die anderen in der Runde, also die Kassen, die schließlich das Geld dringend brauchen, und auch ihre mehrheitliche Aufsicht, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), sich auch diesmal wieder über den Tisch ziehen lassen und nochmal einen absehbaren "Unterdurchschnitts-Beitragssatz" durchgehen lassen?

    Erst morgen, am 16. Oktober werden wir es wissen - vielleicht.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Die Einigung auf den nächstjährigen GKV-Durchschnitts-Zusatzbeitragssatz scheint auch diesmal eine schwere Geburt zu werden, wenn man dem Handelsblatt glauben darf.

    Lange Nacht?

    Es wird im Schätzerkreis wohl wieder so ablaufen wie im letzten Jahr: Die Ministerialen vom BMG wollen den Ball so flach wie möglich halten, zumal zum Wahljahr 2025.

    Aber ob die anderen in der Runde, also die Kassen, die schließlich das Geld dringend brauchen, und auch ihre mehrheitliche Aufsicht, das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), sich auch diesmal wieder über den Tisch ziehen lassen und nochmal einen absehbaren "Unterdurchschnitts-Beitragssatz" durchgehen lassen?

    Erst morgen, am 16. Oktober werden wir es wissen - vielleicht.

    Es gibt ja noch andere Ideen zur Lösung

    Blaumachen heißt jetzt „Selbstfürsorge“

    Zitat

    Eine Lösung könnte deshalb eine vorsichtige Reduzierung der Lohnfortzahlung in den ersten Krankheitstagen sein. In Schweden etwa, auch nicht gerade das Land des wilden Manchester-Kapitalismus, wird der Lohn erst nach einem Krankheitstag weitergezahlt, und garantiert auch nur zu 80 Prozent. Die weitaus meisten Arbeitnehmer dürfte dies kaum ins soziale Elend stürzen, aber vielleicht manchen dazu bringen, die Bettkantenentscheidung noch mal zu überdenken.

  • Den geplanten Beitragserhöhungen scheint auch eine gewisse Effizienz eigen zu sein:

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    Nach 5 Jahren ohne Erhöhung ist das in Ordnung - wobei scheinbar nicht alle betroffen sind. Zumindest angekommen ist hier noch kein Brief.

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    Grover Norquist

  • Ist das hier nicht der GKV-Faden?

    Das dies offensichtlich der GKV-Faden ist:

    Heute im TV (ARD, Presseclub, 12:03) lautet (wenn ich meinen Sonntagszeitungen glauben will) das Thema: "Kassen vor dem Kollaps: Wird Gesundheit unbezahlbar ?"

    Vielleicht interessiert das Thema bzw. die Sendung ja einige hier.

  • Das dies offensichtlich der GKV-Faden ist:

    Heute im TV (ARD, Presseclub, 12:03) lautet (wenn ich meinen Sonntagszeitungen glauben will) das Thema: "Kassen vor dem Kollaps: Wird Gesundheit unbezahlbar ?"

    Vielleicht interessiert das Thema bzw. die Sendung ja einige hier.

    ...wo gesagt wurde, dass den Versicherten nicht nur eine Unterfinanzierung versicherungsfremder Leistungen von jährlich ca 10 Mrd aufgebürdet wird, sondern auch die hälftigen Kosten der neuen Krankenkassenreform, die derzeit auf insgesamt 50 Mrd geschätzt werden. PKVs, die dieselben Krankenhäuser nutzen, sind von diesen Kosten der neuen Krankenhausreform ausgenommen.

  • ...wo gesagt wurde, dass den Versicherten nicht nur eine Unterfinanzierung versicherungsfremder Leistungen von jährlich ca 10 Mrd aufgebürdet wird,

    Da sollte man definitiv rangehen. Lohnfortzahlung z.B. ist keine Aufgabe der Krankenkassen, genauso ihre Leistungen kostenlos anzubieten.


    PKVs, die dieselben Krankenhäuser nutzen, sind von diesen Kosten der neuen Krankenhausreform ausgenommen.

    Man muss aber der Ehrlichkeit halber sagen, dass es ohne PKV viele Krankenhäuser gar nicht mehr geben würde.

    Wenn ich sehe, was mein letztes MRT z.B. gekostet hat und was die GKV an Fallpauschale an das Krankenhaus überwiesen hätte...

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Man muss aber der Ehrlichkeit halber sagen, dass es ohne PKV viele Krankenhäuser gar nicht mehr geben würde.

    Wenn ich sehe, was mein letztes MRT z.B. gekostet hat und was die GKV an Fallpauschale an das Krankenhaus überwiesen hätte...

    Das kann sein. Aber man sollte das sauber auseinanderhalten. Sonst kommt nur ein Durcheinander heraus, wo keiner mehr durchblickt, und deswegen alles eher unnachvollziehbar falsch läuft und auch so bleibt.

  • wo gesagt wurde, dass den Versicherten nicht nur eine Unterfinanzierung versicherungsfremder Leistungen von jährlich ca 10 Mrd aufgebürdet wird, sondern auch die hälftigen Kosten der neuen Krankenkassenreform, die derzeit auf insgesamt 50 Mrd geschätzt werden. PKVs, die dieselben Krankenhäuser nutzen, sind von diesen Kosten der neuen Krankenhausreform ausgenommen.

    Diese Hälfte von ca 25 Mrd. € ist Sache des Bundes, um die er sich herumdrückt und statt dessen den Krankenversicherungen aufdrücken will. Die GKV muss offenbar mitmachen, wenn auch unter Protest, und weist auch in Gegenrede zu Kalauterbach zu Recht auf entsprechende, weitere Beitragssatzsteigerungen ab 2026 hin.

    Die PKV führt zu Recht rechtliche Bedenken an; die zwangsläufig daraus zu erwartenden Beitragsssteigerungen stehen verfassungsrechtlich auf wackligsten Füßen. Dass die GKV dieses Rechtsmittel nicht hat (oder nicht anwenden will?) hat die PKV nicht zu vertreten.

    Hier wird von interessierter Seite (damit ist jetzt nicht die GKV gemeint) mal wieder gerufen "Haltet den Dieb!"

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977