GRV ungleich Investment

  • Das hört sich alles so an, als ob man sich die Möglichkeit, vorher in Rente zu gehen, nicht vorab sichern kann. Sondern ein entsprechender Antrag 3 (oder 6) Monate vor dem Zeitpunkt zu stellen ist, wenn man tatsächlich plant, in Rente zu gehen. Bei vorzeitigem Beginn der Rente mit Abschlag wird der Gesetzgeber vielleicht geneigt sein, das weiterhin anzubieten. Das wird generell interessant zu beobachten sein, ob wegen des Fachkräftemangel beide Möglichkeiten zurückgedreht werden: mit und ohne Abschlag.

    Diejenigen, die dann noch länger arbeiten sollen - was die CDU wohl plant - dürfen dann auch noch diejenigen mitfinanzieren, die bis dahin doch noch früher in Rente gehen konnten. Sie werden also quasi doppelt bestraft.

    "In Rente gehen" und "länger arbeiten" schließen sich ja nicht mehr aus, also muss man keine Rentenarten aus dem Gesetzbuch streichen oder erst später zugänglich machen, um Arbeitskräfte im Erwerbsleben zu halten.

    Der Jahrgang 1951 war der letzte Jahrgang, der noch die Altersrente für Frauen bzw. die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (bzw. nach ATZ) beanspruchen konnte. Die Betroffenen konnten mit 65 in Rente gehen, waren also spätestens im Januar 2017 in Rente.

    Das zugrundeliegende Gesetz ("Rentenreformgesetz 1999") wurde am 16.12.1997 beschlossen.

    Somit erschließt sich mir die Furcht vor "spontaner Gesetzgebung" nicht ganz. Verschlechterungen, insbesondere die einen bestimmten Anspruch insgesamt in Frage stellen, können nur mit ausreichend Vorlauf in Kraft treten. Selbst wenn sich die Politik vor dem Eindruck finanzieller Überlegungen einig sein würde, so ist der Gesetzgebungsprozess doch eher zäher Natur. Und wenn man mit finanziellen Hintergedanken am Rentenrecht herumdoktert, dann muss man Zeit mitbringen, damit man die Auswirkungen überhaupt merkt.

  • Für mich wäre dann nur noch zu klären, was passiert bei einer eventuellen Gesetzesänderung mit den Personen die einen Ausgleich für eine vorzeitige Altersrente gezahlt haben. Im Endeffekt haben die sich ja die maximal 4 Jahre gesichert. Ich glaube da verdienen sich wieder Armeen von Anwälten eine goldene Nase.

  • Für mich wäre dann nur noch zu klären, was passiert bei einer eventuellen Gesetzesänderung mit den Personen die einen Ausgleich für eine vorzeitige Altersrente gezahlt haben. Im Endeffekt haben die sich ja die maximal 4 Jahre gesichert. Ich glaube da verdienen sich wieder Armeen von Anwälten eine goldene Nase.

    Naja, eigentlich ist es in der Konstellation nicht großartig anders. Die zusätzlichen Beiträge ändern ja nichts am Rentenbeginn, sondern erhöhen die Rente zu einem gegebenen Zeitpunkt.

    Im schlimmsten Fall würde der frühestmögliche Rentenbeginn um X Monate nach hinten verschoben werden, alles andere würde bereits in den Anhörungen der Experten einkassiert werden.

  • Naja, eigentlich ist es in der Konstellation nicht großartig anders. Die zusätzlichen Beiträge ändern ja nichts am Rentenbeginn, sondern erhöhen die Rente zu einem gegebenen Zeitpunkt.

    Im schlimmsten Fall würde der frühestmögliche Rentenbeginn um X Monate nach hinten verschoben werden, alles andere würde bereits in den Anhörungen der Experten einkassiert werden.

    Sicherlich ist der Tag an dem sich das Gesetz zum Renteneintritt ändert noch in weiter Ferne, laut dem Plan der CDU sollte dieser ab 2032 an die Alterserwartung gekoppelt werden. Das ist natürlich für jüngere Arbeitnehmer, gerade in körperlich schweren Berufen, kein gutes Signal. Wenn man dabei noch berücksichtigt, dass gerade dort ein großer Personalmangel herrscht, kann man mit solchen Ideen kaum Leute für das Handwerk begeistern.

  • Ach, die alte Geschichte. Jeder weiß seit Jahren, dass wir in Zukunft länger arbeiten müssen. Deshalb wurde unter Schröder ja auch mal die Rente mit 67 eingeführt. Und vermutlich wird das nicht reichen.

    Lustigerweise war es ja gerade die CDU unter Merkel, die das mit der Rente ab 63 teilweise wieder zurückgedreht hat. Jetzt in der Opposition fordert man plötzlich jede Menge Dinge, von denen man in 16 Jahren an der Macht nix wissen wollte. Von der großen Steuerreform bis zur Rente.

    Die Rente mit 63 betrifft übrigens nicht nur Handwerker. Unter den Baby Boomern gibt es noch sehr viele, die direkt nach der Realschule in den Beruf sind und die 45 Jahre auch im Büro zusammenbekommen

  • Sicherlich ist der Tag an dem sich das Gesetz zum Renteneintritt ändert noch in weiter Ferne, laut dem Plan der CDU sollte dieser ab 2032 an die Alterserwartung gekoppelt werden. Das ist natürlich für jüngere Arbeitnehmer, gerade in körperlich schweren Berufen, kein gutes Signal. Wenn man dabei noch berücksichtigt, dass gerade dort ein großer Personalmangel herrscht, kann man mit solchen Ideen kaum Leute für das Handwerk begeistern.

    Der Plan macht sich gut in einer Überschrift, ist aber auch praxistauglich wie der Scheinriese auf Lummerland.

    Ein Aufschieben der Altersgrenze(n) führt zu Ausweichbewegungen innerhalb der RV (Erwerbsminderungsrente) und zulasten der anderen Zweige der Sozialversicherung (Arbeitslosenversicherung und Krankenkassen).

  • In einem freien Land ist im Rahmen der geltenden Gesetze jeder frei zu tun, was er möchte.

    Die "Rente mit 63" ist ein Sonderangebot für die Versicherten. Wer rechnen kann, spielt diese Karte. Du möchtest das aus unbekannten Gründen nicht, das steht Dir frei. Ich würde mir das an Deiner Stelle nochmal überlegen.

    Tja, es gibt tatsächlich noch Menschen die rechnen können und die Rente für besonders langjährige Versicherte (mind. 45 Beitragsjahre) erst später als es möglich wäre in Anspruch nehmen wollen. ;)

    Arbeitsrecht (ATZ; Vorruhestand; Freistellung; ...) kann eine Kontraindikation sein, Sozialleistungsbezug kann dagegen sprechen, die Berechnung der Vorversicherungszeit für den Zugang zur KVdR; ...

    Referat Janders ist da, wie es bei ihm gewöhnlich der Fall ist, schon wieder mit dem richtigen Ansatz unterwegs.

  • Tja, es gibt tatsächlich noch Menschen, die rechnen können und die Rente für besonders langjährige Versicherte (mind. 45 Beitragsjahre) erst später. als es möglich wäre, in Anspruch nehmen wollen. ;)

    Wie sich das rentiert, lasse ich mir gern vorrechnen.

    PS: Die "Rente mit 63" nennt sich amtlich "Rente für langjährig Versicherte". Die "Rente für besonders langjährig Versicherte" ist nochmal etwas anderes.

  • Zur "Rente mit 63":

    So wurde anfangs die Altersrente für besonders langjährig Versicherte auch seitens der politisch Verantwortlichen bezeichnet, als zum 01.07.2014 das Eintrittsalter auf 63 gesenkt wurde, jedoch nur für Personen, die vor 1953 geboren und noch nicht in Rente waren. Ab Jahrgang 1953 steigt das Eintrittsalter wieder an und wird für die Jahrgänge 1964 und wieder bei 65 liegen (wie bereits bei Einführung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte).

    Anbei Gesetz:

    § 236b SGB VI - Altersrente für besonders langjährig Versicherte - dejure.org

    Irgendwann kam der Shift, dass es Leuten aufgefallen ist, dass ja nicht so richtig zutreffend ist, eine Rente, die mit "63+X" beansprucht werden kann, "Rente mit 63" zu nennen. Eine offizielle Verlautbarung, dass mittlerweile die Altersrente für langjährig Versicherte gemeint ist, wenn man "Rente mit 63" sagt, ist mir nicht bekannt.

  • Achim Weiss : Verstehe ich dich richtig, dass du eine Berechnung / Erklärung hast, warum es für langjährig Versicherte (finanziell?) günstiger ist, bereits mit 63 in Rente (mit Abschlägen) zu gehen?

    Könntest du bitte die Quelle nennen, denn das würde mich echt interessieren - danke.

    Also wenn ich die Altersrente für langjährig Versicherte vergleiche

    Fall A mit 63 und Fall M mit 67,

    dann ergibt sich folgendes Bild:

    Im Fall A würde ich 48 Monatsrenten bekommen, die jeweils 14,4% niedriger sind als die monatliche Rente ab 67, bevor die höhere Rente überhaupt zur Auszahlung käme. 0,856 × 48 = 41,088

    Diesen "Vorsprung" müsste die Rente ab 67 dann einholen, über den Unterschiedsbetrag beider Renten, somit die 14,4%.

    41,0880 / 0,144 = 285,33

    Somit hätte es sich ab dem 286. Kalendermonat, in dem die höhere Rente bezogen wird, gelohnt zu warten.

    67 + 23 Jahre + 10 Monate = 90 Jahre und 10 Monate

    Vergleiche ich die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 (mit Abschlägen) mit der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 65 (abschlagsfrei), dann ist der Kipppunkt bei 10 Jahren und 11 Monaten ab Beginn der abschlagsfreien Rente, also bei 75 Jahren und 11 Monaten.

  • Im Fall A würde ich 48 Monatsrenten bekommen, die jeweils 14,4% niedriger sind als die monatliche Rente ab 67, bevor die höhere Rente überhaupt zur Auszahlung käme.

    Was ich mich dabei immer frage: wenn ich aber bis 67 arbeite, sammle ich doch auch nochmal mehr Rentenpunkte. Wird der "Abschlag" dadurch nicht deutlich höher? Oder beziehen sich die 14,4% dann schon auf die Rente mit 67, bei der dann die zusätzlichen Rentenpunkte schon berücksichtigt werden, obwohl sie noch nicht "verdient" wurden?

  • Danke für die Erklärung - ist für mich jetzt sehr gut nachvollziehbar und logisch, da es sich tatsächlich "NUR" auf die reine Rentenzahlung bezieht.

    Wenn jemand bis 67 weiterarbeiten würde, hätte er natürlich weitere Einkünfte in dieser Zeit, welche allerdings im Rechenmodell logischerweise nicht betrachtet werden ...

  • gcmv

    Die kompakte und nachvollziehbare Aufbereitung von Referat Janders benötigt eigentlich keine weitere Antwort.

    Anbei deshalb nur noch ein Link auf die Seite von Georg, der dies im Hinblick auf die AssetAllocation näher betrachtet hat.

    Die finde ich auch ganz erhellend.

    Gruß Tom

    Gesetzliche Rente mit 63 ist immer die richtige Entscheidung
    An dieser Stelle möchte ich gleich zu Beginn eine spannende Entdeckung ankündigen, die für so gut wie alle Rentner und Privatiers in Deutschland relevant ist
    www.finanzen-erklaert.de
  • Was ich mich dabei immer frage: wenn ich aber bis 67 arbeite, sammle ich doch auch nochmal mehr Rentenpunkte. Wird der "Abschlag" dadurch nicht deutlich höher? Oder beziehen sich die 14,4% dann schon auf die Rente mit 67, bei der dann die zusätzlichen Rentenpunkte schon berücksichtigt werden, obwohl sie noch nicht "verdient" wurden?

    Es kommt jetzt darauf an, wie ich das Szenario anlege.

    Die Rechnungen, die ich aufgemacht habe, gelten für den Fall, dass bis 67 durchgearbeitet (oder Pflege ausgeübt) wird, egal ob nebenbei bereits eine Rente bezogen wird, aber auch für den Fall, dass gar nicht gearbeitet wird.

    Die Entgeltpunkte, die im Zeitraum 63 bis 67 erwirtschaftet werden, erhöhen die Rente ab 67, sodass der Unterschiedsbetrag zwischen der Rente mit Abschlägen und der Rente ohne Abschläge ab 67 gleich bleibt.

    Nur wenn ich unterstelle, dass ab Rentenbeginn keine Entgeltpunkte mehr erwirtschaftet werden, dann müsste ich anders rechnen, aber dann müsste ich dem Gewinn an Freizeit (ggf. auch Lebensqualität) irgendwie Rechnung tragen.

  • Danke für die Erklärung - ist für mich jetzt sehr gut nachvollziehbar und logisch, da es sich tatsächlich "NUR" auf die reine Rentenzahlung bezieht.

    Wenn jemand bis 67 weiterarbeiten würde, hätte er natürlich weitere Einkünfte in dieser Zeit, welche allerdings im Rechenmodell logischerweise nicht betrachtet werden ...

    Die Rechnerei ist natürlich alles in brutto und dient nur zum Einstieg in die Überlegungen.

    Die tatsächliche Abwägung ist deutlich komplexer.