Das hört sich alles so an, als ob man sich die Möglichkeit, vorher in Rente zu gehen, nicht vorab sichern kann. Sondern ein entsprechender Antrag 3 (oder 6) Monate vor dem Zeitpunkt zu stellen ist, wenn man tatsächlich plant, in Rente zu gehen. Bei vorzeitigem Beginn der Rente mit Abschlag wird der Gesetzgeber vielleicht geneigt sein, das weiterhin anzubieten. Das wird generell interessant zu beobachten sein, ob wegen des Fachkräftemangel beide Möglichkeiten zurückgedreht werden: mit und ohne Abschlag.
Diejenigen, die dann noch länger arbeiten sollen - was die CDU wohl plant - dürfen dann auch noch diejenigen mitfinanzieren, die bis dahin doch noch früher in Rente gehen konnten. Sie werden also quasi doppelt bestraft.
"In Rente gehen" und "länger arbeiten" schließen sich ja nicht mehr aus, also muss man keine Rentenarten aus dem Gesetzbuch streichen oder erst später zugänglich machen, um Arbeitskräfte im Erwerbsleben zu halten.
Der Jahrgang 1951 war der letzte Jahrgang, der noch die Altersrente für Frauen bzw. die Altersrente wegen Arbeitslosigkeit (bzw. nach ATZ) beanspruchen konnte. Die Betroffenen konnten mit 65 in Rente gehen, waren also spätestens im Januar 2017 in Rente.
Das zugrundeliegende Gesetz ("Rentenreformgesetz 1999") wurde am 16.12.1997 beschlossen.
Somit erschließt sich mir die Furcht vor "spontaner Gesetzgebung" nicht ganz. Verschlechterungen, insbesondere die einen bestimmten Anspruch insgesamt in Frage stellen, können nur mit ausreichend Vorlauf in Kraft treten. Selbst wenn sich die Politik vor dem Eindruck finanzieller Überlegungen einig sein würde, so ist der Gesetzgebungsprozess doch eher zäher Natur. Und wenn man mit finanziellen Hintergedanken am Rentenrecht herumdoktert, dann muss man Zeit mitbringen, damit man die Auswirkungen überhaupt merkt.