Das ist ein zusätzliches top-up, wenn man nach den möglichen abschlagfreien Renteneintrittsalter in Rente geht?
Und: gilt das generell oder nur, wenn man ein vorzeitiges abschlagfreies Renteneintrittsalter als "besonders langjährig Versicherter" nach 45 angerechneten Beitragsjahren hinaussschiebt?
Beispiel:
Person (Jahrgang 1964 oder jünger) geht irgendwann mit 65 abschlagsfrei in Rente.
Entgeltpunkte (zeitgleich persönliche Entgeltpunkte): 45,0000
Die Person arbeitet neben der Rente weiter und erzielt jährlich einen Entgeltpunkt.
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze werden dann die zwei zusätzlichen Entgeltpunkte aus der Arbeit nach Rentenbeginn dazugerechnet. Die zusätzlichen Entgeltpunkte wirken sich nicht "verspätet" aus und haben daher einen Zugangsfaktor von 1,0000, ebenso wie die bisherigen Entgeltpunkte.
45 + 2 = 47 * 1,0000 = 47 persönliche Entgeltpunkte
Jetzt arbeitet die Person weiter und zahlt mit dem Arbeitgeber weiter Beiträge.
Wieder wird ein Entgeltpunkt erzielt, der sich genau 12 Monate "zu spät" auswirkt.
Dann geht die Rechnung:
1,0000 * (0,5% * 12) = 1,0600 persönliche Entgeltpunkte, die zu den bisherigen Entgeltpunkten hinzugerechnet werden.
47,0000 + 1,0600 = 48,0600
Wenn wir das weiterspinnen und jährlich immer ein Entgeltpunkt dazukommt, dann sind es ein Jahr später 1,1200 persönliche Entgeltpunkte, die dazukommen, noch ein Jahr später 1,1800 persönliche Entgeltpunkte, das Jahr darauf 1,2400 persönliche Entgeltpunkte, ...