GRV ungleich Investment

Liebe Community,
am Dienstag, den 24. Juni 2025, führen wir ein technisches Update durch. Das Forum wird an diesem Tag zeitweise nicht erreichbar sein.
Die Wartung findet im Laufe der ersten Tageshälfte statt. Wir bemühen uns, die Ausfallzeit so kurz wie möglich zu halten.
  • Mir erschließt sich ebenfalls nicht, warum eine teilweise Kapitaldeckung der GRV irgendwie ehrenrührig sein sollte.

    Sie löst aber eben das Problem mangelnder Alterssicherung Selbstständiger nicht. Sie hat es auch nicht verursacht. Da hilft auch der nörgelnde Rückblick nicht weiter!

    Die Möglichkeit, Aufwendungen für die Alterssicherung einstweilen zu Gunsten kurzfristiger Liquidität zu vernachlässigen, ist erkennbar einfach zu verlockend.

    Und das gilt es zu beheben.

  • Da sind wie uns hier im Forum sicherlich weitgehend einig.

    Das Urteil maße ich mir nicht an. Gut möglich ist es. Zumindest den ersten Teil meiner Aussage betreffend

    Da damit auch Selbständige Ansprüche an die DRV erwerben würden und zudem - meines Wissens - auch Selbständige altern, scheint mir fraglich, ob so nachhaltig und auf lange Sicht das signifikante und ursächliche demographische Problem der GRV zu lösen wäre.

    Beim zweiten Teil meiner Aussage wäre ich da in Sachen Konsens des Forums schon etwas weniger überzeugt

    Der sinnvollere Ansatz wäre - und das bereits vor drei oder vier Jahrzehnten, da schon damals das demographische Problem evident absehbar war - die sukzessive Ergänzung der GRV mit kapitalgedeckten Elementen gewesen.

    Die "große Politik" hierzulande hat das zumindest anders gesehen - denn passiert ist genau das eben nicht.


    Nur ändert das überhaupt nichts an der Tatsache, dass es der Gesetzgeber zulässt, dass sich Menschen einer Altersvorsorge komplett entziehen können.

    Und wie bereits früher mal geschrieben, wäre es mir völlig Schnuppe, ob ein selbstständiger in die GRV einzahlt oder z.B. eine private RV nachweist.

    Es sollte nur sichergestellt sein, dass aus der eigenen AV zumindest eine lebenslange Rente oberhalb der Grundsicherung gezahlt werden kann.

    Nicht mehr und nicht weniger.

    Völlige Übereinstimmung (siehe z. B. hier schon aus dem Jahr 2023):

    Natürlich könnte man (und sollte auch schon deshalb) - nach meinem Dafürhalten - eine entsprechende ausreichende Altersvorsorge obligatorisch sprich verpflichtend machen (etwa mittels eines bestimmten dafür vorgesehenen Anteils vom Einkommen, ob nun als Angestellter oder Selbständiger). Eben auch damit diese Menschen später "nicht die Sozialsysteme belasten" (wie Du selbst schreibst).


    Dabei könnte man aber den Menschen (Bürgern) auch die Möglichkeit eröffnen bei dieser obligatorischen Verpflichtung dennoch eine Wahlfreiheit zu haben, wie diese zu erfüllen ist (statt einem Zwangssystem), beispielsweise zwischen der GRV, einer privaten RV, via ETFs, via einem Sparvertrag, via Betrieblicher AV, via selbst genutztem Wohneigentum, via Immobilie(n) (vermietet) etc. Oder einem Mix daraus. Entscheidend ist doch nur die Tatsache, daß eine ausreichende Altersvorsorge (sowie eventuell auch begleitende andere Risiken abdeckende Versicherungen) später vorhanden ist.

    Dann hätte es übrigens auch den "Ebi-Fall" (ZDF-Doko "Rente - reicht nicht") in der Form niemals geben können:

    ... oder als Selbständiger weder jemals in die gesetzliche Rente eingezahlt noch jemals privat in irgendeiner Form vorgesorgt hat (wie Ebi (72) aus Hamburg) - wird keine auskömmliche Gesetzliche Rente (im Fall des Selbständigen: Keinen finanziell auskömmlichen Ruhestand) erwarten können ...

  • Die Möglichkeit, Aufwendungen für die Alterssicherung einstweilen zu Gunsten kurzfristiger Liquidität zu vernachlässigen, ist erkennbar einfach zu verlockend.

    Und das gilt es zu beheben.

    Und das ist ja auch absolut richtig. Nur leider war die Koalition nicht in der Lage, die Überlegungen für eine Pflichtversicherung von Selbstständigen vernünftig aufzuzeigen. So wurde es von einzelnen Interessengruppen in ihrem Sinne Lautstärke gedeutet ("Entmündigung der Selbstständigen"), obwohl der Grundansatz (weniger Steuergelder für selbstverschuldete Altersarmut von Selbstständigen) ja erstmal legitim und im Sinne der Steuerzahler sein sollte.

  • Und das ist ja auch absolut richtig. Nur leider war die Koalition nicht in der Lage, die Überlegungen für eine Pflichtversicherung von Selbstständigen vernünftig aufzuzeigen. So wurde es von einzelnen Interessengruppen in ihrem Sinne Lautstärke gedeutet ("Entmündigung der Selbstständigen"), obwohl der Grundansatz (weniger Steuergelder für selbstverschuldete Altersarmut von Selbstständigen) ja erstmal legitim und im Sinne der Steuerzahler sein sollte.

    Bei den Selbständigen in der Grundsicherung dürfte es kaum um große Beträge gehen. Vor allem kann man diese auch nicht richtig abgrenzen, da es sich oft nur um ehemalige Angestellte mit einem Nebenerwerb handeln dürfte.


    Die Gängelung steht da im Vordergrund.

  • Ein Angestellter mit geringfügiger Selbstständigkeit ist ja nicht von der Rentenversicherung befreit. Er zahlt als Angestellter ganz normal in die GRV ein. Insofern bezweifle ich, dass sich die Mehrheit der altersarmen Ex-Selbstständigen hier findet.

  • Der Angestellte/Teilzeit-Angestellte wird mit 50 aus der Firma rausgeschmissen, krebselt 10-15 Jahre als Selbständiger rum und kassiert dann Grundsicherung als Selbständiger.


    So dürften die meisten Grundsicherungsfälle der Selbständigen aussehen.


    Wer Langeweile hat, kann sich ja gerne das Datenmaterial dazu anschauen. Die meisten Fälle dürften gemischte Erwerbsbiographien haben, wo das Angestelltendasein überwiegen dürfte.



    Die meisten Grundsicherungsbezieher im Alter haben 400-800 Euro Einkommen. Das spricht eher für niedrige GRV-Renten. Gescheiterte Selbständige sind oftmals komplett pleite und mit den Dauerarbeitslosen bei 0 Euro Einkommen.

  • Geschiedene, Versicherungsverkäufer, Eismänner, "Amazon/Hermes..."-fahrer .... das sind die typischen Fälle der selbständigen Grundsicherungsempfänger im Alter.


    Dazu kommen demnächst noch "Merkels Gäste", die keine 45 Versicherungsjahre schaffen können.


    Eine Lösung muß daher.

  • ...viele von denen, die du in verachtenswerter Weise "Merkels Gäste" nennst, sind in Lohn und Brot und zahlen in die GRV ein. Viele allerdings warten auch noch auf eine Arbeitserlaubnis. Also ob wir nicht genug Fachpersonalmangel haben. Außerdem wird imho ein Rentenanspruch bereits nach 5 Jahren Einzahlung in die GRV erworben. Dass dieser mit kurzen Versicherungszeiten nur klein sein kann, bleibt unbenommen. Eismänner und andere Auslieferungsfahrer sollten per se vom Gesetz her als abhängig Beschäftigte eingeordnet werden! Da hat bisher immer die gelbe Partei entsprechende Initiativen abgeblockt.

    Nach dem Motto, alle in die GRV!

  • Wenn ein Selbstständiger jeden Monat z.B. 30% seiner Einkünfte für die Altersvorsorge auf Seite legt, bricht ihm dann ein Zacken aus der Krone, wenn ein Teil davon in die GRV fließt? Ja, die Renditechancen ist deutlich schlechter. Aber er hat dann auch einen sicheren Teil. Und es dürfte auch einige Selbstständige geben, die anstatt in die GRV in eine private RV einzahlen, um den Sicherheitsbaustein im Alter zu haben.

    Es geht also nur um eine ggf. andere Aufteilung der Sparraten, nicht um zusätzliche Sparraten. Alternativ kann man ja auch den Nachweis einer bestehenden privaten RV als Befreiungsgrund von der GRV einführen (wie schon von monstermania erwähnt).


    Bis zur kompletten Pleite hätten diese Gescheiterten aber ggf. eine Rentenanwartschaft mit eigenen Beiträgen erwirtschaften können.... ;)

    Das wollen aber die, die sich da gegängelt fühlen, nicht verstehen. Der gescheiterten Selbstständige hat eben bereits eine Rente in der Zukunft sicher und braucht daher keine (oder deutlich geringere) staatliche Unterstützung im Alter.

  • Das wollen aber die, die sich da gegängelt fühlen, nicht verstehen. Der gescheiterten Selbstständige hat eben bereits eine Rente in der Zukunft sicher und braucht daher keine (oder deutlich geringere) staatliche Unterstützung im Alter.

    .. und genau das muss denen ausgetrieben werden, in dem sie dazu gezwungen werden, für die Altersabsicherung vorzusorgen und nicht auf Kosten der Allgemeinheit im Alter Bürgergeld (oder wie immer es in Zukunft heißen wird) zu beziehen.

    Natürlich sind bereits abgeschlossene Alterssicherungsaktivitäten zu berücksichtigen, aber nur, wenn diese von einer vorherigen Auszahlung ausgenommen sind.

  • Nach dem Motto, alle in die GRV!

    Nach meinen langjährigen Erfahrungen scheuen ausgerechnet oftmals die Menschen, die über solche Systeme (wie die GRV) entscheiden (und dazu auch ein bißchen was wissen) - sprich die politischen Entscheidungsträger - eher diese Systeme. Jedenfalls die eigene Person betreffend ...


    Da findet sich beim Thema Alterssicherung eher der Status Beamter (Pension) und/oder der Status "Mitglied in einem berufsständigen Versorgungswerkt" (bei verkammerten Berufen wie dem der Juristen beispielsweise) und/oder der Status einer völligen Freiheit "in Sachen privater Altersvorsorge bzw. finanzieller Ruhestandsplanung" (bei den (vermutlich ein überschaubarer prozentualer Anteil) Selbständigen oder Unternehmer unter den Politikern).


    Ein Schelm, wer Böses dabei denkt ...


    Da zur Realisierung obigen Mottos die Mitwirkung der besagten politischen Entscheidungsträger zwingend erforderlich wäre - scheint mir das daher von der Umsetzung her eher ein bißchen (präziser ein bißchen mehr) unwahrscheinlich.

  • Wenn ein Selbständiger jeden Monat z.B. 30% seiner Einkünfte für die Altersvorsorge auf Seite legt, bricht ihm dann ein Zacken aus der Krone, wenn ein Teil davon in die GRV fließt?

    Die meisten Eismänner und Co. können es sich finanziell nicht leisten.


    Die Versicherungen haben mit ihrer Lobbyarbeit ihre Scheinselbständigen erhalten können. Schande. Walter Riester war zuständig.

  • Die meisten Eismänner und Co. können es sich finanziell nicht leisten.

    Man sollte schon zwischen Selbstständigen und Scheinselbstständigen unterscheiden.

    Jemand, der wirklich selbstständig ist, kann seinen Preis selber festlegen und da auch Beträge für die Altersvorsorge mit einkalkulieren. Klar, es muss auch jemanden geben, der diesen Preis zu zahlen bereit ist, aber das ist nunmal Marktwirtschaft.

    Der Paketbote kann den Preis nicht verhandeln, sondern der Konzern, für den er fährt, gibt ihm diesen vor. Dazu kann er nicht gleichzeitig zu DHL, UPS und Amazon gehen und auf einer Tour Pakete für alle drei Kunden ausliefern, sondern er darf immer nur für ein Unternehmen fahren.


    Und übrigens, gerade die Paketboten und Co sind diejenigen, für die es umso wichtiger ist, in die Rente einzuzahlen. Und wenn sie gesetzlich verpflichtet werden, dann wird der Druck auf die Konzerne erhöht, einen höheren Preis zu zahlen.

  • Bin da bei dir. Nur für unter 20 EUR ins Restaurant ist dann einfach vorbei, um mal ein Beispiel zu nennen.


    Vieles ist billig, weil keine RV gezahlt wird.

    Also Solo- bzw. Scheinselbstständige in der Gastronomie sind mir eher neu. Und sobald ein Angestelltenverhältnis besteht, ist die GRV immer Pflicht (außer natürlich Minijob, was aber mit den Stunden eher schwierig wird).

  • ..für unter 20 Euro wirst du heutzutage nicht mal mehr in einem Schnellrestaurant richtig satt. Von der Gesundheitsgefährdung dieses Fastfoodsch... mal ganz zu schweigen!

    Da gehe ich lieber in ein höherpreisiges Restaurant und zahl das 3 bis 4 fache, dafür vielleicht nicht jeden Tag. Kochen kann ich nämlich auch ganz patent.. :)

  • Habe noch nie einen Gastronomen gesehen, der gesetzliche Rente zahlt. Und ich bin schon sehr lange unterwegs.


    Es sollen doch alle einzahlen, oder?


    Fast alles wird einfach teurer, wenn alle Rente zahlen. Und die breit vertretene "Hand in den Mund Fraktion" wird es treffen. Steigende Insolvenzen usw..