Kirchenaustritt und ETF

  • Nach reifer Überlegungen werde ich aus der Kirche austreten.

    Meine Frau dagegen bleibt in der Kirche - wird das steuerlich Nachteile für uns haben?

    Wie tritt man aus der Kirche aus?

    Nach dem Austritt muss ich dann meine Depotbank Bescheid geben ?

    Muss ich mein Arbeitgeber informieren?

    Danke im Voraus

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  • Hallo.

    Von Bundesland zu Bundesland ist das verschieden geregelt.

    Vielleicht einfach "Kirchenaustritt" in die Suchmaschine des Vertrauens eingeben und mal etwas stöbern.

    Stellen, die bisher Kirchensteuer abführen und dies künftig unterlassen sollen, müssten schon informiert werden.

    Wenn nur ein Ehegatte Kirchenmitglied ist, dann kann wohl ein besonderes Kirchengeld (oder so ähnlich) anfallen.

  • {* Hier standen Links zu einer kommerziellen Webseite, die gegen Entgelt beim Kirchenaustritt helfen möchte. Diese wurden von der Moderation wegen Werbeverdacht entfernt}

    Hallo,

    hier ein paar Infos zu deinen Fragen, da ich mich mit dem Thema auch schon mal beschäftigt habe:

    1. Steuerliche Nachteile (Frau bleibt in der Kirche): Wenn ihr steuerlich zusammenveranlagt werdet und deine Frau in der Kirche bleibt, könnte eventuell das sogenannte besondere Kirchgeld anfallen. Das greift oft dann, wenn der Partner in der Kirche kein oder nur ein geringes eigenes Einkommen hat, berechnet sich aber nach dem gemeinsamen Einkommen. Ganz gut erklärt ist die Berechnung z. B. hier: {*}

    2. Wie tritt man aus der Kirche aus? Der Austritt muss persönlich bei der zuständigen Stelle erklärt werden. Je nach Bundesland ist das entweder das Standesamt oder das Amtsgericht. Du brauchst dafür auf jeden Fall deinen Personalausweis. Die Unterlagen dafür kann man sich oft auch schon vorher online vorbereiten, um beim Amt Zeit zu sparen (z. B. über Seiten wie {*} ).

    3. Muss die Depotbank informiert werden? Zwingend notwendig ist das eigentlich nicht. Die Banken fragen das Kirchensteuerabzugsmerkmal sowieso einmal im Jahr (meist im Herbst) automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab. Wenn du aber willst, dass auf deine Kapitalerträge ab sofort keine Kirchensteuer mehr abgeführt wird, schadet es nicht, der Bank nach dem rechtskräftigen Austritt formlos Bescheid zu geben. Mehr Details zu solchen Steuersachen findest du z. B. auch hier: {*}

    4. Muss der Arbeitgeber informiert werden? Nein, das musst du nicht selbst machen. Das Amt leitet deinen Austritt automatisch an das Finanzamt weiter. Deine elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) werden dann aktualisiert und dein Arbeitgeber ruft die neuen Daten einfach beim nächsten Lohnlauf ab. Meistens ist das dann im darauffolgenden Monat auf der Abrechnung sichtbar. Hier ist der genaue Ablauf nochmal zusammengefasst: {*}

    Hoffe, das hilft dir erst mal weiter!

  • Absolut widerlich, dass hier offenbar Foren für das Platzieren von Werbelinks missbraucht werden.

    Elgob

    In was für einer Kirche bist du ? Welches Bundesland ? Ist deine Frau in derselben Kirche?

    Mit den Informationen kann ich dir das sofort gut erklären.

    Wichtig: eventuell musst du dich zeitlich ranhalten.

    Die Religionszugehörigkeit wird über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgefragt. Banken und Broker sind gesetzlich verpflichtet, diese Daten abzurufen.

    Allerdings gibt es für dich einen wichtigen Haken:

    Die reguläre Abfrage erfolgt nur einmal jährlich zwischen 1. September und 31. Oktober. Maßgeblich ist der Status zum 31. August.
    Das Ergebnis gilt dann für das Folgejahr.

    Wenn du also zum Beispiel Pech mit deinem Neo Broker, musst du dir die Kirchensteuer auf Kapitalerträge über die Einkommensteuer wieder zurückholen.

  • Die Sache mit der automatischen Übermittlung an Arbeitgeber und Banken läuft heutzutage tatsächlich deutlich unkomplizierter als früher.

    Viele machen sich da unnötig Sorgen und informieren noch zusätzliche Stellen, obwohl die Daten ohnehin weitergegeben werden.

  • Wie ist das, wenn minderjährige Kinder einen ETF besparen? Wird da auch automatisch Kirchensteuer abgeführt, wenn sie immer noch Mitglied der katholischen Kirche sind?

    Die Kirchensteuerpflicht hat bei der Römisch-katholischen und der Alt-katholischen Kirche in Deutschland nichts mit dem Alter zu tun.

    Wenn Kapitalerträge nicht freigestellt sind, wird von der Bank die Steuer abgeführt.
    Allerdings kann man das in den Fällen im nächsten Jahr über eine Einkommensteuererklärung mit der Günstigerprüfung wieder zurückholen.

  • Die Kirchensteuerpflicht hat bei der Römisch-katholischen und der Alt-katholischen Kirche in Deutschland nichts mit dem Alter zu tun.

    Nicht nur die Kirchensteuerpflicht, sondern auch die Einkommensteuerpflicht haben nichts mit dem Alter zu tun. Generell fällt mir gerade keine Steuer ein, die vom Alter abhängig wäre,

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