Lieber McProfit , das ist doch genau das Thema, das ich kürzlich in Nachfrage zur Vorab-Pauschale - Seite 5 - Geldanlage - Finanztip Forum angesprochen hatte.
Für die Erbschaftssteuer zählt der Wert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt. Daran können die Erben nichts mehr ändern.
Zusätzlich müssen die Erben bei Verkauf (z.B. um die Erbschaftssteuer zu bezahlen) die enthaltenen Gewinne versteuern. Das ist eine Doppelversteuerung, die umso stärker wirkt, je höher die enthaltenen Kursgewinne sind. Ideal wäre es also, wenn der Erblasser kurz vor seinem Tot alle Gewinne realisiert.
Daher kann die vorherige Steuervermeidung für die Erben zum Schuss nach hinten werden.