ETF-Sparplan: Zehntausende Euro sparen mit der Finanztip 3x10-Strategie

  • Lieber McProfit , das ist doch genau das Thema, das ich kürzlich in Nachfrage zur Vorab-Pauschale - Seite 5 - Geldanlage - Finanztip Forum angesprochen hatte.

    Für die Erbschaftssteuer zählt der Wert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt. Daran können die Erben nichts mehr ändern.

    Zusätzlich müssen die Erben bei Verkauf (z.B. um die Erbschaftssteuer zu bezahlen) die enthaltenen Gewinne versteuern. Das ist eine Doppelversteuerung, die umso stärker wirkt, je höher die enthaltenen Kursgewinne sind. Ideal wäre es also, wenn der Erblasser kurz vor seinem Tot alle Gewinne realisiert.

    Daher kann die vorherige Steuervermeidung für die Erben zum Schuss nach hinten werden.

  • McProfit

    Man zahlt die Erbschaftssteuer auf den Unversteuerten Depotwert zum Todeszeitpunkt. Selbst wenn dort nur Apple Aktien der ersten Stunde drin sind.

    Also, A kauft in den 90ern 10.000 Aktien a 1 Eur.

    A stirbt 2023, die Aktie steht bei 1000 Eur.

    Nachkomme B zahlen dann auf 10.000.000 (-400.000) Eur Erbachaftssteuern. Wenn B alles verkauft zahlt er nochmal Kapitalertragsteuer auf die 9.999.000 Eur Gewinn.

  • Hallo Hornie

    Bei der Fülle der Informationen hier ist es so, dass man leider manche Info wieder vergisst weil man sie zu selten braucht. Man stirbt ja bekanntlch auch nur einmal.

    Entchuldige daher meine nochmalige Nachfrage.

    Nachdem ich mit dem gesunden Menschenverstand den Ablauf im Erbfall überlegt habe,

    war mir klar, dass man an der doppelten Besteuerung nicht vorbei kommt.

    Selbst wenn ich kurz vor meinem Tod (sofern man das Datum überhaupt weiß)

    alle meine Aktien oder Fonds verkaufe dann zahle ich dennoch erstmal die Gewinnsteuer.

    Der Vorteil für die ERBEN ist dann in der Tat der, dass diese NUR das tatsächlich ererbte Vermögen versteuern weil die Gewinnsteuer schon vorher bezahlt worden ist.

    Die Erben müssen somit nicht auch noch auf die Gewinn-Steuer die ja das FA erhalten hat,

    auch noch Erbschaftssteuer zahlen.

    Das Dumme daran ist, dass ja der Todeszeitpunkt häufig überraschen kommt oder man wenn es denn soweit ist nicht auch noch an eine steuerliche Gesaltung denkt.

    Als Trost bleibt jedoch, dass in vielen Fällen die Gewinnsteuer nicht so hoch ist weil durch viele Verkäufe und Neukäufe häufig gar nicht so viele Aktien im Depot sind die sich im Kurs verdoppelt oder gar verzehnfacht haben.

    Oft gibt es sogar die eine oder andere Aktie die im Verlust liegt und somit die Gewinnsteuer relativiert. Außerdem gibt es ja bei den nahen Angehörigen auch Freibeträge von 400 - 500.000 Euro.

    Wie dem auch sei, ich stimme den Forumsfreunden zu, die der Ansicht sind, dass ERBEN sich vor allem über die tatsächliche Summe freuen und nicht ärgern dass diese höher hätte sein können, wenn der ERBLASSER vorher steuerliche besser beratern worden wäre.

    Freu Dich daher über das ERBE und ärgere Dich nicht über die ERBSCHAFTSSTEUER.

    Viele Grüße McProfit

  • Wenn du Aktien oder Fondsanteile behältst, wird ja bekanntlich erst beim Verkauf auf die erzielten Gewinne die Abgeltungssteuer fällig.

    ... mit Ausnahme der speziell von Dir hochgeliebten Steuer auf die Vorabpauschale, die wird vorher fällig.

    Je länger man die Aktien oder Fonds behält, umso länger hat man praktisch ein zinsloses Darlehen vom Finanzamt, das weiterhin zu Deinen Gunsten in Aktien oder Fonds angelegt ist.

    Das ist richtig so.

    Wenn Du Deine Aktien bis zu Deinem Tod gar nicht mehr verkaufst ...

    .. dann erben die Erben das Depot und zahlen erstmal auf den gesamten Depotwert (abzüglich Freibetrag), aber eben einschließlich der impliziten Gewinnsteuer Erbschaftsteuer.

    Die Gewinnsteuer müssen sie nicht unbedingt gleich bezahlen, sie könnten sie auch im Depot lassen.

    Andererseits fallen schon bei einer kleineren Erbschaft von sagen wir mal 1,4 Millionen trotz 400 T€ Freibetrag für die geliebte Tochter 190 T€ Erbschaftsteuer an. Das hat die Durchschnittserbin vermutlich nicht flüssig, es könnte also schon sein, daß sie Papiere aus dem Depot verkaufen muß - und dann beißt die Steuer ein zweites Mal. Erst Erbschaftsteuer, dann Abgeltungsteuer.

    Ach, wie praktisch wäre es doch gewesen, hätte der Erblasser noch auf dem Totenbett sein Depot liquidiert! Dann hätte er die Gewinnsteuer gezahlt, wäre erblaßt, und die trauernde Erbin hätte die Erbschaftsteuer nur noch auf den reduzierten Depotwert zu bezahlen gehabt.

    Damit hätte sie die Erbschaftsteuer auf die Abgeltungsteuer auf den Gewinn des Depots sparen können.

    Das Thema Schenkungsteuer hatten wir schon, hier nur so viel: Es spart Geld, wenn der Schenker sie bezahlt. Beim Erblasser geht es aber aber aus begreiflichen Gründen nicht, daß er die Erbschaftsteuer bezahlt. Wäre ja ein interessanter Gedanke ...

    Ich selbst bin der Meinung, dass die Erben eines Depots nur den Depotwert mit der Erbschaftssteuer mit bis zu 30% versteuern müssen (je nach Verwandtschaftsverhältnis) und nicht noch zusätzlich die Gewinne des bisherige Besitzers, also des Erblassers.

    Tja, das ist aber leider nicht so.

    Sollten die Erben jedoch die aufgelaufenen Kursgewinne ebenfalls versteuern müssen, dann sollten die Erben sozusagen erst mal alle Aktien oder Fonds verkaufen und erst danach die Gewinnsteuer zahlen. Dann würde die Berechnung der Erbschaftssteuer aus dem aus viel kleineren Restbetrag erfolgen.

    Dein Gedanke ist ja nicht schlecht, er haut nur zeitlich nicht hin.

    So ist es :(

    Zumindest im Prinzip. Ein naher Verwandter (Kind) hat 400 T€ Freibetrag und könnte damit mit Glück unter 600 T€ steuerbarer Erbmasse kommen (bis dorthin gelten 15% Erbschaftsteuer), fernere Verwandte (Nichten und Neffen) haben nur 20 T€ Freibetrag, dafür dann aber 30% Erbschaftsteuer.

    Wenn er dann das Depot von 1 Mio. Euro durch Verkauf der Aktien in Geld umwandelt kann es sein, dass der Depotwert auf Grund der Gewinnbesteuerung netto nur noch 800.000 Euro bringt.

    Bei 1 Mio. Euro geerbtem Depot werden dann in diesem Beispiel erstmal 250.000 Euro Erbschaftssteuer abgezogen (25% von 1 Mio) so dass nur noch 750.000 Euro übrig sind.

    Nach Verkauf der Aktien für 1 Mio. erhält der Erbe nach Abzug der Gewinnsteuer jedoch je nach Höhe des Gewinns möglicherweise nur noch 800.000 Euro gutgeschrieben.

    Von der geerbten 1 Mio. gehen in meinem Beispiel somit erst mal 250.000 Euro Erbschaftssteuer ab und danach nochmal zusätzlich 200.000 Euro Gewinnsteuer bei den Aktien.

    Somit verbleiben dem 1-Million-Erben am Ende nach Abzug der Erbschafts- und der Abgeltungssteuer in diesem Beispiel gerade noch gut die Hälfte.

    Grundsätzlich ist es so.

    Bei einem Kind wären es 90 T€ Erbschaftsteuer (15% von 600 T€). Es blieben also 800 - 90 = 720 T€. Bei einer Nichte etwa wären es an die 300 T€ Erbschaftsteuer (30% von 980 T€), bliebe von der Million also die Hälfte.

    Bei beiden Fällen habe ich wie Du 200 T€ Abgeltungsteuer berücksichtigt. Das hieße, daß der ursprüngliche Depotwert von 1 Million aus 200 T€ Investition und 800 T€ Gewinn bestanden hätte (Kommastellen lassen wir hier weg, wie beispielsweise den unsterblichen Soli).

    Ich war schließlich bisher der Ansicht, dass im Erbfall nur der Depotwert mit Erbschaftssteuer versteuert wird.

    So ist es ja auch. Im Depotwert ist aber halt die implizite Gewinnsteuer mit drin. :)

  • Nachdem ich mit dem gesunden Menschenverstand den Ablauf im Erbfall überlegt habe, war mir klar, dass man an der doppelten Besteuerung nicht vorbei kommt.

    Selbst wenn ich kurz vor meinem Tod (sofern man das Datum überhaupt weiß)

    alle meine Aktien oder Fonds verkaufe, dann zahle ich dennoch erstmal die Gewinnsteuer.

    Dann ist dieses Geld aber weg aus dem Depot und aus der Erbmasse.

    Der Vorteil für die ERBEN ist dann in der Tat der, dass diese nur das tatsächlich ererbte Vermögen versteuern, weil die Gewinnsteuer schon vorher bezahlt worden ist.

    Genau das.

    Das Dumme daran ist, dass ja der Todeszeitpunkt häufig überraschen kommt oder man wenn es denn soweit ist, nicht auch noch an eine steuerliche Gestaltung denkt.

    Mal so, mal so. Man könnte es ja auch machen wie der Franzl. Der ist ganz libero rechtzeitig nach Österreich verzogen, erst nach Kitzbühel, dann nach Salzburg. In Österreich haben sie die Erbschaftsteuer vor einigen Jahren abgeschafft, wenn man nicht gerade Immobilien vererbt.

    Als Trost bleibt jedoch, dass in vielen Fällen die Gewinnsteuer nicht so hoch ist weil durch viele Verkäufe und Neukäufe häufig gar nicht so viele Aktien im Depot sind die sich im Kurs verdoppelt oder gar verzehnfacht haben.

    Da lobe ich mir doch Deine Uralt-Aktienbestände aus dem vorigen Jahrtausend! Deren Kursentwicklung (in beide Richtungen!) ist nicht steuerrelevant und nach aktuellem Recht wird diese Eigenschaft auch vererbt.

    Je nachdem, wie sehr Dir Deine prospektiven Erben am Herzen liegen, könntest Du schon einmal einen Termin mit Deinem Steuerberater machen und mit ihm besprechen, was steuerlich passiert, wenn Du mal in die ewigen Jagdgründe eingehst. Eigentlich kann ich mir nichts anderes vorstellen, daß Du das längst getan hast.

    Wie dem auch sei, ich stimme den Forumsfreunden zu, die der Ansicht sind, dass ERBEN sich vor allem über die tatsächliche Summe freuen und nicht ärgern dass diese höher hätte sein können, wenn der Erblasser vorher steuerlich besser beraten worden wäre.

    Freu Dich daher über das Erbe und ärgere Dich nicht über die Erbschafsteuer.

    Wenn Du mit warmen Händen gibst, wird das steuerlich günstiger. Dann kannst Du erst die Gewinnsteuer bezahlen und die Schenkungssteuer dazu - die wird dann nämlich nur noch von dem Rest berechnet.

  • Hm, Ihr habt mich zum Nachdenken gebracht...diese Verkettung von Erbschaftssteuer und Abgeltungssteuer ist tatsächlich nicht ganz klar. Ich gehe bis heute noch davon aus, dass irgendwann aufgrund der Anzahl der Kinder und - vielleicht bis dahin noch lebender Ehefrau - die Freibeträge ausreichen, um gar keine Erbschaftssteuer bezahlen zu müssen, ich bin also davon ausgegangen, dass hier nur die Abgeltungssteuer "zuschlägt". Die Situation, dass man also erst mal Erbschaftssteuer bezahlen müsste, um dann - obwohl das vererbte Vermögen damit schon erst mal erheblich reduziert wurde - anschließend noch mal auf den nicht reduzierten Betrag noch die Abgeltungssteuer abführen müsste, ist ja schon fatal.

    Da man im Allgemeinen nicht zuverlässig voraussagen kann, wann das eigene Ableben erfolgen wird, ist es zudem kompliziert, das Vermögen zum richtigen Zeitpunkt zu liquidieren, um dieses dann steuerfrei übergeben zu können.

    Wäre das nicht ein tolles Thema für Finanztip, um dieses in Form eines Video aufzuarbeiten? Ich schreibe mal eine Email...ist sicher ein Thema von allgemeinem Interesse und hohem Impact.

  • Spannende Diskussion. Ist etwas woran ich bisher noch nicht gedacht hatte, dass im Erbfall sowohl Erbschaftssteuer als auch dann beim Verkauf die Kapitalertragssteuer gezahlt werden muss und wenn die Erbschaftssteuer vorher kommt eben auch auf die zukünftige Kapitalertragssteuer… auch wenn ich eher zur Fraktion „über Steuern zahlen sollte man sich freuen“ gehöre, könnte man hier tatsächlich drüber nachdenken, falls man diese Lust zur Optimierung im Alter hätte, dass man im

    entsprechenden Alter regelmäßig sein Depot rollt und Gewinne realisiert, soweit es Gewinne gibt. Dafür nimmt man dann natürlich die geringere Steuerstundung auch für die potenziellen Erben in Kauf. Könnte man sich ja ausrechnen, was wahrscheinlich günstiger wäre.

  • Diese Verkettung von Erbschaftssteuer und Abgeltungssteuer ist tatsächlich nicht ganz klar.

    Eigentlich schon.

    Ich gehe bis heute noch davon aus, dass irgendwann aufgrund der Anzahl der Kinder und - vielleicht bis dahin noch lebender Ehefrau - die Freibeträge ausreichen, um gar keine Erbschaftssteuer bezahlen zu müssen, ich bin also davon ausgegangen, dass hier nur die Abgeltungssteuer "zuschlägt".

    Enthält ein Depot thesaurierte Erträge, etwa indem es thesaurierte ETFs enthält oder lang gehaltene Aktien, dann umfaßt es automatisch auch implizite Steuer. Zu Lebzeiten des Depotinhabers entsteht dadurch ein Zinseszinseffekt, also ein Mehrertrag für den Depotinhaber.

    Zum Zeitpunkt seines Todes steht dieses Depot also höher, als es stehen würde, wären die fälligen Steuern bereits entrichtet.

    Die Freibeträge in gerader absteigender Linie und hin zum Partner sind relativ hoch, für kleinere Depots reichen die. Ich gehe allerdings davon aus, daß das Publikum hier im Forum schief verteilt ist, also nicht der Durchschnittsbevölkerung entspricht, sondern eher auf der wohlhabenderen Seite anzusiedeln ist. Und da spielt die Erbschaftsteuer dann recht schnell eine Rolle, etwa wenn keine Kinder da sind (Neffen und Nichten haben einen sehr geringen Freibetrag) oder auch, wenn nur 1 Kind da ist als Alleinerbe.

    Für richtig große Erbschaften (ab 7stellig) lohnt sich eine individuelle Konstruktion. Wie oft in Steuerdingen sind die mittleren gebissen: Eine individuelle Konstruktion lohnt sich nicht oder ist zu unpraktisch, aber die Freibeträge reichen nicht. Da könnte es dann beispielsweise schon ein Gedanke sein, daß ein Anfang-80jähriger sein Depot einfach mal umsetzt, die Steuer bezahlt, den Wert seines Depots dergestalt verringert, zwar auf die weitere Wertentwicklung des Betrags der Steuer verzichtet, aber halt prospektiv die Erbschaftsteuer reduziert. Es wird auch allgemein angeregt, daß ein Reicher frühzeitig fraktioniert sein Vermögen an die Kinder verschenkt, denn die Freibeträge kann man alle 10 Jahre einmal nutzen. Vielschichtige Angelegenheit, läßt sich nicht in wenigen Sätzen erschöpfen.

  • Hallo Horst Talski

    Der Übertrag eines Aktiendepots zu Lebzeiten auf Kinder oder Erben mit Nießbrauch ist eine extrem gute Idee.

    Leider war es selbst mir als altem Immobilienprofi lange Zeit nicht bekannt, dass man nicht nur IMMOBILIEN sondern auch AKTIEN zu Lebzeiten übertragen kann.

    Die Aktien gehören dann sozusagen dem Beschenkten.

    Es gibt eine Depotsperre, so dass der Beschenkte die Aktien nicht verkaufen kann und der Schenker bekommt so wie bei einer Immobilie die Dividende ausgeschüttet.

    Es sollte jedoch eine Regelung vereinbart sein für den Fal, dass man mal eine Aktie austauschen will, falls die Dividende ausfällt.

    Ich habe inzwischen längst Aktien mit Nießbrauch auf künftige ERBEN übertragen und bekomme weiterhin die Dividende während das Depot bereits den künftigen Erben gehört.

    Bei größeren Vermögen unbedingt zu empfehlen.

    Man kann damit auch Erbstreitigkeiten teilweise ausschließen. Gruss McProfit

  • Von McProfit an Forumsfreund adrianberg

    Hier kommt die Antwort zum Thema Deptoübertrag auf künftige Erben mit Nießbrauch.

    Ich habe altersbedingt seit vielen Jahren immer wieder Vermögenswerte auf die künftigen Erben mit Nießbrauch übertragen, d.h. entweder verkauft oder verschenkt.

    Wenn man sich den Nießbrauch vorbehält, also das lebenslslange Nutzungsrecht, dann bekommt der Schenker weiterhin lebenslänglich die ERTRÄGE, also die Miete bei Immoblien oder die DIVIDENDE bei Aktien.

    Somit der der WERT viel geringer und somit auch eine Schenkungssteuer.

    Bei einer Immobilie ist ein "Übertrag" mit Nießbrauch einfach.

    Dazu geht man zum Notar und macht einen Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag mit Nießbrauchrecht.

    Im Grundbuch wird dann die Immobilie auf den Erben umgeschrieben jedoch mit einen Nießbrauch in Abteilung II vom Grundbuch. Damit ist die Immobilie zu Lebzeiten des bisherigen Eigentümers gesperrt.

    Der Eigentümer erhält weiterhin die MIete und zahlt aber auch die Unterhaltskosten.

    Ich habe selbst lange Zeit selbst nicht gewusst,

    dass man auch ein Aktiendepot mit Nießbrauch übertragen kann.

    Dazu kann man zum Notar gehen, muss es aber nicht.

    Es reicht ein ganz normaler privater Kauf- oder Schenkungsvertrag mit Nießbrauch

    Die Sicherheit ,dass das Depot nicht aufgelöst oder verkauft werden kann erfolgt durch eine Vereinbarung mit der DEPOTBANK.

    Der einfachste Weg: Über das Depot kann zu Lebzeiteni des Schenkers NUR von beiden Menschen verfügt werden.

    Eine Auflösung des Depot oder ein Verkauf von Einzelaktien oder Umtausch von Aktien kann somit nur erfolgen, wenn BEIDE zusammen den Auftrag erteilen.

    Ein anderer Weg ist eine Depotsperre für eine gewisse Zeit für den neuen Depotinhaber

    Wenn das Depot bein einer Hausbank ist kann man das mit dem Berater besprechen.

    Achten Sie aber darauf, dass Sie auch die jährlichen Verwahrgebühren aushandeln.

    Im Gegensatz zu den kostenlosen Depots bei Onlinebankeni verlangen Hausbanken in der Regel bis zu 0,5% pro Jahr Gebühren.

    Ich selbst habe mit meiner Hausbank eine Verwahrgebühr von jährlich 0,071% incl. Mest ausgehandelt. Hängt auch vom Depotwert ab.

    Gemeinsame Verfügungskann aber auch bei Onlinebanken vereinbart werden.

    Viel Erfolg wünscht Dir McProfit

  • Hallo Impidimpi

    Ich bin kein ausgewiesener Fachmann für die Vermögensübertragung zu Lebzeiten auf künftige Erben.

    Ich habe lediglich auf Möglichkeiten hingewiesen die ich teilweise auch selbst genutzt habe.

    Wenn Menschen zuz Lebzeiten das Vermögen oder einen Teil davon an die voraussichtlichen Erben übertragen erfolgt dies meist mit einer Schenkung.

    Beim größten Teil davon handelt es sich um die Übertagung des selbst bewohnten Wohnhauses der Eltern an Kinder.

    Als Sicherheit lassen die Eltern sich einen lebenslängliches Nießbrauchrecht im Grundbuch eintragen.

    Das ist ein Nutzunsrecht/Wohnrecht zu Lebzeiten der Eltern.

    Der Grund für diese Übertragung ist, dass der Wert dieser Schenkung auf Grund des Nutzunsrechtes geringer ist und somit meist keineoder weniger Schenkungssteuer anfällt.

    Das ist sozusagen der Klassiker.

    Bei Vermögen wo es nicht nur um das selbst bewohnte Haus geht, sondern wo meist weitere vermietete Immobilien vorhanden sind kann man durch die Übertragung mit Nießbrauch ebenfalls den Wert der Immobilien deutlich reduzieren.

    In diesem Fall hat der NIeßbrauch den Sinn, dass die Kinder wohl Eigentümer der Immobilien werden, die MIETE erhalten jedoch weitern lebenslänglich die Eltern.

    Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, also hohes Immobilienvermögen vorhanden ist, ist das eine legale Supermöglichkeit Erbauseindersetzungen nach dem Tod zu vermeiden und dennoch lebenslänglich die Erträge zu erhalten.

    Bei AKTIEN oder FONDS gilt im Grunde genommen genau dasselbe.

    Das DEPOT wird auf die Kinder übertragen (verschenkt).

    Der Schenker erhält das Nießbrauchrecht, dadurch ist der WERT der Schenkung geringer.

    Die Dividenden erhält der Schenker. Kursgewinne gehen bereits zu Gunsten der Beschenkten so wie die Wertsteigerung bei Immobilien.

    Jetzt Deine Frage

    Wenn man eine Immobilie oder Wertpapiere verschenkt, die KEINEN Ertrag haben.

    Z.B. das selbst bewohnte Haus oder AKTIEN ohne Dividende oder thessauerierende FONDS ohne Ausschüttung, dann geht der Inhaber des NIESSBRAUCHS leer aus.

    Wenn es bei Immobilien keine Miete gibt

    und bei Aktien keine Dividende

    dann gibt es keine Ausschüttung.

    Wenn der Schenker jedoch auf ERTRÄGE angewiesen ist, dann sollte er nur solche Anlegen verschenken bei denen es auch ERTRÄGE gibt.

    Im Falle von Aktien muss man dann das Depot vor der Schenkung so umgestalten, dass am Schenkungstag im Depot ausschließlich Dividenenwerte oder ausschüttende Fonds enthalten sind.

    Da ist nur das klassische Beispiel so wie es im Alltag am meisten vorkommt.

    Wie überall, gibt es aber auch bei Schenkungen unendlich viele Sonderfälle.

    Meist dann, wenn ein Schenker nicht den klassischen Bilderbuchlebenslauf hat mit 1 Ehefrau und mit gemeinsamen Kindern nur aus dieser Ehe.

    Oft werden Schenkungen zu Lebzeiten an frühere Lebensgefährtinnen oder an Mütter von Kindern gemacht mit denen man nicht verheiratet war.

    Oder direkt an Kinder die nicht von der eigenen Ehefrau stammen.

    Oder an andere nahestehenden Personen um diese im Todesfall aus der Erbengemeinschaft heraus zu halten.

    Da ich beruflich mit diesen Fällen zu tun hatte und auch selbst PRIVAT keinen ganz gradlinigen Lebenslauf hatte, gibt es viele Varianten die im jeweiligen FAll sehr hilfreich sind und das Ziel haben nach dem Tod einen Streit zwischen den oft unterschiedlichen Erben zu vermeiden.

    Auch wenn der Text jetzt wieder einmal sehr lang wird noch ein wichtiger Tip.

    Im Todesfall können Schenkungen die in den letzten 10 Jahren vor dem Tod gemacht wurden von den Erben angefochten werden.

    Der Sinn dieser Regelung ist, dass man verhindern will dass ein Mensch vor dem Tod große Vermögensteile z.B. an eine neue Lebensgefährtin verschenkt weil sie ihn möglicherweise beeinflusst hat und die Erben dann leer ausgehen

    Daher gibt es auch die Möglichkeit dass man z.B. Immobilien an nahestehende Menschen (z.B. die Mutter eines unehelichen Kindes) nicht verschenkt sondern zum gerade noch vertretbaren günstigsten Preis an diese VERKAUFT.

    Den Kaufpreis finanziert die Begünstigte mit einem Kredit den sie dann durch die Mieteinnahmen tilgt.

    Wenn der Kaufpreis "günstig" ist, reicht die Miete für Zins und Tilgung aus und die Immoblie zahlt sich von selbst ab und entspricht dann im Endeffekt einer Schenkung ohne Schenkungssteuer und ohne Risiko einer Anfechtung durch Erben.

    In diesem Fall handelt es sich um einen normalen Verkauf und KEINE SCHENKUNG.

    Daher ist dieser Verkauf im Todesall auch nicht anfechtbar sondern endgültig.

    Die "Beschenkte" hat natürlich erst dann einen Nutzen wenn der Kredit durch die MIete getilgt ist.

    Das ist nur ein Beispiel von vielen Gestaltungsmöglichkeiten.

    So bunt wie das Leben oft ist, so bunt sind die Gestaltungsmöglichkeiten.

    Wobei ich nur rechtlich legale Möglichkeiten meine.

    Wer jedoch bewusst die Summen für seine gesetzlichen Erben so klein wie möglich halten will, der hat auch noch eine ganze Bandbreite von nicht ganz freundlichen Gestaltungen.

    Darauf will ich aber hier nicht eingehen.

    Ich wünsche ein gutes Händchen. McProfit

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  • Dankeschön, dann würde es sich aber ja auch lohnen (zumindest bei der späeren Entnahme), einen größeren Betrag in einen neuen ETF zu packen, anstatt in einen, den man schon seit mehreren Jahren bespart, richtig?