Kurz vor der Rente Arbeitslos

  • Das sind jetzt aber zwei Paar Stiefel.


    Es ist (wie geschrieben) eine Option, sich zwei Jahre vor dem gewünschten Ende der Erwerbstätigkeit entlassen zu lassen und zwar möglichst so, daß keine Sperrzeit entsteht. Man würde in diesem Fall 24 Monate Arbeitslosengeld nutzen. Große Vermittlungsbemühungen dürfte das Arbeitsamt nicht anstellen bei einem Rente-minus-2jährigen. Aber man kann diese 2 Jahre dennoch nicht am Stück in Thailand verbringen oder so, sondern muß der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Nach dem Ende der "Arbeitslosigkeit" würde man auf Sozialhilfe zurückfallen, das will man eher nicht, sondern beantragt dann Rente.


    Es ist nach aktuellen Bedingungen günstig, die Rente maximal vorzuziehen, so man die sonstigen Voraussetzungen erfüllt (z.B. 35 Jahre). Die Berufstätigkeit ist davon mittlerweile unabhängig, man darf neuerdings zu einer Vollrente beliebig dazuverdienen. Man kann also a) normal weiterarbeiten und bezieht dann Gehalt plus Rente mit Abschlägen

    b) ganz aufhören und bezieht dann nur seine Rente mit Abschlägen oder

    c) in Teilzeit weiterarbeiten und bezieht dann sein geringeres Gehalt und eine Rente mit Abschlägen.


    Ein fairer Vergleich ist natürlich nur, wenn man vergleicht:

    a) normal weiterarbeiten, Rente zum gesetzlichen Zeitpunkt beziehen und

    b) normal weiterarbeiten, 4 Jahre vorher die "Rente mit 63" mit Abschlägen beziehen und zur Seite legen.


    Im Fall b) hat man bis zum gesetzlichen Rentenbeginn eine Menge Geld zur Seite gelegt, mit dem man die Abschläge jahrzehntelang ausgleichen kann. Das Geld hat man aber schon mal.


    Wer eine Vollrente bezieht und weiterarbeitet, spart die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (der Arbeitgeber muß sie weiterbezahlen). Das können je nach Gehalt auch nochmal einige zig Euros sein, die der Frührentner spart. Natürlich hat er dann auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, so er seine Stelle je in den verbleibenden Jahren verlieren sollte. Ein Vollrentner hat auch keinen Anspruch auf Krankengeld der Krankenkasse (was andererseits seinen Krankenkassenbeitrag in den verbleibenden Jahren mindern sollte).


    Aushebeln kann man das dadurch, daß man nur eine Teilrente beantragt, etwa eine zu 99,9%. Nach meinem Verständnis muß man dann allerdings wieder Arbeitslosenversicherung und den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen, so daß man mit spitzem Bleistift nachrechnen sollte, ob sich das lohnt.


    Was allerdings nicht zusammen geht, ist 2 Jahre Arbeitslosengeld und gleichzeitig Rente mit 63. Bei Vollrente geht das gar nicht, bei Teilrente für 3 Monate unter gewissen Bedingungen.


    https://arbeitsmarkt-und-sozia…68-11ed-8b03-001a4a160111

  • Folgenden Vergleich wollte ich noch berechnen:


    A: Ab 63 weiterarbeiten und mit Erreichen der Regelaltersgrenze abschlagsfreie Rente beantragen.


    B: Ab 63 mit Abschlägen in Rente und bis Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, aber mit den ausgezahlten Rentenzahlungen Ausgleichszahlungen leisten.


    Variante B klingt kompliziert, müsste aber günstiger sein.

    Ich sitze noch an der Formel. :S

  • Variante B klingt kompliziert, müsste aber günstiger sein.

    Ich sitze noch an der Formel. :S

    Du hast Ideen ^^


    Ich will gewiss nicht bis 67 arbeiten, dazu gefällt es mir zu wenig in meinem Laden. Aber Variante B hört sich grundsätzlich gut an. Da bedarf es aber auch gute Zahlen, um etwas an Ausgleichszahlungen leisten zu können.


    Ich mache C: mit 63 gehen und einen (Mini)Job machen, auf den ich Bock habe. Mein neuer Mieter*in ist ein toller Mensch, zahlt immer pünktlich die Miete, pflegt mein/sein/ihr Heim - alles ist perfekt! Ach ja, gesund bin ich natürlich auch :) Guter Plan!

  • B: Ab 63 mit Abschlägen in Rente und bis Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, aber mit den ausgezahlten Rentenzahlungen Ausgleichszahlungen leisten.

    Da muss ich doch spontan unseren Forumsfreund aus Stuttgart auf die Bühne holen...

    ...habe gerade mal wieder reingeschaut und festgestellt, dass mir die Kommentare und Beiträge hier beim Thema RENTE zu kompliziert worden sind.

    Obwohl der Vorschlag unseres Rentenverstehers ja an sich ganz einfach ist. Aber beim Versuch nachzuvollziehen, was denn passiert, bekomme ich einen Knoten im Kopf.

  • Ich könnte ein einfacheres Szenario rechnen, das aber seltener in freier Wildbahn anzutreffen ist:

    Jemand, der versicherungsfrei ist, aber die 35 Jahre voll hat, macht A oder B.

    Also wahrscheinlich jemand in Selbstständigkeit. (Beamte mit erfüllten 35 Jahren wird es eher selten geben.)


    Von der Rechnung wäre das einfacher, bringt als Beispiel dem durchnittlich der Versicherungspflicht unterliegenden Arbeitnehmer aber nichts.


    Naja, ich zimmere da mal etwas zusammen und hinterher können wir diskutieren, ob da ein Mehrwert drin steckt. :)

  • Freitag 5.10.23

    hallo liebe Forums Freunde,

    Da ich mal gerade wieder im Urlaub bin

    (mit Ü75 muss man sich dafür nicht mehr rechtfertigen)

    Lese ich mangels einer Tageszeitung morgens, immer gern die Forums Beiträge hier

    Ich bin seit über 20 Jahren ein so genannter Privatier.

    JAls jemand, der sein halbes Leben selbstständig war, ist der Schritt vom Arbeitsleben ins Privatleben natürlich viel weniger aufregend als für einen Angestellten für den sich von heute auf morgen der Alltag komplett ändert.

    Solange mir meine Arbeit Spaß gemacht hat, habe ich diese nie als Arbeit oder als Verpflichtung empfunden.

    Wenn ich mich relativ früh mit Mittec 55 aus dem Berufsleben verabschiedet habe, dann waren das persönliche Gründe. Z. B. Neue Familie, Kinder und alles, was damit zusammen hängt.

    Ich hatte natürlich das Glück, dass ich aus meinen Mieten und Kapitalerträgen bereits ein Basis Einkommen hatte, das ich lediglich durch gelegentliche Geschäfte auch an der Börse aufgestockt habe.

    Das ist bei jedem Forums Teilnehmer hier völlig anders.

    Daher ist es schwierig persönliche Ratschläge zu geben, weil man viel zu wenig Einzelheiten über die Lebensumstände des Fragestellers weiss.

    Ich habe jedoch mit Interesse die Kommentare und Ratschkäge gelesen und wünsche viel Glück bei der Umsetzung.

    Viele Grüße McProfit zur Zeit aus Südfrankreich

  • Es ist nach aktuellen Bedingungen günstig, die Rente maximal vorzuziehen, so man die sonstigen Voraussetzungen erfüllt (z.B. 35 Jahre). Die Berufstätigkeit ist davon mittlerweile unabhängig, man darf neuerdings zu einer Vollrente beliebig dazuverdienen. Man kann also a) normal weiterarbeiten und bezieht dann Gehalt plus Rente mit Abschlägen

    b) ganz aufhören und bezieht dann nur seine Rente mit Abschlägen oder

    c) in Teilzeit weiterarbeiten und bezieht dann sein geringeres Gehalt und eine Rente mit Abschlägen.

    Was ich mich dazu frage: Zahlt man selbst bzw. der Arbeitgeber dann trotzdem weiter in die Rentenversicherung ein? Oder entfällt dieser Teil der Abgaben, weil man ja schon Rente bezieht? Und wenn weiter eingezahlt wird, erhöht sich dann die Rente nochmal wieder durch die weiteren Einzahlungen?

  • Bezieher von Vollrenten sind seit 1. Januar 2017 rentenversicherungspflichtig, bis sie die Regelaltersgrenze erreichen.


    Ab Erreichen der Regelaltersgrenze müssen Sie [der Arbeitgeber] für diese Beschäftigten lediglich den Arbeitgeberanteil an den Rentenversicherungsträger abführen.


    Ihr Arbeitnehmer kann sich aber dafür entscheiden, seine Rentenansprüche zu erhöhen, und es kann nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin uneingeschränkt hinzuverdient werden. Er verzichtet insofern auf seine Rentenversicherungsfreiheit. In diesem Fall führen Sie weiterhin die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile ab

    Also bis zur Regelaltersgrenze ja. Und wenn der AN über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, muss auf jeden Fall der AG einzahlen der AN auf dessen Wunsch. Implizit wird auch die Frage geklärt, ob dadurch die Rentenansprüche erhöht werden: Natürlich ja, das wäre sonst auch gemein. Ich frage mich noch, ob dann nach jeder Einzahlung die ausgezahlte Rente monatsgenau neu kalkuliert wird. Das mag ich kaum glauben.

  • Also bis zur Regelaltersgrenze ja. Und wenn der AN über die Regelaltersgrenze hinaus arbeitet, muss auf jeden Fall der AG einzahlen der AN auf dessen Wunsch. Implizit wird auch die Frage geklärt, ob dadurch die Rentenansprüche erhöht werden: Natürlich ja, das wäre sonst auch gemein. Ich frage mich noch, ob dann nach jeder Einzahlung die ausgezahlte Rente monatsgenau neu kalkuliert wird. Das mag ich kaum glauben.

    Nach Erreichen der Regelaltersgrenze:


    Wenn der AN mitzahlt, dann wirken sich die zusätzlichen Beiträge rentensteigernd aus und zwar immer zum 01.07. des Folgejahres.


    Beiträge in 2022 gezahlt: Rentensteigerung ab 01.07.2023

    Beiträge in 2023 gezahlt: Rentensteigerung ab 01.07.2024

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    Dazu kommen Zuschläge für die Zeit zwischen Erreichen Regelaltersgrenze und dem 01.07. ab dem sich die zusätzlichen Entgeltpunkte auswirken.

    Liegt der 01.07.2023 18 Monate nach dem Erreichender Regelaltersgrenze, so gibt es 18 × 0,5% = 9% Zuschlag auf diese Entgeltpunkte.

    Ab 01.07.2024 dann 15% Zuschlag auf die Entgeltpunkte aus 2023.

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    Die Bescheide über die Neufeststellungen der Renten werden also von Jahr zu Jahr länger.

  • Natürlich ja, das wäre sonst auch gemein.

    Nun ja, das Rentensystem hat sich in der Vergangenheit schon öfter mal als 'gemein' erwiesen. So durfte mein Vater mit 60 abschlagsfrei in Rente gehen. Seine, nur wenige Jahre jüngere Frau, durfte mußte dann bis zu Ihrem 65 Lebensjahr arbeiten.

    Von der Einführung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (ab 2012) hat Sie nicht mehr profitiert, da Sie dann schon in Rente war.

  • So durfte mein Vater mit 60 abschlagsfrei in Rente gehen. Seine, nur wenige Jahre jüngere Frau, durfte mußte dann bis zu Ihrem 65 Lebensjahr arbeiten.

    Dann konnten sie dadurch gemeinsam in Rente gehen und es mit nicht einer zuhause sitzen und warten bis der andere zu Ende gearbeitet hat. Immer positiv bleiben! 8o


    Wurden diese Neuregelungen damals vollständig zu einem Stichtag eingeführt? Bei der laufenden Erhöhung der Regelaltersgrenze als einziger mir derzeit bekannten Verschlechterung für die Versicherten gab es ja eine erheblich lange Übergangszeit und sehr feine Abstufungen.

  • Nun ja, das Rentensystem hat sich in der Vergangenheit schon öfter mal als 'gemein' erwiesen. So durfte mein Vater mit 60 abschlagsfrei in Rente gehen. Seine, nur wenige Jahre jüngere Frau, durfte mußte dann bis zu Ihrem 65 Lebensjahr arbeiten.

    Von der Einführung der abschlagsfreien Rente für besonders langjährig Versicherte (ab 2012) hat Sie nicht mehr profitiert, da Sie dann schon in Rente war.

    Bis zum 01.07.2014 war die Altersrente für besonders langjährig Versicherte auch erst ab 65 möglich.

    Meine Mutter ist auch ein Jahr zu jung für die Altersrente für Frauen. Die wäre auch günstiger gewesen.

  • Dann konnten sie dadurch gemeinsam in Rente gehen und es mit nicht einer zuhause sitzen und warten bis der andere zu Ende gearbeitet hat. Immer positiv bleiben! 8o

    Eben nicht! :/

    Mein Vater war mit 60 Rentner (ab 58 zu Hause mit 2 Jahren Bezug von ALG, was seinerzeit politisch so gewollt war). Meine Mutter durfte dann entsprechend der dann gültigen politischen Grundsätze voll bis zur Altersgrenze durchziehen (Agenda 2010). Letztlich wurde Sie dann erst 13 Jahre nach meinem Vater Rentnerin.

    Und der Vater abschlagsfrei mit 60 kommt woher?

    Spielt keine Rolle. In den 80er/90er Jahren hat man die Frühverrentung als Arbeitsmarktinstrument genutzt um Arbeitsplätze für die Babyboomer freizumachen.

    Als mein Vater mit 58 seinen 2. Bandscheibenvorfall hatte, bekam er das Angebot zur Frühverrentung mit 60 mit vorhergehendem 2 jährigem Bezug von ALG.

    Er wäre ja schön blöd gewesen, wenn er das nicht genutzt hätte. So hat er immerhin 32 Jahre seinen Ruhestand genießen dürfen.

  • Nun ja, das Rentensystem hat sich in der Vergangenheit schon öfter mal als 'gemein' erwiesen. So durfte mein Vater mit 60 abschlagsfrei in Rente gehen. Seine, nur wenige Jahre jüngere Frau, durfte mußte dann bis zu Ihrem 65 Lebensjahr arbeiten.

    Auf der Wikipedia-Seite Renteneintrittsalter gibts eine Graphik, die mich sehr verblüfft hat. Dort sind Statistikdaten der Deutschen Rentenversicherung verlinkt, die als Quelle wohl unzweifelhaft sein dürften. Diese Daten bestätigen nicht, was Du so süffisant mit "dürfen" beschreibst.


    Schon 1965 (weiter gehen die Daten für den Westen nicht zurück) gingen deutlich mehr Frauen mit 65 in Altersrente als mit 60. Auch 1970 und 1975 gingen noch mehr Frauen mit 65 als mit 60 in Altersrente. 1980 und 1985 waren es hingegen deutlich mehr mit 60 als mit 65 (und ein nennenswerter Prozentsatz im Altersband 55 bis 59). 1986 bis 1995 waren es dann wieder deutlich mehr mit 65. 1996 bis 2001 waren es dann etwa gleich viele, von 2002 bis 2011 wieder deutlich mehr mit 65 als mit 60, Ab 2012 bricht dann der Zugang zur Altersrente mit 60 bei den Frauen quasi ab und wird ersetzt durch den Zugang mit 63.


    Interessant finde ich, daß sich die Zugänge zu Altersrenten bei den Frauen mit 60, 63 und 65 Jahren als Bänder durch die Statistik ziehen. Andere Lebensalter spielen in der Statistik praktisch keine Rolle. Im Osten sind im Zeitraum 1993-2012 die überwiegende Mehrzahl der Frauen mit 60 in Altersrente gegangen, wodurch sich gesamtdeutsch die Statistik natürlich verschiebt.


    Der Länge der Datenreihe wegen habe ich daher gezielt die westlichen Bundesländer genommen. [Graphik stammt aus der oben verlinkten Quelle der Deutschen Rentenversicherung, Farbmarkierung von mir].



  • Die Tabelle zeigt die tatsächlichen Zugangsalter an. Sie unterscheidet nicht zwischen abschlagsfrei und mit Abschlägen (oder mit Zuschlägen, wenn jemand länger gearbeitet hat). @monstermanias Mutter taucht da unter 65 auf, weil sie bis zum Erreichen des abschlagsfreien Rentenzugangsalters arbeiten durfte, sollte, konnte, vielleicht auch musste. Egal, auf jeden Fall hat sie es getan.


    Dass die roten Zonen 60 bzw. 63 und 65 als Zugangsalter von Frauen überproportional häufig gewählt wurden hat wahrscheinlich einen ganzen Korb von Gründen, darunter psychologische Faktoren und Unkenntnis über die diversen Flexi-Möglichkeiten.

  • Ich habe mir erst die Graphik in der Wikipedia angeschaut und mich darüber gewundert. Dann bin ich in die Primärdaten gegangen und habe mich davon erschlagen lassen. Datenanalytiker ist aus gutem Grund ein eigener Beruf. Das Lebensalter 65 zieht sich durch die ganze Tabelle. Das hat mich verblüfft, hatte ich doch aus früheren Jahren im Hinterkopf, daß Frauen regelmäßig mit 60 in Rente gingen. Die Statistik stützt das nicht. Das häufigste Rentenzugangsalter hat sich im Zeitverlauf mit mehreren Brüchen geändert (die vermutlich auf Rechtsänderungen zurückgingen). Seit 2012 ist die Rente mit 60 für Frauen weg und es gilt: 63 ist das neue 60. Die neueste Zeile von 2022 scheint eine Ausnahme zu sein mit der relativ starken Inanspruchnahme mit 64. Inwieweit daraus ein Trend wird, ist noch nicht erkennbar.


    Der Durchschnittsrentenanwärter kann nicht großräumig rechnen. Er ist fixiert auf die eventuellen Abschläge und täte alles dafür, diese Abschläge zu vermeiden. Er barmt und argumentiert, daß gerade er soooo schwer und lange gearbeitet habe, daß der Staat ihm nun seine wohlverdiente Rente doch gönnen möge. Natürlich abschlagfrei. Daß es bei der Rente schnell mal um fünfstellige Beträge geht, die andere Leute für einen zahlen sollen, deren Rente irgendwann einmal auch wohlverdient sein mag, gerät nicht nur aus dem Blick, sondern im Gegenteil schon von Anfang an nicht in den Blick.


    Dieser Thread beispielsweise zeigt das mal wieder.


    Vielleicht wäre es ja eine Idee, mittelfristig die Renten langsamer steigen zu lassen als die Lohnentwicklung und dann (damit das Verhältnis gleich bleibt) den Leuten Aufschläge zu zahlen. Also: Rente mit 63 generell ohne Abschlag, die Regelrente mit 65 (oder dann 67) mit 14,4% oder so Aufschlag. Psychologisch günstiger wäre das ohne Frage.