Das sind jetzt aber zwei Paar Stiefel.
Es ist (wie geschrieben) eine Option, sich zwei Jahre vor dem gewünschten Ende der Erwerbstätigkeit entlassen zu lassen und zwar möglichst so, daß keine Sperrzeit entsteht. Man würde in diesem Fall 24 Monate Arbeitslosengeld nutzen. Große Vermittlungsbemühungen dürfte das Arbeitsamt nicht anstellen bei einem Rente-minus-2jährigen. Aber man kann diese 2 Jahre dennoch nicht am Stück in Thailand verbringen oder so, sondern muß der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Nach dem Ende der "Arbeitslosigkeit" würde man auf Sozialhilfe zurückfallen, das will man eher nicht, sondern beantragt dann Rente.
Es ist nach aktuellen Bedingungen günstig, die Rente maximal vorzuziehen, so man die sonstigen Voraussetzungen erfüllt (z.B. 35 Jahre). Die Berufstätigkeit ist davon mittlerweile unabhängig, man darf neuerdings zu einer Vollrente beliebig dazuverdienen. Man kann also a) normal weiterarbeiten und bezieht dann Gehalt plus Rente mit Abschlägen
b) ganz aufhören und bezieht dann nur seine Rente mit Abschlägen oder
c) in Teilzeit weiterarbeiten und bezieht dann sein geringeres Gehalt und eine Rente mit Abschlägen.
Ein fairer Vergleich ist natürlich nur, wenn man vergleicht:
a) normal weiterarbeiten, Rente zum gesetzlichen Zeitpunkt beziehen und
b) normal weiterarbeiten, 4 Jahre vorher die "Rente mit 63" mit Abschlägen beziehen und zur Seite legen.
Im Fall b) hat man bis zum gesetzlichen Rentenbeginn eine Menge Geld zur Seite gelegt, mit dem man die Abschläge jahrzehntelang ausgleichen kann. Das Geld hat man aber schon mal.
Wer eine Vollrente bezieht und weiterarbeitet, spart die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (der Arbeitgeber muß sie weiterbezahlen). Das können je nach Gehalt auch nochmal einige zig Euros sein, die der Frührentner spart. Natürlich hat er dann auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, so er seine Stelle je in den verbleibenden Jahren verlieren sollte. Ein Vollrentner hat auch keinen Anspruch auf Krankengeld der Krankenkasse (was andererseits seinen Krankenkassenbeitrag in den verbleibenden Jahren mindern sollte).
Aushebeln kann man das dadurch, daß man nur eine Teilrente beantragt, etwa eine zu 99,9%. Nach meinem Verständnis muß man dann allerdings wieder Arbeitslosenversicherung und den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen, so daß man mit spitzem Bleistift nachrechnen sollte, ob sich das lohnt.
Was allerdings nicht zusammen geht, ist 2 Jahre Arbeitslosengeld und gleichzeitig Rente mit 63. Bei Vollrente geht das gar nicht, bei Teilrente für 3 Monate unter gewissen Bedingungen.