TV vom Vermieter

  • Liebe Gemeinde,


    ab dem 1.7. 24 entfällt das Zwangs TV über den Vermieter, einschließlich monatlicher Kosten.


    Wird nun ab dem 1.8.24 die Miete weniger; um den monatlichen Betrag des Kabel TV ?


    Dankeschön und Grüße

    ikopi

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  • Ich würde vermuten, das wird am Jahresende in der Nebenkostenabrechnung korrigiert.


    Und wenn Du weiter Fernsehen haben möchtest, musst Du Dir einen eigenen Vertrag besorgen.


    EDIT: Wobei ich nicht weiß, ob das automatisch passiert. Bei uns im Haus (teils selbstbewohntes Eigentum / teils vermietet) wurde der bestehende Vertrag zum 30. Juni gekündigt und allen Eigentümern mitgeteilt, dass sich ab 1. Juli jeder selbst um Fernsehen kümmern muss. Ich vermute, die Eigentümer von vermieteten Wohnungen haben das auch an ihre Mieter weitergegeben.


    Hast Du eine entsprechende Info von Deinem Vermieter bekommen? Sonst würde ich da mal nachfragen.

  • ab dem 1.7. 24 entfällt das Zwangs TV über den Vermieter, einschließlich monatlicher Kosten.

    Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Sammelverträge für Mehrfamilienhäuser automatisch auslaufen oder gekündigt werden.

    Die Änderung bedeutet nur, dass die Kosten für Kabel-TV nicht mehr über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

    Je nach Situation könnte der Eigentümer/Vermieter natürlich einfach die Kaltmiete erhöhen...

  • Ab dem 1.7. 24 entfällt das Zwangs-TV über den Vermieter, einschließlich monatlicher Kosten.

    Bei der nächsten Nebenkostenabrechnung kannst Du es erkennen. Meist sind Kabelkosten 7 bis 9 Euro pro Einheit und Monat. Dafür macht man üblicherweise kein Faß auf.

    Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Sammelverträge für Mehrfamilienhäuser automatisch auslaufen oder gekündigt werden.

    Sache des Vermieters.

    Die Änderung bedeutet nur, dass die Kosten für Kabel-TV nicht mehr über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

    Je nach Situation könnte der Eigentümer/Vermieter natürlich einfach die Kaltmiete erhöhen.

    Denkbar, aber unwahrscheinlich. Es handelt sich ja nur um wenige Euro pro Monat. Allein deswegen dürften die meisten Vermieter sich nicht die Mühe der Mieterhöhung machen.


    Die Kabelanbieter (in erster Linie Vodafone) haben auf die veränderte Rechtslage längt reagiert und den Mietern Einzelverträge angeboten. Die nimmt man als Mieter dann halt an oder läßt es bleiben.

  • Je nach Situation könnte der Eigentümer/Vermieter natürlich einfach die Kaltmiete erhöhen...

    Wie man als Vermieter "einfach" die Kaltmiete erhöht, würde mich in diesem Zusammenhang interessieren. Man braucht entweder einen Mietspiegel, der das hergibt oder drei Vergleichswohnungen.

  • Ich weiß sowieso nicht genau was der Vermieter mit dem Ganzen zu tun hat. War und ist das für den nicht nur ein durchlaufender Posten?

    nun, weil es in vielen Fällen ein stark rabattiertes Angebot (Mengenrabatt) z.B. an Mehrfamilienhäuser war, das das den Vermietern verkauft wurde. Die Kosten wurden den Mietern weitergereicht. Ist ja wie mit den Müllgebühren... ist auch nicht Sache des Vermieters, aber er reicht die Kosten einfach weiter.

  • Das bedeutet aber nicht automatisch, dass Sammelverträge für Mehrfamilienhäuser automatisch auslaufen oder gekündigt werden.

    Die Änderung bedeutet nur, dass die Kosten für Kabel-TV nicht mehr über die Nebenkosten auf den Mieter umgelegt werden dürfen.

    Je nach Situation könnte der Eigentümer/Vermieter natürlich einfach die Kaltmiete erhöhen...

    Vertragspartner dürften der Vermieter und der Kabelanbieter sein. Wenn die Kosten nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt werden können, bleiben entweder Vermieter oder Kabelanbieter auf den Kosten sitzen.


    Der Mieter ist nicht Vertragspartner des Kabelanbieters und wird das dann nicht (weiter) bezahlen. Außer natürlich, er schließt selbst einen Vertrag ab.

  • Ich weiß sowieso nicht genau was der Vermieter mit dem Ganzen zu tun hat. War und ist das für den nicht nur ein durchlaufender Posten?

    Klar ist es ein durchlaufender Posten und deswegen haben viele das auch einfach abgeschlossen, unabhängig davon, ob Mieter überhaupt einen Bedarf hatten oder das genutzt haben. Sind hier immerhin 200 € pro Jahr. Dafür kaufe ich mir lieber was, was ich wirklich brauche.

  • Vertragspartner dürften der Vermieter und der Kabelanbieter sein. Wenn die Kosten nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt werden können, bleiben entweder Vermieter oder Kabelanbieter auf den Kosten sitzen.

    Wird wohl eher selten passieren:

    Nebenkostenprivileg: Das bedeutet die Abschaffung für Ihr Kabel-TV | Verbraucherzentrale.de
    Das Gesetz zur Abschaffung des "Nebenkostenprivilegs" für Kabelgebühren ist seit dem 1. Dezember 2021 in Kraft. Die Übergangsfrist geht noch bis zum 30. Juni…
    www.verbraucherzentrale.de

    Zitat

    Im Rahmen der Gesetzesnovelle besteht ein Sonderkündigungsrecht zum 30. Juni 2024, mit dem die laufenden Mehrnutzerverträge per Beschluss der Eigentümergemeinschaft beendet werden können

  • Vielen Dank für die rege Diskussion und Anteilnahme. Verstanden habe ich soviel das die monatlichen Kosten für das Zwangs TV ab dem 1.7. entfallen.

    Warum wird die Bruttowarmmmiete nicht um den entsprechenden Betrag ab dem 1.8.24 gesenkt ? Wäre dem so, würde ich diese monatliche Gebühr bis zum Erhalt der NK Abrechnung für 2024 - das wäre irgendwann im September oder später 2025 weiterzahlen. Oder verstehe ich etwas nicht richtig ?

    • Hilfreichste Antwort

    Vielen Dank für die rege Diskussion und Anteilnahme. Verstanden habe ich soviel das die monatlichen Kosten für das Zwangs TV ab dem 1.7. entfallen.

    Warum wird die Bruttowarmmmiete nicht um den entsprechenden Betrag ab dem 1.8.24 gesenkt ? Wäre dem so, würde ich diese monatliche Gebühr bis zum Erhalt der NK Abrechnung für 2024 - das wäre irgendwann im September oder später 2025 weiterzahlen. Oder verstehe ich etwas nicht richtig ?

    Das verstehst du schon richtig. Die Vorauszahlung ist aber eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter. Du kannst ja deinen Vermieter fragen ob ihr eine Kürzung der Vorauszahlung vereinbaren könnten. Eigenmächtig Kürzen würde ich nicht empfehlen:


    Kürzung der Nebenkostenvorauszahlung - Anleitung für Mieter
    In einigen Fällen kann der Mieter berechtigt sein, die Nebenkostenvorauszahlung zu kürzen. Wir zeigen wann eine Kürzung möglich ist und wie Mieter vorgehen.
    www.mietrecht.org

  • Vertragspartner dürften der Vermieter und der Kabelanbieter sein. Wenn die Kosten nicht mehr über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter abgewälzt werden können, bleiben entweder Vermieter oder Kabelanbieter auf den Kosten sitzen.

    Richtig.
    Aber was hindert den Vermieter daran, einfach die Kaltmiete um die Kosten für den Kabelanschluss zu erhöhen? (Mietpreisbremse oder ähnliches mal ausgenommen).

  • Richtig.
    Aber was hindert den Vermieter daran, einfach die Kaltmiete um die Kosten für den Kabelanschluss zu erhöhen? (Mietpreisbremse oder ähnliches mal ausgenommen).

    Im Zweifel der Stress mit dem Mieter, weil der sich (berechtigterweise) verar*** fühlt. Mag den Konzernen egal sein, dem kleinen Vermieter, der ein gutes Verhältnis mit den Mietern bevorzugt, eher nicht.

  • Im Zweifel der Stress mit dem Mieter, weil der sich (berechtigterweise) verar*** fühlt. Mag den Konzernen egal sein, dem kleinen Vermieter, der ein gutes Verhältnis mit den Mietern bevorzugt, eher nicht.

    Dann wird halt statt um 16,99 um 25 € erhöht, mit dem Hinweis allgemeine Mietanpassung wegen Inflation etc. pp.

    Muss ja niemand schreiben, dass er jetzt die Kabelgebühren auf diesem Wege umlegt.

  • Dann wird halt statt um 16,99 um 25 € erhöht, mit dem Hinweis allgemeine Mietanpassung wegen Inflation etc. pp.

    So einfach geht das nicht.

    "Der Vermieter muss die Mieterhöhung begründen. Er muss dem Mieter erläutern, dass die bisher von ihm gezahlte Miete geringer ist als die ortsübliche Vergleichsmiete und ihm plausibel darlegen, dass die künftig von ihm verlangte Miete die ortsübliche Miete für vergleichbare Wohnungen nicht übersteigt."

  • Richtig.
    Aber was hindert den Vermieter daran, einfach die Kaltmiete um die Kosten für den Kabelanschluss zu erhöhen? (Mietpreisbremse oder ähnliches mal ausgenommen).

    Er kann die Kaltmiete genau gleich viel oder wenig erhöhen, egal ob da ein Kabelprivileg wegfällt oder nicht. Das eine hat mit dem andere nichts zu tun.

    Und auch vom rechtlichen ab, sehe ich keinen Grund warum er die Miete erhöhen sollte. Bislang hat er von jedem Mieter 12,50 genommen und dem Kabelanbieter 12,50 bezahlt. In Zukunft jeweils 0 Eur.

    Also wenn, dann sollte er jetzt weniger Miete nehmen, da er weiniger Aufwand hat. ;)

  • ikopi

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