62 Jahre alt - Insolvenz des Arbeitgebers in Sicht

  • Es geht schon um deine Fehlannahme das: weil der Staat einen "Eckrenter" mit 45 Arbeitsjahren definiert du daraus schließt das der Durchschnitt der Bevölkerung zum Renteneintritt 45 Beitragsjahre voll haben wird.

    Das Problem ist doch, dass es DEN Durchschnittsrentner eben nicht gibt.

    Man muss halt irgendwie eine Definition festlegen.

    Ma kann nicht einfach den Durchschnittswert aller Rentenbezieher an RP zu Grunde legen. Der Beamte, der vor seiner Beamtenlaufbahn 5 Jahre in die GRV eingezahlt hat und in diesen Jahren 3 RP erworben hat zählt genau so dazu wie der Threadersteller, der es in 45 Beitragsjahren auf überdurchschnittliche 75RP gebracht hat, genau so wie die Ehefrau, die es in 36 Jahren Halbtagsarbeit und mit 2 Kindern auf 28 RP bringt.

    Die Definition sieht nun mal einen Menschen vor, der 45 Jahre in Vollzeit das deutsche Durchschnittseinkommen verdient hat.

    Das die Unterschiede zwischen dem Durchschnittseinkommen in München und einem Durschnittseinkommen in Schwedt ganz erheblich waren und sind ist mir klar.

    Und nun die Frage: Wie viele Rentenpunkte hat den ein in Vollzeit arbeitender Mensch in Deutschland im Durschnitt gesammelt, wenn er/sie in reguläre Altersrente geht?

    Ich konnte dazu folgende Statistik finden:

    https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Alter-Rente/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVIII31.pdf

    Demnach lag der Durschnitt bei Männern 2023 bei 42,536 RP und bei Frauen bei 22,2 Punkten.

    Und nun zufrieden?

  • Nach über 45 Berufsjahren bei einem mittelständischen Maschinenbauer ist die Insolvenz meines Arbeitgebers in Sicht. Nach meiner Schätzung ( und wenn kein Wunder geschieht ) dürfte es im ersten Halbjahr 2025 soweit sein.

    Das ist bedauerlich, daran kannst Du aber nichts ändern.

    Die 45 Jahre war ich vollständig in der gesetzlichen Rentenversicherung.

    Ich selbst bin vor wenigen Tagen 62 Jahre alt geworden (Jahrgang 1962)

    Wenn einem ein Handeln aufgezwungen wird, ist das nie schön. Allerdings dürfte der Verlust des Arbeitsplatzes jüngere Kollegen stärker treffen. Für Dich ist mit der Rente Land in Sicht.

    - nächstes Jahr werde ich 63, könnte ich also ab November 2023 in Rente (mit 13.2% Abschlägen)

    - mein regulärer Renteneintritt wäre mit 64 Jahren und 8 Monaten (also August 2027)

    Grundsätzlich ist es immer eine gute Idee, die Rente möglichst früh zu beantragen. In Deinem Fall aber nicht. Ich würde an Deiner Stelle die 2 Jahre Arbeitslosengeld möglichst komplett mitnehmen, mal ganz davon abgesehen, daß es höher sein dürfte als die Rente.

    Das Arbeitsamt wird Dich zur Rente drängen wollen, sobald das möglich ist. Ich würde mich nicht drängen lassen. Du hast sehr viele Jahre Jahre fleißig Versicherungsbeiträge bezahlt, und nun tritt der Versicherungsfall ein. Ich finde es völlig in Ordnung, daß die Versicherung nun auch zahlt. Du trickst ja nicht.

    Dein regulärer Renteneintritt wäre mit 66 Jahren und 8 Monaten, also im August 2029. Lediglich aufgrund Deiner bisher langen Beschäftigungszeit kannst Du eine Rente ohne Abschläge 2 Jahre vorziehen. Wenn Du dann keinen Job hast, wirst Du das machen. Zwingend ist das aber nicht. Man muß sich das immer im Einzelfall durchrechnen.

    Die "Rente mit 63" wird zwar ohne Abschläge ausgezahlt (Rentenfaktor 1,0). Wenn Du aber länger arbeitest, sammelst Du weitere Entgeltpunkte, die die Rente steigern, auch vom Arbeitslosengeld, übrigens. Das geht in der öffentlichen Diskussion unter.

    Mal angenommen, Deine Firma wird im kommenden Oktober insolvent, dann würde ich an Deiner Stelle zum Arbeitsamt gehen und 2 Jahre Arbeitslosengeld beziehen (also über den von Dir genannten Zeitpunkt hinaus) und erst dann die Rente beantragen.

    Solide Verhältnisse. Schön ist die zu erwartende Insolvenz mit Verlust Deines Arbeitsplatzes nicht, aber Du fällst nicht ins Nichts.

    Vor betrieblicher Insolvenz möchte gerne einen Plan "B" bereitliegen haben. Wie gehe ich danach am besten vor? Auf alle Fälle (schonmal aus Altersgründen) werde ich bis zum Ende in der Firma ausharren. Vorzeitig mit Abschlägen in Rente wäre nur eine absolute Not-Option, die ich gerne vermeiden würde.

    Es bleibt also die Möglichkeit 2 Jahre arbeitslos zu machen, um dann "regulär" mit 64 Jahren und 8 Monaten in Rente zu gehen.

    Oder sogar danach (siehe oben).

    Oder die 2 Jahre mit einer sinnvollen und wohl weniger gut bezahlten Beschäftigung zu überbrücken (die muss ich aber auch erstmal finden).

    Kannst Du anstreben, mußt Du nicht anstreben. Wenn Du unmüßig bist, könntest Du Dir vor der Insolvenz einen 538-Euro-Job besorgen. Hast Du ihn, bevor Du arbeitslos wirst, wird er Dir nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet (Hat mich erstaunt, habe ich hier im Forum gelernt, ist so).

    An sich brauchst Du keinen Plan B, mit den meisten Vorstellungen bist Du meines Erachtens auf dem richtigen Dampfer. Dennoch ist dieser Thread sinnvoll, er kostet ja nichts und das eine oder andere Neue kann doch dabei sein.

    Ich würde der Angelegenheit mit Gelassenheit entgegensehen. Et küt, wie et küt. Nach menschlichem Ermessen kann Dir nichts passieren.

    PS: Abfindung ist bei einer drohenden Insolvenz unwahrscheinlich, sie würde vermutlich auch gegen ein Arbeitslosengeld gerechnet.

  • Der Eckrentner hat nichts mit dem Durchschnittsrentner oder der Realität zu tun, das ist einfach eine Rechengrösse. Den angenommenen Versicherungsverlauf wird man in freier Wildbahn nicht antreffen.

    Dass beim Eckrentner ein Verdienst in Höhe des Durchschnittsentgeltes angenommen wird, führt leider in der Verkürzung zu der sprachlichen Figur des Durchschnittsrentners.

    Das hilft unserem Threadersteller aber alles nicht weiter.

  • Richtig denn der durchschnit ist hier etwas kaputt insbesondere die annahme mit den 45jahren,

    Wir sollten aufhören, so zu tun als wären die 45 Jahre unerreichbar. Ich habe nach dem Studium mit 25 angefangen, mit 70 hätte ich die erreicht. Innerhalb der nächsten 30 Jahre wird sich das Rentenalter sicherlich noch deutlich in Richtung 70 bewegen.

    Aber schon heute gilt: wer nach dem Abi eine Ausbildung macht und bis zum gesetzlichen Alter dabeibleibt, erreicht das locker. Wer schon nach der Realschule seine Ausbildung macht, muss nichtmal bis zum Ende dabeibleiben.

    Natürlich gibt es Berufe, in denen das nicht so einfach ist...als Gartenbauer, Maurer, usw. bei Wind und Wetter 45 Jahre durchhalten, ist nicht selbstverständlich. Und gerade früher hat man die Leute in solchen Branchen auch ziemlich verheizt

  • PS: Abfindung ist bei einer drohenden Insolvenz unwahrscheinlich, sie würde vermutlich auch gegen ein Arbeitslosengeld gerechnet.

    Finanztip hat da sogar einen Artikel zu gechrieben.

    Anrechnung einer Abfindung auf das Arbeitslosengeld
    Eine Abfindung muss nicht zwingend auf das Ar­beits­lo­sen­geld angerechnet werden. Wir zeigen Dir, wie Du Abfindung und Ar­beits­lo­sen­geld bekommst.
    www.finanztip.de
  • Das Problem ist doch, dass es DEN Durchschnittsrentner eben nicht gibt.

    Man muss halt irgendwie eine Definition festlegen.

    Da muss man nichts festlegen, der von mir hier RE: 62 Jahre alt - Insolvenz des Arbeitgebers in Sicht

    erwähnte Durchschnittsrentner wurde ja hier RE: 62 Jahre alt - Insolvenz des Arbeitgebers in Sicht als statistische Erhebung von Hinata freundlicherweise verlinkt.

    Und da bin ich mit meinen geschätzten 35 RP ja quasi bei einer Punktlandung.

    Das es hier eine hohe Varianz geben kann möchte ich nicht in Abrede stellen. Wo dort die Standardabweichung und Quartil liegen kann man sicher noch untersuchen.

    Dieser Durchschnittsrentner diente dazu dem Threadersteller mitzuteilen das dieser mit seinen 75 RP + Zusatzrente gut das doppelte von jenem hat und somit

    a) sich keinen Kopf um "es muss noch unbedingt weiter eingezahlt werden"

    sowie

    b) Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt würde eine existenzielle Bedrohung darstellen

    eigentlich nicht zutreffen dürfte und er daher in einer komfortablen Situation ist und sich entspannt zurücklehnen kann. Selbst wenn er (aus welchen Gründen auch immer) sich nicht bis zum abschlagsfreien Renteneintritt über Weiterbeschäftigung, Neubeschäftigung oder gar ALG1 retten könnte.

    Für jemanden der solang beim gleichen AG gearbeitet hat trifft das natürlich erstmal wie ein Schlag.

    Ich könnte jetzt zwar noch über mögliche Szenarien wie das aktuelle und zu größeren Teilen Steuerfinanzierte Rentensystem in Zukunft vielleicht "gefixt" wird (z.B. durch Kappung von versteckten Auffüllbeträgen) aber das führt zu weit.

  • Horst Talski

    1. Erstmal eine Abfindung kriegen. Im Fall einer Insolvenz ist das vermutlich höchst unwahrscheinlich.

    2. Wenn man eine Abfindung tatsächlich bekommen hat, sieht man weiter.

    Vermutlich kommt man im vorliegenden Fall überhaupt nicht zum Punkt 2.

  • Wir sollten aufhören, so zu tun als wären die 45 Jahre unerreichbar.

    In meinem Bekanntenkreis ist das mit den 45 Jahren auch nicht so selten. Früher hat man halt häufig mit 15/16 nach der Hauptschule mit der Ausbildung im Handwerk begonnen.

    Und Einige sind weiter dabei und hoffen, das Sie noch bis 65 durchalten um dann abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Dann sind da sogar locker mehr als 45 Jahre drin.

    Dieser Durchschnittsrentner diente dazu dem Threadersteller mitzuteilen das dieser mit seinen 75 RP + Zusatzrente gut das doppelte von jenem hat und somit

    a) sich keinen Kopf um "es muss noch unbedingt weiter eingezahlt werden"

    sowie

    b) Abschläge bei vorzeitigem Renteneintritt würde eine existenzielle Bedrohung darstellen

    eigentlich nicht zutreffen dürfte und er daher in einer komfortablen Situation ist und sich entspannt zurücklehnen kann. Selbst wenn er (aus welchen Gründen auch immer) sich nicht bis zum abschlagsfreien Renteneintritt über Weiterbeschäftigung, Neubeschäftigung oder gar ALG1 retten könnte.

    Ich denke, dass der Threadersteller ganz gut weiß, dass er mit 75 RP und einer bAV ganz gut dasteht.

    Aber warum sollte man jetzt ohne Not vorzeitig in Rente gehen und 13,2% Rentenabschlag hinnehmen? :/

    Das wären bei 75 Punkten stolze 9,9 RP weniger, was dann mal eben knapp 390€ Brutto pro Monat weniger Rente bedeutet (ja, die RP werden nicht weniger, nur der Zugangsfaktor ändert sich, läuft aber Geldmäßig auf das gleiche hinaus).

    Ganz schön viel Geld, für knapp 2 Jahre früheren Ruhestand, der der Threadersteller ja offenbar gar nicht anstrebt. :/

    Und für mich hat es auch nicht mit 'Retten' zu tun, wenn man unverschuldet arbeitslos wird.

    Dafür zahlt man in eine Versicherung ein, dass wenn der Versicherungsfall eintritt dieser auch abgesichert ist.

    JustMy2Cent

  • Das Arbeitsamt wird Dich zur Rente drängen wollen, sobald das möglich ist.

    Genau das hat das Arbeitsamt seinerzeit auch bei meiner Mutter versucht, nachdem Sie 9 Monate vor Ihrer regulären Altersrente arbeitslos wurde. Und meine Mutter hat sogar kurz darüber nachgedacht das zu machen! :rolleyes:

    Den Move haben meine Schwester und ich Ihr dann aber ausgeredet. Sie war dann 9 Monate arbeitslos und ist dann nahtlos in Altersrente gegangen.

  • In meinem Bekanntenkreis ist das mit den 45 Jahren auch nicht so selten. Früher hat man halt häufig mit 15/16 nach der Hauptschule mit der Ausbildung im Handwerk begonnen.

    Und Einige sind weiter dabei und hoffen, das Sie noch bis 65 durchalten um dann abschlagsfrei in Rente gehen zu können. Dann sind da sogar locker mehr als 45 Jahre drin.

    Es ist ja nicht nur das Handwerk. Auch die schnöde kaufmännische Ausbildung geht direkt nach der Schule und braucht in der Regel kein Abitur.

  • Der Forumsfreund Raven hat eine umfangreiche Frage gestellt und dazu sehr hilfreiche Antworten bekommen. Jetzt sind wir wieder bei dem Problem, woran mittlerweile das Forum krankt, es interessiert hier keinen Menschen, Eckrentner, Durchschnittsrentner, Rentner die 45 Jahre voll bekommen oder nicht, er hat sie voll und gut ist, warum muss jedes Thema mit soviel unnützen Meinungen zugemüllt werden.

  • Oder die 2 Jahre mit einer sinnvollen und wohl weniger gut bezahlten Beschäftigung zu überbrücken ( die muss ich aber auch erstmal finden )

    So lange es noch die gedruckte Tageszeitung gibt, gäbe es die Option des "bezahlten Spazierengehens" als Zeitungszusteller. Egal wo, die werden immer gesucht.

  • Der Beamte, der vor seiner Beamtenlaufbahn 5 Jahre in die GRV eingezahlt hat und in diesen Jahren 3 RP erworben hat zählt genau so dazu

    Ich glaube nicht, dass der einfliesst. Im Regelfall lässt er sich das Guthaben auszahlen (geht bei weniger als 5 Jahren) und dürfte dann nicht mehr auftauchen.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Ich glaube nicht, dass der einfliesst. Im Regelfall lässt er sich das Guthaben auszahlen (geht bei weniger als 5 Jahren) und dürfte dann nicht mehr auftauchen.

    Tatsächlich gibt die genauere Verteilung der Renten einen Einblick:

    https://www.sozialpolitik-aktuell.de/files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Alter-Rente/Datensammlung/PDF-Dateien/abbVIII24.pdf

    Interessant sind auch die Kommentare auf Seite 2:

    - Bei den Männern ist u.a. anzunehmen, dass vor allem Selbstständige und auch Beamte, die für eine nur kurze Zeit versicherungspflichtig

    beschäftigt waren, eine niedrige Altersrente beziehen.

    - Hinzu kommt, dass durch die Anrechnung von Kindererziehungszeiten niedrige Rentenansprüche entstehen. Dadurch haben viele Mütter, die

    früher nicht (versicherungspflichtig) erwerbstätig waren und/oder die die Wartezeit von fünf Jahren für den Bezug einer Regelaltersrente nicht

    erfüllt haben, überhaupt eine eigenständige Altersrente erhalten.

  • Ich glaube nicht, dass der [Beamte, der vor der Verbeamtung 5 Jahre als Angestellter "eingezahlt" hat] einfließt. Im Regelfall lässt er sich das Guthaben auszahlen (geht bei weniger als 5 Jahren) und dürfte dann nicht mehr auftauchen.

    Wer als Beamter schlau ist, macht das. Die Maximalpension wird mit 40 Dienstjahren erreicht (z.B. vom 25. bis zum 65. Lebensjahr). Wer zusätzlich einen Rentenanspruch hat (freiwillige Beiträge ausgenommen), dem wird die Rente voll auf die Pension angerechnet.

  • Hallo Raven,

    noch ein Aspekt, der m.E. in der Diskussion etwas kurz gekommen ist. Es gibt sicherlich die Insolvenz des Arbeitgebers, wo am Tag der Antragstellung beim Insolvenzgericht die Firma zugeschlossen und die Mitarbeiter entlassen werden. Es gibt aber genauso die Weiterführung des Betriebes in der Insolvenz mit einem mehr oder weniger großen Teil der bisherigen Belegschaft. Zum einen die sog. Insolvenz in Eigenregie, wo das Insolvenzgericht dem Management zutraut, die Firma wieder auf die Spur zu bringen, oder auch die Fortführung durch den Insolvenzverwalter, weil man hofft, einen Käufer zu finden. Selbst für den Fall der Liquidation braucht man noch Mitarbeiter, die die Restabwicklung (z.B. Verkauf von Vorräten und Maschinen) tatsächlich machen. (Ich kenne einen zugegeben untypischen Fall, da waren Mitarbeiter noch fünf Jahre damit beschäftigt.)

    Was ich sagen will, die Stellung des Insolvenzantrages bedeutet nicht automatisch, zwingend und sofort das Ende des Beschäftigungsverhältnisses für alle Mitarbeiter. In so einer Situation gehen die jüngeren und flexiblen Mitarbeiter sofort. Der Insolvenzverwalter ist u.U. froh, wenn noch ein paar bleiben, für die jeder Tag längere Beschäftigung ein Gewinn ist.

    Insofern drücke ich Ihnen alle Daumen.

    Gruß Pumphut