Bitcoin wird "Status eines Gold-Ersatzes" erreichen

KI-Zusammenfassung

: Welche Rolle Bitcoin künftig im Finanzsystem spielen kann, fragt der Startbeitrag mit Blick auf Wertspeicher gegen Inflation und kleine Portfolio-Beimischung.

Welche Rolle Bitcoin künftig im Finanzsystem spielen kann, fragt der Startbeitrag mit Blick auf Wertspeicher gegen Inflation und kleine Portfolio-Beimischung.

  • Mehrere Beiträge sehen knappes digitales Geld mit Netzwerkeffekten und wachsender institutioneller Nachfrage, während Kritiker Bitcoin als spekulatives Gut ohne laufende Erträge oder inneren Wert einordnen.
  • Aus der Community kommen praktische Hinweise zu kleinen Positionen, starker Volatilität und sicherer Verwahrung über Seed-Phrasen oder Hardware-Wallets.
  • Viele Beiträge behandeln begrenzte Beimischung eher als spekulative Option denn als risikoarme Standardanlage oder Ersatz für Gold, Aktien oder ETFs.
  • Begründet wird dies unter anderem mit Rechtssicherheit, dem Schutz privater Vermögensbildung und Altersvorsorge, der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland

    Warum beschränkt sich die Petition auf Krypto (im Bild sogar nur auf BTC)?

    Mit der gleichen Begründung kann ich das doch für alle Wertpapiere fordern. Wie es bis 2008 war.

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    Reine Spekulation? Wann Du Bitcoin haben solltest

  • Warum beschränkt sich die Petition auf Krypto (im Bild sogar nur auf BTC)?

    Mit der gleichen Begründung kann ich das doch für alle Wertpapiere fordern. Wie es bis 2008 war.

    Weil sich die Petition ganz konkret auf die aktuellen Überlegungen der Bundesregierung zur Besteuerung von Kryptowerten bezieht. Würde man gleichzeitig noch Aktien, ETFs und andere Wertpapiere einbeziehen, wäre das vermutlich schnell ein ziemliches Durcheinander.

    Grundsätzlich fände ich es gut, für Wertpapiere eine eigene Petition zu starten. Gerade mit Blick auf die Altersvorsorge. In anderen Ländern gibt es bereits Modelle, bei denen Wertpapiere innerhalb spezieller Altersvorsorge-Depots steuerlich begünstigt werden.

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Ca. 2,5k Spielgeld in Bitcoin, gut im Minus. Position wird nicht ausgebaut. Würde verkaufen, sobald sich das Blatt wendet.

    Schade, dass sich die meisten hier im Forum nicht wirklich mit der Geldhistorie und dem Geldsystem befasst haben. Sonst würden Sie auch zu der Erkenntnis kommen von Herrn Ford :

    " Würden die menschen das geldsystem verstehen hätten wir eine revolution noch vor morgen früh" .


    Leider wird das auch nicht bei Finanzfluss, Finanztip und co gelehrt oder einem beigebracht, das ist schade. Dann würde man nicht für ein schlechtes Geld arbeiten gehen und seine Lebenszeit verschwenden. Dabei ist es so essentiell.

    ps. die Kommentare darauf kann man sich sparen.

    Auch, dazu etwas Solana. Werde beides weiterhin halten. Mal schauen, wie diese Lotterie sich entwickelt. Bei bitpanda schön ausser Sicht.

    Bei den Jungs würde ich eh nix kaufen.

    Die Prognosen renommierte Analysten liegen ja immer noch deutlich über 100K in absehbarer Zeit. Habe auch nur ein bisschen Spielgeld drinnen, bin damit nur noch niedrig 3stellig im Plus ... aber ich denke man kann das schon noch eine Weile beobachten, wobei das Geld natürlich anderswo schon besser hätte arbeiten können ... Spieltrieb kostet halt ...

    Möchte ich gern ein Asset haben wo ich wahrscheinlich die nächsten 20 - 30 Jahre im Schnitt 20-40% bekomme, sicher auch mal Jahre habe mit mehr und welches deflationär ist.

    Da wüsste ich natürlich schon gern wo.

    Ja genau Chris hat doch da jetzt auch einen neuen Service angeboten für Leute die mehr als 100k in BTC und den Service mit Vererbung bzw. gabs da einen Anbieter wo man seine Bitcoin sicher vererben kann und nach x Tagen nachdem man sich nicht mehr eingeloggt hatte in sein Wallet wird das automatisch auch an die Familie weitergegeben, wenn man diese zu seinen Lebzeiten hinterlegt hatte. (Komme nicht mehr auf den Namen, war eine grün-schwarze Webseite das weiß ich noch)


    Hier wird noch humoristisch auf all die Fragen der Anfänger humoristisch eingegangen und auch verglichen mit unserem aktuellen Fiatgeld nach der keynesianischen Ansicht.


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    Ganz lustig zum Abend :)

    panem et circenses

    "Würden die Menschen das Geldsystem verstehen, hätten wir eine Revolution noch vor morgen früh."

  • Ich finde die Diskussion um §23 EStG steuerrechtlich sehr spannend.

    Der Gesetzgeber hat ja durchaus das Recht die vorgenommene Einordnung anzupassen, wenn sie sachlich nicht mehr korrekt ist. Es gibt aus meiner Sicht eine Vielzahl von Argumenten warum Kryptowerte eher an eine Kapitalanlage als an einen Oldtimer erinnern.

    Zum Beispiel sehe ich hier Themen, wie die Handelbarkeit, Preisfindung, Teilbarkeit, zunehmende Regulierungsmöglichkeiten und Nachverfolgbarkeit etc.

    Wenn der Gesetzgeber, also sachlich begründen kann warum Kryptowerte eben nicht mehr nach §23 einzuordnen sind, dann stellt das wahrscheinlich zunächst kein verfassungsrechtliches Problem dar.

    Dies vorausgesetzt folgt dann aber, dass eine Einordnung nach §20 EStG auch zur identischen steuerlichen Behandlung führen sollte, also zum Beispiel Kapitalertragssteuer und Verlustverrechnungstöpfe. Eine andere Behandlung würde wieder sachlich nachvollziehbare Begründungen erfordern und es weiter verkomplizieren und ggf. verfassungsrechtlich wieder angreifbar machen.

    Meist geht das politisch mit einem Bestandsschutz einher, damit umgeht man elegant die Frage ob zukünftige Verkäufe nach Einführung der Regelung nach einer neuen Systematik behandelt werden können und hält sich an den Vertrauensschutz.

    Interessanter sind dann aber weitere Fragen, welche sich im Kryptoumfeld stellen.

    1. Selbstverwahrung und Peer-to-Peer-Übertragungen

    Gerade Transaktionen unter Privatpersonen sind steuerlich schwer zu erfassen und würden bei diesen Personen einen enormen Aufwand produzieren.

    Daher stellt sich die Frage, wie dies praktisch umgesetzt werden soll.

    2. Kryptowerte als Zahlungsmittel

    Das bisherige System löst bei Zahlungen z.B. in Euro keinen steuerlichen Vorgang aus. Bei Kryptowerten würde jeder Bezahlvorgang einem Verkauf gleichgestellt.

    Wir haben aktuell ein System was Assets besteuert, welche über Intermediäre und nachvollziehbare Handelswege funktioniert. Was ist nun mit einem Wirtschaftsgut was keinen Intermediär benötigt und auch eine Funktion als Zahlungsmittel beinhaltet?

    Die Überprüfung der steuerlichen Einordnung sollte aber im ersten Schritt nicht von diesen Fragen geleitet werden, sondern sachbezogen erfolgen.

  • Der Gesetzgeber hat ja durchaus das Recht die vorgenommene Einordnung anzupassen, wenn sie sachlich nicht mehr korrekt ist. Es gibt aus meiner Sicht eine Vielzahl von Argumenten warum Kryptowerte eher an eine Kapitalanlage als an einen Oldtimer erinnern.

    Zum Beispiel sehe ich hier Themen, wie die Handelbarkeit, Preisfindung, Teilbarkeit, zunehmende Regulierungsmöglichkeiten und Nachverfolgbarkeit etc.

    Kann man grundsätzlich so sehen, allerdings sehe ich den Unterschied zu Gold nicht. Sprich: Wenn man Bitcoin besteuern möchte, dann muss man auch an Gold ran, da man sonst gegen den Allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoßen würde:

    Nach dem Allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) müssen wesentliche gleiche Sachverhalte gleich behandelt werden. Da Bitcoin und physisches Gold im deutschen Steuerrecht beide als sonstige Wirtschaftsgüter des Privatvermögens nach § 23 EStG gelten, sind Gewinne nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei. Pläne zur isolierten Abschaffung dieser Frist für Kryptowährungen werfen verfassungsrechtliche Fragen auf, da ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung zu Gold fehlen könnte.

    Wenn versucht wird, Kryptowerte isoliert zu besteuern, wird es sicherlich viele Klagen geben, die gute Chancen haben, erfolgreich zu sein.

    Darüber hinaus hat der Bundesfinanzhof ja erst 2023 geurteilt, dass Kryptowährungen aus diversen Gründen als „sonstige Wirtschaftsgüter“ zu bewerten sind. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass sich die Situation nur drei Jahre später so signifikant geändert haben soll, dass man dies begründen könnte.

    Trotzdem natürlich spannende Situation gerade und wie das Finanzministerium dies begründen will. Komisch finde ich allerdings, dass Klingbeil bei diesem Thema immer sehr unkonkret geblieben ist. So langsam muss er mit der Katze aus dem Sack. Vermutlich diese oder nächste Woche.

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Kann man grundsätzlich so sehen, allerdings sehe ich den Unterschied zu Gold nicht.

    Soweit mir bekannt ist, wird in der Bitcoin Community aber deutlich über die Vorteile bzw. Unterschiede gesprochen. Siehe zum Beispiel hier: https://www.blocktrainer.de/wissen/blocktr…-von-gutem-geld


    Da gibt es diese interessante Grafik:

    Daher wäre für mich die entscheidende Frage ob diese Unterschiede steuerrechtlich ebenfalls ausreichend sind, um eine andere Einkategorisierung zu ermöglichen.

    Darüber hinaus hat der Bundesfinanzhof ja erst 2023 geurteilt, dass Kryptowährungen aus diversen Gründen als „sonstige Wirtschaftsgüter“ zu bewerten sind. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass sich die Situation nur drei Jahre später so signifikant geändert haben soll, dass man dies begründen könnte.

    Ich hätte das Urteil anders interpretiert. Der BFH hat diese Einordnung nach §23 unter den damals geltenden Bedingungen als korrekt angesehen.

    Das der BFH hier eine verfassungsrechtliche Beurteilung der korrekten Einordnung vorgenommen hat, hätte sich mir hier nicht erschlossen. Insbesondere nicht, die Frage ob die Einordnung nach §20 hätte erfolgen können oder das es niemals möglich wäre es anders einzuordnen.

    Wenn versucht wird, Kryptowerte isoliert zu besteuern, wird es sicherlich viele Klagen geben, die gute Chancen haben, erfolgreich zu sein.

    Auch hier käme es natürlich auf die Begründung des Gesetzgebers an und ist pauschal schwer zu beurteilen. Trotzdem hätte ich aus den bisher bekannten Informationen auch Zweifel ob sich eine komplett neue Sonderregelung ergeben könnte.

  • Der BFH hat diese Einordnung nach §23 unter den damals geltenden Bedingungen als korrekt angesehen.

    Welche Bedingungen sind denn deiner Meinung nach 2026 anders als 2023?


    Das der BFH hier eine verfassungsrechtliche Beurteilung der korrekten Einordnung vorgenommen hat, hätte sich mir hier nicht erschlossen. Insbesondere nicht, die Frage ob die Einordnung nach §20 hätte erfolgen können oder das es niemals möglich wäre es anders einzuordnen.

    Dein Einwand ist grundsätzlich richtig. Der BFH hat 2023 nicht entschieden, dass Bitcoin (Kryptowährungen) verfassungsrechtlich zwingend und für alle Zeiten unter § 23 EStG fallen müssen. Er hat das damals geltende Recht angewendet und festgestellt, dass Bitcoin, Ether und Monero aufgrund ihrer Handelbarkeit, selbstständigen Bewertbarkeit und ihres Marktwerts als „andere Wirtschaftsgüter“ einzuordnen sind. Eine mögliche Zuordnung durch den Gesetzgeber zu § 20 EStG war gar nicht Gegenstand des Verfahrens.

    ABER: Der BFH hat seine Einordnung ausführlich begründet und dabei ausdrücklich die strukturelle Vergleichbarkeit mit Fremdwährungen hervorgehoben. Möchte der Gesetzgeber Kryptowährunge wie Bitcoin nun aus dieser Systematik herauslösen und anders behandeln, muss er erklären, worin der entscheidende Unterschied zu vergleichbaren privaten Wirtschaftsgütern liegt. Unmöglich ist eine Neuregelung deshalb nicht, stimmt. Mit dem bloßen Hinweis auf eine angebliche „Gerechtigkeitslücke“ dürfte die unterschiedliche Behandlung imo aber noch nicht überzeugend begründet sein.

    Falls BTC zukünftig besteuert werden sollte und Gold nicht ist damit noch ein Grund geliefert warum BTC eben kein Goldersatz ist, um mal beim Threadthema zu bleiben.

    Wilde Argumentation.

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Vielleicht geht es ja gar nicht um Bitcoin bzw. Krypto sondern um Gold bzw. um beides :/

    Bei der Erhebung von Steuern geht es wesentlich um die Umsetzbarkeit. Und da sind Gold und Bitcoin grundverschieden. Was würde also passieren, wenn man für beide die Haltefrist abschafft?

    Im Falle von Gold sehr wenig. Denn für Gold gibt es keine bestehende Infrastruktur zur steuerlichen Erhebung. Käufe und Verkäufe von Gold sind für den Staat nicht sichtbar (entgegen nicht totzubekommenden Gerüchten wird da von Händlern nichts an irgendein Finanzamt gemeldet). Was der Staat nicht sieht, kann er nicht besteuern. Der Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur wäre vermutlich teurer als die zu erwartenden Steuereinnahmen. Gar nicht zu verhindern wäre ein Ausweichen auf das Ausland. Erfassbar wären nur Gewinne aus Geschäften mit Papiergold, da diese über regulierte Börsen laufen. Aber der Anteil an Papiergold dürfte gegenüber physischen Gold in Deutschland vernachlässigbar sein.

    Ganz anders sieht es bei Kryptowährungen aus. In Deutschland befinden sich nur ca. 10-15% der Bitcoin von Privatanleger auf Cold Wallets. Der Rest befindet sich in Börsen-Custody. Da auch die Kryptobörsen in Deutschland reguliert sind, wäre es sehr einfach, die Börsen die Abgeltungssteuer direkt einzubehalten. Entgangene Steuern aus Cold Wallet-Geschäften wären wohl marginal, da es sich bei dieser Gruppe meist um ideologisch motivierte Hodler handelt, die selten verkaufen.

    Man kann also leicht erkennen, warum eine Abschaffung der Haltefrist bei Gold für den Staat nicht profitabel wäre, bei Krypto allerdings schon. Das dürfte auch der Grund sein, warum bei der Diskussion Gold außen vor bleibt.

  • Welche Bedingungen sind denn deiner Meinung nach 2026 anders als 2023?

    Ich denke diese Frage ist nur bedingt zielführend. Es geht darum ob die Beurteilung, die zur Einordnung nach §23 geführt hat heute noch korrekt.
    Es müsste folglich durch den Gesetzgeber geprüft werden, ob die von mir aufgeführten und gerade auch von der Bitcoin-Community als wichtig dargestellten Unterschiede zwischen Gold und Bitcoin steuerrechtlich in der bisherigen Beurteilung im richtigen Umfang gewürdigt wurden.

    Sollte dies nicht der Fall sein, wäre eine entsprechende Würdigung nachzuholen und dann erneut über die Einteilung zu entscheiden.

    Ob dies wieder zu §23 führt oder eventuell zu einer anderen Schlussfolgerung ist aktuell ja noch nicht beurteilbar, da es diesbezüglich keine konkreten Aussagen oder einen Gesetzentwurf gibt.

    Ich vermute, dass Du davon ausgehst, dass diese Unterschiede bereits berücksichtigt wurden und deshalb trotz der Unterschiede eine Einordnung wie bei Gold korrekt ist. Habe ich Dich da richtig verstanden?

  • Ich vermute, dass Du davon ausgehst, dass diese Unterschiede bereits berücksichtigt wurden und deshalb trotz der Unterschiede eine Einordnung wie bei Gold korrekt ist. Habe ich Dich da richtig verstanden?

    Nein, das will ich damit gar nicht sagen. Es geht mir eher darum, dass selbst im Falle einer umfassenden (neuen) Bewertung durch den Gesetzgeber, die Unterschiede zwischen Bitcoin und Gold so marginal sind, dass es zu keiner anderen Einschätzung kommen kann.


    Bei der Erhebung von Steuern geht es wesentlich um die Umsetzbarkeit. Und da sind Gold und Bitcoin grundverschieden.

    Mal ganz davon abgesehen, dass ich die Einschätzung „grundverschieden“ diametral anders sehe, ist das Argument der „Umsetzbarkeit“ juristisch nicht ausreichend.


    Erfassbar wären nur Gewinne aus Geschäften mit Papiergold, da diese über regulierte Börsen laufen. Aber der Anteil an Papiergold dürfte gegenüber physischen Gold in Deutschland vernachlässigbar sein.

    Hast du dazu konkrete Zahlen? Soweit ich informiert bin, ist der Anteil an Papiergold deutschlich größer.


    Denn für Gold gibt es keine bestehende Infrastruktur zur steuerlichen Erhebung. Käufe und Verkäufe von Gold sind für den Staat nicht sichtbar

    Das ist bei Kryptowährungen auch ohne weiteres möglich.


    Der Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur wäre vermutlich teurer als die zu erwartenden Steuereinnahmen.

    Ist bei Kryptowährungen ebenfalls der Fall. Ein Blick nach Österreich hilft. Dort wurde im Jahr 2024 die Kryptosteuer eingeführt:

    „Im Jahr 2024 generierte die Republik Österreich rund 33,8 Millionen Euro an Steuereinnahmen aus der Besteuerung von Kryptowährungen. Dies entsprach trotz eines starken Bitcoin-Booms nur etwa 0,57 % des gesamten Aufkommens aus der Kapitalertragsteuer (KESt)."


    In Deutschland befinden sich nur ca. 10-15% der Bitcoin von Privatanleger auf Cold Wallets. Der Rest befindet sich in Börsen-Custody.

    Was sich dann ganz schnell ändern dürfte.


    Entgangene Steuern aus Cold Wallet-Geschäften wären wohl marginal, da es sich bei dieser Gruppe meist um ideologisch motivierte Hodler handelt, die selten verkaufen.

    Ich würde eher sagen, dass die Einnahmen aus Daytrading-Geschäften eher gering ist. Viele Menschen nutzen mittlerweile Bitcoin und Co. als Altersvorsorge und halten ihre Bestände ähnlich wie einen ETF. In solchen Fällen werden gar keine steuerrelevanten Vorgänge ausgelöst, was die ganzen Pläne noch mal mehr ad absurdum führt.

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Im Rahmen der geplanten Steuerreform möchte die Bundesregierung unter Finanzminister Lars Klingbeil die steuerliche Haltefrist für Kryptowerte und damit auch für Bitcoin abschaffen. Gegen dieses Vorhaben wurde heute eine offizielle Petition beim Deutschen Bundestag gestartet.

    Die Petition fordert den Erhalt der bisherigen Regelung, nach der Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin bzw. Kryptowerten nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei sind. Begründet wird dies unter anderem mit Rechtssicherheit, dem Schutz privater Vermögensbildung und Altersvorsorge, der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland sowie dem drohenden zusätzlichen Bürokratieaufwand für Bürger und Finanzämter.

    Wer das Anliegen unterstützen möchte, kann die Petition hier unterzeichnen. Es werden 30.000 Stimmen bis zum 15.09.2026 benötigt:

    https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_20…_201716.nc.html

    Teilt gerne den Link zur Petition, jede Stimme zählt :)

    Kleines Update: Bereits nach 24 Stunden wurde das Ziel von 30.000 Stimmen erreicht. Trotzdem ist es wichtig, die Petition weiterhin zu unterstützen und zu teilen. Je mehr Menschen unterschreiben, desto größer ist das politische Signal und desto schwerer lässt sich das Thema ignorieren.

    An dieser Stelle auch ein Hinweis an die Gold-Bugs: Ihr sitzt möglicherweise mit im selben Boot, auch wenn das vielen noch gar nicht bewusst ist. Sollte die steuerfreie Haltefrist bei Bitcoin tatsächlich fallen, dürfte früher oder später zwangsläufig die Frage gestellt werden, warum Gewinne bei Gold nach einem Jahr weiterhin steuerfrei bleiben sollen. Mit derselben Argumentation der angeblichen „Gerechtigkeitslücke“ ließe sich dann auch dort eine Änderung begründen.

    Umso wichtiger ist es, bereits jetzt ein deutliches Zeichen zu setzen. Heute geht es um Bitcoin, morgen möglicherweise um Gold und anschließend um das nächste private Wirtschaftsgut.

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Mal ganz davon abgesehen, dass ich die Einschätzung „grundverschieden“ diametral anders sehe, ist das Argument der „Umsetzbarkeit“ juristisch nicht ausreichend.

    Dann nennen wir das einfach Business Case. Und der ist aus Sicht der möglichen Steuereinnahmen verdammt schlecht.

    Hast du dazu konkrete Zahlen? Soweit ich informiert bin, ist der Anteil an Papiergold deutschlich größer.

    Da bist du schlecht informiert:

    KategorieMengeMarktwertQuelle
    Papiergold (ETCs)~205 Tonnen~22–25 Mrd. €Xetra‑Gold, Euwax‑Gold II, weitere ETCs
    Physisches Anlagegold (Barren & Münzen)5.229 Tonnen315 Mrd. €Reisebank‑Studie
    Privater Goldbestand gesamt (inkl. Schmuck)9.034 Tonnen~750 Mrd. €Reisebank‑Studie

    Die Bundesbank verfügt übrigens "nur" über ca. 3350 Tonnen

    Was sich dann ganz schnell ändern dürfte.

    Da habe ich meine Zweifel. Man darf die psychologische Komponente nicht unterschätzen. Für IT-affine Menschen vielleicht weniger ein Problem, aber viele andere werden wohl kein gutes Gefühl haben, einen größeren Betrag auf einem USB-Stick-ähnlichen Gadget aufzubewahren.

    https://coinalertnews.com/news/2026/03/1…rce=copilot.com

    However, the shift to self-custody brings its own challenges. "Once assets move into self-custody, security no longer depends on institutional controls but on the user's operational discipline," the report notes. While hardware wallets reduce remote compromise risks, they don't eliminate losses caused by user error—such as losing seed phrases, sending funds to wrong addresses, or falling victim to phishing attacks.

    Ich würde eher sagen, dass die Einnahmen aus Daytrading-Geschäften eher gering ist. Viele Menschen nutzen mittlerweile Bitcoin und Co. als Altersvorsorge und halten ihre Bestände ähnlich wie einen ETF. In solchen Fällen werden gar keine steuerrelevanten Vorgänge ausgelöst, was die ganzen Pläne noch mal mehr ad absurdum führt.

    Bitcoin als Altersvorsorge? Ob ein Hochrisiko-Asset ideal für die Altersvorsorge ist, wage ich zu bezweifeln. Aber du kannst sicher eine Quelle für diese kühne Behauptung nennen. Ich glaube ja eher, da die Börsen-Bitcoin-Anleger klassisches Market-Timing betreiben und auf kurz- bis mittelfristig realisierbare Kursgewinne hoffen.

  • An dieser Stelle auch ein Hinweis an die Gold-Bugs: Ihr sitzt möglicherweise mit im selben Boot, auch wenn das vielen noch gar nicht bewusst ist. Sollte die steuerfreie Haltefrist bei Bitcoin tatsächlich fallen, dürfte früher oder später zwangsläufig die Frage gestellt werden, warum Gewinne bei Gold nach einem Jahr weiterhin steuerfrei bleiben sollen. Mit derselben Argumentation der angeblichen „Gerechtigkeitslücke“ ließe sich dann auch dort eine Änderung begründen.

    Wer sollte diese Frage stellen? Politiker mögen zwar nicht immer die Hellsten sein, aber sie verstehen schon, dass eine Abschaffung der Haltefrist bei Gold kaum etwas in die Staatskasse spülen würde.

    Die Gründe dafür habe ich bereits genannt. Mal davon angesehen würde mich das wenig betreffen, da sich der überwiegende Teil meines Gold nicht in der EU befindet. Da können die beschließen, was sie wollen.

  • Dann nennen wir das einfach Business Case. Und der ist aus Sicht der möglichen Steuereinnahmen verdammt schlecht.

    Dürfte ebenfalls vor Gericht nicht standhalten.


    Da bist du schlecht informiert:

    Woran erkennt man an deinen Zahlen, wie viele Deutsche „Papiergold“ haben? Ich kenne nur folgende Zahlen:

    Das Papiergold-Verhältnis bezeichnet das rechnerische Verhältnis zwischen gehandelten Gold-Finanzderivaten (wie Futures, Zertifikaten oder ungedeckten ETFs) und dem tatsächlich physisch vorhandenen Gold. Schätzungen von Börsen und Marktbeobachtern zufolge liegt dieses Verhältnis oft bei 100:1 bis über 129:1. Das bedeutet, dass für jede physische Unze Gold in den Tresoren der Handelsplätze Ansprüche in Höhe von 100 Unzen oder mehr in Form von Papiergold existieren können.

    Kann ja sein, dass die Deutschen da im weltweiten Vergleich anders ticken, allerdings wäre für diese „kühne Behauptung“ eine Quelle nicht schlecht.


    aber viele andere werden wohl kein gutes Gefühl haben, einen größeren Betrag auf einem USB-Stick-ähnlichen Gadget aufzubewahren.

    Wenn es denn so wäre, könnte ich es verstehen. Du scheinst da auf technischer Ebene etwas missverstanden zu haben.


    Bitcoin als Altersvorsorge? Ob ein Hochrisiko-Asset ideal für die Altersvorsorge ist, wage ich zu bezweifeln. Aber du kannst sicher eine Quelle für diese kühne Behauptung nennen. Ich glaube ja eher, da die Börsen-Bitcoin-Anleger klassisches Market-Timing betreiben und auf kurz- bis mittelfristig realisierbare Kursgewinne hoffen.

    Selbstverständlich:

    On-chain-Daten zeigen eine klare Verteilung: Etwa 74 % bis 84 % des im Umlauf befindlichen Bitcoin-Angebots werden von langfristigen Anlegern (Hodlern) gehalten, die ihre Coins seit mehr als 155 Tagen nicht bewegt haben. Kurzfristige Teilnehmer und spekulative Trader kontrollieren demgegenüber nur rund 16 % bis 26 % der verfügbaren Menge.

    https://coinledger.io/research/how-much-bitcoin-is-lost


    Wer sollte diese Frage stellen? Politiker mögen zwar nicht immer die Hellsten sein, aber sie verstehen schon, dass eine Abschaffung der Haltefrist bei Gold kaum etwas in die Staatskasse spülen würde.

    Ist bei Bitcoin doch genauso! Siehe das Beispiel aus Österreich.


    Die Gründe dafür habe ich bereits genannt. Mal davon angesehen würde mich das wenig betreffen, da sich der überwiegende Teil meines Gold nicht in der EU befindet. Da können die beschließen, was sie wollen.

    Ist ja schön für dich. Geht doch Bitcoinern nicht anders, die Self-Custody betreiben. Es geht um etwas Grundsätzliches.

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Das ist schon Lustig hier, Einundzwanzig will auch Gold besteuert haben wenn es BTC betrifft, weil das wäre nur Gerecht so wie er schreibt. Aber überall lese ich von ihm er will sich möglichst der Solidargemeischaft mit BTC entziehen. Das nenne ich mal Doppelmoral. Mir egal ob BTC besteuert wird oder nicht, werde auch so eine Unsinnspetition nicht unterzeichnen.

  • Das ist schon Lustig hier, Einundzwanzig will auch Gold besteuert haben wenn es BTC betrifft, weil das wäre nur Gerecht so wie er schreibt. Aber überall lese ich von ihm er will sich möglichst der Solidargemeischaft mit BTC entziehen. Das nenne ich mal Doppelmoral. Mir egal ob BTC besteuert wird oder nicht, werde auch so eine Unsinnspetition nicht unterzeichnen.

    „Schon lustig“ ist eher deine Lesekompetenz. Ich hab nie gefordert, Gold zu besteuern, im Gegenteil, ich bin strikt dagegen. Genau wie ich dagegen bin, Wertpapiere zu besteuern.

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Woran erkennt man an deinen Zahlen, wie viele Deutsche „Papiergold“ haben? Ich kenne nur folgende Zahlen:

    Das Papiergold-Verhältnis bezeichnet das rechnerische Verhältnis zwischen gehandelten Gold-Finanzderivaten (wie Futures, Zertifikaten oder ungedeckten ETFs) und dem tatsächlich physisch vorhandenen Gold. Schätzungen von Börsen und Marktbeobachtern zufolge liegt dieses Verhältnis oft bei 100:1 bis über 129:1. Das bedeutet, dass für jede physische Unze Gold in den Tresoren der Handelsplätze Ansprüche in Höhe von 100 Unzen oder mehr in Form von Papiergold existieren können.

    Kann ja sein, dass die Deutschen da im weltweiten Vergleich anders ticken, allerdings wäre für diese „kühne Behauptung“ eine Quelle nicht schlecht.

    Da hast du aber etwas gründlich missverstanden. Es geht hier nicht darum, was an der Comex oder anderen Rohstoffbörsen von institutionellen Anlegern gehandelt wird. Da muss entsprechend den Vorgaben der Börse ein bestimmter Anteil dessen, was man handeln will, in physischem Gold hinterlegt sein. Dieses Verhältnis liegt ungefähr bei 1:100 für Gold:Papier.

    Aber darum geht es bei der Betrachtung hier nicht, sondern darum, wie viel Gold-Derivate Privatanleger in Deutschland halten. Das ist recht leicht zu ermitteln. Die bei weitem größten Anbieter sind sind XETRA Gold und EUWAX Gold 2, dazu noch einige kleinere. Das ist übrigens in meiner Tabelle oben als Quelle so angegeben. Muss man es nur lesen. Diese ETCs bringen es auf einen aktuellen Marktwert von ca. 22-25 Mrd. EUR. Physisches Anlagegold, also Barren und Münzen ca. 315 Mrd. EUR. ETCs bringen es also gerade einmal auf 8% des Anlagevolumens. Und hier reden wird noch gar nicht vom gesamten Goldbestand incl. Schmuck usw. Das sind mal locker 750 Mrd. EUR.

    Die Welt ist eben nicht immer so, wie es sich manche in ihrer Krypto-Bubble vorstellen.

  • Da hast du aber etwas gründlich missverstanden. Es geht hier nicht darum, was an der Comex oder anderen Rohstoffbörsen von institutionellen Anlegern gehandelt wird. Da muss entsprechend den Vorgaben der Börse ein bestimmter Anteil dessen, was man handeln will, in physischem Gold hinterlegt sein. Dieses Verhältnis liegt ungefähr bei 1:100 für Gold:Papier.

    Aber darum geht es bei der Betrachtung hier nicht, sondern darum, wie viel Gold-Derivate Privatanleger in Deutschland halten. Das ist recht leicht zu ermitteln. Die bei weitem größten Anbieter sind sind XETRA Gold und EUWAX Gold 2, dazu noch einige kleinere. Das ist übrigens in meiner Tabelle oben als Quelle so angegeben. Muss man es nur lesen. Diese ETCs bringen es auf einen aktuellen Marktwert von ca. 22-25 Mrd. EUR. Physisches Anlagegold, also Barren und Münzen ca. 315 Mrd. EUR. ETCs bringen es also gerade einmal auf 8% des Anlagevolumens. Und hier reden wird noch gar nicht vom gesamten Goldbestand incl. Schmuck usw. Das sind mal locker 750 Mrd. EUR.

    Die Welt ist eben nicht immer so, wie es sich manche in ihrer Krypto-Bubble vorstellen.

    Mal davon abgesehen, dass der internationale Goldhandel offenbar selbst eine gewaltige Papierblase darstellt (das von dir genannte Verhältnis von 1:100 zwischen physischem Gold und Papiergold scheint dich erstaunlicherweise nicht weiter zu beunruhigen). Ich wäre jedenfalls gespannt, was passiert, wenn im Ernstfall ein größerer Teil der Anleger gleichzeitig „sein Gold“ einfordert.

    Unabhängig davon ist für mich weiterhin nicht nachvollziehbar, wie du aus dem Marktwert von Xetra-Gold und EUWAX Gold II schließt, dass deutsche Privatanleger insgesamt 22–25 Milliarden Euro in Papiergold investiert haben. Daher noch einmal die Frage: Hast du dafür eine belastbare Quelle? Oder sind das einfach Vermutungen? Allein die Größe dieser beiden ETCs heranzuziehen, dürfte als empirischer Nachweis kaum ausreichen.

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

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