Wo kommt die Zahl 20.000 € her?

Stichwort Anlegerentschädigung.
ZitatWertpapiere (zum Beispiel Aktien, Zertifikate, Investmentfondsanteile) sind ebenfalls keine Einlagen und werden nicht von der Einlagensicherung geschützt. Sie sind aber Eigentum der Kundinnen und Kunden und werden für diese von der Bank oder dem Wertpapierhandelsunternehmen verwahrt. Im Insolvenzfall können Sie daher vom Institut die Herausgabe der Finanzinstrumente verlangen oder Ihr Depot auf ein anderes Institut übertragen lassen, soweit die Papiere nicht als Sicherheit für Forderungen (Kreditsicherheit) dienen.
Über die Anlegerentschädigung abgesichert sind die Kundenforderungen aus Wertpapiergeschäften. Das sind zum einen die Gelder, die Ihnen im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften geschuldet werden (zum Beispiel Ausschüttungen, Verkaufserlöse). Geschützt sind zum anderen Ihre Ansprüche gegen Ihre Bank auf Herausgabe der für Sie verwahrten Wertpapiere. Diese Entschädigung greift dann ein, wenn ein Institut Ihre Wertpapiere oder Gelder unterschlagen oder veruntreut hat und nicht mehr herausgeben kann.
Ich würde vermuten, Geld das rechtlich kein echtes Sondervermögen des Kunden ist, also wirklich auf den Namen des Kunden angelegt, sondern das nur TR-intern einem Kunden zugewiesen wird, dürfte da drunter fallen. Wenn es diesen Fall geben sollte. Wie gesagt, ich habe noch keine schlüssige Erklärung gefunden, wie TR Insti-Tranchen eines Geldmarktfonds als Sondervermögen im Namen einzelner Kleinanleger-Kunden kaufen können will.