Neue Gebäudeversicherung: Auswirkung Vorschäden

  • Liebe Experten,

    ich habe mein vor einigen Jahren geerbtes gemischtgenutztes Haus (ca. 60% Gewerbefläche 40% Wohnfläche) verkauft. Es bestand seit langem eine Gebäudeversicherung mit Elementar-Zusatzschutz.
    In den letzten 5 Jahren kam es zu 2 Schäden: vor 3 Jahren durch Rückstau nach Starkregen (10600 € / die ganze Gegend war betroffen), vor 4 Jahren ein marginaler Sturmschaden (abgerutschter Dachziegel, 750€).


    Der Käufer hat die alte Gebäudeversicherung gekündigt und mir nun mitgeteilt, daß seine ausgewählte Versicherungsgesellschaft nicht Vorschäden der letzten 5 Jahre, sondern 10 Jahre prüfe. Man habe dabei festgestellt, daß es vor 9 Jahren einen weiteren Schaden durch Leitungswasser (2000€) gegeben habe.
    Dadurch sei der ursprünglich ausgehandelte Jahresbeitrag seiner neuen Versicherung jetzt um 20% erhöht worden, die ich ihm für die nächsten 20 Jahre als Gesamtbetrag erstatten solle.

    Fragen:
    Kann das so zutreffen? (Im web lese ich nur davon, daß Gebäudeversicherungen ggf. die Selbstbeteiligung im Schadensfall bei bestimmten Risiken erhöhen, aber NICHT die jährliche Prämie)
    Falls ja:
    Ist der geforderte Zeitraum berechtigt? (Wirkt sich so ein Altschaden 20 Jahre lang auf die (anfangs) ggf. erhöhte Prämie aus ?
    (Schäden bei der KFZ-Versicherung führen ja auch zunächst zu höheren Prämien, die aber nach einigen Jahren wieder zurücksinken)

    Bin ziemlich geschockt über diese Forderung
    und sehr dankbar für sachdienliche Hinweise.
    ?(

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  • Elena H.

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Der Käufer deines Hauses ist aber schon ein bisschen komisch. Er kann es ja mal probieren, denkt er.

    Er kündigt die übernommene Versicherung sofort und lässt sie nicht bis Ende des Versicherungsjahres laufen.


    Dann kümmert er sich um eine neue Versicherung, deren Konditionen ihm nicht gefallen.


    Das hat mit dir erst mal überhaupt nichts zu tun.



    https://www.allianz.de/recht-und-eigentum/wohngebaeudeversicherung/eigentuemerwechsel/

  • Hat er Dich vor Vertragsabschluss explizit gefragt, welche Vorschäden es in den letzten 10 Jahren gab?


    Sinnvollerweise wechselt er erst in einem Jahr zur neuen Versicherung, da er dann ohne Aufschlag die gewünschte Versicherung abschließen kann.

  • Wurde im Kaufvertrag in irgendeiner Form eine Aussage zu Schäden in der Vergangenheit gemacht? Wahrscheinlich nicht.


    Netter Versuch des Käufers.


    Ist der Kaufvertrag ansonsten komplett abgewickelt?

    - Kaufpreiszahlung

    - Übergabe des Objektes

    - Grundbuchumschreibung


    Wenn ja: entspannt zurücklehnen.

  • Hallo WiB52,

    Kann das so zutreffen? (Im web lese ich nur davon, daß Gebäudeversicherungen ggf. die Selbstbeteiligung im Schadensfall bei bestimmten Risiken erhöhen, aber NICHT die jährliche Prämie)

    Da haben Sie falsch gelesen, wie die Versicherungsgesellschaft auf Vorschäden reagiert, ist ihre Sache. Von Ignorieren, über Prämie oder Selbstbehalt erhöhen oder Kombination bis Ablehnung des Vertragsabschlusses ist alles drin. Wie lange die Gesellschaft Vorschäden berücksichtigt, ist auch allein ihre Entscheidung.


    Aber das ist nicht Ihr Problem.


    Ich hoffe doch, im notariellen Kaufvertrag gibt es einen Haftungsausschluss für Sach- und Rechtsmängel der Kaufsache. Dann kann der Käufer Sie nur noch wegen arglistiger Täuschung heranziehen. Hat er Sie beweisbar(!) nach allen der Gebäudeversicherung gemeldeten Vorschäden (oder der letzten 10 Jahre) gefragt?


    Selbst wenn das zutreffen sollte, es gibt nicht nur die eine Versicherungsgesellschaft, die Vorschäden der letzten 10 Jahre berücksichtigt, sondern auch genügend, die nur 5 Jahre wissen wollen. Da muss er sich halt eine andere suchen oder reumütig zu der gekündigten zurückkehren.


    M.E. hat die Forderung Ihres Käufers keinerlei Rechtsgrundlage – Laienmeinung, keine Rechtsberatung.


    Gruß Pumphut

  • Bin kein Experte, das vorneweg.


    Dennoch wäre meine erste Frage, auf welche Rechtsgrundlage der Käufer die Forderung an den Verkäufer stellt?

  • Hat er Dich vor Vertragsabschluss explizit gefragt, welche Vorschäden es in den letzten 10 Jahren gab?


    Sinnvollerweise wechselt er erst in einem Jahr zur neuen Versicherung, da er dann ohne Aufschlag die gewünschte Versicherung abschließen kann.

    Nein, er hat nicht genau gefragt, schon gar nicht nach Vorschäden aus 10 Jahren. Ich habe ihn auch das erste Mal überhaupt im Notariat-Vorzimmer vor der Beurkundung des Kaufvertrages getroffen.
    Vorher lief alles nur zwischen Makler und Käufer.
    Bei der Besitz-/Schlüsselübergabe 6 Wochen später gingen wir nochmal durchs Gebäude - dabei fragte er nochmal nach dem aktuellen Zustand ("Und mit dem Haus soweit alles OK?"), aber auch nicht nach Vorschäden.....

  • Ja, da ist alles gelaufen - der Grundbucheintrag war Mitte November 2024, die (ungekündigte !) bisherige Versicherung hat er vermutlich ca. 3 Wochen danach gekündigt.

    • Hilfreichste Antwort

    Kurz und bündig:

    Not your problem!


    Schreib ihm, dass du die Forderung nicht akzeptierst und auch nicht gedenkst, weiter darüber zu diskutieren.

    Genau ist es. Einer von den selbsternannten Schlaubergern, die sich wegen ein paar Kröten vergalloppiert haben und nun einen Dummen suchen, der für ihren Fehler bezahlen soll.


    Schreib ihm so wie von Meins23 vorgeschlagen. Höflich, aber bestimmt. Und solange der nicht auf die Idee kommt, einen Anwalt einzuspannen, brauchst du auch keinen. Nicht ins Bockshorn jagen lassen, auch wenn er verbal heftig werden sollte.

    "Unhappy Wife - Unhappy Life!" Roger Murgatroyd, 1977

  • Aktuelle Mängel (also auch noch nicht oder nicht vollständig instandgesetzte Schäden) musst Du dem Käufer mitteilen, alte Schäden, die fachmännisch gerichtet wurden wohl eher nicht ...


    Entweder ignorieren wie Horst Talski das durch die Blume sagt, oder einen zwei Sätzen zurückschreiben, dass Dir ein socher Schaden unbekannt war und im Übrigen die Forderung unberechtigt ist.


    Sofern Du eine Rechtsschutzversicherung hast, könntest Du mal die kostenlose telefonische Vorabberatung oder so in Anspruch nehmen.

  • Das mit dem Makler ist schon ein wichtiger Hinweis von mir.

    Warum?

    Ganz einfach:

    Wenn hier der Makler komplett im Boot ist, gibt es überhaupt keine Kommunikation zwischen Verkäufer und Käufer.

    Denn für alles ist der Makler zuständig.

  • In den üblichen Kaufverträgen steht: "Übergang von Lasten und Pflichten ..."


    Du hast das Haus verkauft und bist damit in aller Regel raus aus der Nummer (Wir wollen jetzt nicht so sehr ins Detail gehen, daß wir uns Gedanken über arglistige Täuschung machen ...).


    Der neue Eigentümer ist frei, seine eigene Versicherung zu wählen, Du bist ihm aber nichts schuldig.


    a) Nicht ins Bockshorn jagen lassen.

    b) Je nach Gefühl den Brief entweder ignorieren oder höflich abschreiben.

  • Hallo,


    Der Käufer möchte von unserem TE Geld und nach seiner Darstellung hat der Käufer ihn nie nach versicherungsrelevanten Vorschäden gefragt. Offen bleibt, ob er Angaben zu den Vorschäden dem Makler gegenüber gemacht wurden. Was der Makler – ggf. fälschlich – dem Käufer erzählt hat, geht unseren TE nichts an.


    Für einen erfolgreichen Schadenersatz gilt als Voraussetzungen: ein tatsächlich eingetretener Schaden, für den das Handeln des Schädigers kausal ist. Beides kann ich nicht erkennen. Dem Käufer ist kein Schaden durch den Verkäufer zugefügt worden; der Käufer hätte ja bei der bisherigen Versicherung, die mit Kaufgegenstand war, bleiben können. Außerdem gilt im Zivilrecht, wer etwas behauptet, muss es beweisen.


    WiB52 Wie schon von einige Vorschreibern formuliert. Lehnen Sie das Anliegen des Käufers freundlich knapp ab, ohne in eine Sachdiskussion einzutreten. Mit einer Sachdiskussion liefern Sie dem Käufer ggf. nur Argumente. Schreiben Sie z.B. nur „kann für Ihre Forderung keinen Rechtsgrund erkennen“, o.ä. Alle Schreiben danach, auch Anwaltsschreiben, ignorieren Sie. Aktiv werden müssen Sie erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid oder einer Klagezustellung. Den Makler lassen Sie bitte vollkommen raus.


    Hinweis: Die meisten Rechtsschutzversicherungen schließen Ansprüche aus Immobilienkäufen aus. Vielleicht ist die Gesellschaft aber bereit, die kostenlose Telefonberatung zum Sachverhalt durchzuführen.


    Gruß Pumphut

  • WiB52

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