Liebe Experten,
ich habe mein vor einigen Jahren geerbtes gemischtgenutztes Haus (ca. 60% Gewerbefläche 40% Wohnfläche) verkauft. Es bestand seit langem eine Gebäudeversicherung mit Elementar-Zusatzschutz.
In den letzten 5 Jahren kam es zu 2 Schäden: vor 3 Jahren durch Rückstau nach Starkregen (10600 € / die ganze Gegend war betroffen), vor 4 Jahren ein marginaler Sturmschaden (abgerutschter Dachziegel, 750€).
Der Käufer hat die alte Gebäudeversicherung gekündigt und mir nun mitgeteilt, daß seine ausgewählte Versicherungsgesellschaft nicht Vorschäden der letzten 5 Jahre, sondern 10 Jahre prüfe. Man habe dabei festgestellt, daß es vor 9 Jahren einen weiteren Schaden durch Leitungswasser (2000€) gegeben habe.
Dadurch sei der ursprünglich ausgehandelte Jahresbeitrag seiner neuen Versicherung jetzt um 20% erhöht worden, die ich ihm für die nächsten 20 Jahre als Gesamtbetrag erstatten solle.
Fragen:
Kann das so zutreffen? (Im web lese ich nur davon, daß Gebäudeversicherungen ggf. die Selbstbeteiligung im Schadensfall bei bestimmten Risiken erhöhen, aber NICHT die jährliche Prämie)
Falls ja:
Ist der geforderte Zeitraum berechtigt? (Wirkt sich so ein Altschaden 20 Jahre lang auf die (anfangs) ggf. erhöhte Prämie aus ?
(Schäden bei der KFZ-Versicherung führen ja auch zunächst zu höheren Prämien, die aber nach einigen Jahren wieder zurücksinken)
Bin ziemlich geschockt über diese Forderung
und sehr dankbar für sachdienliche Hinweise.