Es geht ja im Kern um potenzielle "versteckte Veräußungsgewinne" von Kapitalgesellschaften. Der deutsche Staat möchte verhindern, dass diese entstanden sind während der Steuerpflichtige in Deutschland gelebt hat und hier steueransässig war, diese aber erst realisiert nachdem er weggezogen ist. Daher wird eine fiktive Veräusserung unterstellt und der entsprechende fiktive Veräusserungsgewinn versteuert.
Ja, das sehe ich schon ein.
Ich frage mich aber, warum Aktien anders gehandhabt werden. Bei Fonds hat das Finanzamt immerhin über die Besteuerung der Vorabpauschale an der Kursentwickung teil.
Bei einer Aktie eines Unternehmens, das keine Dividenden zahlt, werden Steuern erst beim Verkauf fällig. Die könnte man mit der derzeitigen Regelung ins Ausland mitnehmen und das deutsche Finanzamt sieht keinen Cent.