Es ist doch nichts verwerfliches daran, wenn die Familie rechtzeitig für den Unterhalt während dieser Zeit Geld zurücklegt.
Wir haben unserer Tochter gesagt, dass das Geld ausreichend ist, um ihr den Unterhalt während des Studiums zu finanzieren, dieser Betrag + das Kindergeld steht zur Verfügung.
Es ist ggf. Steuerhinterziehung, wenn das Geld auf dem Namen des Kindes angelegt wird.
Es spricht nichts dagegen rechtzeitig Geld zurückzulegen, aber das müssen die Eltern auf ihren Namen machen.