Krankenkassen verklagen Bund auf zehn Milliarden Euro

  • Verlagert das Problem, dass dann die Steuerzahler die Kosten übernehmen werden.

    Ja. Das ist zwar richtig. Meine meiner Meinung ist aber Transparenz der erste Schritt zu einer gründlichen Analyse (weg vom reinen Verschiebebahnhof). Die Analyse sollte idealerweise Folgen haben. Diese (teils unangenehmen ) Folgen (politische Maßnahmen) sind nur dann durchsetzbar, wenn Transparenz vorliegt.

  • https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/A…ltersrente.html

    Also gäbe es nach 5 Jahren Einzahlung (oder Wartezeit) dann nur den Betrag, den man an Punkten erwirtschaftet hätte?! Und wie wäre das, wenn Frau Hausfrau in diesem Fall kein eigenes Geld hat oder nicht besonders reich geschieden ist?

    Häufig kommt die Mütterrente noch hinzu neben den Beiträgen die man selbst erwirtschaftet hat.

    Im Fall der Scheidung wird üblicherweise der Versorgungsausgleich durchgeführt. Die Zahl mittelloser Ehefrauen nach Scheidung dürfte ziemlich klein sein.

  • Also zunächst verstehe ich es so, dass Du keine meiner Fragen wirklich beantwortet hast.


    Ich weiß, was man 2014 unter "Mütterrente" verstanden hat, nämlich 1 Jahr Beitragszeiten und (fast) 1 Entgeltpunkt mehr für Kinder, die vor 1992 geboren sind. Irgendwann kam der Shift, dass plötzlich sämtliche Kindererziehungszeiten mit "Mütterrente" betitelt werden. Ich versuche herauszufinden, ob das flächendeckend so ist und wann genau der Wechsel kam.

    Also erneut, wie definierst Du "Mütterrente"?

    Oben habe ich auch nicht nach gerechtfertigt oder nicht gefragt, sondern ob Du die Gegenüberstellung einerseits "erwirtschaftete" Entgeltpunkte und andererseits Entgeltpunkte für Kindererziehung so aufrecht erhalten willst.


    Der Versorgungsausgleich bezieht sich ja auf die Versorgungsanwartschaften. Diese sind ja ggf. noch gar nicht abrufbar, insbesondere wenn die Ehe vor dem Rentenalter geschieden wird.

    Wenn also nicht über den Zugewinnausgleich oder eventuellen Unterhalt Vermögen oder Einkommen gegeben sind, ist Mittellosigkeit gar nicht so unrealistisch, insbesondere wenn wir eine Ein-Verdiener-Ehe unterstellen. Wenn wir uns dann noch vor Augen führen, dass pro Jahr etwa 1,7 bis 2,3 Engeltpunkte erzielt werden können (bedingt durch die Beitragsbemessungsgrenze) und diese im Versorgungsausgleich geteilt werden, dann ist doch zu hinterfragen, was da hinterher an Rentenanspruch herauskommen kann.

  • Also zunächst verstehe ich es so, dass Du keine meiner Fragen wirklich beantwortet hast.

    Vielleicht hattest Du Deine Fragen nicht klar formuliert.

    Ich weiß, was man 2014 unter "Mütterrente" verstanden hat, nämlich 1 Jahr Beitragszeiten und (fast) 1 Entgeltpunkt mehr für Kinder, die vor 1992 geboren sind. Irgendwann kam der Shift, dass plötzlich sämtliche Kindererziehungszeiten mit "Mütterrente" betitelt werden. Ich versuche herauszufinden, ob das flächendeckend so ist und wann genau der Wechsel kam.

    Dabei kann ich Dir nicht behilflich sein.

    Also erneut, wie definierst Du "Mütterrente"?

    Ich habe auf die Quelle der Rentenversicherung verwiesen. Mehr kann ich dazu nicht sagen. Ob das nun Erziehungszeiten sind oder Mütterrente I oder Mütterrente II will ich nicht unterscheiden. Ich wüsste auch nicht warum ich das tun soll. Es ging mir um die Differenzierung, dass es auch zu rentenwirksamen Entgeltpunkten kommen kann, die nicht über Beiträge vom Bruttolohn erworben werden. Vermutlich gibt es keine Definition für einen Begriff "erwirtschaftete" Entgeltpunkte. Ich hatte Bezug genommen auf ein Zitat.

    Der Versorgungsausgleich bezieht sich ja auf die Versorgungsanwartschaften. Diese sind ja ggf. noch gar nicht abrufbar, insbesondere wenn die Ehe vor dem Rentenalter geschieden wird.

    Wie genau das vor Gericht ausgehandelt wird bin ich kein Spezialist. Dennoch wird der Versorgungsausgleich üblicherweise im Rahmen der Scheidung durchgeführt auch wenn das Rentenalter noch nicht erreicht ist. Dass geschiedene Ehefrauen vor Erreichen der Altersrente durchaus finanziell schlecht ausgestattet sein können, insbesondere in Verbindung mit Eheverträgen, bestreite ich keineswegs. Aber das hat wenig mit Grundrente zu tun oder? Die Diskussion ging doch um Familiensituationen, wo eine vierköpfige Familie von einem Verdienst lebt und "Frau" sich mit zwei halbwüchsigen Kindern einen faulen Lenz macht, weil es sich bei Steuerklasse III und Familienversicherung "nicht lohnt" und in der Folge eine sehr niedrige Rente bekommen würde. Ich glaube kaum, dass "Mann" das mit einem Job zustande bringt, bei dem man 1,7-2,3 Entgeltpunkte p.a. gutgeschrieben bekommt.

    Würde mich mal interessieren, warum Du mich so aggressiv angehst. Meines Wissens habe ich Dir nichts getan und mein Kommentar war auch nicht wirklich falsch.