Die Kirchensteuer solltest du dabei überhaupt nicht berücksichtigen. Mitgliedsbeiträge setzt du auch nicht gedanklich an.
Die Kirchensteuer wird genauso erstattet, daher setze ich sie in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung natürlich an.
Wie Beiträge zu Riesterversicherungen im Detail steuerlich verrechnet werden, habe ich als Nichtriesterer aber immer noch nicht verstanden
Wie gesagt, das funktioniert wie beim Kindergeld:
775 Zulage
1325 Eigenbeitrag
Steuerlich absetzbar sind 2100, macht hier 1050 Erstattung. Davon sind aber schon 775 als Zulage geflossen, de facto zahlt das FA nur noch 275 zurück.