Erfahrungen mit Gesundheitsfragen von Versicherungen bei BU oder PKV?

  • Mich würde interessieren, welche Erfahrungen ihr beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder privaten Krankenversicherung mit Gesundheitsfragen von Versicherungen gemacht habt - sei es auf eigene Faust oder mit Unterstützung eines spezialisierten Beraters, z.B. einem der von Finanztip zu BU und PKV empfohlenen Experten.

    Wie seid ihr dabei vorgegangen?

    • War es mit ein paar Kreuzen und kurzen Angaben im Antrag getan, oder habt ihr euch die Mühe gemacht, eure Gesundheitshistorie sorgfältig aufzubereiten, z.B. mit einem detaillierten Beiblatt?
    • Welche Anleitung, Hinweise und Unterstützung habt ihr dazu vom Experten erhalten?
    • Habt ihr eure Gesundheitshistorie vor oder nach dem ersten Beratungsgespräch zusammengestellt?
    • Wie zeitaufwendig war die Vorbereitung?
    • Habt ihr eure Krankenakten / Patientenakte angefordert?
    • Waren die Inhalte der Akten korrekt oder fanden sich darin Abrechnungsdiagnosen, die ihr gar nicht kanntet? Wie seid ihr damit umgegangen?
    • Wie fiel das Ergebnis aus: Wurde euer Antrag glatt, mit Leistungsausschluss oder Risikozuschlag angenommen - oder abgelehnt?

    Und schließlich: Wie zufrieden wart ihr mit der Unterstützung durch euren Berater - war das Vorgehen eher oberflächlich oder wurde wirklich gründlich geprüft und dokumentiert, um spätere Probleme im Leistungsfall zu vermeiden?

    Zum Hintergrund:

    Ich erlebe in der Praxis, dass eine sehr sorgfältige Vorbereitung erst einmal einige Arbeit macht, aber spätere Schwierigkeiten vermeidet. Wir klären das mit Interessenten daher bereits vor der eigentlichen Beratung sehr ausführlich.

    Mich würde interessieren, wie ihr das seht: Findet ihr diesen Ansatz sinnvoll – oder würdet ihr euch eine einfachere, schnellere Vorgehensweise wünschen?

    Danke für eure Erfahrungen! :)

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 11 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • Das scheint ja heutzutage ein komplexes Unterfangen zu sein, diese Gesundheitsfragen zu beantworten, für das man sich am besten einen kompetenten Berater sucht.

    Bei uns lief das seinerzeit in den 80er Jahren sehr pragmatisch ab. Die Beraterin zog einen zweiseitigen Fragebogen hervor, der dann in zwei Minuten ausgefüllt war. Das lag aber auch einfach daran, dass da nichts zu berichten war. Bei der Frage nach dem Gewicht allerdings meinte die Dame, es wäre besser, 5 kg mehr anzugeben, um Probleme bei der Annahme des Antrags zu vermeiden. Die Relevanz der Gewichtsangabe ist wohl nicht zu unterschätzen. Viele Jahre später, in 2010er Jahren, berichtete mir eine Nachbarin, eine schlanke, gesundheitsbewusste Ärztin, dass sie genau wegen der korrekten Angabe ihres Gewichts von einer PKV abgelehnt wurde. Die PKV vermutet wohl bei sehr schlanken Menschen eine krankhafte Essstörung oder ähnliches.

    Jahre später haben wir noch eine BU abgeschlossen. Da war die Gesundheitsprüfung schon "härter", allerdings verglichen mit heutigen Maßstäben wohl eher lasch. Man bekam einen Fragebogen von der Versicherung, mit dem man zu seinem Hausarzt gehen sollte, damit dieser ihn ausfüllt. Die Untersuchung beschränkte sich dann auf das Messen des Blutdrucks und dauerte ca. 15 Minuten, wovon die meiste Zeit für den Papierkram draufging.

    Dann musste ich bei einem Tarifwechsel in der PKV noch einmal eine "Gesundheitsprüfung" machen. Diese beschränkte sich auf das Ausfüllen des Formulars durch die Beraterin. Ich empfand das als sinnfreie Aktion, denn der PKV war ja aufgrund meiner eingereichten Rechnungen mein Gesundheitszustand bekannt. Auswirkungen auf den Tarif hatte das dann natürlich nicht.

    Früher war vielleicht nicht alles besser, aber manches deutlich einfacher. Dinge wie Patientenakten bei der Krankenversicherung gab es nicht, daher konnte auch niemand danach fragen. Wenn ich mir die Diagnosen auf meinen Arztrechnungen der letzten Jahrzehnte ansehe, so müsste ich eigentlich längst verstorben sein. Soviel Blödsinn steht da drin. Ist es eigentlich immer noch so geregelt, dass das "Vergessen" von Vorerkrankungen nach 5 Jahren verjährt?

  • Danke für den ausführlichen Bericht sam51. Früher waren Fragen und Anforderungen nicht so viel anders als heute, sie wurden aber weniger genau interpretiert.

    Unter "Folgen von Fehlern bei Gesundheitsfragen von Versicherungen" ist auf unserer Website genauer nachzulesen, was passieren kann und wann falsche Angaben "verjähren". Bei Fahrlässigkeit ist man nach 5 Jahren schon relativ sicher, bei Vorsatz grundsätzlich nach 10 Jahren - sofern der Versicherer nicht wegen Arglist ganz ausnahmsweise die Karte der "unzulässigen Rechtsausübung" ziehen kann.

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  • Stimmt es, dass man im Kleingedruckten unterschreibt, dass man im Falle der Antrags- und Leistungsprüfung (!) alle Gesundheitspartner von der Schweigepflicht entbindet? Die Vers darf also (bei von ihr festgestelltem Bedarf) Informationen von behandelnden Ärzten oder anderen Gesundheitspartnern einholen.
    Damit dient die vollständige Angabe von Vorerkrankungen wesentlich dem Versicherten zur Vermeidung sinnloser Beitragszahlungen, oder?

  • Wir raten eindeutig davon ab, eine pauschale Schweigepflichtentbindung zu unterschreiben. Alle Informationen, die der Gesellschaft zugehen, sollte der Versicherte vorher noch einmal selbst mit fachkundiger Beratung prüfen. So kann man z.B. Abrechnungsdiagnosen direkt schon aufklären.

    Der dritte Satz ist durchaus richtig. Ordentliche Gesundheitsangaben bei Antragstellung sind im ureigensten Interesse des Versicherten.

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  • Als ich 1994/95 von der GKV in die PKV wechselte, waren es ca. 2 Seiten Fragen, diese ging ich mit meinem Hausarzt gemeinsam durch und die Antworten machten wir ungeschönt. Der damalige Berater wollte die Antworten kürzen und mich 5 kg schwerer machen. Ich bin Normalgewichtig und habe und hatte einen BMI um die 19.
    Mein Berater sagte, es kann sein das ich deswegen abgelehnt werde.

    Ich bestand auf das korrekte Gewicht und mein Antrag wurde angenommen ohne Zuschläge.

    Beim ersten Tarifwechsel wurde eine Gesundheitsprüfung gemacht, jetzt waren es 3 Seiten Fragen + Tabelle zum Anfügen. Alle Rechnungen und Diagnosen lagen der PKV vor. Mein Berater sagte mir, da haben wir keinen Einfluss drauf. Wird der Fragebogen verlangt, ist er korrekt auszufüllen.

    2015 wollte ich in einen anderen Tarif wechseln (mehr Leistung), weil sich meine Lebensumstände änderten. Wieder einen Fragebogen ausgefüllt. Ein Tarifwechsel ohne Zuschläge wurde abgelehnt. Es lagen aus der Sicht des Beraters keine nachvollziehbaren Gründe vor. Der Risikoprüfer äußerste sich nur dazu, dass er einen Tarifwechsel in höhere Leistungen ohne Zuschlag ablehnt, weil ich einen Sportunfall hatte (gestürzt beim Joggen – mit Prellungen – keine Brüche) und daraus evtl. Folgekosten entstehen.

    10 Jahre später stellte ich wieder den Antrag auf Wechsel in den Tarif, der mir 2015 nur mit Zuschlag ermöglicht wurde und der Antrag ging ohne Zuschlag durch.
    Es waren 3 Seiten Fragebogen auszufüllen mit Angabe aller Arztbesuche.

  • Wie sieht es denn mit etwas aktuelleren Erfahrungen aus?

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  • Guten Morgen.

    Ich vergleiche gerade zwei BUs. Eine davon möchte ich abschließen.
    Dafür habe ich bei meiner GKV mein „Ärzteverlauf“ angefragt und erhalten.
    BU1 hat nur Fragen wie

    - Raucher

    - Motorradfahrer

    - Mehr als 14Tage am Stück krank in den letzen 2 Jahre

    - Gewicht.

    Bu2 will da schon mehr wissen, hat aber auch viel bessere Leistungen:

    - Krebsdiagnose

    - War man in Behandlung bei bestimmten (Psychologe usw) Fachärzten in den letzten 10 Jahren

    - und andere ähnliche Fragen

    Bei Auszug meine GKV habe ich über die Abgerechneteten Position nicht schlecht geschaut.

    Während die Ärzte bei Routinekontrollen sagen „nehmen sie mal 5 Tage diese Creme und dann sehen wir uns in einem Jahr wieder“ Spricht die Abrechnung andere Dinge. Ich werde das meinem BU-Markler vorlegen, wie das einzuordnen ist.

  • Bei Auszug meine GKV habe ich über die Abgerechneteten Position nicht schlecht geschaut.

    Während die Ärzte bei Routinekontrollen sagen „nehmen sie mal 5 Tage diese Creme und dann sehen wir uns in einem Jahr wieder“ Spricht die Abrechnung andere Dinge. Ich werde das meinem BU-Markler vorlegen, wie das einzuordnen ist.

    Wenn man einmal von abrechnungstechnischen Dingen absieht, so haben die dokumentierten Diagnosen häufig mit der Realität wenig zu tun. Das fängt bei Fehldiagnosen an, geht über Missverständnisse und endet bei Diagnosen, die je nach Ausprägung einen harmlosen bis hin zu lebensbedrohlichen Zustand beschreiben können.

    Hier mal ein paar Beispiele:

    - vor vielen Jahren litt ich unter plötzlich auftretenden, starken Kopfschmerzen. Eine der Diagnosen, die sich auf der Rechnung fanden, lautete: Trigeminusneuralgie. Die wirkliche Ursache war jedoch ein Problem mit einer Zahnkrone. Hier als Fehldiagnose.

    - als ich wegen eines Hautproblems eine cortisonhaltige Salbe benötigte, habe ich meinem Hausarzt eine Mail mit der Bitte um ein entsprechendes Rezept geschickt. Dort hatte ich das Symptom als "handtellergroße Rötung" beschrieben. Auf der Rechnung fand sich dann als Diagnose: Handexzem. In diesem Fall ein Missverständnis.

    - bei einer Ultraschalluntersuchung des Herzens wird auch die Funktion der Herzklappen geprüft. Nun gibt es, laut Aussage meines Arztes kaum Menschen, bei denen diese Klappen 100% schließen. Dies hat aber bei den allermeisten keine relevanten Auswirkungen, da diese "Fehlfunktion", solange sie ein gewisses Maß nicht überschreitet, die Pumpleistung nicht sonderlich einschränkt. Das hält Ärzte jedoch nicht davon ab, eine Mitral- oder Aortaklappeninsuffizienz zu diagnostizieren und zu dokumentieren, auch wenn der Patient faktisch völlig herzgesund ist. In diesem Fall kann ein Dritter, wenn er nur diese Ein-Wort- Diagnose liest, kaum beurteilen, ob der Patient gesund oder todkrank ist.

    Daher wundert es mich nicht, dass gesetzlich Versicherte völlig überrascht sind, wenn sie den Inhalt dieser Wundertüte namens Patientenakte sehen. Als privat Versicherter ist man an diesen Unfug gewöhnt.

  • Guten Morgen,

    nachdem ich schon viele gute Infos aus diesem Forum erhalten habe, möchte ich nun mit meinem ersten Beitrag auf dieses Thema eingehen.

    Ich selber habe seit ca. 8 Jahren eine BU, seit Februar 2025 habe ich für meinen Sohn (10 Jahre abgeschlossen) eine BU abgeschlossen.

    Ich habe mich an Helge Kühl gewandt, und fühl mich da gut aufgehoben. Helge Kühl war glaube ich mal bei Stiftung Warentest oder Finanztip als Empfehlung zu lesen. Das soll ausdrücklich keine Werbung, sondern nur ein Erfahrungsbericht sein.

    Der Ablauf war top. Es wurde zuerst geschildert, von wem man die Krankenhistorie bekommt. Danach wurde von den infrage kommenden Versicherungen die Unterlagen inkl. Gesundheitsfragen zur Verfügung gestellt. Diese wurden von mir sehr penibel beantwortet. Ich habe daraufhin die Krankenhistorie inkl. der Gesundheitsfragen zum Berater gesendet, der diese dann auf Vollständigkeit prüfte. Auf dieser Grundlage gab es dann eine anonyme Voranfrage.

    Daraufhin gab es dann wieder Nachfragen, die dann in der zweiten Runde beantwortet wurden. Auch das U Heft wurde von der Vericherung verlangt. Letztendlich wurden auch wirkliche kleine Sachen wie bspw. eine Behandlung beim Hautarzt um eine Warze zu entfernen, von uns angeben.

    Es war letzendlich ein langer Weg, und nur ein Versicherer hat uns dann genommen.

    Ich finde den Aufwand, den es zu betreiben gilt, wirklich zeitraubend. Manchmal war ich auch kurz davor aufzuhören.

    Ich würde aber wieder immer nach bestem Wissen und Gewissen alles angeben. Ich möchte der Versicherung keine Möglichkeit geben, im vermeintlichen Leistungsfall aufgrund von falschen/fehlenden Angaben nicht zahlen zu müssen.

  • Ich würde aber wieder immer nach bestem Wissen und Gewissen alles angeben. Ich möchte der Versicherung keine Möglichkeit geben, im vermeintlichen Leistungsfall aufgrund von falschen/fehlenden Angaben nicht zahlen zu müssen.

    Genau der richtige Ansatz. Danke für Ihren Erfahrungsbericht. :thumbup:

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
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  • Seit Februar 2025 habe ich für meinen Sohn (10 Jahre abgeschlossen) eine BU abgeschlossen.

    Diesen Satz verstehe ich nicht. Ist der Sohn 10 Jahre alt oder hat man die BU auf 10 Jahre abgeschlossen?

    Vermutlich ist das Kind 10 Jahre alt, somit unmündig, sonst hätte ja nicht der Vater die BU abgeschlossen.

    Es wurde zuerst geschildert, von wem man die Krankenhistorie bekommt. Danach wurde von den infrage kommenden Versicherungen die Unterlagen inkl. Gesundheitsfragen zur Verfügung gestellt. Diese wurden von mir sehr penibel beantwortet. Ich habe daraufhin die Krankenhistorie inkl. der Gesundheitsfragen zum Berater gesendet, der diese dann auf Vollständigkeit prüfte. Auf dieser Grundlage gab es dann eine anonyme Voranfrage.

    Daraufhin gab es dann wieder Nachfragen, die dann in der zweiten Runde beantwortet wurden. Auch das U-Heft wurde von der Versicherung verlangt. Letztendlich wurden auch wirkliche kleine Sachen wie bspw. eine Behandlung beim Hautarzt um eine Warze zu entfernen, von uns angeben.

    Es war letzendlich ein langer Weg, und nur ein Versicherer hat uns dann genommen.

    Zwischen den Zeilen kann man lesen: Andere Versicherer haben den Vertrag abgelehnt.

    Bei diesem Kind dürfte bereits eine erhebliche Krankengeschichte vorliegen (was der Vater uns hier nicht nennt). Wie kommt man sonst auf den Gedanken, für einen Grundschüler eine BU abzuschließen?

  • Ernsthafte Frage: kann man für Neugeborene eine BU-Versicherung abschließen? Und was kostet sowas ?

    Es gibt tatsächlich solche Produkte, entweder als richtige BU (Risiko) Anwartschaften, oder kombiniert mit einem Sparplan (Option auf spätere BU ohne Gesundheitsprüfung). Meiner Meinungn ach ein guter Baustein um zumindest eine Grundabsicherung hinzubekommen. Mit der Beine Maja Police der Nürnberger kommtman, wenn amn im lafue der Zeit alle Optionen zieht auf bis zu 6.000€ monatliche Absicherung.