Rentenpaket - Pläne zur Rentenreform 2026 - Einbeziehung weiterer Einkunftsarten zur RV

  • .. das sind die üblichen, erwartbaren Begründungen

    basierend in meinem Fall auf eigenen, jahrzehntelangen (u. a. auch berufsbedingten) Erfahrungen in deutlich über zwei Dutzend Ländern.

    ... wenn es "ans Leder" geht.

    "Ans Leder" (nur um sich Deiner Formulierung zu bedienen) geht es bei solchen Vorgehensweisen im Ergebnis (als Folgewirkung) tendenziell dem Otto Normalverbraucher sprich den Durchschnittsbürgern oder sogar dem "kleinen Mann". Siehe schon Nr. 58.

    Schlechte Zeiten sind immer und überall und in aller Regel für die kleinen Leute am schlimmsten und schwierigsten.


    Dazu kommt: Bei sorgfältiger Recherche könnten sich ggf. Länder identifizieren lassen, die in Sachen Bürokratiedichte, Umfang an Regulatorik, Höhe der Steuer- und Abgabenbelastung für Private, Höhe der Unternehmensbesteuerung im internationalen Vergleich, Arbeitskosten, Staatsquote usw. noch einen Hauch Luft nach oben haben.

    Du meinst, Deutschland gehört zu diesen Ländern ... da weiß ich nicht, ob da ein beherztes ^^angesagt ist oder doch eher das Gruseln =O


    Kluge, weitsichtige und finanziell nachhaltig agierende Politiker bedenken die Folgen ihrer Politik (als Aktionen) in Form der Nebenwirkungen präziser Kollateralschäden (Reaktionen der Betroffenen).

    Wir/Sie sollten es einfach mal machen.

    Unabhängig von der Tatsache, daß es zum "einfach mal machen" meines Wissens immer noch parlamentarische Mehrheiten braucht ...

    Das Verhältnis (Ratio) beim Aufwand "bestehende Kunden zu halten" versus "enttäuschte und/oder abgewanderte Kunden wieder zurückzugewinnen" - lag früher bei etwa 1 zu 10. Das dürfte sich bei Unternehmen, Unternehmern, Leistungsträgern, Kapital, Investoren usw. schwerlich bis kaum anders verhalten.


    Bei einer solchen Vorgehensweise wünsche ich schon jetzt - sowohl in praxi und damit auch vom Ergebnis her als auch formal-juristisch (im Sinne von verfassungsfest) - ganz viel Glück !

  • So ist es und da hoffe ich, dass es nun auch mal die "Großkopferten" trifft, denn da ist am meisten "sicherzustellen".

    Diese elenden Besserverdienenden sind immer die, die mindestens 1 Euro mehr verdienen als man selber. Bei denen sollte der Staat aber nun wirklich mal ordentlich zulangen! Aber doch nicht bei mir!

  • So ist es und da hoffe ich, dass es nun auch mal die "Großkopferten" trifft, denn da ist am meisten "sicherzustellen".

    Diese Ansicht mag weit verbreitet und beliebt sein, entspricht aber nicht der Realität. Selbst wenn man in D alle Milliardäre komplett enteignen würde, bringt das nicht viel, weil es eben wenige sind. Mal abgesehen davon, dass diese Leute sich nationaler Steuergesetzgebung leicht entziehen können. Deutlich mehr kann man abkassieren, wenn man die sogenannten Besserverdiener ausnimmt. Das sind je nach Definition eben einige Millionen.

    Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass der Staat, wenn ihm mal wieder das Geld ausgeht, auf das Vermögen seiner Bürger zugreifen wird. Es ist nicht die Frage ob, sondern wann. Geschickterweise nimmt man Zugriff auf gut dokumentierte Assets, wie z.B. Immobilien oder Kapitalanlagen. Da kann man leicht Dritte wie z.B. Banken in die Pflicht nehmen, das Geld direkt einzutreiben, so wie es jetzt schon bei der Kapitalertragssteuer passiert. Wichtig ist dabei, die Betroffenen in ein negatives Image zu framen, um zu spalten. Auf der einen Seite der böse Vermieter, auf der anderen Seite der arme Mieter. Auf der einen Seite Leute mit leistungslosen Einkommen aus Kapital, auf der anderen Seite der arme Malocher, der kaum aus seinem Dispo herauskommt. Wenn man dann noch darauf achtet, nicht eine Gruppe mit einer starken Lobby, z.B. Beamte, zu verprellen, hat man als Regierung richtig gemacht.

  • Das würde ich jetzt nicht so simpel und platt formulieren.

    Es gibt tatsächlich auch Menschen, die ein anderes Steuersystem bevorzugen würden.

    Meinst Du damit das Steuerzahly Tomarcy?

    Es gibt sogar ein Spendenkonto der Bundesregierung, auf das all diejenigen einzahlen können, die sich zu schwach besteuert fühlen. Du wirst es kennen, Du suggerierst ja, daß Du unter diese zählst.

    Die KI sagt:

    Zitat

    Das Schuldentilgungskonto des Bundes hat die IBAN DE17 8600 0000 0086 0010 30.

    Konto-Details

    Dieses Konto wird bei der Deutschen Bundesbank (Filiale Leipzig) für die Bundeskasse Halle/Saale geführt, mit BIC MARKDEF1860. Es dient der freiwilligen Tilgung von Bundesschulden und existiert seit 2006. Als Verwendungszweck muss "Schuldentilgung" angegeben werden; Einzahlungen sind nicht steuerlich absetzbar.

  • Geschickterweise nimmt man Zugriff auf gut dokumentierte Assets, wie z.B. Immobilien oder Kapitalanlagen. Da kann man leicht Dritte wie z.B. Banken in die Pflicht nehmen, das Geld direkt einzutreiben, so wie es jetzt schon bei der Kapitalertragssteuer passiert.

    Ja, wartet die Zeit ab.
    Demnächst heißt es: bei Kapitalertragssteuer und Grundsteuer gibt es neu darauf eingeführte Soli:
    - 7,5% für die Unterstützung der KV- Strukturreform
    - 9,5% für die Unterstützung der GRV.

    Vielleicht wird dann ja der bisherige Soli auf die Kapitalertragssteuer gegen Erhöhung der vorgenannten neuen Soli gestrichen. 8)

  • Ja, wartet die Zeit ab.
    Demnächst heißt es: bei Kapitalertragssteuer und Grundsteuer gibt es neu darauf eingeführte Soli:
    - 7,5% für die Unterstützung der KV-Strukturreform
    - 9,5% für die Unterstützung der GRV.

    Vielleicht wird dann ja der bisherige Soli auf die Kapitalertragssteuer gegen Erhöhung der vorgenannten neuen Soli gestrichen. 8)

    Man könnte auch die Einkommensteuer insgesamt umbenennen in meinetwegen Solidarbeitrag. Das klänge jedenfalls viel solidarischer als Steuer.

    Aber halt! Beamte sind in der Regel weder Mitglied einer GKV, noch der GRV. Wäre es denn verfassungsgemäß, wenn man Beamten einen solchen Solidarbeitrag abverlangen würde? Läßt sich das denn mit dem Alimentationsprinzip vereinbaren?

  • So ist es und da hoffe ich, dass es nun auch mal die "Großkopferten" trifft, denn da ist am meisten "sicherzustellen".

    Einfach mal schauen, wie oft in der Diskussion und den Gesetzesentwürfen der Begriff "Beitragsbemessungsgrenze" fällt. Wenn Dividenden besteuert werden, dann kriegen einige "Großkopferte" das gar nicht mit. Beim Kleinanleger, dem man seit 20 Jahren in die Renteninfo reinschreibt, er solle sich auch privat etwas schaffen, da schöpft man ab. Es sei denn, man arbeitet mal ordendlich an den Frei- und Grenzbeträgen.

  • Ich möchte auf folgende Punkte hinweisen:
    Zur Zeit werden nominale Kapitalerträge auf Aktienveräußerungen und Dividenden wie folgt belastet:
    Ca. 24% Steuern (Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer) fallen auf Unternehmenseben an,
    dazu kommen 25% Abgeltungssteuer auf Anlegerseite sowie Soli + ggf. Kirchensteuer.
    Ich weiss nicht, ob Verlinkungen möglich sind, sonst "Dr. Norbert Kuhn, Deutsches Aktieninstitut, Kapitalerträge Unternehmensebene 28.03.2025" googlen oder "Kiel Die Abgeltungssteuerbegünstigt Kapitaleinkommen nicht".
    Von den Steuern wird bereits ein beträchtlicher Anteil für die Bezahlung der Renten verwendet, da das Umlagesystem schon lange nicht mehr funktioniert/ausreichend ist.
    Ein Beitrag wird also von Aktionären bereits hinreichend geleistet.
    Darüber hinaus zahlen freiwillig in der GKV-Versicherte (z.B. Selbständige, ehemals Selbständige oder auch ehemalige Arbeitnehmer, die z.B. wegen Unterbrechungen nicht in der KvdR sind) 20% Krankenkassenbeitrag auf die Kapitalerträge.

    Jetzt kommt das Problem des Anlegers hinzu: Eine positive Realrendite vor Steuern und Abgaben ist erst ab Erreichen der Inflationsrate/der persönlichen Inflation gegeben. Dies unterscheidet sich im Wesentlichen von Arbeitslohn, deswegen können beide Einkommensarten nicht 1:1 vergleichen werden, sondern nur bedingt. Gerecht und auch solidarisch ist es jedenfalls nicht, wenn wie bisher schon negative Realrenditen der vollen Besteuerung unterliegen. Eine zusätzliche Belastung etwa durch Rentenversicherungsbeiträgen macht bei den bekannten langfristigen Durchschnittsrenditen eines ausgewogenen Portfolios (also nicht nur MSCI-World, sondern auch defensive Dividendentitel, Anleihen etc.) einen Inflationsausgleich nicht mehr möglich.
    Somit fände eine bewusste Umverteilung von privater Vorsorge (die zudem das Investitionsrisiko trägt, auch wenn zu gerne von "garantierten" Bruttorenditen von 5-8% im MSCI Worlds / ACWI IMI geredet wird), deren Substanz mit der Zeit abnimmt, zugunsten von Rentenpunkten statt, deren Substanz durch Inflationsausgleich/bzw. Kopplung an die Lohnsteigerung nicht abnehmen soll. Wo da eine soziale Gerechtigkeit gegenüber denen bestehen soll, die überwiegend oder ausschließlich auf private Vorsorge gesetzt haben soll, ist mir schleierhaft.
    Beide Punkte, Steuern auf Unternehmensebene sowie Inflation werden in öffentlichen Debatten nicht einbezogen. Zu gerne ist die populistische Rede von "25% sind weniger als 45%" und dann wird eingeschlagen auf bestenfalls "faule Aktionäre", "Reiche", (bin echt froh über jeden wirklich Reichen, der hier Steuern zahlt, von mir aus könnten es viel mehr sein, aber allein diese Diskussion werden es wieder weniger sein, was die Beitragslast für nahezu Alle erhöht" - aber eigene sehr polarisierende und emotionale Diskussion wie es sich verhält mit 10 Leuten, die in einen Raum gehen und darüber demokratisch debattieren, wie das Geld des einen Reichen mit den anderen 9 geteilt werden soll...), "Kapitalisten" etc. etc. Nirgends habe ich eine der breiten Öffentlichkeit zugängliche Diskussion entdecken können, die wirklich alle Punkte oder Belastungen von Aktionären einbezieht. Aber erst von dieser Diskussionsgrundlage aus, könnte man eine wahrhafte Diskussion führen, ob Nominalerträge auf Aktien zusätzlich belastet werden sollen oder bereits jetzt zu viel sind. Schließlich kommen wir von 2009 Steuerfreiheit nach 1 Jahr Haltedauer auf jetzt Pläne zu 68% inklusive GKV, RV-Beitrag und dies vor Inflation.
    Provokante Frage: Wären nach 30 Jahren bei 200% Kursgewinn (ggf. bereits bezahlte Vorabpauschale - aus welchen Mitteln?-) und 150% Inflation, 90% Steuern und Abgaben genug als private Altersvorsorge? Oder gibt es dann immer noch was zu meckern?

    Disclaimer: Ich bezahle ca. 20% GKV als "freiwillig" Versicherter und freiwillig (von mir festgelegt) ca. 5% der Erträge aus Aktien, Discountzertifikaten, Optionen sowie ETF´s in die gesetzliche Rentenversicherung.

  • Meinst Du damit das Steuerzahly Tomarcy?

    Ich bin bereit, mehr Steuern auf Kapitalerträge zu zahlen.

    Muß man das Wort "Steuer" eigentlich gendern? Immerhin gibt es dieses Wort in allen drei Genera: der Steuer (Ingo?), die Steuer und das Steuer. Vielleicht das Steuy, die Steuys? Eine Steuerin gibt es sicherlich auch, irgendein bayrischer Steuer wird wohl verheiratet (gewesen) sein.

    :)

  • Muß man das Wort "Steuer" eigentlich gendern?

    Das Wort Steuer muss man nicht gendern – es ist ein ganz normales feminines Substantiv. 🤓
    Wenn’s um geschlechtergerechte Sprache geht, dann betrifft das ja nur Personenbezeichnungen (Kund*innen, Anleger:innen usw.), nicht Dinge. Die Steuer bleibt also einfach… die Steuer.

  • Man könnte auch die Einkommensteuer insgesamt umbenennen in meinetwegen Solidarbeitrag. Das klänge jedenfalls viel solidarischer als Steuer.

    Aber halt! Beamte sind in der Regel weder Mitglied einer GKV, noch der GRV. Wäre es denn verfassungsgemäß, wenn man Beamten einen solchen Solidarbeitrag abverlangen würde? Läßt sich das denn mit dem Alimentationsprinzip vereinbaren?

    In der Praxis hat dies sehr gut funktioniert. Bei der Einführung der Ökosteuer auf Kraftstoffe wurde diese direkt als Steuerzuschuss in die GRV umgeleitet. Dies wurde auch sehr offen kommuniziert.

  • Heute kommt nun eine neue Idee: Je nach Anzahl der Einzahljahre kann man eher in die Rente gehen.

    Also so wie ich.... mit 17 und 5 Monaten die 1. Lehre gemacht, danach Berufsausübung, mit 21. weitere Berufsausbildung, danach Bundeswehr, neuer Beruf und Berufsausübung bis zum Renteneintritt mit 64 und 5 Monate, gearbeitet und eingezahlt. Ergibt 47 Jahre Einzahlung, davon wurden leider 2 Jahre nicht anerkannt! Fazit: Alles richtig gemacht. Liebe Studenten, rechnet euch das mal für euren Renten- oder Pensionseintritt aus. :P

  • 1 Jahr Lehrzeit der 1. Ausbildung (das wurde nachträglich mal so beschlossen) und einige Monate, gestückelt, Arbeitslosigkeit, wo die Unterlagen nicht mehr auffindbar waren. Nach diversen Rechtsstreitigkeiten deswegen wurden 0,7 Rentenpunkte aufs Konto notiert. Ist schon über 20 Jahre her, dass ich da lange Kämpfe gefochten habe.

  • Liebe Studenten, rechnet euch das mal für euren Renten- oder Pensionseintritt aus.

    Als wenn das in dem Fall Relevanz hätte. Ich bin so ein "Student" und arbeite freiwillig und gerne über den Renteneintritt hinaus, obwohl ich es nicht nötig hätte. Man kann sein Leben doch nicht primär nach Rentenpunten und -eintritt orientieren.

  • Tja und Leute die an der Uni waren und niemals die 45 Beitragsjahre erreichen, bekommen niemals was von ihrer eingezahlten Versicherungsleistung ausgezahlt, oder wie soll das laufen?


    Gerade mit Hinblick auf KI werden in den nächsten Jahren extrem viele Akademiker arbeitslos sein.