Nebenkostenabrechnung 2024

  • Hallo zusammen,

    nachdem die Hausverwaltung den Spannungsbogen ziemlich aufrecht erhalten hat und mir gerade eben um 00.01 die Nebenkostenabrechnung geschickt hat. Was auch immer das jetzt sollte...

    Zur Vorgeschichte. Ich wohne nicht mehr in der Wohnung seit 15. juli 2024. Kaution und Abrechnung 2023 habe ich zurück bekommen. Nebenkosten lagen bei 120 Euro im Monat. Es ist ein 3 Parteien Haus

    Kann vielleicht jemand drüber schauen, ob das korrekt ist? Ich verstehe nur nicht, warum die Abrechnung vom 01.01.2024-31.07.2024 geht, wenn ich nur bis 15.07.2024 dort gewohnt habe und warum mir das Guthaben erst am 31.01.2026 ausbezahlt wird. Ist das rechtens? Letztens in der Abrechnung stand noch eine Frist von 2 Wochen drin.

    Der Text der Hausverwaltung

    als Anlage erhalten Sie die Nebenkostenabrechnung mit der Heizkostenabrechnung der Domo-Therm.

    Laut Abrechnung haben Sie ein Guthaben i. H. von 295,42 € €.

    Das Guthaben wird Ihnen zum 31.01.2026 auf das uns bekannte Konto überwiesen.

    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Grüße:)


    Die Bilder der Nebenkostenabrechnung


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  • Hallo Neu1988,

    methodisch erscheint mir die Abrechnung richtig zu sein. Ob die Werte stimmen, könnten Sie nur durch Einsicht in die Abrechnungsunterlagen erkennen.

    Kann vielleicht jemand drüber schauen, ob das korrekt ist? Ich verstehe nur nicht, warum die Abrechnung vom 01.01.2024-31.07.2024 geht, wenn ich nur bis 15.07.2024 dort gewohnt habe

    Es geht nicht darum, wie lange Sie dort gewohnt haben, sondern wie lange Ihr Mietvertrag lief und wann die Übergabe der Wohnung war. Bei der Übergabe wurde doch ein Protokoll erstellt, wo alle Zählerstände festgehalten wurden. Stimmen die Werte überein?

    und warum mir das Guthaben erst am 31.01.2026 ausbezahlt wird.

    Siehe BGB §286(3). Die Hausverwaltung dehnt die Frist bis zum Äußersten, aber der Aufwand für einen Verzugsschaden dürfte den Ertrag übersteigen.

    Gruß Pumphut

  • Freue Dich über das Geld!

    Bei 7 Monaten 2,5 Monate Nebenkosten erstattet zu bekommen, würde ich nicht weiter hinterfragen - es sei denn natürlich, Du hast wesentlich mehr erwartet, weil Du freiwillig völlig überhöhte NK-Vorauszahlungen geleistet hast, um ein hohes Guthaben anzusparen.

    Meine Hausverwaltung fragt immer noch nach der Kontonummer, wenn sie etwas erstatten soll.

    Da scheint Deine fixer zu sein und unaufgefordert zu zahlen.

    Frohes Neues Jahr!

  • Für mich sieht die Abrechnung auch ok aus. Meine sieht fast genauso aus. Ob die Werte stimmen, kannst du nur über die Prüfung der Unterlagen beim Vermieter oder die Zählerstände rausfinden.

    Auszahlung zum 31.1.2026 - das sind 4 Wochen, würde ich noch als ok ansehen.

    Und die Frage nach dem 15.7. vs. 31.7.2024 - wann endete denn der Mietvertrag? Vermutlich eher am 31.7., oder?

  • Neu1988,

    der Teil, der von der Abrechnungsfirma erstellt wurde scheint mir soweit korrekt zu sein. (Vorbehaltlich der tatsächlichen Wohndauer (213 vs. 197 Tage). Siehe Beitrag von Pumphut.

    Die letzte Seite scheint von der Hausverwaltung erstellt worden zu sein. Zumeist werden dir "Betrag" x (59 / 349) x (213 / 366) berechnet. Also Anteil Fläche x Anzahl Tage. Dabei ergeben sich geringe Abweichungen im Cent-Bereich. Vielleicht haben die mit einem Rechenschieber gerechnet. :)

    Warum man dir bei 3 Wohneinheiten 50 % der Rasenmäh-Kosten (immerhin gewichtet nach Tagen) zuschlägt, keine Ahnung. Bei den Hausmeisterkosten scheint man auch die 4 Grundrechenarten kreativ verwendet zu haben.

    Sei's drum, die Abweichungen liegen im Bereich von vielleicht 20 Euro. Dafür würde ich nicht mal ein Schreiben aufsetzen. Zudem stünde zu befürchten, dass sich die HV mit der Prüfung Zeit lässt und die Erstattung noch später kommt.

  • Vielen Dank an alle. Ich lasse das so stehen. Bevor ich jetzt ein riesen Aufriss mache. Bin schon froh, dass ich soviel zurück bekomme. Wenn ich schon sehe was manch anderer nachzahlen muss:). Danke für eure Antwort und einen guten Rutsch ins neue Jahr

  • Wenn ich die Hz/WW-Abrechnung richtig interpretiere, hast du im Abrechnungszeitraum weder Kalt- noch Warmwasser verbraucht. Das kann ja eigentlich nicht sein, dieser vermutliche Fehler wäre aber ja zu deinen Gunsten.

    Weiter ist - entgegen der Aussage der Hausverwaltung - der Vermieteranteil an den CO2-Kosten in Höhe von EUR 2,39 noch nicht berücksichtigt.

    Insgesamt würde ich die Füße stillhalten und mich über die hohe Rückerstattung freuen.

  • Wenn ich die Hz/WW-Abrechnung richtig interpretiere, hast du im Abrechnungszeitraum weder Kalt- noch Warmwasser verbraucht. Das kann ja eigentlich nicht sein, dieser vermutliche Fehler wäre aber ja zu deinen Gunsten.

    Weiter ist - entgegen der Aussage der Hausverwaltung - der Vermieteranteil an den CO2-Kosten in Höhe von EUR 2,39 noch nicht berücksichtigt.

    Insgesamt würde ich die Füße stillhalten und mich über die hohe Rückerstattung freuen.

    Oh stimmt du hast Recht. Habe nur im Januar und etwas im Februar dort gewohnt und bin dann eigentlich nur bei meiner Freundin wohnhaft gewesen.

    Ich habe nur noch geschrieben, dass ich die Abrechnung zur Kenntnis genommen habe und vorsorglich meine Kontonummer nochmal angegeben.

    Aber das mit dem Wasserverbrauch verstehe ich jetzt auch nicht. Sollte das auffallen, wie lange haben die Zeit das zu korrigieren?

  • Nee, bis zum Feuerwerk muss eine Abrechnung vorliegen. Korrigieren kann man auch später noch.

    Korrigieren zu ungunsten des Mieters aber nicht mehr. Weitere Nachforderungen durch den Vermieter sind ab 01.01.2026 dann nicht mehr möglich. Dazu gibt es diverse BGB-Urteile.

  • Guten Morgen zusammen, meine ehemalige vermieterin hat mir 112 Euro überwiesen statt die 295 Euro. Ich schrirb dann>

    Guten Morgen Frau ..., ich sehe gerade das sie mir 112,21 überwiesen haben. Meine Abrechnung für 2024 beträgt aber 295,42 €. Bitte überweisen sie mir den Rest auf das selbige Konto. Mit freundlichen Grüßen

    Was wenn sie das Wasser nachträglich abgerechnet haben? Ich habe das ja nicht in der Abrechnung ausgeführt. Mein Wasserverbrauch war auch minimal. Kann es gerade nicht hochladen. Es wurde alles berechnet bis auf das Wasser halt. Die Abrechnung kam auch erst relativ spät.

    Wie sieht das rechtlich aus? Grüße

  • Zunächst mal müsste man dir eine korrigierte Abrechnung schicken.

    Und dann ist die Zeit für den Vermieter eh schon abgelaufen.

    Du kannst da unbesorgt mit breiter Brust auftreten. Die haben ja kein Erpressung Potential mehr, da du nicht mehr dort wohnst und auf die Kaution zurück hast

  • Zunächst mal müsste man dir eine korrigierte Abrechnung schicken.

    Und dann ist die Zeit für den Vermieter eh schon abgelaufen.

    Du kannst da unbesorgt mit breiter Brust auftreten. Die haben ja kein Erpressung Potential mehr, da du nicht mehr dort wohnst und auf die Kaution zurück hast

    Danke schön für die Antwort. Der Vermieter schreibt gerade


    Guten Morgen Herr... Habe es gerade auf dem PC kontrolliert. Bei Listing Gesamtkosten aller Mieter steht , dass Sie 112.21 E Rückzahlung bekommen. Auf IHRER Nebenkosten Abrechnung 24 sind aber 295.42 E festgehalten. Ich werde heute die Hausverwaltung kontaktieren u hoffe, daß ich diese gleich heute vormittag tel. erreiche. Ansonsten mit Email. Sobald ich mehr weiß, melde ich mich. Natürlich werde ich , falls Ihnen der höhere Betrag zusteht , diesen n Auskunft der HV sofort überweisen. Freundliche Grüsse


    Hä verstehe ich nicht. Sie hat doch die Abrechnung. Was soll ich da schreiben? Sorry aber sobald es um sowas geht bin ich Recht hilflos.

  • Das zeigt nur mal wieder wieviele Abrechnungen falsch sind. Meist zu ungunsten des Mieters. Diesmal ist es andersrum. Würde ich nicht zu meinem Problem machen.

    Du kannst nun erstmal abwarten und schauen ob man Dir das Geld freiwillig auszahlt.

    Wenn nicht, kannst du immer noch was schreiben. Und zwar würde ich die Position einnehmen, das der Vermieter binnen 12 Monaten nach Abrechnungszeitraum die Nebenkostenabrechnung stellen muss. Nachforderungen, auch bei klaren Fehlern, sind danach nicht mehr möglich. Rechtsgrundlage ist § 556 Abs. 3 BGB. Lass Dir dann bei der Formulierung von ChatGPT helfen ;)

    Für 100+ € lohnt sich allerdings kein Rechtsstreit. Daher sind außer böse Briefe kaum eine echte Handhabe möglich.

  • Für 100+ € lohnt sich allerdings kein Rechtsstreit. Daher sind außer böse Briefe kaum eine echte Handhabe möglich.

    Genau das ist in diesem Fall eben nicht richtig.

    Es geht hier um 183,21 € Differenz.

    Wenn sich hier der Vermieter auch nach Setzung einer letzten Frist weigert zu zahlen, kann man ganz einfach ihn richtig unter Druck setzen.

    Online unter: http://www.online-mahnantrag.de
    Hinweis: die Kosten trägt am Ende der Vermieter.

    Ablauf:
    Mahnbescheid
    Falls keine Zahlung oder kein Widerspruch innerhalb 14 Tagen gibt’s dann Vollstreckungsbescheid mit vollstreckbarem Titel.

    Ich tippe darauf, dass der spätestens beim Mahnbescheid zahlt.

  • Vielen Dank. Soll ich das gleich schreiben, sollte dies so kommen, das ich eine falsche Abrechnung bekommen habe und wie formuliere ich das am besten. ?

  • Danke schön für die Antwort. Der Vermieter schreibt gerade

    (...)

    Hä verstehe ich nicht. Sie hat doch die Abrechnung.

    Die Eigentümer bekommen im Zuge der Jahresabrechnung von der Hausverwaltung eine separate Abrechnung, wo drin steht, welche Wohneinheiten nach der Abrechnung, unter Berücksichtigung der Vorauszahlungen, etwas nachzahlen müssen oder eine Rückerstattung bekommen.

    Wenn diese Angaben von dem abweichen, was in deiner Nebenkostenabrechnung steht, dann würde ich als Vermieter auch erstmal bei der Hausverwaltung nachhaken, ob evtl. doch die Nebenkostenabrechnung falsch ist oder die Angabe in der Jahresabrechnung. Weil das ja auch bedeuten würde, dass dein Vermieter eine geringere Erstattung seitens der Hausverwaltung bekommen würde, als er dir überweist.