Wieder mal eine Standmeldung (2025)

  • Diese Art von Rebalancing war mir nicht bekannt, obwohl ich schon einige Bücher von Herrn Kommer gelesen habe.

    Es ist ja auch kein Rebalancing, muß aber dennoch diesen Namen tragen, weil jeder gute ETF-Anleger darauf eingerastet ist.

    "Safe asset floor rebalancing" bedeutet: Wenn Du genügend sicheres Geld für x Jahre zur Verfügung hast, kannst Du Dir diesen Zirkus mit dem Rebalancing schenken. Das ist das Konzept, das Nikolaus Braun vertritt (der Gerd Kommer natürlich kennt, so groß ist München ja auch wieder nicht).

  • Es ist ja auch kein Rebalancing, muß aber dennoch diesen Namen tragen, weil jeder gute ETF-Anleger darauf eingerastet ist.

    "Safe asset floor rebalancing" bedeutet: Wenn Du genügend sicheres Geld für x Jahre zur Verfügung hast, kannst Du Dir diesen Zirkus mit dem Rebalancing schenken. Das ist das Konzept, das Nikolaus Braun vertritt (der Gerd Kommer natürlich kennt, so groß ist München ja auch wieder nicht).

    Auf Backtest by Curvo kann man sich ETF-Portfolios zusammenstellen und diese im Backtest analysieren. Ist übrigens generell ein nettes Spielzeug. Ganz unten werden dabei auch 11 verschiedene "Rebalancing-Strategien" und deren jeweilige Performance im Vergleich ausgewiesen. Das geht von kein Rebalancing über toleranzbasiertes Rebalancing mit unterschiedlichen Toleranzwerten bis hin zu kalenderbasiertem Rebalancing in bestimmten Zeitintervallen. Interessanterweise erzielte in meinen Backtests dabei sehr häufig "kein Rebalancing" die beste Performance ;)
    Und steuerschädliche Effekte dieses "hin und her" sind dabei noch nicht mal berücksichtigt.

  • Es ist ja auch kein Rebalancing, muß aber dennoch diesen Namen tragen, weil jeder gute ETF-Anleger darauf eingerastet ist.

    "Safe asset floor rebalancing" bedeutet: Wenn Du genügend sicheres Geld für x Jahre zur Verfügung hast, kannst Du Dir diesen Zirkus mit dem Rebalancing schenken. Das ist das Konzept, das Nikolaus Braun vertritt (der Gerd Kommer natürlich kennt, so groß ist München ja auch wieder nicht).

    Gefällt mir:)

    so hat meine vergleichsweise ungeordnete Vorgehensweise einen offiziellen Namen^^

    Käme nie auf die Idee, soviel Zeit wie manch "alte" Hasen und Häsinnen dafür zu investieren. Die Motivation reicht schon nicht für das Einpflegen der Daten in irgendeine App.

  • Interessanterweise erzielte in meinen Backtests dabei sehr häufig "kein Rebalancing" die beste Performance ;)

    Die Frage ist aber, ob die beste Rendite immer das Ziel ist. ;)
    Zuweilen will man ja ganz bewusst die Volatilität des Portfolios verringern.

    Wenn ich heute 1 Mio. im Portfolio hätte, würde ich auch ganz anders darüber denken, als wenn ich heute 250K im Portfolio habe und nochmal 250K in den nächsten paar Jahren dazu kommen.


  • Wenn mein 'sicherer' Anteil im liquiden Vermögensteil zum Entnahmestart/Rentenbeginn ausreicht um min. 5 Jahre ohne Entnahme aus dem Aktienteil klar zu kommen, reicht mir das zunächst mal aus.

    Wie kommst Du auf die mindestens 5 Jahre? Wahrscheinlich kommt der Schätzwert aus den historischen Börsencrash Erfahrungen, oder?

    Seitdem ich hier im Forum bin, komme ich nicht mehr aus dem "Grübeln " raus;).


  • Insgesamt ist jedoch festzustellen, dass der eigentliche Aktienanteil im Gesamtvermögen mit 25% aktuell doch recht überschaubar ist.:)
    Finanziell läuft es erstmal weiter wie geplant. Ich spare weiter rund 85% meiner Sparraten in den ETF. Der Rest verteilt sich dann auf die Lebensversicherung und P2P.

    Moin monstermania,

    vielen Dank für die Einblicke in deine Vermögensaufstellung. Ich schaue mir auch regelmässig an, wie sich die Vermögenssituation/-wert der Investitionen verändert und wie sich die einzelnen Positionen prozentual verteilen. Zumindest bei mir sind die Veränderungen von mal zu mal gar nicht so gross. Die 1-ETF Strategie kann ich 100% nachvollziehen und unterstützen.

    Auch ich habe mich dazu entschlossen, etwaige Rentenansprüche konservativ mit einem Barwert in die Vermögensanalyse mit einzubeziehen. Bei der eigengenutzten und vermieteten Immobilie finde ich die Bewertung schon schwieriger. Wie hast du den Beleihungswert ermittelt?

    Wie einige Vorredner bin ich auch der Meinung, dass mit zunehmendem Alter der Fokus auf einer Cashflow orientieren Vermögenssituation liegen sollte. Und hier bist du doch mit den Ansprüchen an die diversen Rentenversicherungen top aufgestellt. So ist dann in einer längeren schwierigen Börsenphase kein starkes Abschmelzen der Positionen erforderlich, um den Finanzbedarf zu decken.

    Danke für die guten Wünsche zum neuen Jahr, die ich gerne erwidern möchte und ehrliche Anteilnahme mit deiner/eurer familiären Situation, ich kenne das aus eigener Erfahrung und kann erahnen, wie es sich anfühlt.

    LG Finanzschlumpf

  • Wie hast du den Beleihungswert ermittelt?

    Ich habe bei einigen Portalen den Wert der Immobilie ermittelt (z.B. Check24, Immowelt). Allein um mal eine grobe Hausnummer zu haben.
    Auf Grund der Entfernung haben wir das Ganze an einen Makler abgegeben. Dieser hat dann auch noch mal den Beleihungswert der Immobilie ermittelt.

    Offenbar arbeiten alle Anbieter mit ähnlicher Software, da die Zahlen alle im Bereich von 10% Abweichung lagen. ;)
    Den Beleihungswert des Maklers habe ich jetzt einfach mal als Wert angesetzt. Die Immobilie wird jetzt für rund 20% Aufschlag auf den Beleihungswert angeboten.
    Und jetzt muss man erstmal abwarten wie die Nachfrage über den Makler so ist. Ich hatte zwar im Herbst einige Interessenten aus dem nachbarschaftlichem Umfeld meiner Eltern, denen war das Haus mit 81 qm Wohnfläche aber zu klein. Ein Nachbar hat uns einen Preis geboten, der so was von unter dem Wert lag, dass meine Schwester und ich abgelehnt haben.
    Die Lage ist aber recht gut.
    Schauen wir mal.

  • Auf Grund der Entfernung haben wir das Ganze an einen Makler abgegeben. Dieser hat dann auch noch mal den Beleihungswert der Immobilie ermittelt.

    Danke für die Einschätzung und Rückmeldung.

    Ich habe unsere Immos auch in die üblichen Portale eingestellt und habe so eine "Idee" über den aktuellen Marktwert. Abgerechnet wird dann bei der Transaktion. Insofern ist die "Bewertung" auch mit einer gewissen Unsicherheit behaftet...

    Ich denke, einen Makler einzuschalten, erhöht sicher eure Chancen für einen effizienten und möglichst raschen Verkauf. Und klar, die Makler kennen die lokalen Preise sehr sehr gut.

    LG Finantschlumpf

  • Ich habe jetzt die Gesamtvermögensaufstellung wie folgt gegliedert:

    I. Humankapital

    + Restsparpotential Barwert künftiger Einkommen; Annahme: Sparquote xy %;

    + Aktivrente (ab 2026) Steuerfrei bis 2.000 €/Monat (24.000 €/Jahr) bei Arbeit nach der Regelaltersgrenze,.

    II. Rentenvermögen

    + betriebliche Altersvorsorge abzgl 20% Steuer/ Sozialabgaben

    + gesetzliche Altervorsorge (Rentenpunkte*Rentenwert) abzgl 20% Steuer/ Sozialabgaben

    + private Altersvorsorge Riester (garantierter Rückkaufswert) abzgl 20% Steuer/ Sozialabgaben

    III. Sachwerte

    + Immobilien Bewertung zum Marktwert; Instandhaltungskosten von ca. 1,3 % p.a. des Zeitwertes einplanen.

    + Edelmetalle Gold/Rohstoffe zur Diversifikation; max. 10 % des Portfolios,.

    IV. Liquides Vermögen

    + "Renditemotor" (ETF) MSCI ACW

    + "Risikoanker" (Geld ETF, Staatsanleihen ETF (kurzfristig mit hoher Bonität), Spar, Tagesgeld), >5 Jahre Rentenlücke wegen ETF Reihenfolgerisiko bei Entnahme

    Ich hoffe mal, dass ich nichts vergessen habe. Ob Notgroschen und Mietkaution mit aufgeführt werden sollen, bin ich mir nicht schlüssig.

    Habe ich was wesentliches vergessen?

    Ich würde diese Tabelle jährlich aktualisieren.

  • II. Rentenvermögen

    + betriebliche Altersvorsorge abzgl 20% Steuer/ Sozialabgaben

    + gesetzliche Altervorsorge (Rentenpunkte*Rentenwert) abzgl 20% Steuer/ Sozialabgaben

    + private Altersvorsorge Riester (garantierter Rückkaufswert) abzgl 20% Steuer/ Sozialabgaben

    Bei der gesetzlichen Rentenversicherung mag das mit den 20 % noch halbwegs hinkommen (abhängig von Rentenhöhe und weiteren Einkünften). Bei der betrieblichen Altersvorsorge und Rürup fehlen die Zuschüsse der GRV zur Krankenversicherung. Da würde ich eher mit 25 % rechnen. Wenn Du privat versichert bist, geht die Rechnung etwas anders.

  • Ich gehe da in meiner Vermögensaufstellung deutlich konservativer ran.

    • Zukünftige Erträge aus Arbeit (Humankapital) berücksichtige ich nur in einer Zeitraumrechnung um die mögliche zukünftige Entwicklung meines Vermögens zu prognostizieren. In der Übersicht zum aktuellen Stand des Vermögens lasse ich sie aber raus.
    • Bei der bAV nehme ich nur den Barwert, das sind in meinerm Fall weniger als 50% des aktuell aufgebauten Kapitals
    • Riester habe ich auch nur mit 50% des angesparten Kapitals angesetzt.
    • Als GRV-Skeptiker lasse ich meine Ansprüche ggü. der gesetzlichen Rentenversicherung komplett aus der Vermögensaufstellung raus.
    • Bei Immobilien habe ich den Marktwert sehr konservativ geschätzt (untere Grenze) und ziehe neben IHK auch noch die Verkaufskosten ab (Makler etc.)
    • Bei Edelmetallen rechne ich nur mit 95% der aktuellen Preises.
  • II. Rentenvermögen

    + betriebliche Altersvorsorge abzgl 20% Steuer/ Sozialabgaben
    + gesetzliche Altervorsorge (Rentenpunkte*Rentenwert) abzgl 20% Steuer/ Sozialabgaben
    + private Altersvorsorge Riester (garantierter Rückkaufswert) abzgl 20% Steuer/ Sozialabgaben

    Bei der gesetzlichen Rentenversicherung mag das mit den 20 % noch halbwegs hinkommen (abhängig von Rentenhöhe und weiteren Einkünften). Bei der betrieblichen Altersvorsorge und Rürup fehlen die Zuschüsse der GRV zur Krankenversicherung. Da würde ich eher mit 25 % rechnen. Wenn Du privat versichert bist, geht die Rechnung etwas anders.

    Außer dem Parameter PKV spielt der Status der GKV im Ruhestand eine erhebliche Rolle:

    Bei Pflichtversicherung ("KVdR") ist der Krankenversicherungsbeitrag der Betriebsrente progressiv, und zwar deswegen, weil a) der volle Beitragssatz fällig wird und b) ein Freibetrag (für 2026 197,75 €) zum Tragen kommt. Kleine Betriebsrenten kosten keinen Beitrag (in der GPV übrigens auch nicht). Kommt man über den Freibetrag, kommt Beitrag in voller Höhe dazu. Rechnerisch zahlt der Rentner bei einer Betriebsrente von 400 € (Ich runde mal!) den gewohnten halben Beitragssatz. Bekommt er mehr Betriebsrente, steigt der Beitragssatz bezogen auf die gesamte Betriebsrente über den halben Beitragssatz. Bei der GPV springt der Beitragsatz über 197,75 € Betriebsrente plötzlich von 0 auf voll. Hier sind die oben genannten 197,75 € kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze.

    Bei freiwilliger Versicherung spielt die obige Kalkulation keine Rolle, bei freiwilliger Versicherung in der Rente kostet die Betriebsrente von Anfang an in GKV und GPV jeweils den vollen Beitragssatz.

    Es kommt bei der Betriebsrente also auf die konkrete Höhe der Betriebsrente an. Von der Tendenz dürfte der GKV-Beitrag der Betriebsrente relativ teurer sein als der der gesetzlichen Rente.

    III. Sachwerte

    + Immobilien Bewertung zum Marktwert; Instandhaltungskosten von ca. 1,3 % p.a. des Zeitwertes einplanen.

    Das ist aber fein ziseliert! Sollte man nicht 1,353782% des Zeitwertes für Instandhaltung einplanen?

  • Betriebsrente progressiv, und zwar deswegen, weil a) der volle Beitragssatz fällig wird und b) ein Freibetrag (für 2026 197,75 €) zum Tragen kommt. Kleine Betriebsrenten kosten keinen Beitrag (in der GPV übrigens auch nicht)

    Vielen Dank für den Hinweis mit dem Freibetrag. Das wusste ich gar nicht. Als "Normalsterblicher" kann man sich das alles nicht merken bzw. nicht verstehen. Warum das alles so kompliziert sein muss...

  • Vielen Dank für den Hinweis mit dem Freibetrag. Das wusste ich gar nicht. Als "Normalsterblicher" kann man sich das alles nicht merken bzw. nicht verstehen. Warum das alles so kompliziert sein muss...

    Die so wichtige Einzelfallgerechtigkeit ist halt nicht so einfach zu erreichen.

    Ein wichtiger Beitrag zur Stabilität unserer Gesellschaft ist die deutsche Soziallegende. Sie besagt, daß nicht nur der geschundene Werktätige, sondern auch der ausbeuterische Arbeitgeber Sozialbeiträge zahlen müsse, als Kompromiß jeder von beiden die Hälfte.

    Das ist ein reines Rechenspiel: Der Arbeitgeber zahlt einen bestimmten Betrag für die Arbeit des Arbeitnehmers, davon werden Sozialbeiträge und Steuern abgezogen, der Rest landet beim Arbeitnehmer, der dieses Geld zur eigenen Verfügung hat. Wo genau man die Grenze zwischen Brutto und Netto zieht, ist Definitionssache. Der Konsens in unserem Staat ist, daß jeweils die Hälfte der Sozialausgaben dem Arbeitgeber zugeordnet wird, die andere Hälfte dem Arbeitnehmer. Das bedient das Gerechtigkeitsgefühl der Bevölkerung, arithmetisch zwingend ist das nicht.

    Diese Soziallegende zieht sich fort in den Ruhestand. Der Durchschnittsarbeitnehmer hat sich in Jahrzehnten daran gewöhnt, daß er selbst nur die Hälfte der Krankenversicherung bezahlen muß, also erwartet er das auch im Ruhestand. Und der Staat bedient diese Vorstellung: Zur Rente bekommt der Rentner einen Arbeitgeberzuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag. Der Durchschnittsrentner ist pflichtversichert, der sieht dieses Geld nicht, sondern allenfalls die Zahl auf dem Zettel, der freiwillig gesetzlich oder privat versicherte Rentner bekommt diesen Zuschuß wie altgewohnt explizit ausbezahlt.

    Nun bekommt der heutige Rentner meist nicht nur eine (gesetzliche) Rente, sondern mehrere Renten, beispielsweise zusätzlich eine Betriebsrente. Die Beiträge dafür konnte er von der Steuer absetzen, also ist es fair, daß er die Auszahlungen versteuert (nachgelagerte Besteuerung). Für die Beiträge mußte er damals keine Sozialbeiträge bezahlen, also ist es jetzt fair, daß er bei der Auszahlung Sozialbeträge bezahlt, genauer: Kranken- und Pflegeversicherung, denn Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung zahlt er als Rentner ja nicht mehr. Ich kann nichts Falsches daran finden, daß die Betriebsrente verbeitragt wird, aber Volkes Stimme erhebt sich und sagt: Es kann ja wohl nicht sein, daß ich damals nur die halbe Krankenversicherung gespart habe, jetzt aber den doppelten Beitrag bezahlen soll! Doch, natürlich kann das sein. In der Einzahlphase hat der Arbeitnehmer den Krankenversicherungsbeitrag gespart (den halben, wie üblich), aber auch der Arbeitgeber hat den halben Krankenversicherungsbeitrag gespart und die Ersparnis dem Mitarbeiter ausgekehrt, der somit mehr in die Betriebsrente einzahlen konnte.

    Man könnte die Betriebsrente rechnen wie die gesetzliche Rente, nämlich für die Krankenversicherung etwa 8,5 % abziehen und diese dann als "Arbeitgeberzuschuß" bezeichnet auskehren. Damit hätte die liebe Seele ihre Ruh.

    Ein Versorgungswerksrentner schmunzelt ob dieser Querelen: Er bekommt seine Rente so ausgezahlt, natürlich ohne "Arbeitgeberzuschuß" zur Krankenkasse. Er zahlt seinen Krankenkassenbeitrag ohne weiteres in voller Höhe selbst. Sollte er vielleicht noch eine kleine Rente dazu bekommen, rechnet er die nicht mit dem offiziellen Punktwert, sondern 8,5% oder so höher.

    Die obige Überlegung ist für den Durchschnittsrentner aber zu hoch: Er will unbedingt seinen Arbeitgeberzuschuß zum Krankenversicherungsbeitrag haben. Also hat der Gesetzgeber nachgegeben mit einer Sonderregelung, die bei Licht besehen überbürokratisch und auch ungerecht ist. Es gibt - wie oben dargestellt - keine Berechtigung dafür

    Wenn der Gesetzgeber aber schon überreguliert, dann macht er es richtig: Lang schon wird darüber geklagt, daß der Krankenkassenbeitrag proportional ist, also ein fester Prozentsatz unabhängig vom Basiswert. Die Einkommensteuer ist progressiv, ihr Prozentsatz gleitet mit wachsendem Basiswert nach oben. Den fortschrittlich Gesinnten dieser Republik ist es ein Herzensanliegen, daß das beim Krankenkassenbeitrag auch so ist. damit auch hier die starken Schultern mehr tragen mögen als die schwachen. Das erreicht man rechnerisch am einfachsten, indem man einen Grundbetrag nicht verbeitragt. Ähnlich macht man das bei der Steuer ja auch. Wenn die Steuer (oder der Beitrag) oberhalb des Freibetrags einsetzt, greift der festgelegte Satz nur auf den Betrag oberhalb der Grenze, wodurch sich Steuer oder Beitrag über den ganzen Betrag verteilen, somit mit einem sehr sanften Prozentsatz über alles einsetzt.

    Damit das aber bürokratisch nicht zu einfach wird, hat man sich für die Pflegeversicherung ein anderes Verfahren ausgedacht. Deutschland halt, Dauerweltmeister bei der Bürokratie.

    :)

  • Diese Soziallegende zieht sich fort in den Ruhestand. Der Durchschnittsarbeitnehmer hat sich in Jahrzehnten daran gewöhnt, daß er selbst nur die Hälfte der Krankenversicherung bezahlen muß, also erwartet er das auch im Ruhestand.

    Leider ist das ja nun nicht mehr so, denn die Finanzstrategen (...die arbeitgeberfreundliche FDP?) haben den Zusatzbeitrag in der GKV erfunden, der vom geschundenen Arbeitnehmer allein aufzubringen ist. Dieser beträgt bei manchen Kassen schon über 4 %, was dann doch m.E. erheblich ist.

  • Leider ist das ja nun nicht mehr so, denn die Finanzstrategen (...die arbeitgeberfreundliche FDP?) haben den Zusatzbeitrag in der GKV erfunden, der vom geschundenen Arbeitnehmer allein aufzubringen ist. Dieser beträgt bei manchen Kassen schon über 4 %, was dann doch m.E. erheblich ist.

    Du bist nicht auf dem neuesten Stand! Das war mal so, aktuell wird aber auch mit dem Zusatzbeitrag halbe-halbe gemacht.

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