Ich bin Jahrgang 1968 und überlege mit 63 Jahren in Ruhestand zu gehn, jedoch würden das bei mir 14,4% Abzüge bedeuten. Ich bin seit 1985 durchgehend beschäftigt ohne bisher einen Tag Arbeitslos gewesen zu sein, also aktuell 41 Beitragsjahre, wenn ich 63 bin werden es 46 Jahre sein, also ein besonders langjährig Versicherter. Jetzt meine eigentliche Frage, um die Abschläge zu umgehen könnte ich die beiden letzten Jahre ja sogar Arbeitslos sein bis zum Rentenbeginn mit 65 ohne Abschläge. Da mich mein jetziger Arbeitgeber mit 63 kaum kündigen würde müsste ich ja kündigen und hätte 3 Monate Sperrzeit. Ist es möglich zu kündigen, für einen Monat wo anders anzuheuern und sich dann kündigen zu lassen, dann gäbe es ja keine Sperrzeit. Wäre das so machbar oder übersehe ich da was.
Rentenbeginn mit 63 ohne Abschläge, Jahrgang 1968
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Mischu -
26. Januar 2026 um 08:27 -
Unerledigt
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Wäre das so machbar oder übersehe ich da was.
Ja, das wäre nach aktueller Rechtslage so machbar.
Ich würde einfach mit dem AG sprechen. Es braucht ja nur eine Kündigung im beidseitigem Einverständnis. Üblicherweise gibt es dann auch keine Sperre. Haben einige Bekannte von mir schon genau so gemacht. Und es gab nie eine Sperre.
Aber ich würde jetzt erstmal abwarten, was bei der zukünftigen Rentenreform heraus kommt. Ich denke, dass es da noch Änderungen geben könnte. -
Abwarten muss ich sowieso, sind ja noch 5 Jahre bis dahin, bin auch mal gespannt was die neue Rentenreform so bringt.
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Bis 2031 kann und wird noch so einiges passieren.
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Ich würde einfach mit dem AG sprechen. Es braucht ja nur eine Kündigung im beidseitigem Einverständnis. Üblicherweise gibt es dann auch keine Sperre. Haben einige Bekannte von mir schon genau so gemacht. Und es gab nie eine Sperre.Das ist komisch... KI schreibt dies:
Eine einvernehmliche Kündigung (Aufhebungsvertrag) führt oft zu einer Sperrzeit von bis zu 12 Wochen beim Arbeitslosengeld (ALG), da die Agentur für Arbeit eine selbst herbeigeführte Arbeitslosigkeit annimmt; Sie müssen sich aber sofort arbeitslos/arbeitssuchend melden und eine Sperrzeit kann durch einen wichtigen Grund (z.B. Mobbing, drohende Kündigung) vermieden werden. Auch wenn der Anspruch besteht, verkürzt die Sperrzeit die Bezugsdauer und Sie erhalten weniger Geld.
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Eine „einvernehmliche Kündigung“ meint nicht einen Aufhebungsvertrag.
Er meint, dass der Arbeitgeber quasi auf die Bitte hin aus betrieblichen Gründen kündigt und gleichzeitig auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet wird. -
Eine „einvernehmliche Kündigung“ meint nicht einen Aufhebungsvertrag.
Er meint, dass der Arbeitgeber quasi auf die Bitte hin aus betrieblichen Gründen kündigt und gleichzeitig auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet wird.Hm, egal, wo ich google, überall steht, dass es schief gehen könnte. Gibt es einen Beleg zu eurer Aussage?
Betriebsbedingte Kündigung ist ja dann offiziell einseitig, und inoffiziell beiderseits oder verstehe ich das falsch?
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Deswegen frage ich ja auch hier im Forum und nicht die KI oder Tante google, hier vermute ich doch schon mehr Expertise und Fachwissen.
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Wer auf der sicheren Seite sein will, wie so eine einvernehmliche Kündigung formuliert werden muss, damit es keine Probleme mit dem Arbeitslosengeld gibt, nimmt sich einen Anwalt und lässt diesen das einvernehmlich Kündigungsschreiben formulieren.
Die meisten größeren Arbeitgeber bzw. deren Personalabteilungen wissen eh wie es geht.
Ist ja i.d.R. eine Win/Win-Situation. Der Arbeitgeber wird so ältere, möglicherweise nicht mehr voll motivierte, Mitarbeiter los und der Arbeitnehmer hat seinen 'früheren Ruhestand' ohne spätere Renteneinbußen akzeptieren zu müssen.
Und nein, wir müssen keine Diskussionen über Moral führen. Das muss jeder Mensch für sich entscheiden.Er meint, dass der Arbeitgeber quasi auf die Bitte hin aus betrieblichen Gründen kündigt und gleichzeitig auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet wird.
Bei uns im Unternehmen, ist es sogar eher so dass der 'gekündigte' Arbeitnehmer Pro forma eine Kündigungsschutzklage einreicht. Dann geht ein entsprechender Schrieb zum Arbeitsamt, dass Kündigungsschutzklage eingereicht wurde. Damit entfällt der Sperrgrund.
Anschließend wird dann vor der eigentlichen Verhandlung die Klage zurück gezogen. Lt. unserer Personalabteilung ist so die übliche Vorgehensweise in solchen Fällen. -
Deswegen frage ich ja auch hier im Forum und nicht die KI oder Tante google, hier vermute ich doch schon mehr Expertise und Fachwissen.
Und deshalb frage ich nach einem Beleg 😉
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Eine „einvernehmliche Kündigung“ meint nicht einen Aufhebungsvertrag.
Er meint, dass der Arbeitgeber quasi auf die Bitte hin aus betrieblichen Gründen kündigt und gleichzeitig auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet wird.Nur das das kein vernünftig unternehmerisch denkender Arbeitgeber tun wird.
Er würde sich durch so eine Kündigung angreifbar und eventuell schadensersatzpflichtig machen.
Auch werden von der Arbeitsagentur teilweise rechtliche Schritte gegen eine betriebsbedingte Kündigungen verlangt.
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Hallo.
Wenn Du die 45 Jahre erfüllt hast (es zählt die Aussage aus der Rentenauskunft), dann musst Du nur noch die Zeit bis zum Erreichen des maßgeblichen Lebensalters überbrücken.
Das bedeutet Du musst Dich krankenversichern und Deine Rechnungen zahlen können. Wie Du das organisierst (Arbeit, arbeitslos oder sonst wie), bleibt Dir überlassen.
Ggf. ist Stundenreduzierung (aber nicht dem Kanzler erzählen) auch ein Weg, um die Zeit bis Rentenbeginn zu überbrücken.
Bietet der AG Wertguthaben an?
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Nur das das kein vernünftig unternehmerisch denkender Arbeitgeber tun wird.
Er würde sich durch so eine Kündigung angreifbar und eventuell schadensersatzpflichtig machen.
Auch werden von der Arbeitsagentur teilweise rechtliche Schritte gegen eine betriebsbedingte Kündigungen verlangt.
Ich habe es oben beschrieben. Es gibt übliche Vorgehensweisen wie es gemacht wird ohne dass sich der Arbeitgeber 'schadensersatzpflichtig' macht.
Kein vernünftig denkender Arbeitgeber wird einen Mitarbeiter auf Krampf halten wollen, der klar erkennbar anzeigt, dass er nicht mehr arbeiten möchte! -
Ich bin Jahrgang 1968 und überlege mit 63 Jahren in Ruhestand zu gehn, jedoch würden das bei mir 14,4% Abzüge bedeuten. Ich bin seit 1985 durchgehend beschäftigt ohne bisher einen Tag Arbeitslos gewesen zu sein, also aktuell 41 Beitragsjahre, wenn ich 63 bin werden es 46 Jahre sein, also ein besonders langjährig Versicherter. Jetzt meine eigentliche Frage, um die Abschläge zu umgehen könnte ich die beiden letzten Jahre ja sogar Arbeitslos sein bis zum Rentenbeginn mit 65 ohne Abschläge. Da mich mein jetziger Arbeitgeber mit 63 kaum kündigen würde müsste ich ja kündigen und hätte 3 Monate Sperrzeit. Ist es möglich zu kündigen, für einen Monat wo anders anzuheuern und sich dann kündigen zu lassen, dann gäbe es ja keine Sperrzeit. Wäre das so machbar oder übersehe ich da was.
Wenn ich das recht verstehe ist doch fast alles paletti.
Mit 63 wirst Du arbeitslos und hast Deine 45 Jahre Beitragsjahre voll... Der Rente mit 65 für besonders langjährig Versicherte steht also nicht im Wege. (nach derzeitigem Recht).
Bei Eigenkündigung ist die Agentur für Arbeit eventuell geneigt (wie richtig erkannt) eine Sperre zu verhängen.
a) Du verlierst also wie beschrieben ein paar Monate Arbeitslosengeld. Allerdings nicht 3, sondern 6(!) Monate (1/4 der Anspruchdauer)
oder
b) Falls Du unter arbeitsbedingten Stress Symptomen leiden solltest (wie z.B. häufiger Kopfschmerz und Schlaflosigkeit), lässt Du Dir Diese von Deinem Hausarzt diagnostizieren. Damit kann der Grund für eine ALG Sperre entfallen und Du beziehst ALG 1 bis zu Deinem Renteneintritt. Selbstverständlich bemühst Du Dich natürlich darum, wieder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zu erlangen....Leider könnte dies schwierig werden, denn viele Arbeitgeber mögen keine Menschen über 63, die unter Stresssymptomen leiden.
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a) Du verlierst also wie beschrieben ein paar Monate Arbeitslosengeld. Allerdings nicht 3, sondern 6(!) Monate (1/4 der Anspruchdauer)
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Kannst du den Punkt mal genauer ausführen, so eine Regelung ist mir nicht bekannt, eigentlich hätte ich ja Anspruch auf max. 24 Monate ALG1. 3 Monate Sperre bei Eigenkündigung ist klar, aber 6 Monate ?
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Kannst du den Punkt mal genauer ausführen, so eine Regelung ist mir nicht bekannt, eigentlich hätte ich ja Anspruch auf max. 24 Monate ALG1. 3 Monate Sperre bei Eigenkündigung ist klar, aber 6 Monate ?
6 Monate Sperre beim Arbeitslosengeld - Quelle: Sozialverband Deutschland, Landesverband, Schleswig-Holstein
(ich habe es auch nur gegoogelt, klingt aber plausibel)
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Kannst du den Punkt mal genauer ausführen, so eine Regelung ist mir nicht bekannt, eigentlich hätte ich ja Anspruch auf max. 24 Monate ALG1. 3 Monate Sperre bei Eigenkündigung ist klar, aber 6 Monate ?
Ich kann da aus eigener Erfahrung die Internetseiten von "Der-Privatier" empfehlen. Diese helfen in vielen Belangen weiter.
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Du verwechselst die Rentenarten: 45 Jahre heißt bei dir abschlagsfrei ab 65, nicht ab 63. Mit 63 ist es die 35-Jahre-Rente mit 14,4 % Abschlag. Und der ‚1-Monat-Job-Trick‘ kann trotzdem eine Sperrzeit geben, wenn die Arbeitslosigkeit bewusst herbeigeführt/abgesprochen wirkt – außerdem musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
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Du verwechselst die Rentenarten: 45 Jahre heißt bei dir abschlagsfrei ab 65, nicht ab 63. Mit 63 ist es die 35-Jahre-Rente mit 14,4 % Abschlag. Und der ‚1-Monat-Job-Trick‘ kann trotzdem eine Sperrzeit geben, wenn die Arbeitslosigkeit bewusst herbeigeführt/abgesprochen wirkt – außerdem musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Bitte nochmals meine Eingangsfrage genau lesen, da steht alles was du gerade anzweifelst. Übrigens hast du mit 63 Jahren und 45 Beitragsjahren 14,4% Abzüge.
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Du verwechselst die Rentenarten: 45 Jahre heißt bei dir abschlagsfrei ab 65, nicht ab 63.
Daher ja auch der Umweg über die Arbeitslosigkeit.

Und der ‚1-Monat-Job-Trick‘ kann trotzdem eine Sperrzeit geben, wenn die Arbeitslosigkeit bewusst herbeigeführt/abgesprochen wirkt – außerdem musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Das stimmt schon in der Theorie.
In der Praxis sieht es zumindest bisher ganz anders aus. Ich habe in meinem erweiterten Bekanntenkreis mehrere Fälle von Leuten, die einige Monate bis zu 2 Jahre vor der abschlagsfreien Rente mit Arbeitslosigkeit überbrückt haben. Bei Niemandem gab es eine Sperre. Und auch Vermittlungsversuche bzw. Druck seitens des Arbeitsamtes sich doch einen neuen Job zu suchen, gab es nicht.
Mag sein, dass zukünftig der Druck steigen wird. Aktuell ist es hier im norddeutschen Raum nicht so. In mehreren Fällen wurde nur kurz gefragt, ob man noch arbeiten wolle und anschließend hat sich das Arbeitsamt bis zum Renteneintritt gar nicht mehr gemeldet. -