Bitte nochmals meine Eingangsfrage genau lesen, da steht alles was du gerade anzweifelst. Übrigens hast du mit 63 Jahren und 45 Beitragsjahren 14,4% Abzüge.
Du hast recht, dass man mit 63 und sogar mit 45 Beitragsjahren 14,4 % Abschlag haben kann – aber dann ziehst du nicht die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre)“, sondern die „Altersrente für langjährig Versicherte (35 Jahre)“. Dort gilt: 0,3 % pro Monat, max. 14,4 % (bei 4 Jahren Vorziehen).
Der Knackpunkt ist: Die 45-Jahre-Rente ist nicht vorzeitig möglich – auch nicht mit Abschlägen. Für Jahrgänge ab 1964 ist sie erst ab 65 erreichbar.
Kurz: Die 45 Beitragsjahre “verursachen” keinen Abschlag – sie helfen dir nur, ab 65 abschlagsfrei in dieser Rentenart zu sein. Mit 63 bist du automatisch in der 35-Jahre-Rente, daher die 14,4 %.