Riester - Zurich Versicherung

  • Da bin ich voll bei dir, weiterhin würde ich aber bei diesen hohen Kosten den Vertrag genau überprüfen und im Zweifelsfall noch, für geringe Kosten, die Verbraucherzentrale mit ins Boot holen. Bei dieser Versicherung kommt mir immer die DVAG in den Sinn und da gab es schon einige Verfahren die Zugunsten der Versicherungsnehmer ausgegangen sind. Muss nicht unbedingt klappen, aber die paar Euro machen das Kraut dann auch nicht mehr fett.


  • • Realisierung der bisherigen Verluste.

    Dr. S würde jetzt schreiben, dass die Verluste in dem ESt-Bescheid zu extrem hohen Steuererstattungen führen werden.

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

    Satt 300k+ Neubauwohnungen brauchen wir 300k+ Abschiebungen, um schnellere Arzttermine zu ermöglichen und Stadt- und Gemeindeabgaben zu senken.

  • Vergleichen wir doch einfach mal die beiden Optionen!

    Ich plädiere dafür, den Vertrag zu kündigen. Das bedeutet: "Steuervorteile" zurückzahlen (in denen letztlich die Zulagen stecken) und dem Verlust ins Auge blicken. Danach ist der Rest des Geldes in jeder Hinsicht frei.

    Die Alternative dazu ist, den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Das bedeutet: keine Beiträge mehr bezahlen. Das bedeutet aber auch: Die Vertriebskosten laufen weiter, die Verwaltungskosten laufen weiter. Mal davon ausgegangen, dass der Fonds auch in diesem Jahr keinen Ertrag bringt, kostet das zusammen vermutlich 500 € pro Jahr. Kostenneutral ist das Abwarten also nicht.

    Selbst dann, wenn der Fonds rentenübliche 2,5 % bringen würde, wären das etwa 200 € Zins - angesichts der Kosten macht erzr-35 damit immer noch Verlust. Abwarten ist hier mit erheblichen Kosten und auch mit Opportunitätskosten verbunden.

    Wenn alles gut geht, gibt es ab dem 1.1.2027 das tolle Altersvorsorgedepot. Ob es schon am 1.1.2027 gute diesbezügliche Angebote gibt, steht in den Sternen. Ich mag nicht glauben, dass die Finanzindustrie einen Vertragswechsel ohne jegliche Kosten erlaubt. Das neue Produkt ist doch beratungsintensiv! Es würde mich wundern, wenn hier nicht wieder der Finanzprodukteverkäufer ins Spiel kommt. Wechselt man das Riesterprodukt, kostet das ja auch erneut Provision. Irgend etwas Vierstelliges wird der Produktwechsel sicherlich kosten (Natürlich wieder über etliche Jahre verteilt, damit der Sparer nicht merkt, wie man ihn abzieht!).

    Wenn das dann alles erledigt ist, ist das Geld im Vertrag immer noch unversteuert und gebunden. @erzr-35 glaubt ja nur, dass er 8.500 € hat. In Wirklichkeit ist es um die unbezahlte Steuer weniger. Will er das Geld herausbekommen (standardmäßig als Rente im Ruhestand), versteuert er es eben dann und zahlt in einigen Jahrzehnten die "Steuervorteile" zumindest zum guten Teil "zurück".

    Und er bekommt "sein Geld" nicht so ohne Weiteres zurück. Aus einem (neueren) Riestervertrag bekommt man nur 30 % als Einmalzahlung heraus, der Rest muss zwingend verrentet werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das beim geplanten Altersvorsorgedepot völlig anders sein wird. Unser Nanny-Staat legt Wert darauf, dass seine Bürger mit ihrem eigenen Geld möglichst keine Dummheiten machen können. Das Altersvorsorgevermögen sollen sie nicht einfach verprassen können, sondern sie sollen es in Häppchen verteilen bis zum Lebensende.

    Riester und Co. heißt ja nicht: Steuern sparen, sondern Steuern stunden. Zahlen muss man die Steuer schließlich doch. Der Vorteil der nachgelagerten Besteuerung ist allenfalls, dass Geld, das schließlich beim Finanzamt landet, ggf. über lange Zeit für den Sparer Früchte trägt. Das im Prinzip; im vorliegenden Fall verdient ja nicht der Sparer, sondern nur die Finanzindustrie.

    Ich glaube nicht, dass Abwarten im vorliegenden Fall wirklich günstiger ist, als wenn man jetzt dem Schaden ins Auge blickt und ihn realisiert. Eingetreten ist der Schaden bereits. Es ist zwar nur menschlich, einen Schaden nicht wahrhaben zu wollen (was @erzr-35 müsste, wenn er den Vertrag kündigt). Abwarten dürfte aber auf lange Sicht nicht entscheidend besser (oder billiger) sein.

    Es mag allenfalls ein Zwischenschritt sein, den Vertrag jetzt beitragsfrei zu stellen (damit nicht weiter Monat für Monat Geld hineinwandert). Die Kosten laufen dann aber weiter. Vielleicht brauchst du Zeit, dich an den Gedanken des harten Schnittes zu gewöhnen. Es dürfte letztlich für dich günstiger sein, wenn du den harten Schnitt machst.

  • Das ist extrem tendenziös dargestellt.

    Vergleich der Optionen wäre aus meiner Sicht.

    a) kündigen: Zulagen 2.000+ und Steuerermäßigung (vorsichtig geschätzt nochmal mindestens 2.000+, eher mehr) zurückzahlen. Welche Namen man den Kindern gibt, ist dabei erstmal völlig egal. Er würde also bar auf die Kralle gerade mal 4.000 € rausbekommen. Macht Verlust (gegenüber dem Vertragsstand 31.12.2024) von etwa 4.500 rausbekommen.

    b) beitragsfrei stellen: es fallen ein paar Gebühren an, pessimistisch geschätzt 500 €. Hier kann es auch günstiger kommen. In meinem Vertrag hängt der Großteil der Gebühren beispielsweise an der Höhe der jährlichen Eigenbeiträge und nur ein sehr geringer Teil an der Höhe der verwalteten Vermögens. Ende des Jahres hat er (auch gegenüber dem Vertragsstand 31.12.2024) also einen Verlust von 500 €.

    Alles andere ist Spekulation. Wie gut oder schlecht das neue Altersvorsorgedepot sei wird, kann jetzt noch niemand sagen. Aber die aktuell einhellige Meinung aller Experten dazu ist positiv. Auch bzgl. eines kostengünstigen und schnellen Wechsels. Es besteht also eine gute Chance, dass man die Förderung retten kann in ein besseres Produkt.

    Aber Ende des Jahres ist man schlauer. Kündigen kann man dann doch immer noch.

    4.500 € Verlust oder 500 € Verlust ist ein No-Brainer.

    Etwas anderes ist es natürlich, wenn man mit staatlich geförderter AV gar nichts (mehr) anfangen kann und das nicht in Betracht zieht. Dann ist es auch ein No-Brainer.

  • Wenn erzr-35 bei der Zulagenstelle nachfragen würde wären die aktuellen Zahlen zur Hand, die Standmitteilung ist ja von 2024.

    Dann könnte man genauer abschätzen was bleiben würde.
    Eine kurze Nachricht an die Zulagenstelle und nach ein paar Tagen hat man die aktuellen Zahlen im Briefkasten.
    https://riester.deutsche-rentenversicherung.de/DE/Service/Kon…ntakt_node.html

    und nochmals meine Frage an erzr-35 : wurde während der Anlagedauer der Fonds vom Anbieter verändert?

    Es ist überhaupt nicht zielführend für einen so jungen Sparer nur in langlaufenden Anleihen zu investieren. Kann sein das das bei Abschluss so gewünscht wurde. Wenn nicht könnte man probieren gegen den Anbieter vorzugehen.

  • Oddo in deinem sehr ausführlichen Text hat sich ein entsprechender Fehler eingeschlichen, ganz am Ende MUSS der Anbieter die Einzahlungen plus Zulagen bezahlen, egal wie hoch er die Kosten ansetzt. Ob das jetzt für den einzelnen Vertragsinhaber sinnvoll ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

  • Wenn alles gut geht, gibt es ab dem 1.1.2027 das tolle Altersvorsorgedepot. Ob es schon am 1.1.2027 gute diesbezügliche Angebote gibt, steht in den Sternen. Ich mag nicht glauben, dass die Finanzindustrie einen Vertragswechsel ohne jegliche Kosten erlaubt. Das neue Produkt ist doch beratungsintensiv! Es würde mich wundern, wenn hier nicht wieder der Finanzprodukteverkäufer ins Spiel kommt.

    Nun ja, die Neo-Broker scharren ja schon mit den Hufen. Warum sollte z.B. Scalable auf einmal 1,5% p.a. für die Führung eines AV-Depots verlangen? Nur weil diese Zahl als Maximum im Raum steht bedeutet es doch nicht, dass nicht die Anbieter auch viel günstigere Lösungen anbieten können.
    Im Prinzip reicht ja ein 'normales' Depot aus dem heraus nicht verkauft werden darf (nur Umschichtungen erlaubt) und ein 08/15 ETF um die Voraussetzungen zu erfüllen. Die Frage ist jetzt nur noch wie die Politik die Umsetzung konkret zulässt. Auch ob und welche Kosten für einen Übertrag erhoben werden dürfen steht noch nicht fest.

    Und ja, bei Neuabschlüssen befürchte ich auch, dass diverse Finanzvertriebe wieder Ihr Geschäft wittern, wenn die Politik nicht die Abschlussprovisionen begrenzt. Und die angedachten max. Produktkosten von 1,5% p.a. sind viel, viel zu hoch! In Schweden schafft es der staatliche AP7-Fonds mit 0,1% Kosten p.a.
    Und daran sollte man sich auch hier orientieren.

  • Und die angedachten max. Produktkosten von 1,5% p.a. sind viel, viel zu hoch! In Schweden schafft es der staatliche AP7-Fonds mit 0,1% Kosten p.a.
    Und daran sollte man sich auch hier orientieren.

    Wurde auch gestern bei der Einbringung in den Bundestag so thematisiert.

    Achtung: Die 1,5 % sollen wohl nur der Deckel für das „Standardprodukt“ sein.
    Zumindest habe ich das so gestern im Bundestag verstanden.

  • Etwas anderes ist es natürlich, wenn man mit staatlich geförderter AV gar nichts (mehr) anfangen kann und das nicht in Betracht zieht. Dann ist es auch ein No-Brainer.

    Meinst du hiermit die zwingende Verrentung für alles oberhalb einer 30%igen Einmalzahlung?

    Das ist tatsächlich für mich nämlich immer noch der Knackpunkt. Aktuell beitragsfrei gestellt, aber sollte keine 100%ige Auszahlung möglich werden, würde ich auch stark zur Kündigung tendieren.

  • Das ist extrem tendenziös dargestellt.

    Vergleich der Optionen wäre aus meiner Sicht.

    a) kündigen: Zulagen 2.000+ und Steuerermäßigung (vorsichtig geschätzt nochmal mindestens 2.000+, eher mehr) zurückzahlen. Welche Namen man den Kindern gibt, ist dabei erstmal völlig egal. Er würde also bar auf die Kralle gerade mal 4.000 € rausbekommen. Macht Verlust (gegenüber dem Vertragsstand 31.12.2024) von etwa 4.500 rausbekommen.

    b) beitragsfrei stellen: es fallen ein paar Gebühren an, pessimistisch geschätzt 500 €. Hier kann es auch günstiger kommen. In meinem Vertrag hängt der Großteil der Gebühren beispielsweise an der Höhe der jährlichen Eigenbeiträge und nur ein sehr geringer Teil an der Höhe der verwalteten Vermögens. Ende des Jahres hat er (auch gegenüber dem Vertragsstand 31.12.2024) also einen Verlust von 500 €.

    In welcher Form berücksichtigst du in deiner Gegenrechnung die Tatsache, dass bei einer Kündigung das übrige Geld versteuert und frei verfügbar zur Verfügung steht, wohingegen es bei einer Umsetzung (welcher Art auch immer) ein noch zu versteuerndes Altersvorsorgevermögen bleibt, also bei einer Auszahlung in Raten in ferner Zukunft noch versteuert werden muss?

    Müsste man nicht fairerweise von dem Altersvorsorgevermögen eine Art Rückstellung für später zu zahlende Steuern vornehmen?

  • Oddo in deinem sehr ausführlichen Text hat sich ein entsprechender Fehler eingeschlichen, ganz am Ende MUSS der Anbieter die Einzahlungen plus Zulagen bezahlen, egal wie hoch er die Kosten ansetzt. Ob das jetzt für den einzelnen Vertragsinhaber sinnvoll ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

    Welches "Ende"? Ein Riestervertrag endet ganz am Ende mit dem Tod des Versicherten - und dann wird überhaupt nichts mehr ausbezahlt.

    Der Anbieter muss zu Beginn der Leistungsphase (das ist im vorliegende Fall in 34 Jahren) einen Kontostand des Altersvorsorgekontos in Höhe der Summe der Einzahlungen ausweisen ("Zulagen" sind Teil der Einzahlungen). Das heißt: Sollte er in den kommenden 34 Jahren genauso schlecht wirtschaften wie bisher, kann er seine Kosten und die Verkäuferprovisionen in den Wind schreiben. Das ist äußerst unwahrscheinlich, und wenn es doch vorkommt, geschieht es dem Anbieter recht. Sehr viel wahrscheinlicher ist es, dass der Anbieter den rechnerischen Kapitalertrag für die eigenen Kosten (und den eigenen Gewinn) verbrät.

    Wenn dieser Riestersparer in 34 Jahren nicht mehr Geld auf dem Konto hat als die Summe der Einzahlungen, dann hat er ein schlechtes Geschäft gemacht.

    "Bezahlen" (gemeint ist vermutlich "auszahlen") muss der Anbieter dieses Geld dann natürlich nicht, wie von mir bereits geschrieben, sondern es wird dann Basis des Auszahlplans oder/und einer Rentenversicherung. Abgesehen von einer kleinen möglichen Teilauszahlung (die dann natürlich auch zu versteuern ist) kommt das Geld nur in Form von zu versteuernden Rentenzahlungen zurück - und das ist viel oder wenig, je nachdem, wie lang der Riesterrentner dann lebt. Es wird immer wieder kritisiert, dass Riesterrenten regelmäßig derart niedrig sind, dass der Sparer uralt werden muss, bis er sein Geld zurückbekommen hat (Inflation nicht gerechnet!).

    Mal angenommen, erzr-35 bezieht 20 Jahre lang Rente (das ist etwa der aktuelle Durchschnitt der Rentenbezugsdauer) so läuft der Vertrag, über den wir hier sprechen, noch 54 Jahre (wenn er nicht vorher gekündigt wird). Auch dann, wenn der Vertrag kostenpflichtig in ein "Altersvorsorgedepot" umgesetzt wird, bekommt man das Geld aus dem Vertragswerk nicht heraus - es sei denn als steuerpflichtige Rente in Häppchen ab 2060.

    Ich meine das ernst mit der Kündigung: Das ist ein Ende mir Schrecken, die unerfreuliche Wahrheit liegt dann auf dem Tisch. Dieser Vertrag ist eine Katastrophe, mir scheint es sinnvoll, dass man sich davon trennt.

    Das klägliche Resultat nach Steuern allerdings zu vergleichen mit einem Betrag, von dem die Steuer noch nicht abgezogen ist, ist ein unfairer Vergleich. Der zweite Betrag muss zwangsläufig höher sein, das liegt in der Natur der Sache. Ein Beweis dafür, dass die Beitragsfreistellung die bessere Option für den Sparer ist, ist das aber nicht.

  • Horst Talski eine Anfrage habe ich bereits gestellt, die dauert paar Tage. Im März flattert von der Zurich auch die neue Abrechnung ein.


    Der Vertrag läuft seit 2009.

    In den ersten Jahren wurde nicht einzeln aufgeschlüsselt, wie die Zahlungen angelegt sind. Da wurde auf die „Fondspalette“ verwiesen. Ich hänge mal ein Bild ran.




    Ab der Abrechnung für das Jahr 2012 gibt es die Anzeige, wie die Zahlungen angelegt sind.

    2012 war der größere Anteil noch im DWS Vorsorge Dachfonds, WKN: DWS001 und der kleinere Anteil im DWS Vorsorge Rentenfonds XL Duration, WKN: DWS0WY

    Im Jahr 2014 war es ca. 50/50.

    Ab dem Jahr 2015 war dann alles im DWS Vorsorge Rentenfonds XL Duration, WKN: DWS0WY

  • Holla, danke für die Aufstellung.

    Schau dir mal den DWS001 an:


    Du scheinst ja noch etwas jünger zu sein und dann darf die Frage an den Anbieter Zurich schon erlaubt sein warum in deinem Reistervertrag diese ollen Anleihefonds gepackt werden wenn zu Anfang doch mehr Risiko mit dem DWS001 gegangen wurde.

    Kurz vor der Rente umzuschichten um Kapitalerhalt zu gewähren würde ja Sinn ergeben, aber bei Jungen Menschen die komplette Renditemöglichkeiten durch langlaufenden Anleihen zu vernichten finde ich schon vorsätzliche Kapitalvernichtung für Riestersparer.

    Das ganze sieht für mich nach einer Müllkippe für Anleihen aus und das Zinsänderungsrisiko wurde auf die Kleinsparer abgelegt.

    Ein genaue Schilderung deines Falls bei der BaFin und einen Stellungsnahme des Unternehmens gegenüber der Versicherungsombudsfrau würde ich da mal anfordern.

    Mit einer andern Fondsaufteilung wäre sicherlich ein Riestervermögen von über 20k€ möglich gewesen.

    Hier werden die Verluste der Anleihen auf Kleinsparer abgewälzt.

    Ein Schande das so etwas erlaubt ist.

  • Meinst du hiermit die zwingende Verrentung für alles oberhalb einer 30%igen Einmalzahlung?

    Das ist tatsächlich für mich nämlich immer noch der Knackpunkt. Aktuell beitragsfrei gestellt, aber sollte keine 100%ige Auszahlung möglich werden, würde ich auch stark zur Kündigung tendieren.

    Ich hab keine konkrete Ausprägung im Sinn gehabt. Aber ich hatte den Eindruck, dass Oddo partout keine staatliche geförderte AV haben will. Und daher alles so darstellt, dass Kündigen als einzige Option übrig bleibt.

    Und was die zwingende Verrentung angeht: auch die ist ja aktuell in den Entwürfen des Gesetzes vom Tisch. Ma soll wählen können zwischen zwingender Verrentung (lebenslang) und Auszahlplan des gesamten Vermögens bis zum Alter von 85 Jahren.

  • Wenn ich das richtig überflogen habe, ist der Vertrag von 2009. Demnach wäre der frühestmögliche Auszahlungsbeginn mit dem 62. Geburtstag des Threaderstellers, also in 2057?

    Die für die Auszahlung mindestens zur Verfügung stehenden 15000+ Vertragsguthaben können dann (nach heutigem Ermessensstand) wegen Kleinbetragsrente in einer Summe abgefunden werden.

    Würde man heute kündigen, bekäme man vielleicht 5000€ ausgezahlt.

    Wenn daraus bis 2057 mehr als 15000€ werden sollen, muss sich der Betrag mit mehr als 3,6%p.a. verzinsen. Als "garantierte" Verzinsung finde ich das nicht soo schlecht.

  • In welcher Form berücksichtigst du in deiner Gegenrechnung die Tatsache, dass bei einer Kündigung das übrige Geld versteuert und frei verfügbar zur Verfügung steht, wohingegen es bei einer Umsetzung (welcher Art auch immer) ein noch zu versteuerndes Altersvorsorgevermögen bleibt, also bei einer Auszahlung in Raten in ferner Zukunft noch versteuert werden muss?

    Müsste man nicht fairerweise von dem Altersvorsorgevermögen eine Art Rückstellung für später zu zahlende Steuern vornehmen?

    Das berücksichtige ich nicht. Kann ich auch nicht, weil ich nicht weiß, wie die Steuersätze im Alter aussehen. Hier kann man sich in alle Extreme schön oder schlecht rechnen.

    Du verstehst den Punkt nicht. Und der ist: ich habe aktuell noch gar keine ausreichende Informationslage, um fundiert handeln zu können. Warum sollte ich dann blindlings 4.000 € oder mehr zusätzlichen Verlust einfahren.

    Wenn die Informationslage zum Ende des Jahres besser ist, kann ich derartige Rechnungen (Rückstellung für zu zahlende Steuern) doch immer noch machen. Dann gehört da aber eben in so einen alternativen Vergleich auch rein:

    • die Rückzahlung der Förderung
    • die entgangene Förderquote der Zukunft
    • die Steuerbelastung aktuell und im Alter

    Kann ja sein, dass der Alternativenvergleich dann gegen eine Überführung ins AVD ausfällt. Nach aktueller Informationslage sieht es nicht danach aus. Und ich würde dafür plädieren für ein paar hundert Euro "Transaktionskosten" den Informationsvorsprung zu kaufen.

  • Aber ich hatte den Eindruck, dass Oddo partout keine staatliche geförderte AV haben will. Und daher alles so darstellt, dass Kündigen als einzige Option übrig bleibt.

    Ach im Grunde kniet Oddo da sich zu sehr rein.
    Ich würde einfach entspannt die Zahlungen einstellen und mir dann in Ruhe überlegen, wie es weitergeht.

  • Oh man, du kniest dich aber rein, nichts anderes habe ich geschrieben. Eine Riesterrente ist nun mal, in den allermeisten Fällen, eine Geldverbrennungsanlage, genau das haben wir hier mitgeteilt, was nicht heißt, dass man sofort alles kündigt. Wenn man heute alles kündigt, trägt man alle momentan aufgelaufenen Verluste, ob das in jedem Fall günstig ist, kann man bezweifeln. Erstens wissen wir nicht wie das neue Gesetz im einzelnen aussehen wird, eventuell gibt es die Möglichkeit das Geld dieses Horrorvertrags 1 zu 1 in etwas sinnvolles umzuwandeln. Weiterhin sind so hohe Verluste durch Verkauf auch erst mal wieder aufzuholen, nicht umsonst habe ich weiter oben geschrieben genau zu rechnen bzw die Verbraucherzentrale mit ins Boot zu holen. Also beruhige dich wieder und genieße das schöne Wetter.

  • In welcher Form berücksichtigst du in deiner Gegenrechnung die Tatsache, dass bei einer Kündigung das übrige Geld versteuert und frei verfügbar zur Verfügung steht, wohingegen es bei einer Umsetzung (welcher Art auch immer) ein noch zu versteuerndes Altersvorsorgevermögen bleibt, also bei einer Auszahlung in Raten in ferner Zukunft noch versteuert werden muss?

    Das berücksichtige ich nicht. Kann ich auch nicht, weil ich nicht weiß, wie die Steuersätze im Alter aussehen.

    Du vergleichst einen versteuerten Betrag mit einem unversteuertem und stellst fest, dass der unversteuerte Betrag höher ist.

    Das ist kein fairer Vergleich.

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