Vermieter gestorben, was nun?

  • Ja servus,

    meine Vermieterin ist gestorben.

    Soweit so gut. .... au backe, das klingt jetzt nicht so taktvoll.

    Ich habe es über eine bekannte erfahren und habe auch die Todesanzeige in der Zeitung gelesen.

    Meine gemietete Wohnung ist von einem von ihr engagierten Anwalt verwaltet der wohl alles was die Wohnung betrifft regelt. Sprich: ich habe sie noch nie gesehen und der ganze Papierkram in Sachen Mietvertrag ging über seinen Tisch. Unterschrieben hat aber am Ende sie den Mietvertrag.


    Nun meine Frage:

    Bis heute habe ich offiziell von dem Anwalt (Der Verwalter) noch nichts über das Ableben der Vermieterin erfahren. Die Mietzahlungen leiste ich immer noch an ihr Girokonto, das wohl noch existiert.

    Muss nicht irgendwann dann auch der Vermieter im Mietvertrag verändert werden, sobald sich die Erben um den Nachlass geprügelt haben?

    Mir persönlich ist es ja jetzt relativ, aber nur so aus Interesse: Wie läuft das normalerweise so ab? An meinem bestehenden Mietvertrag ändert das Ableben der Vermieterin ja jetzt direkt nichts. Es sei denn die Erben beschließen, die Wohnung zu versilbern. Aber das steht auf einem anderen Blatt.

  • Wenn die Erben die Wohnung "versilbern" wollen, ändert das an deinem Status als Mieter ja erstmal nix. Erst wenn der neue Käufer ggf. dort einziehen möchte, kommt ggf. eine Eigenbedarfskündigung ins Haus. Gleiches gilt, wenn einer der Erben dies vorhat. Da würde ich dann im jeweils im Nachgang aber genau drauf achten, ob dieser dann auch einzieht. Sonst könntest du Schadenersatz geltend machen.

  • Der/die Erben treten in den Vertrag mit dir ein. Die neue Konto Erblindung kann man Dir mitteilen. Der Vertrag muss NICHT geändert/erneuert werden. Das ist regelmäßig ein Vorwand um langjährige Mieter neuere/schlechtere Mietverträge unterzuschieben.

    Der Hinweis auf Kaufinteresse ist legitim. Je nach Ort kann es lukrativ sein, eine selbstgemietete Wohnung selbst zu kaufen wenn man dafür den Rabatt bekommt, dass man eine vermietete Wohnung kauft.

    Andererseits könnte es auch ein guter Zeitpunkt sein, um eine Rechtsschutzversicherung / Mitgliedschaft im Mieterschutzverein abzuschließen. Die haben nämlich Wartezeiten.

  • Hallo Alaska79x

    Meine gemietete Wohnung ist von einem von ihr engagierten Anwalt verwaltet der wohl alles was die Wohnung betrifft regelt.

    Ist dieser Anwalt als regulärer Verwalter tätig, d.h. hat die Betriebskostenabrechnung erstellt, hat sich um Reparaturen gekümmert usw.? Falls ja, brauchen Sie erst einmal gar nichts machen. Irgendwann wird der Verwalter Ihnen mitteilen, dass es einen neuen Eigentümer für die Wohnung gibt; kann dauern. Vorsicht nur, wenn plötzlich ein Schreiben kommt, die Miete doch bitte auf das Konto X zu überweisen. Da sollte ein Grundbuchauszug dabei liegen, dass der Kontoinhaber von X der neue Eigentümer ist.

    Ansonsten, wie meine Vorschreiber schon betont haben, keinen neuen Mietvertrag unterschreiben. Die Änderung des Namens des Vermieters, ggf. des Verwalters und eine neue Kontonummer kann man in einem Nachtrag regeln.

    Außer etwas Vorsicht brauchen Sie nichts machen.

    Gruß Pumphut

  • Hallo Alaska79x

    Ist dieser Anwalt als regulärer Verwalter tätig, d.h. hat die Betriebskostenabrechnung erstellt, hat sich um Reparaturen gekümmert usw.? Falls ja, brauchen Sie erst einmal gar nichts machen. Irgendwann wird der Verwalter Ihnen mitteilen, dass es einen neuen Eigentümer für die Wohnung gibt; kann dauern. Vorsicht nur, wenn plötzlich ein Schreiben kommt, die Miete doch bitte auf das Konto X zu überweisen. Da sollte ein Grundbuchauszug dabei liegen, dass der Kontoinhaber von X der neue Eigentümer ist.

    Ansonsten, wie meine Vorschreiber schon betont haben, keinen neuen Mietvertrag unterschreiben. Die Änderung des Namens des Vermieters, ggf. des Verwalters und eine neue Kontonummer kann man in einem Nachtrag regeln.

    Außer etwas Vorsicht brauchen Sie nichts machen.

    Gruß Pumphut

    Ja der Anwalt hat die Verwaltung als "Fullservice" für die über 90jährige Dame übernommen. Bin mal gespannt, wann ich von ihm von ihrem Tod erfahren werde. Finde ich irgendwie schon komisch. Eine formlose Information von ihm hätte mir ja schon gereicht. Aber nunja, dann überweise ich weiter an eine verstorbene Kontoinhaberin, was schon irgendwie skurril ist. Irgendwann wird dann der Kontoinhaber verändert werden müssen... mal abwarten.

  • Die Bank kann den Kontoinhaber erst ändern, wenn die Erben ihr einen Erbschein vorgelegt haben….

    Ich könnte mir vorstellen, dass die Erben nach einem Todesfall erst einmal andere Sorgen haben, als alle Vertragspartner der Erblasserin zu kontaktieren, vor allem wenn es auf die Vertragspflichten keinen Einfluss hat, ob oder wann sie sich melden.

    Wichtiger sind zB Rentenversicherung, Krankenkasse und andere laufende Rechtsbeziehungen, die mit dem Tod enden oder enden sollten (Haushaltsauflösung, Abos, Mitgliedschaften) oder versorgt werden müssen (Haustiere, laufende Rechtsstretigkeiten, Verwaltungsverfahren etc. etc.).

  • Die Bank kann den Kontoinhaber erst ändern, wenn die Erben ihr einen Erbschein vorgelegt haben….

    Und den Erbschein vom Nachlaßgericht bekommt man als Erbe nicht umgehend wie die Sterbeurkunde vom Standesamt. In der Regel gibt es dann eine Erbengemeinschaft, die die Vermögenswerte dann untereinander verteilen kann. Oder die Mietobjekte werden auf Rechnung für die Erbengemeinschaft weitergeführt, bis die Erben nicht mehr mitmachen wollen oder selber verstorben sind.

  • Da bisher der Anwalt dein Ansprechpartner war, bleibt es auch weiterhin so, dieser wird dich auch erst informieren wenn es zu Änderungen kommt. Es gibt natürlich jetzt verschiedene Möglichkeiten wie es weitergeht, diese werden die oder der Erbe(n) mit dem Anwalt klären, vorher gibt es für dich nichts zu beachten. Sicherlich kann man sich gedanklich darauf vorbereiten, den Rest haben die Vorschreiber schon gut erklärt.

  • Die Mietzahlungen leiste ich immer noch an ihr Girokonto, das wohl noch existiert.

    Meine Mutter ist vor 8 Monaten verstorben. Ihr Konto existiert nach wie vor und wird als Erbenkonto weiter geführt. Wir leisten u.A. alle Zahlungen über die noch vorhandene Immobilie weiter über dieses Konto. Gerade wurden Gebäudeversicherung und Grundsteuer abgebucht. Und auch Wasser und Strom läuft mit minimalen Abschlägen weiter vom Konto.

    Wenn das Erbverfahren abgeschlossen ist und die Immobilie verkauft wurde, werden wir als letzten Schritt das Konto meiner Mutter schließen.

  • ... Aber nunja, dann überweise ich weiter an eine verstorbene Kontoinhaberin, was schon irgendwie skurril ist. Irgendwann wird dann der Kontoinhaber verändert werden müssen... mal abwarten.

    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass so ein Erb Konto noch über Jahre(!) hinweg bestehen kann. Da wird in der Regel auch nichts am Namen geändert.

    Es gibt noch 100000ende, wenn nicht mehr, Konten von Verstorbenen, auf denen zig-Milliarden von Euros vor sich hergammeln.

  • Jochen Emm Das Thema gab es erst kürzlich bei Finanztip. Ich möchte nicht wissen, wie viele Geisterkonten rumschwirren, von denen die Erben einfach nichts wissen.

    Ich bin weder Finanzprofi noch gebe ich Anlageberatungen.
    Meine Beiträge sind als Impulse zu verstehen, um sich selbst zu informieren.