Ja servus,
meine Vermieterin ist gestorben.
Soweit so gut. .... au backe, das klingt jetzt nicht so taktvoll.
Ich habe es über eine bekannte erfahren und habe auch die Todesanzeige in der Zeitung gelesen.
Meine gemietete Wohnung ist von einem von ihr engagierten Anwalt verwaltet der wohl alles was die Wohnung betrifft regelt. Sprich: ich habe sie noch nie gesehen und der ganze Papierkram in Sachen Mietvertrag ging über seinen Tisch. Unterschrieben hat aber am Ende sie den Mietvertrag.
Nun meine Frage:
Bis heute habe ich offiziell von dem Anwalt (Der Verwalter) noch nichts über das Ableben der Vermieterin erfahren. Die Mietzahlungen leiste ich immer noch an ihr Girokonto, das wohl noch existiert.
Muss nicht irgendwann dann auch der Vermieter im Mietvertrag verändert werden, sobald sich die Erben um den Nachlass geprügelt haben?
Mir persönlich ist es ja jetzt relativ, aber nur so aus Interesse: Wie läuft das normalerweise so ab? An meinem bestehenden Mietvertrag ändert das Ableben der Vermieterin ja jetzt direkt nichts. Es sei denn die Erben beschließen, die Wohnung zu versilbern. Aber das steht auf einem anderen Blatt.