Ein No-Brainer (deutsch Nobrainer) ist eine Entscheidung, die so klar ist, dass man nicht drüber nachdenken muss.
Sammelthread Fragen zum Altersvorsorgedepot
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Ovid -
25. März 2026 um 19:48 -
Erledigt
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Hallo,
habe Uni Profi Rente (immer noch Uni Global - seit 2011 gut entwickelt, aber hohe Kosten).
Möchte auf alle Fälle ab 2027 auf das neue AV-Depot umsteigen.
Hat neben höherer Zulagen den Vorteil Entnahmeplan statt teurer Rentenversicherung (Rentenfaktor Uni steht noch gar nicht fest).Wie würde das ablaufen ? Wenn ich z.B. zu Scalable wechseln würde: Würde da die kompletten Fondswerte zum aktuellen Wert verkauft und komplett neue ETF-Anteile gekauft ?
Gibt es Punkte in Sachen Steuern oder Sozialversicherung wo man aufpassen muss ?
Sehe im neuen AV-Depot eigentlich nur Vorteile.Danke schon mal.
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Melde dich mal im November wieder….
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Melde dich mal im November wieder….
frühestens
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Nach allem was man liest wird das Guthaben übertragen, keine Anteile. Ich vermute, das wird dann ins jeweils ausgewählte Wertpapier umgerechnet, aber Umschichtungen sollen ja eh laufend möglich sein.
Auf jeden Fall kann es nicht schaden, wenn man beim gewünschten Anbieter schon ein Depot hat, worauf finanzen.net (nicht ganz uneigennützig) hinweist:
https://www.finanzen.net/ratgeber/news/…-14-04-2026-04/
Kater.Ka In den Sammelthread?
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https://www.finanzen.net/ratgeber/news/…-14-04-2026-04/
HIer noch mal ein Auszug:
ZitatSo läuft der Übertrag ab Januar 2027
Tag 1: Du loggst dich bei deinem bestehenden Depot ein und aktivierst das Altersvorsorgedepot. Kein neuer KYC-Prozess, kein neues Konto – ein Klick.
Tag 2: Du schickst ein formloses Schreiben an deinen bisherigen Riester-Anbieter. Inhalt: „Bitte übertragen Sie mein Riester-Guthaben (Vertragsnummer XYZ) auf mein Altersvorsorgedepot bei [neuer Anbieter], Depot-Nr. ABC.“ Der alte Anbieter muss nicht zustimmen – die Übertragung ist gesetzlich vorgeschrieben.
Woche 2–4: Der alte Anbieter überweist das Guthaben. Alle Zulagen bleiben erhalten. Nach fünf Vertragsjahren kostenlos, davor maximal 150 Euro.
Ab Woche 4: Dein Riester-Guthaben liegt im Altersvorsorgedepot. Du wählst einen ETF, das Geld wird investiert, die neue Förderung greift. Ab sofort: 50 Cent pro Euro statt feste 175 Euro, steuerfreier Zinseszins, volle Aktienquote.
Wer erst im Januar ein neues Depo eröffnet, beginnt diesen Prozess frühestens in Woche 2 oder 3 – und hat sein Geld erst im März im neuen System. Zwei Monate Verzögerung, zwei Monate unnötige Riester-Gebühren.
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https://www.finanzen.net/ratgeber/news/…-14-04-2026-04/
HIer noch mal ein Auszug:
Das ist quasi eine Werbeaussage von Finanzen net Zero.
Einige dieser Aussagen auch zum Ablauf sind einfach erfunden und durch überhaupt nichts gedeckt.Das ist Alarmismus pur. Alle Vorgänge, wie das ablaufen soll, sind vom Gesetzgeber noch gar nicht bekannt gegeben worden.
Die versuchen eben jetzt schon, die Leute an sich zu binden. Und nicht vergessen: das staatliche AV-Depot wird, logischerweise verschwiegen. -
Das ist quasi eine Werbeaussage von Finanzen net Zero.
Das bestreitet niemand. Ich finde das sehr dreist, aber eben auch sehr schlau. Und das, obwohl ich weder jetzt noch vermutlich in Zukunft mit denen zu tun habe.
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Auch wenn ich mich selbst schon etwas reingesteigert hab, muss man auch wirklich nicht übertreiben mit dem schnell AV Depot abschließen. Insbesondere, da es auch noch Einzelfälle gibt, wo es evtl. Sinn macht auch noch bei Riester zu bleiben.
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Liebes Forum,
bisher habe ich noch nichts dazu gefunden, ob man als berufsständisch Versicherte/r auch die Möglichkeit hat, die Förderungen für ein AV-Depot zu erhalten. Oder gilt das nur für DRV-Versicherte und Selbstständige?Ab welchen Alter kann ein AV-Depot begonnen werden? Auch schon als Kinderdepot?
Danke -
Liebes Forum,
bisher habe ich noch nichts dazu gefunden, ob man als berufsständisch Versicherte/r auch die Möglichkeit hat, die Förderungen für ein AV-Depot zu erhalten. Oder gilt das nur für DRV-Versicherte und Selbstständige?Moin und willkommen hier im Forum,
Mit berufsständisch Versichert meinst du vermutlich ein Versorgungswerk für Architekten, Rechtsanwälte oder Ärzte, korrekt?
Viele dieser Berufsgruppen sind ja selbstständig. Für die sollten die neuen Möglichkeiten anders als bei Rieser mMn auch gelten.
Wie das für Angestellte im Versorgungswerk aussieht habe ich bisher auch nicht in Erfahrung bringen können. Im besten Fall und fairerweise wird die Öffnung der Versicherung dann auch auf diese Berufsgruppe / Rentenversicherten ausgeweitet.
LG Finanzschlumpf
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britty Dein SB+ macht auch schon Werbung:
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britty Dein SB+ macht auch schon Werbung:
Sehr schön

hatte ihnen vor Wochen geschrieben, warum sie für weitere Informationen einen unbequemen extra Klick eingerichtet haben

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britty Dein SB+ macht auch schon Werbung:
Ist wohl noch beza...
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Liebes Forum,
bisher habe ich noch nichts dazu gefunden, ob man als berufsständisch Versicherte/r auch die Möglichkeit hat, die Förderungen für ein AV-Depot zu erhalten. Oder gilt das nur für DRV-Versicherte und Selbstständige?Förderberechtigt sind auch:
Zitat- Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtungen [sic!], wenn sie spätestens bis zum Ablauf des Beitragsjahres gegenüber ihrer Versorgungseinrichtung schriftlich oder elektronisch eingewilligt haben, dass diese der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) jährlich unter Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer mitteilt, dass der Steuerpflichtige zum begünstigten Personenkreis gehört, und die ZfA diese Daten für das Zulageverfahren verarbeiten darf.
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ…22316bodyText17
Für Kinder gibt es die Frühstart-Rente, die als Basis für ein späteres AVD dienen kann.
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Förderberechtigt sind auch:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ…22316bodyText17
Herzlichen Dank für die "Trüffelsuche" fabioso
Das Juristendeutsch lese ich so: der Personenkreis darf mitmachen, wenn dieser einem Datenaustausch (ink. Angabe Steuer ID) zwischen ZFA und Versorgungseinrichtung zugestimmt hat, was ja kein Problem darstellen sollte. Korrekt ?
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Ist wohl noch beza...
Das Design fordert mich auch immer mehr dazu heraus, mir dann doch eine Lesebrille zuzulegen. Wenn die sich mit Fonts doch nur so gut auskennen würden wie mit Fonds …
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Herzlichen Dank für die "Trüffelsuche" fabioso
Das Juristendeutsch lese ich so: der Personenkreis darf mitmachen, wenn dieser einem Datenaustausch (ink. Angabe Steuer ID) zwischen ZFA und Versorgungseinrichtung zugestimmt hat, was ja kein Problem darstellen sollte. Korrekt ?
Ja, würde ich sagen. Vermutlich ist das aber auch nur ein weiteres Häkchen im Antrag für ein handelsübliches AVD.
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britty Dein SB+ macht auch schon Werbung:
Ich hätte ja gehofft, dass sie beim Standarddepot nicht nur schreiben "max. 1% Kosten", sondern "bei uns nur 0,1%". 😇 (Nicht dass ich selbst vorhätte, das Standarddepot zu nutzen.)
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