Das ist nicht richtig. Die Hälfte des KV/PV Beitrages übernimmt dann der Dienstherr.
Woher bekommt denn der Dienstherr das Geld? Doch etwa nicht aus Steuereinnahmen? ![]()
Das ist nicht richtig. Die Hälfte des KV/PV Beitrages übernimmt dann der Dienstherr.
Woher bekommt denn der Dienstherr das Geld? Doch etwa nicht aus Steuereinnahmen? ![]()
Das ist nicht richtig. Die Hälfte des KV/PV Beitrages übernimmt dann der Dienstherr.
Zur Frage der Besoldung von Beamt:innen: die Niederlande und andere moderne Länder haben das auch geschafft.
Und ein Hinweis: da muss gar kein Brutto erhöht werden. Die Bundesländer, die einen hälftigen Zuschuss zur KV zahlen, haben die Bruttogehälter auch nicht erhöht.
Das ist
1.) mit der neusten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zur amtsangemessenen Besoldung und damit mit Art. 33 Abs. 5 GG nicht vereinbar, sondern würde eine entsprechende äquivalente Besoldungserhöhung erfordern, mit der die Haushalte jetzt schon überfordert sind, was aber für sich ausdrücklich gerade keine Rechtfertigung für eine Verletzung dieser Verfassungsnorm darstellt.
2.) die Beihilfe ist günstiger für den Dienstherrn (vgl. Untersuchung Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz zur freien Heilfürsorge vs. Beihilfe), da der Dienstherr nur für tatsächliche Kosten etwas zahlt. Gleichzeitig sind die Kosten streng limitiert durch die durch die Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder vorgesehenen Begrenzungen der "behilfefähigen Kosten", die als Ausgangspunkt für die Höhe der Beihilfeleistung dienen.
3.) Die von dir zitierte pauschale Beihilfe
a) wurde zuvorderst in Ländern mit SPD/Grünenbeteiligung eingeführt, die ohnehin pro Bürgerversicherung usw. sind und sich nicht zu schade sind verschiedene Berufsgruppen wie Arbeitnehmer und Beamte gegeneinander auszuspielen
b) ist in einigen Ländern auf einen KV Zuschuss beschränkt ohne Zuschuss zur Pflegeversicherung.
Grundgesetz ändern.
Typisch Deutsch. Ewiges Lamentieren.
Neuverbeamtungen ab Januar 2027 mit KV/PV-Pflicht…Zack …aus…da jault die Versicherungsbranche natürlich auf.
Grundgesetz ändern.
Typisch Deutsch. Ewiges Lamentieren.
Neuverbeamtungen ab Januar 2027 mit KV/PV-Pflicht…Zack …aus…da jault die Versicherungsbranche natürlich auf.
Um im gleichen Ton zu antworten: Typisch Laie; ewiges Lamentieren.
Man könnte sich auch schlichtweg mit der Historie und dem Zweck des Art. 33 GG vertraut machen und warum es das Berufsbeamtentum gibt. Das ist eben mal wieder keine Verschwörung einer Gruppe, des Staates oder der Versicherungsbranche (historisch gab es auch schon die 100%-Beihilfe). Die entsprechenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes dazu bieten einen guten ersten Anhaltspunkt.
Der Bund, das Land, die Kommune spart dann an den Versorgungskosten der Beamten, müsste aber in den AG-Anteil der Sozialversicherungen investieren. Für die Haushalte wäre es doof, weil es sofort kosten würde, für Einsparungen in der Zukunft. Kann sein, dass man in den unteren Besoldungsgruppen was drauf legen müsste, damit es annähernd neutral für die Betroffenen würde.
Grundsätzlich mal überlegen, ob denn überhaupt in so vielen Fällen verbeamtet werden muss?
Man könnte sich auch schlichtweg mit der Historie und dem Zweck des Art. 33 GG vertraut machen und warum es das Berufsbeamtentum gibt.
Und weil das so wichtig ist, ist es heute schon so, dass manche Leute in einem Job verbeamtet sind und andere im gleichen Job angestellt sind.
Grundgesetz ändern.
Typisch Deutsch. Ewiges Lamentieren.
Neuverbeamtungen ab Januar 2027 mit KV/PV-Pflicht…Zack …aus…da jault die Versicherungsbranche natürlich auf.
Klar, kann man machen. Nur löst das halt das eigentliche Problem nicht.
Wenn neu verbeamtete nicht schlechter gestellt sein sollen, müssen die Bezüge entsprechend angepasst werden. Heißt im Klartext: Der Staat zahlt es einfach an anderer Stelle wieder drauf. Ein finanzieller Vorteil entsteht dadurch nicht, im Zweifel wird es sogar teurer.
Die Alternative wäre, neue Beamte bewusst schlechter zu stellen. Kann man auch machen. Dann stellt sich nur die Frage, wer diese Jobs künftig noch attraktiv findet. Gerade in Bereichen, in denen ohnehin schon Fachkräftemangel herrscht.
Wir eröffnen uns damit also im Zweifel die nächste Baustelle, während wir glauben, eine andere zu schließen.
In dem Kontext und wen es interessieren sollte ...
Auch wenn dieses TV-Format über die Jahre hinweg eher medioker geworden ist - Presseclub morgen "Im Ersten" um 12:00 mit dem Thema
"Handlungsdruck: Wie saniert die Regierung die Krankenkassen ?"
Erinnerung: Thema heute im "presseclub"
Handlungsdruck: Wie saniert die Regierung die Krankenkassen?
Und weil das so wichtig ist, ist es heute schon so, dass manche Leute in einem Job verbeamtet sind und andere im gleichen Job angestellt sind.
Auch das ist bereits verfassungsgerichtlich entschieden, dass es dem Staat nur insofern gestattet iSv mit Art. 33 Abs. 4 GG vereinbar ist, dass es sich nur um einen Minderheitsanteil handelt, nicht aber um das Gros. Bestimmte Aufgaben dürfen darüber hinaus ausschließlich im Beamtenverhältnis erbracht werden.
Art. 33 Abs. 4 GG
Kann man ändern.
Bestimmte Aufgaben dürfen darüber hinaus ausschließlich im Beamtenverhältnis erbracht werden.
Das ist richtig, betrifft aber weit weniger als man denken würde und als es in der Realität ist.
Nicht vergessen, eure Ideen an den Chef zu schicken... ![]()
Kann man ändern.
Die Frage ist doch, ob man das sollte.
Diese Vorschrift dient gerade dazu, dass diejenigen, die diese Aufgaben ausführen, sich im Zweifel auch gegn ihren Dienstherrn wehren können und keine direkten Repressalien zu fürchen brauchen iSv Verlust ihres Arbeitsplatzes wie es bei Tarifangestellten möglich wäre. Es geht um die Sicherung der Gesetzesmäßigkeit der Verwaltung, Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 1 Abs. 3 GG.
Es geht dabei um den Schutz auch von gegen die Verfassung arbeitenden Regierungen deren Weisungen sich die Verwaltung damit entgegenstellen kann. Der Beamte ist dem Recht und Gesetz verpflichtet und kann eben nicht einfach so dafür bestraft werden, jedenfals nicht wie ein Tarifangestellter. Er kann weiter nicht streiken (übrigens auch wegen Art. 33 Abs. 5 GG), sodass die Funktionsfähigkeit des Staates erhalten bleibt.
Das Ganze ist auch eine Lehre aus der NS-Zeit wie so vieles im Grundgesetz. Davon sollte man sich nicht zu leichtfertig verabschieden.
Wenn eine Reform im Bereich der KV für kommende Beamten umgesetzt werden soll, muss man selbstverständlich die gesetzlichen Grundlagen, also auch das Grundgesetz, entsprechend anpassen. Dabei sollte man dann gleich alte Zöpfe abschneiden. Da du ja offensichtlich ein Beamter bist, sei versichert: Es wird nur neu zu bestellende Beamte betreffen.
Die Frage ist doch, ob man das sollte.
Wenn sich jemand (Minister) hinstellt und sagt, dass es schmerzhafte Einschnitte benötigt, aber diese Einschnitte offenkundig nicht die betreffen, die in seinem unmittelbaren Umfeld unterwegs sind (Regierungsmitglieder, Abgeordnete und eben auch Beamte), dann wird es mit der Akzeptanz zu recht etwas dünn.
Ich musste mich gezwungenermaßen in den letzten Wochen, aufgrund Betroffenheit in der eigenen Familie mit verschiedensten Gegebenheiten unser Sozialgesetzgebung auseinandersetzen. Ich will gar nicht im Detail darauf eingehen, aber am Ende steht für mich die Erkenntnis, dass wir ein extrem komplexes Konstrukt erschaffen haben, das von Laien nicht mehr durchschaut werden kann. Getrieben von verschiedensten Interessen, die über Jahrzehnte lobbyiert haben. Ich weiß auch nicht, wie viele "Experten" direkt und indirekt davon leben.
Meine persönliche Einstellung dazu, war bisher eigentlich noch immer positiv, nur je mehr ich darüber erfahre um so resignierter muss ich feststellen, dass dies schon lange nicht mehr der Allgemeinheit und dem Individuum dient. All die Reformvorschläge, die man jetzt hören kann, sind doch nur ein herumdoktern an einen komplett verkeilten Konstrukt.
Man müsste es komplett neu denken, leider gibt es die grüne Wiese zum kompletten Neuanfang nicht.
Wenn eine Reform im Bereich der KV für kommende Beamten umgesetzt werden soll, muss man selbstverständlich die gesetzlichen Grundlagen, also auch das Grundgesetz, entsprechend anpassen. Dabei sollte man dann gleich alte Zöpfe abschneiden. Da du ja offensichtlich ein Beamter bist, sei versichert: Es wird nur neu zu bestellende Beamte betreffen.
Es geht mir weniger um mich selbst als vielmehr um das große Ganze. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich vieles gedacht gerade bei den grundsätzlichen Fragen des Grundgesetzes. Die allermeisten, gerade die Staatstrukturprinzipien, Rechte usw. betreffen sind in der Regel direkte Lehren aus der NS-Zeit. Dass man sich davon - gerade in Zeiten aufsteigenden Extremismusses von allen Seiten - allzu leicht lösen möchte, ist schlichtweg besorgniserregend. Das Verständnis von Recht und Gesetz bzw. der Systematik, Historie und Zielsetzungen in der Gesellschaft ist erschreckend gering.
Wo schrieb ich das denn? Die alten Zöpfe, bezogen auf das Beamtentum, habe ich gemeint!
Man kann sich seine Argumentation aber auch echt zurechtbiegen! ![]()
Wo schrieb ich das denn? Die alten Zöpfe, bezogen auf das Beamtentum, habe ich gemeint!
Man kann sich seine Argumentation aber auch echt zurechtbiegen!
Das ist kein Zurechtbiegen. Mein Beitrag schließt ja gerade das Berufsbeamtentum ein, das die Grundgesetzgeber ausdrücklich ebens als Schutz vor einer bösartigen Regierung sehen, weil der Beamte eben nur mithilfe des Disziplinarrechtes entlassen werden kann (von ein paar Ausnahmen abgesehen) und die Entfernung aus dem Dienst eine Disziplinarklage, d.h. richterliche Entscheidung erfordert. Insofern kann er viel stärker zur Wehr setzen entsprechend seines Amtseides dem Gesetz folgend und nicht ggf. rechtswidriger Weisungen.
Und was hat das mit der Einbindung neu zu bestellender Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung zu tun? Du vermischst hier doch Dinge, um die es gar nicht geht! ![]()
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