Wie würdet ihr die Krankenkassen entlasten?

  • Weil es Menschen gibt, die abartig reich sind, aber ihren entsprechenden Beitrag nicht leisten.

    Nochmal: Ab welchem Vermögen ist jemand "abartig" reich oder "überreich" ... ?

    In meinen drei Studiengängen (VWL, BWL, Jura) sind mir sehr viele Begrifflichkeiten und Fachtermini begegnet - "überreich" und/oder "absurd reich" aber niemals ... Was ist das und wo beginnt das ... ?

    Aus meiner eigenen Erfahrung: Einen "entsprechenden Beitrag" in die Solidargemeinschaft leiste ich über das Steuersystem (einen sehr hohen übrigens im Vergleich zu diversen anderen Ländern). Daneben zusätzliche Beiträge in die besagte GKV (die Ratio "das Geforderte" vs "das dafür Gebotene" war in meinem Fall eine eher deprimierende (die letzten 3,6 Jahrzehnte als sog. freiwillig gesetzlich Krankenversicherter)).

    So, das muss reichen. Weiter im Thema.

    Das mag für Dich reichen. Mir reicht das nicht ansatzweise, um derartige Ideen valide zu begründen.

  • Was wäre genau die Rechtsgrundlage für so eine verpflichtende "Abtretung"?

    Eine mehr als berechtigte Frage.

    Ließe sich das erweitern auf große Wohnungen, Häuser, Ferienwohnungen?

    Einfach alles über 30 m2 pro Person aus Solidarität abtreten und in einen Plattenbau ziehen. Den Komfort der früheren Jahre darf man behalten. Alternativ muss man auch für früheren Komfort rückwirkend eine "Solidarmiete" abtreten.

    Oder auf Renten. Einfach verpflichtend Deine Rente an ärmere Mitbürger abtreten. Aus Solidarität.

    Ein gelungener, weil treffender Vergleich.

    Einfach mal im Grundgesetz Artikel 14 und 15 nachschlagen und überlegen, was dagegen sprechen könnte... wir leben nicht mehr in der DDR.

    Einige scheinen sich aber dahin zurückzusehnen.

    Obwohl wir uns bereits ein Stück Richtung DDR 2.0 bewegt haben in den vergangenen 1,5 Jahrzehnten.

  • Weil es Menschen gibt, die abartig reich sind, aber ihren entsprechenden Beitrag nicht leisten. Die sollten sich meiner Meinung nach ebenfalls an diesem Solidarsystem beteiligen, zum Wohle aller.

    So, das muss reichen. Weiter im Thema.

    Die sind dann aber weg.

    Das Sozialversicherungssystem ist schon lange für eine gewisse Gruppe der Gesellschaft völlig unzumutbar. Deswegen gibt es ja die Parallelsysteme.

    Der Staat sieht es genau so. Deswegen wird das Führungspersonal des Staates verbeamtet. Beamte zahlen nicht einmal Arbeitslosenversicherung. Warum eigentlich?

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

    Satt 300k+ Neubauwohnungen brauchen wir 300k+ Abschiebungen, um schnellere Arzttermine zu ermöglichen und Stadt- und Gemeindeabgaben zu senken.

  • Beamte zahlen nicht einmal Arbeitslosenversicherung. Warum eigentlich?

    Warum sollten sie sich gegen etwas versichern müssen, was ihnen nicht droht?

    Sie zahlen übrigens auch keine Rentenversicherung und nur einen Teil einer privaten Krankenversicherung. Beamte sind Diener des Staates und werden von diesem versorgt.

  • Warum sollten sie sich gegen etwas versichern müssen, was ihnen nicht droht?

    Sie zahlen übrigens auch keine Rentenversicherung und nur einen Teil einer privaten Krankenversicherung. Beamte sind Diener des Staates und werden von diesem versorgt.

    Wird das Solidarprinzip hier nicht gerade betont?

    Bitte keine Politikwissenschaftler und kein Marcel Fratzscher mehr im TV.

    Satt 300k+ Neubauwohnungen brauchen wir 300k+ Abschiebungen, um schnellere Arzttermine zu ermöglichen und Stadt- und Gemeindeabgaben zu senken.

  • Eine sehr freundliche Formulierung des Begriffs "Enteignung".

    Was wäre genau die Rechtsgrundlage für so eine verpflichtende "Abtretung"?

    ...

    Einfach mal im Grundgesetz Artikel 14 und 15 nachschlagen und überlegen, was dagegen sprechen könnte... wir leben nicht mehr in der DDR.

    Mir ist bewusst, dass die Altersrückstellungen rechtlich als Eigentum der Versichertenkollektive gelten, weshalb eine Übertragung an die Solidargemeinschaft in einem einheitlichen Gesundheitssystem wie von mir vorgeschlagen direkt den Eigentumsschutz des Grundgesetzes berühren würde. Aber eine solche Übertragung kann man rechtlich haltbar begründen, indem man sich auf eine Kombination aus sozialstaatlichen Erfordernissen und einer funktionalen Neuinterpretation des Eigentumsbegriffs stützt. Dies versuche ich nun mal mit Argumenten (auch mit Bezug auf das Grundgesetz) aus juristischer Sicht zu belegen.

    (1) Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG): Dies kann man als Kernargument ansehen. Das Eigentum gewährt kein grenzenloses Recht. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Hier kann der Gesetzgeber argumentieren, dass die Altersrückstellungen der PKV einem spezifischen Zweck dienen. Nämlich der Absicherung im Krankheitsfall im Alter. Wenn das Gesundheitssystem umgestellt wird, bleibt dieser Zweck erhalten, wird aber in einem neuen, solidarischen Rahmen (z. B. Bürgerversicherung) erfüllt. Da die Rückstellungen zweckgebunden sind, wandert das Eigentum dem Zweck hinterher.

    (2) Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bei der Neuordnung von Sozialsystemen einen weiten Spielraum einräumt, sofern ein übergreifendes Gemeinwohlinteresse vorliegt. Denn die langfristige Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems und die Vermeidung einer „Zwei-Klassen-Medizin“ können als solche Gemeinwohlinteressen definiert werden. Als Argument kann hier angebracht werden, dass kein Substanzverlust für den PKV-Versicherten entsteht, da er im Gegenzug einen gleichwertigen Schutz in der Bürgerversicherung erhält.

    (3) Aus juristischer Sicht kann man die Ansprüche in der Bürgerversicherung als Ersatz für die privaten Rückstellungen betrachten. Also im Sinne einer funktionalen Äquivalenz. Der PKV-Versicherte verliert zwar sein individuelles Anrecht auf ein privates Kapitaldeckungsverfahren, erhält aber eine wertgleiche Absicherung durch die Solidargemeinschaft. Damit bliebe der Kern des Eigentumsschutzes (die Absicherung des Lebensrisikos Krankheit) gewahrt.

    Mit diesen Punkten dürfte euch eigentlich deutlich geworden sein, dass man die Übertragung der Altersrückstellungen an die Solidargemeinschaft nicht so einfach als eine Enteignung bezeichnen kann und sie auch als verträglich mit dem Grundgesetz betrachtet werden kann.

  • 7. Auch auf Aktiengewinne werden Beiträge für Krankenkassen gezahlt

    8. Beitragsbemessungsgrenze – wer mehr verdient, zahlt noch mehr

    9. ich denke, die Versicherten zahlen schon sehr sehr hohe Beiträge zusammen mit den Arbeitgebern. Und den Versicherern steht sehr sehr viel Geld zur Verfügung, um in Deutschland eine hervorragende und nachhaltige Gesundheitsförderung sicherzustellen.

    Was fehlt:

    - teilweise Umlage in eine Art Kenfo, um auch die nachfolgenden Generationen aufgrund der demographischen Entwicklung nicht über die Gebühr zu belasten (keine Steuerumlage für maue Gesundheitskassen)

    - Massiver Abbau an Bürokratie und Wasserkopf: hier denke ich bspw. an die KVen, Medizinischer Dienst der Länder und Bund, Verscherungen, Spitzenverbände, etc.

    - Stärkung der Eigenverantwortung des Patienten: Wissensvermittlung, Gesundheitsedukation, Selbstbehalt wie bei der Haftpflichtersicherung (bspw. grundsätzlich 10% Eigenanteil und je nach Versicherungsmodell hoher Eigenanteil bei geringem Monatsbeitrag und vice versa). Klar: nicht schön wenn man krank ist, v.a. chronisch. Ggf. Entlastung durch Härtefallregelung, aber kein Freifahrtschein.

    - grundsätzliche gesellschaftspolitische Neuausrichtung mit Einbezug von Ethik-Experten. Welche medizinische (Grund-) Versorgung kann, will und soll sich Deutschland leisten (provokante Frage: oftmals komplikationshafter interventioneller Herzklappenersatz beim hochbetagten, dementen Greis, der apathisch im Bett liegt, Eingriff mit allem drum und dran 30-60k oder lebensverlängernde Tumortherapie, bspw. 3 Monate für 100-200k).

    WICHTIG: es gibt hier kein Richtig oder Falsch, solche Frage muss eine Gesellschaft als Ganzes für sich beantworten.
    Schwierig, wenn dann junge psychisch kranke Menschen 6-12 Monate auf eine verhältnismäßig günstige Therapiemassnahme warten müssen.

    - klares Abschaffen von Fehlanreizen im med. Sektor. Ich spreche hier von Überdiagnostik und Übertherapie ohne gesundheitsfördernde oder lebensverlängernde Effekte.

    Am Ende ist dies eine politische Entscheidung. Die aktuelle Wählergruppe und Lobby (Gesundheits- und Pharmaindustrie) sitzt am längeren Hebel.

    Tatsächlich sehe ich daher leider schwarz. Sehr sehr traurig. 😢

  • einer funktionalen Neuinterpretation des Eigentumsbegriffs

    Unabhängig von der schlichten Tatsache, daß Deutschland - wie mir Kundigere als meine Wenigkeit schon vor Jahren erklärten - das teuerste Gesundheitssystem in Europa und das zweitteuerste der Welt (direkt hinter den USA) hat bei dennoch eher generierten durchschnittlichen Ergebnissen (Stichwort: Lebenserwartung - um nur ein Stichwort zu nennen) und damit das Motto "immer noch mehr Geld ins GKV-System" schwerlich bis kaum als Lösung plausibel erscheint:

    Die (Deine) "Neuinterpretation des Eigentumsbegriffs" des Grundgesetztes (GG) wird den bereits erheblich angeschlagenen "Standort Deutschland" (Stichwort: Internationale Wettbewerbsfähigkeit) bei gut bezahlten Leistungsträgern, bei nationalen und internationalen Kapitaleignern und - last but not least - bei Protagonisten der weltweit begehrten "qualifizierten Zuwanderung" endlich nach vorne bringen ... =O (*)


    (*) In einem Oldtimer-Forum beispielsweise gab es ein "bewegliches" Smiley, bei dem sich jemand beständig selbst mit voller Wucht den Kopf vor eine Betonwand haut - in Ermangelung dieses Smiley-Angebots hier habe ich hier ersatzweise auf das "scared"-Smiley zurückgegriffen.

  • Mir ist bewusst, dass die Altersrückstellungen rechtlich als Eigentum der Versichertenkollektive gelten, weshalb eine Übertragung an die Solidargemeinschaft in einem einheitlichen Gesundheitssystem wie von mir vorgeschlagen direkt den Eigentumsschutz des Grundgesetzes berühren würde. Aber eine solche Übertragung kann man rechtlich haltbar begründen, indem man sich auf eine Kombination aus sozialstaatlichen Erfordernissen und einer funktionalen Neuinterpretation des Eigentumsbegriffs stützt. Dies versuche ich nun mal mit Argumenten (auch mit Bezug auf das Grundgesetz) aus juristischer Sicht zu belegen.

    (1) Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG): Dies kann man als Kernargument ansehen. Das Eigentum gewährt kein grenzenloses Recht. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Hier kann der Gesetzgeber argumentieren, dass die Altersrückstellungen der PKV einem spezifischen Zweck dienen. Nämlich der Absicherung im Krankheitsfall im Alter. Wenn das Gesundheitssystem umgestellt wird, bleibt dieser Zweck erhalten, wird aber in einem neuen, solidarischen Rahmen (z. B. Bürgerversicherung) erfüllt. Da die Rückstellungen zweckgebunden sind, wandert das Eigentum dem Zweck hinterher.

    (2) Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bei der Neuordnung von Sozialsystemen einen weiten Spielraum einräumt, sofern ein übergreifendes Gemeinwohlinteresse vorliegt. Denn die langfristige Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems und die Vermeidung einer „Zwei-Klassen-Medizin“ können als solche Gemeinwohlinteressen definiert werden. Als Argument kann hier angebracht werden, dass kein Substanzverlust für den PKV-Versicherten entsteht, da er im Gegenzug einen gleichwertigen Schutz in der Bürgerversicherung erhält.

    (3) Aus juristischer Sicht kann man die Ansprüche in der Bürgerversicherung als Ersatz für die privaten Rückstellungen betrachten. Also im Sinne einer funktionalen Äquivalenz. Der PKV-Versicherte verliert zwar sein individuelles Anrecht auf ein privates Kapitaldeckungsverfahren, erhält aber eine wertgleiche Absicherung durch die Solidargemeinschaft. Damit bliebe der Kern des Eigentumsschutzes (die Absicherung des Lebensrisikos Krankheit) gewahrt.

    Mit diesen Punkten dürfte euch eigentlich deutlich geworden sein, dass man die Übertragung der Altersrückstellungen an die Solidargemeinschaft nicht so einfach als eine Enteignung bezeichnen kann und sie auch als verträglich mit dem Grundgesetz betrachtet werden kann.

    Letztlich ist Deine Interpretation, dass das Eigentum völlig wertlos ist. Denn es gibt keinerlei Unterschied zwischen denen, die Eigentum haben und denen die keines haben. Alles geht in einem Einheitsbrei auf.

    Das ist schwerlich mit dem Grundgesetz vereinbar.

    Zwar soll das Privateigentum (!) auch zugleich dem Wohl der Allgemeinheit dienen, aber es bleibt privates Eigentum und damt in erster Linie (auch) eigennützig.

    Ein „Eigentum“, das völlig entschädigungslos in einer „Sozialleistung“ aufgeht, die allen unterschiedslos gewährt wird, ist wertlos.

    Das wäre schlicht eine entschädigungslose Enteignung.

    Im Übrigen ist es nicht möglich (!), eine Mehrklassenmedizin abzuschaffen. Auch eine Einheitsversicherung à la National Health Service kann das nicht.

    Jeder kann sich jederzeit private Mehrleistungen kaufen. Das kann niemand verhindern.

    Tatsächlich ist die 2-Klassenmedizin in Ländern mit Einheits-Gesundheitsdienst sogar krasser als in Deutschland mit seinen parallelen Versicherungssystemen.

    In UK u.a. Lämdern kann man Monate oder Jahre auf Facharztterrmine warten oder (sehr teuer) bar bezahlen und die Schlage überspringen. Das NHS leistet deutlich weniger als die deutsche GKV und die private Medizin kostet ein zigfaches.

  • Mir ist bewusst, dass die Altersrückstellungen rechtlich als Eigentum der Versichertenkollektive gelten, weshalb eine Übertragung an die Solidargemeinschaft in einem einheitlichen Gesundheitssystem wie von mir vorgeschlagen direkt den Eigentumsschutz des Grundgesetzes berühren würde. Aber eine solche Übertragung kann man rechtlich haltbar begründen, indem man sich auf eine Kombination aus sozialstaatlichen Erfordernissen und einer funktionalen Neuinterpretation des Eigentumsbegriffs stützt. Dies versuche ich nun mal mit Argumenten (auch mit Bezug auf das Grundgesetz) aus juristischer Sicht zu belegen.

    (1) Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG): Dies kann man als Kernargument ansehen. Das Eigentum gewährt kein grenzenloses Recht. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Hier kann der Gesetzgeber argumentieren, dass die Altersrückstellungen der PKV einem spezifischen Zweck dienen. Nämlich der Absicherung im Krankheitsfall im Alter. Wenn das Gesundheitssystem umgestellt wird, bleibt dieser Zweck erhalten, wird aber in einem neuen, solidarischen Rahmen (z. B. Bürgerversicherung) erfüllt. Da die Rückstellungen zweckgebunden sind, wandert das Eigentum dem Zweck hinterher.

    (2) Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bei der Neuordnung von Sozialsystemen einen weiten Spielraum einräumt, sofern ein übergreifendes Gemeinwohlinteresse vorliegt. Denn die langfristige Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems und die Vermeidung einer „Zwei-Klassen-Medizin“ können als solche Gemeinwohlinteressen definiert werden. Als Argument kann hier angebracht werden, dass kein Substanzverlust für den PKV-Versicherten entsteht, da er im Gegenzug einen gleichwertigen Schutz in der Bürgerversicherung erhält.

    (3) Aus juristischer Sicht kann man die Ansprüche in der Bürgerversicherung als Ersatz für die privaten Rückstellungen betrachten. Also im Sinne einer funktionalen Äquivalenz. Der PKV-Versicherte verliert zwar sein individuelles Anrecht auf ein privates Kapitaldeckungsverfahren, erhält aber eine wertgleiche Absicherung durch die Solidargemeinschaft. Damit bliebe der Kern des Eigentumsschutzes (die Absicherung des Lebensrisikos Krankheit) gewahrt.

    Mit diesen Punkten dürfte euch eigentlich deutlich geworden sein, dass man die Übertragung der Altersrückstellungen an die Solidargemeinschaft nicht so einfach als eine Enteignung bezeichnen kann und sie auch als verträglich mit dem Grundgesetz betrachtet werden kann.

    Wenn man PKV und GKV tatsächlich in dieser Form zusammenführt, hätte das vor allem für Beamte massive Folgen. Die sind aktuell bewusst im PKV-System, weil ihre Besoldung darauf abgestimmt ist (Stichwort Beihilfe). Würde man sie verpflichtend in die GKV überführen, müsste man im Gegenzug die laufenden Bezüge deutlich anheben, damit das System für sie überhaupt neutral bleibt. Was auf der einen Seite als „Umverteilung“ gedacht wäre, kommt auf der anderen Seite über höhere Gehälter wieder zurück. Für den Staat und die Gemeinschaft entsteht unter dem Strich also kein Vorteil, eher im Gegenteil.

    Man kann so ein System natürlich politisch wollen. Aber die Erwartung, dass dadurch „mehr Wohlstand für alle“ entsteht, halte ich für unrealistisch.


    (*) In einem Oldtimer-Forum beispielsweise gab es ein "bewegliches" Smiley, bei dem sich jemand beständig selbst mit voller Wucht den Kopf vor eine Betonwand haut - in Ermangelung dieses Smiley-Angebots hier habe ich hier ersatzweise auf das "scared"-Smiley zurückgegriffen.

    Bitte:

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Mir ist bewusst, dass die Altersrückstellungen rechtlich als Eigentum der Versichertenkollektive gelten, weshalb eine Übertragung an die Solidargemeinschaft in einem einheitlichen Gesundheitssystem wie von mir vorgeschlagen direkt den Eigentumsschutz des Grundgesetzes berühren würde. Aber eine solche Übertragung kann man rechtlich haltbar begründen, indem man sich auf eine Kombination aus sozialstaatlichen Erfordernissen und einer funktionalen Neuinterpretation des Eigentumsbegriffs stützt. Dies versuche ich nun mal mit Argumenten (auch mit Bezug auf das Grundgesetz) aus juristischer Sicht zu belegen.

    (1) Die Sozialpflichtigkeit des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG): Dies kann man als Kernargument ansehen. Das Eigentum gewährt kein grenzenloses Recht. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Hier kann der Gesetzgeber argumentieren, dass die Altersrückstellungen der PKV einem spezifischen Zweck dienen. Nämlich der Absicherung im Krankheitsfall im Alter. Wenn das Gesundheitssystem umgestellt wird, bleibt dieser Zweck erhalten, wird aber in einem neuen, solidarischen Rahmen (z. B. Bürgerversicherung) erfüllt. Da die Rückstellungen zweckgebunden sind, wandert das Eigentum dem Zweck hinterher.

    (2) Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber bei der Neuordnung von Sozialsystemen einen weiten Spielraum einräumt, sofern ein übergreifendes Gemeinwohlinteresse vorliegt. Denn die langfristige Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems und die Vermeidung einer „Zwei-Klassen-Medizin“ können als solche Gemeinwohlinteressen definiert werden. Als Argument kann hier angebracht werden, dass kein Substanzverlust für den PKV-Versicherten entsteht, da er im Gegenzug einen gleichwertigen Schutz in der Bürgerversicherung erhält.

    (3) Aus juristischer Sicht kann man die Ansprüche in der Bürgerversicherung als Ersatz für die privaten Rückstellungen betrachten. Also im Sinne einer funktionalen Äquivalenz. Der PKV-Versicherte verliert zwar sein individuelles Anrecht auf ein privates Kapitaldeckungsverfahren, erhält aber eine wertgleiche Absicherung durch die Solidargemeinschaft. Damit bliebe der Kern des Eigentumsschutzes (die Absicherung des Lebensrisikos Krankheit) gewahrt.

    Mit diesen Punkten dürfte euch eigentlich deutlich geworden sein, dass man die Übertragung der Altersrückstellungen an die Solidargemeinschaft nicht so einfach als eine Enteignung bezeichnen kann und sie auch als verträglich mit dem Grundgesetz betrachtet werden kann.

    Hab ich mir es doch gedacht. Es geht um nichts Anderes als die 300 Mrd.

    Dein Beitrag stößt mir wirklich übel auf. Haltlose Behauptungen, die mit wohlklingenden Formulierungen davon ablenken sollen, dass es sich hier um eine entschädigungslose Enteignung handelt. Geschichte wiederholt sich doch.

  • Ich finde es alles hier sehr schwer zu lesen, irgendwie all die Gewohnheit haben, riesige Zitate zu verwenden und dann erst zu schreiben. Man muss nicht gigantische Zitate hier bringen und dann 3 bis 4 Sätze zu schreiben.


    Zur Frage der Besoldung von Beamt:innen: die Niederlande und andere moderne Länder haben das auch geschafft.
    Und ein Hinweis: da muss gar kein Brutto erhöht werden. Die Bundesländer, die einen hälftigen Zuschuss zur KV zahlen, haben die Bruttogehälter auch nicht erhöht.

  • Wird dann nicht mit zweierlei Maß gemessen, wenn die gesetzlichen Sozialversicherungen einem "ausgeprägter sozialen Zusammenhang" untergeordnet werden können? (s.u.)

    Siehe RE: GRV ungleich Investment

    Insbesondere

    Zitat

    1. Die Vb hat keine grundsätzliche Bedeutung. Das BVerfG hat schon mehrfach entschieden, dass in der Sozialversicherung das Versicherungsprinzip entscheidend durch Gesichtspunkte modifiziert wird, die der Privatversicherung fremd sind. Die gesetzliche Rentenversicherung beruht wesentlich auf dem Gedanken der Solidarität ihrer Mitglieder sowie des sozialen Ausgleichs und enthält von jeher auch ein Stück sozialer Fürsorge. Rentenansprüche und Anwartschaften weisen zwar einen hohen personalen Bezug auf. Sie unterfallen auch der Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG. Sie stehen jedoch zugleich in einem ausgeprägten sozialen Zusammenhang. Deshalb hat der Gesetzgeber im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG die Befugnis, Rentenansprüche und Rentenanwartschaften zu beschränken, Leistungen zu kürzen und Ansprüche und Anwartschaften umzugestalten, sofern dies einem Gemeinwohlzweck dient und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügt.

    Bei dem Klage ging es zwar um die gesetzliche Rentenversicherung. Aber die Antwort des Bundesverfassungsgericht bezieht sich allgemein auf "Sozialversicherung". Und ich meine, gelesen zu haben, dass es vergleichbare Entscheidungen auch für Klagen gegen versicherungsfremde Leistungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung gegeben hat (ich kann sie aber nicht ad-hoc belegen).

    Jetzt kommt vermutlich der Einwurf "Das ist halt der Unterschied zwischen der gesetzlichen und eiener privaten Krankenversicherung" - s.o.: Das BVerfG hat schon mehrfach entschieden, dass in der Sozialversicherung das Versicherungsprinzip entscheidend durch Gesichtspunkte modifiziert wird, die der Privatversicherung fremd sind

    Aber wie sieht's dann mit eine anderen Beispiel aus: der Direktversicherung? Das ist eine private Versicherung. Aber da wurde rückwirkend - ohne Bestandsschutz für Altverträge - die Sozialversicherungsflicht in der Auzahlungsphase eingeführt. Da war es möglich bei einer Privatversicherung die Bedingungen zu ändern und für die Inanspruchnahme der Leistung nach Aufbau der quasi "Altersrückstellung" eine Verpflichtung für die gesetzliche Versicherungsgemeinschaft zu erwirken.

  • Aber wie sieht's dann mit eine anderen Beispiel aus: der Direktversicherung? Das ist eine private Versicherung. Aber da wurde rückwirkend - ohne Bestandsschutz für Altverträge - die Sozialversicherungsflicht in der Auzahlungsphase eingeführt. Da war es möglich bei einer Privatversicherung die Bedingungen zu ändern und für die Inanspruchnahme der Leistung nach Aufbau der quasi "Altersrückstellung" eine Verpflichtung für die gesetzliche Versicherungsgemeinschaft zu erwirken.

    (nachträglich gefettet von mir)

    Solche Aktionen (Motto: "Not kennt kein Gebot" (mehr)) kann man staatlicherseits (bzw. als Regierung) machen (gehört beispielsweise bei der EU-Kommission zu den Usancen). Solche Aktionen führen aber meist zu Reaktionen bei den davon Betroffenen - auch ihre Haltung und Einstellung gegenüber der Politik (und/oder dem Staat).

    Siehe hier:

    War das denn beispielsweise damals (2004 - unter Rot/Grün mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) - oder so ähnlich zumindest den Namen betreffend) anders - als mitten im Spiel die Regeln geändert wurden und die bAV für die GKV verbeitragt wurde ... ?

    Erinnere mich noch gut an damalige Aussagen von Betroffenen:

    "Hätte ich das vorher gewußt, die bAV hätte ich nie abgeschlossen", "ein Witz bezüglich der Planungssicherheit für die Altersvorsorge", "wie in einer Bananenrepublik" usw. usw. ...

    Damals bildeten sich diverse Initiativen davon Betroffener.

    Es dauerte meines Wissens aber bis zum Jahr 2020 für eine minimale Nachbesserung seitens des Gesetzebers (seitdem soll diesbezüglich wenigstens ein kleiner Freibetrag gelten).

    Der politische Kollateralschaden dürfte ungleich größer sein, wenn es die 300 Mrd. € Altersrückstellungen der PKV betreffend zu "Transformationen", "Übertragung an die Solidargemeinschaft" und "funktionalen Neuinterpretation des Eigentumsbegriff" a la Felice (siehe Nr. 47) käme.

  • Zur Frage der Besoldung von Beamt:innen: die Niederlande und andere moderne Länder haben das auch geschafft.
    Und ein Hinweis: da muss gar kein Brutto erhöht werden. Die Bundesländer, die einen hälftigen Zuschuss zur KV zahlen, haben die Bruttogehälter auch nicht erhöht.

    Aber dir ist schon bewusst, dass Beamten dann im Monat mittlere bis hohe dreistellige Nettobeträge fehlen, wenn sie in die GKV einzahlen müssen und keine Beihilfe mehr bekommen, oder?

    Das wertvollste Produkt, das man sich mit Geld kaufen kann, ist ein leerer Kalender.

  • Jaja Abwanderung des Kapitals. Klingt wunderbar, aber bisher weitgehend ein unbelegter Mythos. Egal immer weiter erzählen, glauben eh genug.

    Für meinen Teil habe ich in einigen Länder "vor Ort" erlebt, wie es ist, wenn Kapital abwandert und/oder in dem Land nicht mehr adäquat investiert wird. Da war aber keinesfalls

    wunderbar

    sondern für sehr viele davon Betroffenen - das waren in aller Regel und zuvorderst übrigens abhängig Beschäftige (Angestellte und Arbeiter) und solche, die nicht finanziell autark sprich finanziell unabhängig waren - ein ziemlich unangenehmer bis schrecklicher Prozess.

    Wir verlieren z. B. aktuell 10.000 Arbeitsplätze im industriellen Bereich - pro Monat übrigens ...

    (laut IG-Metall und diversen Instituten für Arbeitsmarktforschung)

    Vielleicht sollte man mit angebotsseitigen Reformen warten bis hierzulande zu den bereits drei Millionen noch einige weitere Millionen Arbeitslose hinzugekommen sind ... ?

    Wieviel Millionen Arbeitslose hatte Deutschland als sich Gerhard Schröder (SPD) zur Agenda 2010 durchrang, die von 2003 bis 2005 weitgehend umgesetzt würde ? Um die 5 Millionen ... ?

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