Das Thema kam schon vor einigen Jahren mal auf - scheint aber immer noch gängige Praxis zu sein bzw. sich weiter auszubreiten.
Heute ein Beitrag in WISO:
https://www.zdfheute.de/video/wiso/fin…n-unis-102.html
Prof. Walz kommt auch zu Wort. Es darf sich glücklich schätzen, wer zuvor seine Vorlesung besucht hat ![]()
Finanzvertrieb an Studierende im MLP Hörsaal
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GrandmasterMUC -
20. April 2026 um 20:24 -
Erledigt
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Diese Verbrecher aus den Hörsälen zu verbannen ist eine gewaltige Aufgabe für den jeweiligen AStA.
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Die Finanzwende war auch schon diesem Thema aktiv:
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Nur am Rande in dem Kontext
Diese Verbrecher aus den Hörsälen zu verbannen ist eine gewaltige Aufgabe für den jeweiligen AStA.
(nachträglich gefettet von mir)
Derartige Zuschreibungen sagen nach meinen Erfahrungen in der Regel mehr über den Urheber als über den Adressaten aus.
Zum Realitätsbezug: Würde es sich tatsächlich um von "Verbrechern" ausgeübte "Verbrechen" handeln, müßten diese "von Amts wegen" als Offizialdelikte verfolgt werden und Polizei und Staatsanwaltschaft müßten automatisch ab Kenntnisnahme ihre Ermittlungen aufnehmen.
Was natürlich nichts an meiner dezidierten Meinung und Haltung zum Thema MLP ändert. Ein Beispiel aus diversen:
Im Gegensatz zu nicht ganz wenigen in meinem Umfeld ist es mir so auch gelungen - angefangen von Studienzeiten (Stichwort: MLP) bis zum weiteren Verlauf (Stichworte: DVAG, AWD) - den besagten "Drückerkolonnen" (Stichwort: Strukturvertriebe) erfolgreich aus dem Weg zu gehen.
Deren Verquickung mit der Politik ist mir seit Jahrzehnten präsent ...
Ganz ohne paternalistische staatliche Betreuung, die BaFin, den Verbraucherschutz, eine Initiative wie "Bürgerbewegung Finanzwende" etc. pp.: Hatte damals (70er Jahre) angefangen mich als "Bürger selbst zu bewegen", selbst zu recherchieren, mich selbst zu informieren - und danach eigenverantwortlich selbst zu handeln. Das kann also auch eine mögliche Vorgehensweise sein ...
Oder auch:
It always takes two to tango ...
Diese Verbrecher aus den Hörsälen zu verbannen ist eine gewaltige Aufgabe für den jeweiligen AStA.
(nachträglich gefettet von mir)
Apropos "Hörsäle":
Selbst wenn das Abitur samt Noteninflationierung - je nach Bundesland - über die vergangenen Jahrzehnte hinweg (signifikant) an Qualität und damit Aussagekraft eingebüßt haben mag - nach mindestens 13 Jahren Schulzeit und der erfolgreich erlangter Hochschulreife sollten Reife und Bereitschaft für eine kurze und rudimentäre Eigenrecherche bezüglich eines derart wichtigen Themas (wie die "privaten Finanzen" samt der Unterscheidung "Verkäufer vs Berater") vorhanden sein.
Zum Realitätsbezug im engeren Sinne (Strafgesetzbuch (StGB)):
Als Verbrechen werden hierzulande - im Gegensatz zu Vergehen - schwere Straftaten bezeichnet, die mit Freiheitsstrafen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr oder mehr bestraft werden. Vergehen dagegen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit geringerer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden (nach meiner Erinnerung § 12 StGB).
Der von Dir in Selbstermächtigung und abweichend vom deutschen Strafgesetzbuch (StGB) vorgenommenen Neu-Definition der Begrifflichkeiten "Verbrecher" und "Verbrechen" folgend, sind exorbitante Probleme bezüglich der Kapazitäten der Justiz und der Justizvollzugsanstalten (JVAs) hierzulande unvermeidlich (angefangen von vielen Mitarbeitern der öffentlich-rechtlichen (!) Banken sprich der Sparkassen, vielen Mitarbeiter des genossenschaftlichen Bankensektors (Volksbanken und Sparda-Banken) sowie vieler Mitarbeiter der privaten Geschäftsbanken bis hin zu beispielsweise auch vielen politischen Protagonisten, die (ebenfalls) in Unkenntnis und/oder Ignoranz ökonomischer Gesetzmäßigkeiten munter vor sich hin werkeln präziser murksen).
Die Umdeutung bzw. Neu-Definition des § 12 StGB samt der Begrifflichkeiten "Verbrecher" und "Verbrechen" würde ich an Deiner Stelle daher nochmal überdenken ...

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Selbst wenn das Abitur samt Noteninflationierung - je nach Bundesland - über die vergangenen Jahrzehnte hinweg (signifikant) an Qualität und damit Aussagekraft eingebüßt haben mag - nach mindestens 13 Jahren Schulzeit und der erfolgreich erlangter Hochschulreife sollten Reife und Bereitschaft für eine kurze und rudimentäre Eigenrecherche bezüglich eines derart wichtigen Themas (wie die "privaten Finanzen" samt der Unterscheidung "Verkäufer vs Berater") vorhanden sein.
Das ist aber doch genau der Punkt.
Wenn MLP-Verkäufer:innen als "Dozent:innen" in Kooperation mit der Uni in Hörsälen Seminare abhalten dürfen, dann ist auf den ersten Blick gar nicht klar, dass einem hier was verkauft werden soll.
Ich hatte viele Vorlesungen zu Uni-Zeiten, aber keine davon war eine Vertriebsveranstaltung (die den Eindruck erweckte, eine Lehrveranstaltung zu sein).
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Zur Vermeidung von Mißverständnissen: Siehe bereits Nr. 4 - oder auch hier an anderer Stelle:
Von einem Finanzdienstleister wie MLP würde ich mich, ganz persönlich, generell und immer fernhalten.
In dem Kontext:
Wenn MLP-Verkäufer:innen als "Dozent:innen" in Kooperation mit der Uni in Hörsälen Seminare abhalten dürfen, dann ist auf den ersten Blick gar nicht klar, dass einem hier was verkauft werden soll.
Das war bereits vor 50 Jahren nicht viel anders. Siehe beispielsweise hier:
Die Jungs und Mädels von MLP waren auch an der von mir damals besuchten Universität sehr emsig und rührig unterwegs - und haben nicht wenige der angehenden Akademiker mit finanziellen "Komplett-Paketen" versorgt ... Motto: Biete allgemeinen Service (Job, Karriere, Steuern usw.) und mache den Kunden möglichst zu Deinem Freund ...
Das lief auch schon damals via Veranstaltungen auf dem Unigelände (Campus) oder in einem Hörsaal (als "Karriereberatung" beispielsweise).
In unseren modernen Zeiten mit Internet und Smartphone gilt meines Erachtens
Es reichen aber wenige Minuten eigene Recherchen im Internet, um beispielsweise in Sachen eines Strukturvertriebs (Beispiel: DVAG) oder auch eines Finanzdienstleisters wie MLP selbst klarer zu sehen.
Gleiches gilt (in nur leicht abgeschwächter Form) für die Bankenwelt (öffentlich-rechtliche Sparkassen, genossenschaftlicher Sektor, private Geschäftsbanken) und beispielsweise deren typische Produkte (assoziierte Fondsgesellschaften Deka, Union oder beispielsweise DWS (im Falle der Deutschen Bank)) insbesondere auch in Sachen dabei anfallender Kosten/Gebühren (Ausgabeaufschläge, jährliches Management Fee, TER).
Wenn selbst mir dies bereits vor 50 Jahren gelungen ist - einem Protagonisten und Finanz-Laien der bis heute nicht über den von Dir als Finanz-Experten explizit attestierten Status
mit Deinem gefährlichen Halbwissen
hinausgekommen ist ... - sollte dies für jungen Menschen mit zudem Hochschulreife in dieser Zeit mit den Möglichkeiten zur bequemen und kostenfreien Information (im Gegensatz zu den 70er Jahren beispielsweise) erst recht kein Problem darstellen. Es war jedenfalls noch nie bequemer, einfacher und leichter sich diesbezüglich selbst zu informieren und ein Bild zu machen.
Last but not least:
Findest Du die Zuschreibung "Verbrecher" (Nr. 2 von Boersenfeger) angemessen ... ?
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Oben ist ein Zitat zu sehen, dass inhaltlich mal wieder falsch ist. Den Rest spare ich mir.
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Last but not least:
Findest Du die Zuschreibung "Verbrecher" (Nr. 2 von Boersenfeger) angemessen ... ?
Obwohl nicht angesprochen, erlaube ich mir die Mutmaßung, dass der Autor hier vom Stilmittel der Übertreibung Gebrauch gemacht hat und wsl eher nicht von einer strafrechtlichen Würdigung auszugehen ist.

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Obwohl nicht angesprochen, erlaube ich mir die Mutmaßung, dass der Autor hier vom Stilmittel der Übertreibung Gebrauch gemacht hat und wsl eher nicht von einer strafrechtlichen Würdigung auszugehen ist.

“Legaler Betrug“ dürfen gewisse Kapital Lebensversicherung seit Jahrzehnten genannt werden.
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Obwohl nicht angesprochen, erlaube ich mir die Mutmaßung, dass der Autor hier vom Stilmittel der Übertreibung Gebrauch gemacht hat und wsl eher nicht von einer strafrechtlichen Würdigung auszugehen ist.

Auf Grundlage dieser Deiner Interpretation ...
... wie sind dann bei diesem Stilmittel beispielsweise viele Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen (!) Banken sprich Sparkassen zu bezeichnen ... ?
Um nur ein Beispiel aus Dutzenden mir bekannter Fällen zu nennen:
... da hat beispielsweise eine öffentlich-rechtliche Bank es mit ihrem Vorschlag zur "Vermögensberatung" geschafft für die noch trauernde Witwe allein im ersten Jahr Gebühren von um die 10% auf die Gesamtmittel (!) zu produzieren (Ausgabeaufschläge hauseigene Investmentfonds, Management-Fee per annum, einige Zertifikate) - wenn die Dame darauf eingegangen wäre. Was zum Glück damals nicht passiert ist.
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Auf Grundlage dieser Deiner Interpretation ...
... wie sind dann bei diesem Stilmittel beispielsweise viele Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen (!) Banken sprich Sparkassen zu bezeichnen ... ?
Ich warte auf Vorschläge.....
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Ich warte auf Vorschläge.....
Ihn bitte nicht zitieren. Danke.
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Diese fallen imho nach meiner Lesart gerade noch unter die Bezeichnungen von selig Ede Zimmermann: Nepper Schlepper, Bauernfänger!
Sovereign Das du dich so für dieses Pack empörst!? 🤔
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Ich warte auf Vorschläge.....
Aber doch nicht von mir ... !
Für meinen Teil hatte ich diese Begrifflichkeit samt insinuierter Zuschreibung nämlich weder hier eingeführt noch verwandt. Siehe Beitrag Nr. 2:
Diese Verbrecher aus den Hörsälen zu verbannen ...
In dem Kontext
Diese fallen imho nach meiner Lesart gerade noch unter die Bezeichnungen von selig Ede Zimmermann: Nepper Schlepper, Bauernfänger!
Siehe schon Nr. 10 letzter Absatz zum Vorgehen einer öffentlich-rechtlichen Bank (= Sparkasse) als nur ein konkretes Beispiel unter sehr vielen. Bankseitig generierte Kosten/Gebühren von 10% bezogen auf die Gesamtmittel allein im ersten Jahr sind eine "stolze" Leistung ... noch dazu für eine frisch trauernde Witwe.
Vermag daher (und aufgrund vieler weiterer solcher Beispiele) bezüglich der Vorgehensweise der Bankenlandschaft (angefangen von den Sparkassen über die Genossenschaftsbanken bis hin zu den privaten Geschäftsbanken) schwerlich einen generellen Unterschied auszumachen - im Vergleich zu MLP beispielsweise.
Ganz generell: Mit einer derartigen Inflationierung einer Begrifflichkeit tue ich mich ohnehin sehr schwer, denn wenn die Protagonisten von MLP bereits "Verbrecher" sind, welche Begrifflichkeit soll dann für einen Protagonisten wie Herrn Putin beispielsweise die zutreffende sein ... ?
Sovereign Das du dich so für dieses Pack empörst!? 🤔
(nachträglich gefettet von mir)
Boersenfeger zum einen: Wie ich hier mehrfach erfahren durfte (eher mußte), drückt sich hier jede(r) so aus, wie er/sie es gelernt hat und es in seinem/ihren Umfeld offensichtlich zu den Usancen gehört ...
Zum anderen: Wenn ich mich "empöre" (um Deine Formulierung zu verwenden) sieht das deutlich anders aus.
Last but not least: Meine grundsätzliche Haltung zu MLP läßt sich schon in Nr. 6 erster Abs. nachlesen. Siehe hier:
Von einem Finanzdienstleister wie MLP würde ich mich, ganz persönlich, generell und immer fernhalten.
Zu der offenkundigen Conclusio bin ich für meinen Teil bereits Ende der 70er Jahre gelangt - übrigens ohne jeden Paternalismus samt Verboten, Verbannung usw. seitens des Staates oder des AStA. Stell Dir das mal vor: Hatte nämlich schon damals ein Selbstverständnis als mündiger und kritischer Bürger und ebensolcher Verbraucher.

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Zu meinen Usancen gehört, das ich Dinge klar benenne und nicht drumrum eiere. Ohne Fettung
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Zu meinen Usancen gehört, das ich Dinge klar benenne und nicht drumrum eiere.
Nach meinem Dafürhalten hast Du sowohl (maßlos) übertrieben als auch eine (man könnte fast sagen unverantwortliche) Inflationierung der verwandten Begrifflichkeit betrieben. Klar und sachgerecht war es obendrein nicht (siehe § 12 StGB sowie die bankseitigen Usancen im Finanzdienstleistungssektor).
Dir nichtsdestotrotz weiter ganz viel Glück mit Deinen privaten Finanzen !
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Jetzt bitte # 12 beherzigen. 😇
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Jetzt bitte # 12 beherzigen. 😇
(nachträglich gefettet von mir)
Sach- und fachgerechter in dem Kontext ist es § 12 StGB zu beherzigen ...

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Jetzt bitte # 12 beherzigen. 😇
Ganz wichtig ! Und zur Belohnung gönnt man sich ein schönes Minzeis !
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Ganz wichtig ! Und zur Belohnung gönnt man sich ein schönes Minzeis !
Hochwertiges Minzeis muß man sich leisten können.
Nicht jeder kann schließlich
unser Schweizer Vermögensverwalter
über einen solchen verfügen.

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