GKV-Status - Krankenkassenbeiträge auf private Lebens- und Rentenversicherung

  • Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte müssen auf Einnahmen aus privaten Lebens- und/oder Rentenversicherungen Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen - pflichtversichert gesetzlich Krankenversicherte hingegen i.d.R. nicht. Ist es zulässig und möglich, vor anstehender Auszahlung privater Versicherungen sein Gehalt soweit zu reduzieren (sofern möglich), dass man wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung rutscht und damit keine zusätzlichen Beiträge auf die privaten Versicherungen zahlen muss? Gibt es Fristen? Mindest-Versicherungsjahre? Etc.? Danke!

  • Kater.Ka 20. Mai 2026 um 15:33

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Hallo.

    Wie ist denn das Szenario?

    Wenn Du laufend an der Beitragsbemessungsgrenze verdienst, dann fällt kein zusätzlicher Beitrag an. Falls dann irgendwann die Krankenversicherung der Rentner greift, dann liegt Pflichtversicherung vor und die Krankenkasse hat nur Zugriff auf die Rente und eventuelle Betriebsrenten, aber nix privates.

  • Szenario: über Jahre freiwillig gesetzlich versichert. Deshalb wären laut Gesetzgebung Krankenkassenbeiträge auf die Lebensversicherung fällig (Abschluss vor 2005, deshalb immerhin steuerfrei). Wenn nun das Einkommen unter die Beitagsbemessungsgrenze sinkt, wäre man wieder pflichtversichert. Pflichtversicherte zahlen keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge auf die Einkünfte aus privaten Lebensversicherungen.

  • Szenario: über Jahre freiwillig gesetzlich versichert. Deshalb wären laut Gesetzgebung Krankenkassenbeiträge auf die Lebensversicherung fällig (Abschluss vor 2005, deshalb immerhin steuerfrei). Wenn nun das Einkommen unter die Beitagsbemessungsgrenze sinkt, wäre man wieder pflichtversichert. Pflichtversicherte zahlen keine zusätzlichen Krankenkassenbeiträge auf die Einkünfte aus privaten Lebensversicherungen.

    Ja, richtig erfasst.

  • Frage war ja: kann man (bewusst) sein Einkommen senken, um aus der freiwilligen- wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung zu fallen? Oder zählt ein Stichtag (zb Auszahlung der LV), an dem sich entscheidet, ob man pflicht- oder freiwillig versichert ist und dementsprechend die Frage, ob man auf die Versicherungssumme noch Krankenkassenbeiträge zahlen muss - oder eben nicht? Dies könnte sich ja ggf lohnen, je nach Höhe der auszuzahlenden Versicherungsleistung.

  • Es geht also um die Auszahlung eines Einmalbetrages der pRV während einem laufenden Angesteltenverhältnis vor der gesetzlichen Rente?

    Die Einstugung in die freiwilig GKV oder KVdR ist keine freiwilllige Wahl und kann auch nicht (mehr) geändert werden.

    auf die Lebensversicherung fällig (Abschluss vor 2005, deshalb immerhin steuerfrei)

    Gerichtlich ist das bisher immer noch nur abschließend geklärt, wenn Du eine Einmalzahlung wählst.

    kann man (bewusst) sein Einkommen senken, um aus der freiwilligen- wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung zu fallen?

    Als Angestellter kann man das in der Regel. Es gibt kein Gesetz, nach dem Dir Teilzeit verboten wird und Betriebe, die groß genaug sind, müssen Dir sowas auch anbieten. Alternativ wäre die Einzahlung vor Ermittelung der Berechnujngsgrundlage aus dem Brutto (z.B. in ein Lebensarbeitszeitkonto, eine BAV oder was der AG noch anbieten mag).

    Ob das aber irgendeine Auswirkung auf die KV-Beitragspflicht einer während dem Erwerbsleben erhaltenen Auszahlung aus der pRV hat, muss jemand anderes beantworten. Ich habe mir darüber noch nie Gedanken gamacht und auch nie bewusst etwas darüber gelesen.

    Genauso die Frage, ob sowas auch nur bis 55 anerkannt wird (wie es nur bis zu dem Alter etwas für die freiwillige Flucht aus der PKV bringt).

  • Um in die Rentnerkrankenversicherung (KVdR) zu kommen, muss man in der 2. Hälfte des Erwerbslebens 9/10 gesetzlich krankenvesichert gewesen sein.

    Dabei zählen sowohl Zeiten der Pflichtmitgliedschaft als auch Zeiten der freiwilligen Mitgliedschaft (und sogar Zeiten der Familienversicherung).

    Du bist anscheinend aktuell freiwillig gesetzlich versichert. Unterstellt, dass du niemals nicht gesetzlich versichert warst (also immer gesetzlich) wird es im Rentenfall zur KVdR kommen.

    Dann sind private Renten (auch wenn die kapitalisiert wurde; also Einmalauszahlung) NICHT beitragspflichtig.

    Nun zum Stand, wenn die gesetzliche Rente noch nicht beantragt wurde und noch nicht fließt.

    Du bist anscheinend als Arbeitnehmer (mit einem Gehalt oberhalb der sogenannten Jahresarbeitesentgeltgrenze, abgekürzt:JAE-Grenze) freiwillig versichert.

    Oberhalb der JAE-Grenze ist eine private Rente (auch Einmalauszahlung) doch gaaar nicht mehr beitragspflichtig). Deine Gedanken in Richtung Pflichtversicherung mit Senkung Gehalt brauchst du in so einem Fall gaaaar nicht zu verschwenden.


    Aber, wenn du es weiter wissen willst: Bei einer Pflichtversicherung ist die private Rente (auch Einmalzahlung) NICHT beitragspflichtig.


    Wie kommt man nun in diese Pflichtversicherung:

    Das ist sehr ausführlich hier beschrieben.

    https://www.tk.de/resource/blob/…en-jae-data.pdf


    Ohne jetzt die 24 Seiten hier abzuschreiben (und daher ohne vollständige Gewähr).

    Die Senkung sollte mindestens 4 Monate sein.

    Solltest du über 55 Jahre als sein, ist das Alter für dich auch kein Problem, wenn du in den letzten 5 Jahren vor der Senkung des Gehaltes gesetzlich versichert warst (da warst du ja, nämlich im Rahmen einer freiwilligen gesetzlichen Mitgliedschaft).


    FAZIT: dein Fall ist wirklich unproblematisch

  • Noch mal zur Dimension: in Deutschland sind ca 6,3 Mio Menschen freiwillig gesetzlich krankenversichert. Wer im Berufsleben freiwillig gesetzlich versichert ist, erhält auch als Rentner diesen Status, dann in der Institution der KdR. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der gesamten „wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“. Für die Auszahlung einer Lebensversicherung - egal ob noch im Berufsleben oder nach Renteneintritt - gilt bei freiwillig gesetzlich Versicherten idR der volle Beitragssatz und eine Verteilung der Beitragslast auf 120 Monate. Wer also zB 60.000€ aus einer privaten LV erhält, muss auf eine fiktive Einnahme von 60.000 .\. 120 Monate = 500€ zusätzliche Einnahme - auf diesen Betrag 10 Jahre Kranken/Pflegeversicherungsbeiträge (derzeit ca 107€ monatlich * 10 Jahre = ca 10.000€ Beiträge) an. Meine Frage: wie und ob sich durch vorausschauendes Planen derart hohe Ausgaben vermeiden lassen, ob also zB durch Gehaltsreduzierung ein Wechsel in die Pflichtversicherung möglich ist (bei gesetzlich pflichtversicherten wird die Auszahlung privater LV/RV nicht „verbeitragt“). Gibt es dazu Infoseiten? Beispielrechner? Wer berät? Danke!

  • Wer im Berufsleben freiwillig gesetzlich versichert ist, erhält auch als Rentner diesen Status, dann in der Institution der KdR. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach der gesamten „wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit“.

    Könntest du das hier bitte lassen, völlig falsche Sachen zu behaupten?

    Wer zwar wegen hohen Einkommens freiwillig in der GKV ist, aber sein ganzes Leben gesetzlich versichert war, wird im Rentenalter pflichtversichert in der KVdR. Dafür zählt die 9/10-Regel und freiwillige GKV-Zeiten zählen mit.

    Das hat Bert Esser nicht nur einmal, sondern mehrfach hier erläutert.

  • Danke! Meines Wissens wird der Status „pflicht od freiwillig versichert“ jährlich festgestellt. Wenn ich Dich richtig verstehe, müsste man man als freiwillig Versicherter vier Monate vor Auszahlung einer privaten LV „nur“ (zb durch Arbeitszeit/Gehaltsreduzierung) sein monatliches Einkommen unter die JAE-Grenze „drücken“, um den Status „pflichtversichert“ zu erhalten - und schwupps wären weitere Einkünfte (zb aus der Lebensversicherung) beitragsfrei. Und danach passt man seine Arbeitszeit wieder an und wird wieder „freiwillig“ versichert, hat aber ggf. Tausende Euro an Beiträgen gespart? Kann mir kaum vorstellen, dass der Gesetzgeber einen so banalen Taschenspielertrick durchgehen lässt. Oder gibt es hier Erfahrungsberichte dazu?

  • Könntest du das hier bitte lassen, völlig falsche Sachen zu behaupten?

    Wer zwar wegen hohen Einkommens freiwillig in der GKV ist, aber sein ganzes Leben gesetzlich versichert war, wird im Rentenalter pflichtversichert in der KVdR. Dafür zählt die 9/10-Regel und freiwillige GKV-Zeiten zählen mit.

    Das hat Bert Esser nicht nur einmal, sondern mehrfach hier erläutert.

    Wir widersprechen uns nicht: wer sein Berufsleben lang (bzw die gesetzliche Mindestzeit) gesetzlich krankenversichert war, ist natürlich auch als Rentner gesetzlich krankenversichert. Die Differenzierung ist lediglich: ist man freiwillig in der Krankenversicherung d Rentner versichert, oder ist man dort pflichtversichertes Mitglied. Und aus diesem Unterschied (hängt mit der Höhe der monatlichen Einnahmen zusammen), ergeben sich auch unterschiedliche Grundlagen für die Beitragszahlungspflicht auf Einnahmen zB einer privaten Lebensversicherung.

    https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/I…er-rentner.html

  • Ächz, wenn du 9/10 der sog. Rahmenfrist in einer gesetzlichen KV warst (egal ob freiwillig oder pflicht), dann kommst du automatisch in die KVdR, das ist der Normalfall und völlig unkritisch, denn dann ist nur die gesetzlich Rente beitragsrelevant.

    Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, aus welchem Grund auch immer, wird es doof, aber das scheint hier nicht der Fall zu sein.

  • Wir widersprechen uns nicht: wer sein Berufsleben lang (bzw die gesetzliche Mindestzeit) gesetzlich krankenversichert war, ist natürlich auch als Rentner gesetzlich krankenversichert. Die Differenzierung ist lediglich: ist man freiwillig in der Krankenversicherung d Rentner versichert, oder ist man dort pflichtversichertes Mitglied.

    Wenn du in anerkanntermaßen der "Krankenversicherung der Rentner (KVdR)" gelandet bist, dann bist du dort pflichtversichert, nicht aber "freiwillig versichert" im Sinne des Gesetzes. Wie lange du vorher warum auch immer freiwillig versichert warst, interessiert nicht die Bohne. Capisce?

    So, ich hoffe, das hat jetzt endlich gesessen. Allerdings: Wetten würde ich darauf nicht - nach der Beharrlichkeit, mit der du hier auf deinem offensichtlichen Steckenpferd herumreitest.8).

    Auch das kleinere von zwei Übeln kann ein größeres sein.

  • Wie lange du vorher warum auch immer freiwillig versichert warst, interessiert nicht die Bohne. Capisce?

    So, ich hoffe, das hat jetzt endlich gesessen. Allerdings: Wetten würde ich darauf nicht - nach der Beharrlichkeit, mit der du hier auf deinem offensichtlichen Steckenpferd herumreitest

    Nachdem es jetzt so mehrfach erklärt wurde, durfte es doch eigentlich endlich mal sitzen?
    Ansonsten einfach mal sacken lassen.

  • Ächz, wenn du 9/10 der sog. Rahmenfrist in einer gesetzlichen KV warst (egal ob freiwillig oder pflicht), dann kommst du automatisch in die KVdR, das ist der Normalfall und völlig unkritisch, denn dann ist nur die gesetzlich Rente beitragsrelevant.

    Wenn diese Bedingung nicht erfüllt ist, aus welchem Grund auch immer, wird es doof, aber das scheint hier nicht der Fall zu sein.

    Leider nein: https://covago.de/krankenkassenb…nsversicherung/

  • Ich gebe es auf, finde nur schade, dass hier eine Verunsicherung entsteht, weil einzelne es nicht verstehen (wollen?). Ich weiß nicht wer covago ist, ist mir auch egal.

    Das ist ihm das Problem im Internet. Auf irgendeiner komischen Seite steht irgendetwas rudimentär und vereinfacht.

    Und dann wird es einfach verlinkt.

  • Mal ein Tipp an Mi.


    Man kann sogar die eigene Krankenkasse befragen. Die Krankenkassen beantwortet dann die Fragen.

    Und ach: ich war knapp 5 Jahrzehnte bei einer gesetzlichen Krankenkasse beschäftigt.

    Dort war ich mein ganzes Lebens in der Beitragsabteilung beschäftigt. Dort war ich 3 Jahrzehnte Teamleiter der Abteilung, die sich mit solchen Fragen beschäftigt.

    Ich könnte aber hier auch einfach nur aus deiner Nachbarschaft kommen und hier Blödsinn schreiben. Das weiß man ja nicht.

    Dann, wie gesagt: frage Deine Krankenkasse. Da hast du ein Recht drauf, eine Antwort zu bekommen. Du weckst auch keine schlafende Hunde.

    Hab keine Angst. Ich habe immer zu meinen Kunden gesagt: "sprechenden Menschen kann man helfen". Junge sprich mit deiner KK. Du wirst erleichtert sein.

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