Berechnung der Vorabpauschale

  • Hallo zusammen,

    habe gestern ein Video von „Optionswelten“ gesehen.Hier wurde auch auf steuerliche Themen eingegangen bei dem berechnet wurde das es auf Gewinne von Aktien/ETFs einen jährlichen Freibetrag von ca1400€ gibt.Nun überlege ich zwei Einzelaktien zu verkaufen und dieses Geld direkt in einen Welt ETF zu investieren.Hier habe ich jetzt zur Berechnung des Freibetrags allerdings das genannte Problem mit der Vorabpauschale.Oder ist diese in diesem Fall garnicht relevant bzw wird diese steuerlicher garnicht mit eingerechnet?
    Danke euch!

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    Depot ausmisten und ETFs verkaufen
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    Expertengespräch am 17.09.2026

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    17.09.2026 - Depot ausmisten und ETFs verkaufen

  • Hier habe ich jetzt zur Berechnung des Freibetrags allerdings das genannte Problem mit der Vorabpauschale.Oder ist diese in diesem Fall garnicht relevant bzw wird diese steuerlicher garnicht mit eingerechnet?

    Was meinst du mit "hier"?
    Den Aktienverkauf? Da gibt es keine Vorabpauschale.

    das es auf Gewinne von Aktien/ETFs einen jährlichen Freibetrag von ca1400€ gibt.

    Auf Aktien-ETF gibt es den rechnerisch erhöhten Freibetrag. Ja.

    Auf Aktien nicht.

  • Vielleicht noch zur Richtigstellung: Es gibt keinen Freibetrag von "ca. 1400€".
    Der Freibetrag liegt bei 1000€. D.h. man kann 1000€ Kapitalerträge steuerfrei erhalten.

    Bei Aktien ETF (Aktienquote > 50%) gibt es eine Teilfreistellung von 30%. Das bedeutet, dass nur auf 70% der Kapitalerträge Steuer anfällt.

  • Und diese 1000€ Steuerfreibetrag haben nichts mit der Vorabpauschale zu tun?

    Vielleicht liest Du Dich in Grundlagen ein. Oder schau Dir als Beispiel das Video von Saidi an.

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  • Hatte auf eine Berechnungsformel gehofft…

    Du zahlst 25% Abgeltungssteuer zzgl. Soli und KiSt auf den Gewinn. Das kannst du dir dann ja selber ausrechnen.

  • Du zahlst 25% Abgeltungssteuer zzgl. Soli und KiSt auf den Gewinn. Das kannst du dir dann ja selber ausrechnen.

    Das ist mir klar das diese Kosten beim Verkauf der Aktien anfällt.Mich hat nur die die Vorabpauschale auf die ETFs interessiert um beim Verkauf der Altien den Steuerfreibetrag nicht zu überschreiten…Danke euch!

    Werde mir das Video später anschauen und gehe davon aus das ich danach schlauer bin…😊

  • Die Steuer auf Vorabpauschale für 2026 (auf alle ETF, die du Ende 2026 besitzt) zahlst du Anfang 2027. Das heisst, die Vorabpauschale greift auf den Freibetrag von 2027 zu. Kollidiert also nicht mit deinem Aktienverkauf in 2026.

    Falls du schon seit Ende 2025 ETFs besitzt, solltest du die entsprechenden Abtechnungen bereits bekommen haben von deiner Depotbank.

  • OK.hab mir das ganze jetzt mal angeschaut das ganze ist ganz schön umfangreich😅

    Beispiel:

    Angenommen ich hatte Ende 2025 ein Depot von ca 40k so muss ich hier mit einer Vorabpauschale von ca 144€ rechnen.Zinsen auf Tagesgeld 2026 ca 400€.Bleiben bei einem Aktienverkauf 2026 ein steuerfreier Gewinn von ca 450€…korrekt?

  • Warum „rechnen“ ?
    Du hast doch bereits die VERSTEUERUNG der Vorabpauschale mitgeteilt bekommen.

    Hast recht👍🏻

    Habe gerade nochmal im Postfach nachgeschaut…2xVorabpauschale für ETFs(Relevant für 2026)und einmal Bescheinigung für Kapitalerträge 2025.

    Jetzt muss ich quasi Ende Dezember 2026 nochmal nachschauen welche Kapitalerträge für das Verechnungskonto anfallen werden um den restlichen Freibetrag für 2026 verrechnen zu können….also falls es noch einen gibt😅

    Danke euch…man lernt immer wieder dazu👍🏻

  • Wenn es ein deutscher Broker ist, dann führt er die Steuer automatisch ab und du musst nichts machen.

    Bei einem ausländischen Broker musst du dich um die Steuer selbst kümmern. Jedoch in der Einkommensteuererklärung. Mit Lohnsteuer hat das nichts zu tun.

  • Vielleicht noch zur Richtigstellung: Es gibt keinen Freibetrag von "ca. 1400€".
    Der Freibetrag liegt bei 1000€. D.h. man kann 1000€ Kapitalerträge steuerfrei erhalten.

    Bei Aktien ETF (Aktienquote > 50%) gibt es eine Teilfreistellung von 30%. Das bedeutet, dass nur auf 70% der Kapitalerträge Steuer anfällt.

    Ich kenne das besagte Video von Optionswelten. Da werden nicht 1.400 EUR, sondern präzise 1.429 EUR "steuerfreier Bruttogewinn pro Jahr" genannt. Dies bezieht sich auf den Sparerpauschbetrag von 1.000 EUR vor Teilfreistellung von 30% unter der Annahme eines Aktien ETF.

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