Brauche mal wieder Euer Schwarmwissen ... meines Erachtens ist die Sache klar, aber ich kenne mich im Mietrecht kaum aus. Situation ist (bisschen vereinfach dargestellt):
1. Gehbehinderte Ehefrau des Mieters (alter Mietvertrag läuft nur auf ihn, Hochzeit und Einzug der Ehefrau fand erst später statt) einer Eigentumswohnung will mit Unterstützung der Pflegeversicherung das Bad umbauen, u.a. Einbau einer bodengleichen Dusche. Vermieterin stimmt zu, will sich aber an den Kosten nicht beteiligen. Mieterin möchte schriftliche Bestätigung, dass sie soundsoviel in den Badumbau gesteckt hat und das bei einem späteren Auszug berücksichtigt wird. Vermieterin sieht dazu keine Veranlassung und lehnt eine solche Bestätigung ab.
2. Vermieterin stirbt, Kinder+Enkelin bilden eine Erbengemeinschaft, die ich vertrete. Mieter ist samt Ehefrau kurz nach dem Tod der Vermieterin ausgezogen. Wohnung soll verkauft werden und es gibt schon einen ernsthaften Interessenten, der die Wohnung ausgiebig sanieren/renovieren und dabei auch das Bad praktisch neu machen will. Wegen dieses geplanten Badumbaus ist es dem Interessenten schnurz, ob im Bad eine behindertengerechte Dusche drin ist oder nicht => Behinderungsgerechtigkeit des Bades spielt, wie seinerzeit schon von der Vermieterin angenommen, für den Kaufpreis keine Rolle.
3. Ex-Mieter-Ehefrau meint jetzt, sie hätte doch vor etwa zwei Jahren so viel Geld in den Badumbau gesteckt und die Erbengemeinschaft müsse ihr was erstatten.
Ich sehe hier keinen Anspruch der Ex-Mieterin an die Erbengemeinschaft und würde es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Oder bin ich da juristisch auf dem ganz falschen Dampfer?