Vorruhestand

  • Wer lange alles verbeitragt hat (weil ewig freiwilliges Mitglied), kann sich später (im Rentenbezug) ggf. für einen schmalen Taler versichern.

    Eine hier im Bundesland tätige Rechtsanwältin und sog. Rentenberaterin sieht in dem Status KVdR

    "eine Art (sehr) späte Belohnung für die sehr langjährige Treue (90% Regel die zweite Hälfte des Berufsleben betreffend) zur GKV und die sehr langjährigen oftmals sehr hohen Beiträgen

    Wer lange alles verbeitragt hat (weil ewig freiwilliges Mitglied)

    in ein - in Teilen zumindest - eher dysfunktionales System (GKV) mit im Ergebnis für diese Personengruppe im Erwerbsleben oftmals eines signifikanten Auseinanderfallens von Versicherungsprämien einerseits und dem dafür seitens der GKV Gebotenem andererseits"

    Insoweit kann - je nach Dauer des Ruhestandes (Restlebenserwartung nach Eintritt in die Rente) - der Status KVdR (insbesondere bei geringer Rente aus der GRV) zum einen als ein gewisser Ausgleich verstanden werden und zum anderen auch als Anreiz (an Leistungsträger bzw. über der BMG Verdienende und/oder Selbständige) sehr lange bzw. dauerhaft der GKV treu zu bleiben, um schließlich und letztlich den Status KVdR zu erreichen. Und sich so

    letzlich ggf. für einen schmalen Taler versichern.

    können.

    Je nach erreichtem Vermögensstand (Option: Als Selbstzahler auftreten) kann es dennoch Sinn entfalten (bei eher überschaubarem Vermögen) - im Hinblick auf den möglichen zukünftigen Status KVdR - rechtzeitig über private Zusatzversicherungen nachzudenken (z. B. für den stationären Bereich und/oder z. B. für den Pflegefall).


    Wobei hierzulande ja längst staatlicherseits gilt: "Not kennt kein Gebot" (mehr). Sprich Gesetze werden geändert, um notleidende oder marode Systeme irgendwie weiter am Leben und laufen zu erhalten.

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  • Nein.
    Wer freiwillig GKV versichert war (siehe 90%-Regel in der 2. Hälfte seines Arbeitslebens) bekommt als Rentner den Status KvdR und zahlt dann nur GKV-Beiträge auf seine Rente.
    Ist natürlich finanziell besonders vorteilhaft für jene Rentner, die eine eher kleine gesetzl. Rente erhalten und das Gros Ihrer Altersbezüge aus sonstigen Einkünften erzielen (z.B. Miet- und Pachteinnahmen, Kapitaleinkünfte).
    Ob man so etwas allerdings gezielt planen kann!? :/
    Gesetze können sich ändern.

    Macht's dann aber immer noch einen Unterschied, ob ich meine kapitalgedeckte Altersvorsorge aus Nettoeinkünften finanziert habe oder gefördert und steuermindernd während der Einzahlungsphase aufgebaut habe?

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