Künstlersozialkasse (KSK)
Günstig abgesichert dank Künstlersozialkasse

Finanztip-Expertin für Versicherungen
Freischaffende Journalisten, Fotografen, Musiker und Schauspieler gehören zu den Selbstständigen, die sich in der gesetzlichen Sozialversicherung pflichtversichern müssen. Diese Kunstschaffenden genießen in der Bundesrepublik einen europaweit einmaligen Sonderstatus: Sie müssen nur die Hälfte der Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung selbst zahlen. Den Arbeitgeberanteil übernimmt die Künstlersozialkasse. Als Künstler kannst Du so mehrere Hundert Euro im Monat sparen.
Die Künstlersozialkasse (KSK) selbst ist keine Krankenversicherung. Bei welcher gesetzlichen Krankenkasse Du Dich versichern möchtest, kannst Du selbst entscheiden. Tipps für die Wahl der richtigen Kassen liest Du in unserem Ratgeber zum Krankenkassenvergleich.
Die Behörde mit Sitz in Wilhelmshaven prüft nur, ob ein Antragsteller die Kriterien für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung (KSV) erfüllt. Außerdem zieht sie die Versicherungsbeiträge sowie die sogenannte Künstlersozialabgabe ein und gibt die Gelder an die jeweils zuständige Kranken- und Pflegekasse weiter.
Die Künstlersozialabgabe ist quasi der Arbeitgeberanteil zur Versicherung der Künstler. Sie wird von Unternehmen wie Verlagen, Rundfunkanstalten und Werbeagenturen erhoben, die Honorare an freischaffende Künstler und Publizisten zahlen. Dabei ist es nicht von Belang, ob die Künstler als Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberufler oder sonstige freie Mitarbeiter arbeiten, solange sie für diese Arbeit nicht fest in einem Unternehmen angestellt sind. Zusätzlich zahlt der Staat einen Zuschuss, um die Finanzierung der KSK zu sichern.
Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Krankenkassen.
Von uns empfohlene Anbieter: HKK, TK, HEK und Energie-BKK.
Du kannst Dich über die Künstlersozialkasse versichern lassen, wenn Du
Die Verdienstuntergrenze von 3.901 Euro gilt allerdings in den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit nicht. Diese Frist von drei Jahren verlängert sich, falls Du die selbstständige Tätigkeit unterbrichst, zum Beispiel um Kinder zu erziehen oder Wehr- oder Zivildienst zu leisten. Die Verlängerung entspricht dann dem Zeitraum der Unterbrechung. Danach darfst Du die Verdienstgrenze innerhalb von sechs Jahren maximal zwei Jahre unterschreiten, ohne dass Du Deinen Versicherungsschutz verlierst (§ 3 Abs. 3 KSVG).
Als selbstständiger Künstler oder Publizist kannst Du Dich privat krankenversichern, in den meisten Fällen ist das aber nicht empfehlenswert. Die dafür nötige Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ist außerdem nur in den ersten drei Jahren der Selbstständigkeit möglich oder wenn Dein Einkommen drei Jahre lang über der Versicherungspflichtgrenze (64.350 Euro im Jahr 2022) liegt. Andernfalls ist die Mitgliedschaft in der KSK gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn Du von der Krankenversicherungspflicht befreit bist und Dich freiwillig oder privat krankenversichert hast, dann kannst Du einen Zuschuss bei der KSK beantragen (§ 10 KSVG). Die Behörde zahlt Dir dann den Beitragsanteil, den sie übernommen hätte, wenn Du in der KSV pflichtversichert gewesen wärst. Der Zuschuss ist aber begrenzt auf die Hälfte Deines tatsächlichen Beitrags. Das Formular, um den Beitragszuschuss zu beantragen, kannst Du bei der KSK anfordern.
Hast Du einen nicht-künstlerischen Nebenverdienst, gelten etwas komplizierte Sonderregeln. Wenn der Zuverdienst aus einer Festanstellung stammt, richtet sich die Versicherungspflicht danach, mit welcher Tätigkeit Du mehr verdienst. Erzielst Du mit Deinem künstlerischen Schaffen mehr Einkommen als mit dem Job als Angestellter, kannst Du in der KSK bleiben.
Dasselbe gilt, wenn Du mit einer selbstständigen künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit weniger als 450 Euro im Monat dazuverdienst. Ist Dein Einkommen aus dem freiberuflichen Zweitjob allerdings höher, darfst Du Dich nicht mehr über die Künstlersozialkasse kranken- und pflegeversichern. Du musst Dich dann freiwillig gesetzlich oder privat krankenversichern, kannst aber auf Antrag einen Zuschuss der KSK zu Deinen Krankenversicherungsbeiträgen bekommen.
Für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung gilt allerdings eine höhere Einkommensgrenze. Auch wenn Du wegen Deines selbstständigen Nebenjobs nicht mehr in der KSK krankenversichert bist, bleibst Du gesetzlich rentenversichert, solange Dein Einkommen die Hälfte der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nicht überschreitet. 2022 sind das 42.300 Euro im Jahr in den westdeutschen und 40.500 Euro in den ostdeutschen Bundesländern.
Die Beiträge zur Sozialversicherung orientieren sich nicht wie bei Arbeitnehmern am tatsächlichen Gehalt, sondern am vorab geschätzten Jahreseinkommen. Dein voraussichtliches Einkommen kannst Du bei der Künstlersozialkasse einfach online melden.
Dass das tatsächliche Einkommen von der Schätzung abweicht, ist normal und unproblematisch. Die KSK kann die Beiträge rückwirkend nicht anpassen. Du solltest allerdings beachten, dass Du Zuschüsse zur Rentenversicherung verschenkst, wenn Du Dein Einkommen deutlich zu niedrig schätzt. Außerdem bekommst Du weniger Kranken- und Mutterschaftsgeld. Liegt die Schätzung zu hoch, zahlst Du hingegen unnötig hohe Krankenkassenbeiträge.
Stellt sich heraus, dass das geschätzte Einkommen nicht realistisch war, kannst Du die Meldung an die KSK jederzeit berichtigen. Du zahlst dann ab dem Folgemonat den korrigierten Beitrag.
Um sicherzugehen, dass die Versicherten auch tatsächlich die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft in der Künstlersozialversicherung erfüllen, führt die KSK stichprobenartige Kontrollen durch. Die davon Betroffenen müssen dann ihre Einkünfte der vergangenen vier Jahre offenlegen.
Freischaffende Künstler und Publizisten müssen sich selbst bei der Künstlersozialversicherung anmelden. Der frühestmögliche Versicherungsbeginn ist das Datum, an dem sich ein Antragsteller erstmals bei der KSK gemeldet hat. Ab diesem Zeitpunkt kann er zu viel gezahlte Beiträge bei seiner Krankenkasse zurückfordern, falls er in die KSK aufgenommen wird.
Wer möchte, dass die Versicherung bald beginnt, sollte deshalb schnellstmöglich mit der KSK Kontakt aufnehmen, denn bis die Behörde den Antrag endgültig bewilligt, vergehen oft Monate. Für die Anmeldung genügt es, wenn Du online dieses Formular ausfüllst. Die Antragsunterlagen kannst Du entweder auf dem Postweg anfordern oder von der Website der KSK herunterladen.
Voraussetzung für die Aufnahme ist, dass die KSK Deine Tätigkeit als künstlerisch oder publizistisch einstuft.
Bei Fragen zum Aufnahmeantrag oder den dafür nötigen Nachweisen wendest Du Dich am besten direkt an die KSK.
Im Antragsformular listet die Behörde eine Vielzahl von Berufen auf, die sie anerkennt. Dazu gehören: Komponisten, Dirigenten, Arrangeure, Sänger, Musiker, Bildhauer, Maler, Fotografen, Grafik-Designer, Tänzer, Schauspieler, Regisseure, Autoren, Journalisten, Schriftsteller, Lektoren, wissenschaftliche Autoren sowie Pädagogen und Ausbilder für künstlerische Tätigkeiten.
Nur weil ein Beruf eine kreative Komponente enthält, gilt er nicht automatisch als künstlerisch. Die KSK nimmt beispielsweise keine Kunsthandwerker oder Tätowierer auf.
Wer sich nicht in einer dieser Berufsgruppen wiederfindet, muss im Antrag seine Arbeit detailliert beschreiben. Die KSK entscheidet dann im Einzelfall.
Um die angegebene Tätigkeit zu überprüfen, fordert die KSK Belege wie Verträge oder Abrechnungen von Auftraggebern, Nachweise über Veröffentlichungen oder Unterlagen über den künstlerischen oder publizistischen Werdegang ein. Die Künstlersozialversicherung muss Berufsanfänger, die noch wenige Tätigkeitsnachweise haben, jedoch trotzdem aufnehmen. Sie kann das Mitglied allerdings nach einiger Zeit nochmals überprüfen.
Zudem versucht die KSK festzustellen, ob der Antragsteller nur scheinselbstständig ist. Künstler oder Publizisten, die nur einen einzigen Auftraggeber haben, dürfen zwar nicht allein deshalb abgelehnt werden, werden aber unter Umständen genauer unter die Lupe genommen.
Gegen einen Ablehnungsbescheid von der KSK kannst Du innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen – am besten zusammen mit einer Begründung des Widerspruchs und Belegen, die diesen untermauern.
Falls Du mit dem Widerspruch scheiterst, solltest Du nicht in Panik geraten. Da die KSV eine Pflichtversicherung ist, kann jeder, sobald er die Voraussetzungen für die Aufnahme erfüllt, erneut einen Antrag stellen. Es kann sich also lohnen, dranzubleiben und es mit sorgfältig zusammengestellten Unterlagen erneut zu versuchen.
Alternativ gibt es die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht zu klagen. Berufsverbände und Gewerkschaften für Kunstschaffende und Publizisten unterstützen ihre Mitglieder oft beim Ausfüllen des Antrages, Auseinandersetzungen mit der KSK und einem eventuellen Gerichtsprozess.
Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen geben wir immer nur redaktionell unabhängig und nach strengen Finanztip-Kriterien. Mehr Infos