Riester Verluste steuerlich absetzen

  • Eigentlich ist es ja unmöglich bei der Riester Rente einen Verlust zu machen. Eigene Beiträge und Zulagen stehen als Garantiesumme zur Verfügung. Die UI musste bei meinem Vertrag mehrere tausend € nachschießen um die Garantiesumme bei Beginn der Auszahlphase sicher zu stellen. So gut haben die Investment-Profis der UI in 18 Jahren gearbeitet.

    Letztendlich hat mir die Riesterrente einen monatliche Rente beschert die 1/3 meines 18J lang eingezahlten Monatsbetrag beträgt. Die Summe muss ich natürlich jetzt auch noch versteuern. Und ganz toll - mit 111 Jahren könnte ich in die Gewinnzone kommen. Dann wird die Summe der Rentenauszahlung höher als die Summe der Einzahlungen. Mit der staatlichen Prämie dauert es natürlich noch länger. Über die ganz unwesentliche Inflation in der Zeit darf man gar nicht nachdenken.

    Ich empfinde diese Rente irgendwo fast als Totalverlust. Hätte ich die Beiträge einfach mal "unter die Matratze" gelegt. Die "Verzinsung" wäre auch nicht schlechter ich könnte aber alles auf einmal abheben. Und muss nicht 48J auf die komplette Auszahlung warten.
    Die Steuervorteile in der Ansparphase lassen wir mal beiseite.

    Ich habe da etwas gelesen dass der Anbieter eine Bescheinigung nach §22 Nr.5 Satz 7 EStg ausstellen kann(muss?) Die soll man in der Steuererklärung verwenden können. Stimmt das?

    Mein Vertrag ist ein Standard Aktienfond - Vertrag der UI. Dieser ist wie vorgesehen in die Standard-Auszahlung gegangen.

  • Ich habe da etwas gelesen dass der Anbieter eine Bescheinigung nach §22 Nr.5 Satz 7 EStg ausstellen kann(muss?) Die soll man in der Steuererklärung verwenden können. Stimmt das?

    Der Riester-Anbieter überweist Dir die vereinbarte Rentenzahlung brutto.

    Anschließend sollst Du die ausgezahlten Beträge in deiner Einkommensteuererklärung angeben. Die werden Dir in der Bescheinigung aufgelistet. Sie soll Dir beim korrekten Ausfüllen der Steuererklärung helfen. Das hat aber nichts mit "Verluste geltend machen" zu tun.

  • Anschließend sollst Du die ausgezahlten Beträge in deiner Einkommensteuererklärung angeben.

    Dem Finanzamt liegen die Daten vor. Also kann man/frau* sich das einfach in ELSTER runterladen. Wird es „vergessen“, taucht es trotzdem im Einkommensteuerbescheid auf.

  • Eigentlich ist es ja unmöglich bei der Riester Rente einen Verlust zu machen. Eigene Beiträge und Zulagen stehen als Garantiesumme zur Verfügung. Die UI musste bei meinem Vertrag mehrere tausend € nachschießen um die Garantiesumme bei Beginn der Auszahlphase sicher zu stellen.

    Also hast du keinen Verlust gemacht, sondern dir ist nur ein Gewinn entgangen. Das wird man sicher nicht steuermindernd geltend machen können.

  • Das hat aber nichts mit "Verluste geltend machen" zu tun.

    Meine Frage war nicht wie ich die armselige Rente auch noch korrekt versteuern kann.
    Ich empfinde diese Riesterrente als Totalverlust und frage nach der Absetzbarkeit.
    Das kann ich nicht anders werten. 16 Jahre lang Einzahlungen tätigen, die in 48 Jahren zurück gezahlt werden, empfinde ich als solchen. Verluste im Aktienhandel kann man ja auch absetzen.
    Warum soll das nicht bei der Riesterrente möglich sein.

  • Weil du gar keinen Verlust hast.

    Wenn man nur den absoluten Betrag betrachtet vielleicht nicht. Nur ist es schon ein Unterschied ob man von 2006-2022 einzahlt und genau den Betrag dann bis 2072 zurück bekommt.
    Da gibt's eine gewisse Inflation. Die Einzahlung war ja viel mehr wert.

    Hat man dich gezwungen...?
    Nein - natürlich nicht. Ich habe an die staatlich Unterstützung einer privaten Altersvorsorge (leichtfertig) geglaubt. Das war damals das Standardangebot der Volksbank(UI). Es wurde eine (natürlich unverbindliche) Rendite von 7% im Aktienmarkt in Aussicht gestellt.
    Mein Vertrag fiel in die Zeit der "Lehman Brothers" Krise. Die UI hat die Krise voll genutzt!
    Das angesparte Kapital wurde vollständig vernichtet weil UI zum Tiefpunkt den Aktienfond umgeschichtet hat. Dabei wurde 98% des angesparten Kapitals vernichtet. Tatsächlich war die Vorgehensweise so im "Kleingedruckten" vorgesehen.
    Die Krise war damals schnell überwunden. D.h. die Kurse pendelten sich nach 2-3 Wochen wieder auf 9x% des Vorkrisenwerts ein.

    Diese 98% Kapitalvernichtung hat UI in den kommenden 12 Jahren nicht mehr ausgleichen können. Zum Auszahlzeitpunkt blieb ein Verlust von x-tausend €.

  • Diese 98% Kapitalvernichtung hat UI in den kommenden 12 Jahren nicht mehr ausgleichen können. Zum Auszahlzeitpunkt blieb ein Verlust von x-tausend €.

    Nochmal: Du hast keinen Verlust, du hast die Garantiesumme.

    Du hättest, als absehbar war, das Du keinen Gewinn machen wirst, aussteigen können. Die Riesterrente und ihre Unzulänglichkeiten sind in den letzten Jahren erschöpfend diskutiert und dargestellt worden.

  • Ich kann Deinen Frust nachvollziehen. Ich habe auch so einen Vertrag, bei dem ich davon ausgehen muss, dass er bei Beginn der Rentenphase durch den Anbieter "aufgefüllt" werden muss, um das Garantieniveau zu erreichen.

    Bis zum Ende der Ansparphase sehe ich es eigentlich so, dass man mit der Entscheidung zum Abschluss des entsprechenden Vertrags schlicht Pech gehabt hat, wenn der im Minus ist. Das Auffüllen des Vertrags durch den Anbieter habe ich in dem Zusammenhang bisher immer als "gerechte Strafe" für sein Schlechtleistung angesehen.

    Aber der richtige Skandal fängt eigentlich mit der Kalkulation der Verrentung an, was dann dazu führt, dass man über 100 werden muss, um das angesparte Vermögen rauszubekommen. Dass der Gesetzgeber solche Machenschaften bei einem staatlich geförderten Vorsorgeprodukt zugelassen hat, empfinde ich auch als - gelinde gesagt - enttäuschend

  • Das Auffüllen des Vertrags durch den Anbieter habe ich in dem Zusammenhang bisher immer als "gerechte Strafe" für sein Schlechtleistung aangesehen.

    Den Verlust kann er bestimmt steuermindernd geltend machen.


    Aber der richtige Skandal fängt eigentlich mit der Kalkulation der Verrentung an, was dann dazu führt, dass man über 100 werden muss, um das angesparte Vermögen rauszubekommen. Dass der Gesetzgeber solche Machenschaften bei einem staatlich geförderten Vorsorgeprodukt zugelassen hat, empfinde ich auch als - gelinde gesagt - enttäuschend

    Die Finanzbranche hat da sehr gute Lobbyarbeit geleistet. Der Staat verhält sich dieser Branche gegenüber merkwürdig zurückhaltend.

  • Wenn der Riester fällig wird, kannst du dir ein Drittel zuzüglich der nicht geförderten Anteile direkt auszahlen lassen.
    Ein Drittel geht in die monatliche Rente und 1 Drittel wird in die Greisenrentenversicherung für die Zeit nach deinem 85. Geburtstag verschoben. Im Gegensatz zur Rente ist die dann nicht vererbbar. Dafür werden übrigens auch nochmal Bearbeitungskosten fällig. Jetzt kannst du dich nochmal ärgern, falls dir dies nicht schon bekannt war.

    Meine monatliche Riesterrente beträgt 42,97 Euro. :)

  • Verluste im Aktienhandel kann man ja auch absetzen.
    Warum soll das nicht bei der Riesterrente möglich sein.

    Wenn du für 1000 gekauft hast, zwischenzeitlich einen Buchwert von 20.000 hattest und dann beim Stand von 1000 wieder aussteigst, hast du keinen Verlust gemacht. (Wie beim Riester, am Ende des Sparens hast du damit alle deine EInzahlungen noch im Vertrag, nur keinen Gewinn.)

    Wenn bei Dir die Garantie greift, dann besteht Dein Verlust aus dem Kaufkraftverlust und dem ggf. nicht erquickenden Rentenfaktor, also aus Opportunitätskosten.

    genau und der ist nicht steuerlich anrechenbar.

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