Berufsunfähigkeitsversicherung: Versicherungssumme erhöhen oder kündigen?

  • Hi,
    ich bin mir etwas unsicher, wie ich mit der Berufsunfähigkeitsversicherung umgehen soll, die ich vor ca. 7,5 Jahren in meiner Studienzeit abgeschlossen habe. Ich bezahle aktuell monatlich 51 € für 1000 € Versicherungsschutz ("Garantierente").

    Dummerweise habe ich den Vertrag damals nicht mit dynamischem Beitrag abgeschlossen, da ich im Studium Sorgen hatte, dass es zu teuer wird, und weil ich die Inflation nicht im Blick hatte. Mein ursprünglicher Plan war es, erstmal einen guten Vertrag hinsichtlich Gesundheitsprüfung abzuschließen und später dann den Versicherungsbeitrag zu erhöhen.

    Mittlerweile sind die 1000 € deutlich zu wenig. Jedoch habe ich aktuell die Möglichkeit noch bis Ende des Monats die Versicherungssumme zu verdoppeln auf 2000 €. Eine Umstellung auf einen dynamischen Beitrag setzt allerdings eine erneute Gesundheitsprüfung voraus, die jedoch aufgrund einer Psychotherapie im Rahmen der Coronakrise deutlich weniger günstig ausfallen wird als noch vor 7,5 Jahren.

    Es ist jedoch fragwürdig, wie viel mir die 2000 € bei Verdoppelung langfristig nützen würden. Ich erwarte eine moderate Inflationsrate über einen längeren Zeitraum, da die hohe Staatsverschuldung anders kaum tragbar sein wird.

    Ich sehe die folgenden Optionen aktuell:
    1. Versicherung kündigen, da Versicherungssumme ohne Inflationsausgleich langfristig nutzlos ist. Aktuell bin ich auch ziemlich fit und es gibt keinen Anhaltspunkt, dass ich in absehbarer Zeit arbeitsunfähig werden sollte.
    2. Versicherung behalten, Betrag verdoppeln, und auf dynamischen Beitrag umstellen, sobald die Psychotherapie 5 Jahre verjährt ist.
    3. Versicherung behalten und zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, die Inflation besser ausgleicht.

    Ich bin mir aktuell etwas unsicher, was ich tun soll. Dazu kommt die knappe Frist, dass ich mich bald entscheiden muss, ob ich den Betrag verdoppel oder halt nicht. Was meint ihr?

  • Kater.Ka 15. August 2026 um 06:34

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Es gibt noch eine vierte Möglichkeit die ich wählen würde:

    Versicherung behalten, Betrag verdoppeln (ohne Gesundheitspüfung) und einen weiteren Vertrag mit gewünschtem Differenzbetrag abschließen mit möglichst hoher Dynamik >4% (ggf. erst wenn die Therapie verjährt ist, 5 bzw 10 Jahre je nach Bedingungen)

    Hierdurch sicherst du dir die günstige Alters- und Gesundheitseinstufung für die Verdoppelung und startest nur "schlechter" für den gewünschten Differenzbetrag .

    Wegen der kurzen Frist würde ich sofort verdoppeln, kündigen kannst du dann immer noch. Was verlierst du? Wahrscheinlich nur weitere 51 EUR pro Monat falls du wirklich kündigst. Ansonsten stelle auf jährliche Zahlung um, das bringt je nach Versicherung meist 2-5% Einsparung.

    Der zweite Vertrag muss nicht bei der gleichen Versicherungsgesellschaft sein, bei dem zweiten Vertrag aber Bedingungen prüfen auf Ausschluss eines Zweitvertrages oder eine maximale Gesamtsumme (haben manche Versicherungsgesellschaften)

  • Kündigen würde ich für die schlechteste Alternative halten. Du hast eine laufenden Vertrag und die Psychotherapie dürfte für einen Neuabschluss (je nach Versicherungsgesellschaft) ein Problem sein.
    Deinen Vertrag hast du, mit jungem Einstiegsalter. Auch ich würde zunächst verdoppeln und dann weiter schauen. Bei vielen Verträgen kann auch später noch (Heirat, Kinder) die Summe angepasst werden. Geht das bei deinem Vertrag?
    Paulchen82 hat ja auch schon, aus meiner Sicht gute, Hinweise gegeben.

  • Hallo diesersommeristwarm,

    mit Ihrer Einschätzung zur Wichtigkeit eines Inflationsausgleichs liegen Sie richtig.

    Bevor Sie kündigen oder blind verdoppeln, lassen Sie sich erst einmal von einem Profi beraten. Es gibt hier noch eine weitere, möglicherweise beste Option. Auch bei einer noch nicht mehr als fünf Jahre zurückliegenden PT ist es je nach Diagnose, Behandlungsverlauf und Beruf durchaus möglich, eine neue, separate BU mit Beitragsdynamik UND Leistungsdynamik (beides wichtig!) ohne Einschränkungen zu bekommen, ggf. auch über Sonderaktionen mit auf drei Jahre verkürzten Fragezeiträumen, je nach Berufsgruppe.

    Das lässt sich auch jetzt noch bis Ende August umsetzen, wenn Sie zeitnah starten. Kommt es wider Erwarten zu Verzögerungen: Zur Fristwahrung können Sie die Erhöhung der bestehenden Summe erst mal annehmen und nach Zugang der vollständigen Unterlagen wieder widerrufen, falls Sie sich dann doch für eine Alternative entscheiden.

    Und ein wichtiger Punkt neben dem reinen Inflationsausgleich: Achten Sie auf leistungsstarke, moderne Bedingungen. Die höchste Rentenhöhe nützt wenig, wenn im Leistungsfall wegen schwacher Bedingungen nicht oder erst nach langem Streit gezahlt wird.

    Hilft das?

    Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung GmbH
    Von Finanztip empfohlene Spezialisten für Berufsunfähigkeit und private Krankenversicherung | Angaben gem. § 15 VersVermV, § 12 FinVermV: https://schlemann.com/erstinformationen | Beiträge in der Finanztip Community erstelle ich mit größtmöglicher Sorgfalt, jedoch ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Deren Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr.

  • diesersommeristwarm , für meinen Teil bin ich meilenweit davon entfernt ein Assekuranz-Experte zu sein. Mit dem Thema BUV hatte ich mich nichtsdestotrotz in Sachen meiner eigenen privaten Finanzen einstmals (Ende 70er Jahre) näher beschäftigen müssen. Damals war eine solche BUV zum einen nur in Verbindung mit einer KLV abschließbar und zum anderen im speziellen Fall (habe damals mein Geld mit Sport verdient) eine sehr besondere Herausforderung. In meinem Einzelfall endete ließ ich den BU-Schutz mit meinem 50. Lebensjahr enden, da mein festes Ziel das Erreichen finanzieller Unabhängigkeit weit vor dem Rentenalter war. Das dürfte aber nicht als Normalfall angesehen werden


    Heute würde ich sagen, daß es stets eine gute Idee ist, sich a) einen solchen Schutz so früh wie möglich und damit relativ günstig einzukaufen (zu in der Regel noch gesunden Zeiten - was Du ja gemacht hast) und b) die Versicherungssumme so zu wählen, daß - im Fall der Fälle - Bedürftigkeit und/oder Armut nicht lediglich ins Alter (Altersarmut) verschoben werden (was Du leider nicht gemacht hast bzw. nicht die Option dazu hast (Dynamisierung)). Tritt beispielsweise mit 40 oder 50 Jahren tatsächlich eine Berufsunfähigkeit ein, muß das Geld aus der Versicherung ja - im Normalfall - nicht nur zum Weiterleben reichen, sondern auch reichen, um auch seine adäquate private Altersvorsorge noch viele und lange Jahre weiter zu betreiben.

    Der Ansatz von Paulchen82 (samt seiner weiteren Hinweise) entfaltet daher meines Erachtens und vor obigem Hintergrund einen gewissen bis ziemlichen Charme (jedenfalls, wenn das in praxi so umsetzbar ist). Bin kein Fan von Versicherungen (mein Motto: Nur das Nötigste, das aber ausreichend bzw. richtig) aber neben der obligatorischen KV (Gestaltung je nach Einzelfall) halte ich PHV und BUV auch für eher unverzichtbar (so weit eine BUV jedenfalls zu vertretbarem Preis (Vorerkrankung(en)) einkaufbar ist).

    Oder sich parallel um professionellen Rat bemühen; sieh hier

    lassen Sie sich erst einmal von einem Profi beraten.

    und Beitrag Nr. 5.


    Dir gute Überlegungen und ebensolchen ggf. professionellen Rat und danach ebensolche Entscheidungen ... !

  • Hierdurch sicherst du dir die günstige Alters- und Gesundheitseinstufung für die Verdoppelung und startest nur "schlechter" für den gewünschten Differenzbetrag .

    Kurze Anmerkung dazu: Früher konnte man fast immer davon ausgehen, dass ältere, jünger abgeschlossene Verträge günstiger waren als ein Neuabschluss. Inzwischen hat sich das etwas verändert. Aufgrund des intensivierten Wettbewerbs um "gute" BU Risiken, sind neue Verträge mit besserem Bedingungswerk teils 10 bis 20 % günstiger. Was bleibt ist das Risiko einer erneuten Gesundheitsprüfung.

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  • Nur am Rande aber in dem Kontext

    Das eine hat mit dem anderen überhaupt nichts zu tun. Und zwar heute nicht und früher nicht und zukünftig nicht.

    Für meinen Teil als Finanz-Laie, wenn auch einem an solchen Themen Interessierten (in dem Fall an der langen Geld-, Währungs- und Finanzgeschichte und an dem Bereich der monetären Ökonomik) halte ich das für eine sehr (um nicht zu sagen mehr als) gewagte These.

    Von Inflation profitieren am meisten die Schuldner (automatische Entwertung der Schulden und/oder Tilgung mit entwertetem Geld), jedenfalls solche Schuldner, die ihre Einnahmen mit und/oder durch die Inflation steigern können. Das sind idealtypisch Staaten insbesondere verschuldete und hoch verschuldete Staaten. Wie der Blick in die lange Geld-, Währungs- und Finanzgeschichte zeigt, ist das auch immer und immer wieder praktiziert worden (Monetisierung der Staatsschulden durch die staatliche Notenbank via Ankauf von Staatsanleihen mit frischem Geld und nicht selten mit einer typischen die Inflation verstärkender Wirkung).

    Es ist daher kein Zufall (sondern eine Lehre aus der Finanzgeschichte (!)), daß staatliche Notenbanken oder staatliche Zentralbanken heute - jedenfalls offiziell (*1)- als von der Politik unabhängig definiert und normiert sind (die Deutsche Bundesbank mit einer von der Politik unabhängigen Geldpolitik, galt lange eher als die Ausnahme von der Regel unter den Notenbanken). Daß dies dann in der Praxis leider anders aussehen kann, ist wieder eine andere Geschichte (*2).

    (*1) Gemäß dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) hat die EZB offiziell als einziges prioritäres Mandat für Geldwertstabilität sprich Kaufkraftstabilität zu sorgen (siehe Art. 119 Abs. 2 und Art. 127 Abs. 1 AEUV). Zudem ist der EZB offiziell auch die direkte Staatsfinanzierung explizit untersagt siehe Art. 123 AEUV (Verbot der monetären Staatsfinanzierung).

    (*2) Wie sich in der Praxis gezeigt hat, kann der fiskalische Druck auf eine EZB aber so hoch werden, daß diese sich nichtsdestotrotz um die Schuldentragfähigkeit einzelner Länder der Eurozone gezielt meint kümmern zu müssen (Staatsanleihekäufe in Billionenhöhe mit frischem Geld). Dies ist aber gerade nicht Aufgabe der Notenbank sondern die originäre Aufgabe der (Fiskal)Politik in dem jeweiligen Euro-Mitgliedsland.

    Aufgrund der Melange aus steigenden Staatschulden, bei geringem Wachstum und mangelndem Reformwillen (Stichwort: Frankreich - um nur ein typisches Beispiel zu nennen) könnte der fiskalische Druck auf die - nach den EU-Verträgen von der Politik völlig unabhängige - EZB perspektivisch wieder zunehmen. Insbesondere vor dem Hintergrund der diversen Konstruktionsmängel der europäischen Einheitswährung und dem Umgang mit den eigenen EU-Verträgen (zentralisierte Geldpolitik bei aber auf nationaler Ebene verbliebener Fiskalpolitik, ein einziger Leitzins für aber 21 verschiedene - teilweise sehr heterogene bis fast disparate - Länder, permanente Mißachtung und hundertfacher Bruch des eigenen EU-Vertrags (siehe EU-Vertrag von Maastricht und Maastricht-Kriterien) - um nur drei Beispiele zu nennen.


    Dir weiter ganz viel Glück mit Deinen privaten Finanzen ... !

  • mit Blick auf die kurze verbleibende Frist

    Das sind noch über zwei Wochen - Glas halbvoll oder halbleer? :)

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  • Selbst ohne Inflationsausgleich ist eine Absicherung von 2000 Euro mehr als nichts. Hinzu kommen mögliche Höherversicherungen bei besonderen Anlässen. Natürlich wäre es ein bitteres Brot, wenn der Versicherungsfall mit 40 eintritt aber immer noch besser als ganz ohne Absicherung. Daher würde ich den Termin nicht ungenutzt verstreichen lassen.

    Davon unabhängig macht eine Beratung bei einem Spezialisten Sinn, wenn der Schutz ergänzt/ersetzt werden soll.

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