Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie und Beitragsdynamik So steigerst Du die Rente bei der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) abschließt, sollte auf eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie und Beitragsdynamik achten.
  • Mit der Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie kannst Du die Rentenhöhe nachträglich aufstocken. 
  • Ist eine Dynamik vereinbart, steigt die Rente automatisch jedes Jahr um einen vereinbarten Prozentsatz.

So gehst Du vor

  • Lass Dich vor Abschluss einer BU beraten und hole Angebote ein. Wir haben geeignete Ver­si­che­rungsmakler untersucht und empfehlen Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung sowie P&F.
  • Achte darauf, dass Du die Rente ohne erneute Gesundheits- und Risikoprüfung erhöhen kannst. 
  • Melde Deinem Versicherer Ereignisse wie Hochzeit oder Gehaltserhöhung, wenn Du Deine Rente aufstocken möchtest.

Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung solltest Du möglichst früh und gesund abschließen. Denn in jungen Jahren sind die Beiträge zur BU meist noch erschwinglich. Doch die Lebensumstände ändern sich mit der Zeit und damit auch die finanziellen Bedürfnisse. Bei einem Gehaltssprung, einem Immobilienkauf oder der Familiengründung solltest Du die Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente nochmal erhöhen können. Das klappt meist mit einer Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie und einer Beitragsdynamik.

Was ist die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie?

Mit einer Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie kannst Du die vertraglich vereinbarte BU-Rente auf einen Schlag erhöhen. Der große Vorteil: Dafür ist in der Regel keine erneute Gesundheitsprüfung nötig. Das bedeutet, auch wenn Du in der Zeit seit Vertragsschluss krank geworden bist, darfst Du Deine BU-Rente aufstocken.

Meist ist die Erhöhung allerdings nur bei besonderen Ereignissen möglich, wie:

  • Heirat oder Scheidung,
  • Geburt oder Adoption eines Kindes,
  • Abschluss des Studiums, der Ausbildung oder einer Meisterprüfung,
  • Kauf einer Immobilie,
  • Gehaltserhöhung,
  • Übergang Teilzeit- zu Vollzeitstelle,
  • Beginn einer Selbstständigkeit oder
  • Ende der Pflichtmitgliedschaft in einem Versorgungswerk.

Einige Anbieter erlauben es auch, die Rente ohne speziellen Anlass aufzustocken – dann jedoch häufig nur zu vertraglich festgelegten Terminen, beispielsweise in den ersten fünf oder zehn Ver­si­che­rungsjahren. 

Wichtig zu beachten: Die Rente steigt nicht automatisch. Du musst die Erhöhung bei Deiner Ver­si­che­rung beantragen – und zwar innerhalb einer bestimmten Frist, meist drei bis zwölf Monate nach dem Ereignis. Die genaue Frist findest Du in Deinen Ver­si­che­rungsunterlagen. 

Ohne eine solche Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie sind Änderungen am Vertrag in vielen Fällen nicht so einfach möglich – wenigstens die Gesundheitsprüfung musst Du dann erneut durchlaufen. Besonders wichtig ist die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie deswegen in jungen Jahren. So kannst Du beim Vertragsabschluss von einer guten Gesundheit profitieren und die Rente später flexibel an Dein steigendes Einkommen anpassen.

Was musst Du bei der Nachversicherung beachten?

Für die Nachversicherung gibt es allerdings Grenzen. Deine BU-Rente kannst Du meist nur bis zu einer bestimmten Rentenhöhe aufstocken. Jede Erhöhung ist zudem mit zusätzlichen Kosten verbunden. Außerdem ist ab einem bestimmten Alter Schluss mit der Erhöhung.

Rentenhöhe ist begrenzt

Die Versicherer bestimmen in aller Regel Höchstgrenzen für die Nachversicherung. Bis zu dieser Grenze kannst Du maximal Deine Rente erhöhen. Bei der Nürnberger Ver­si­che­rung ist zum Beispiel laut Ver­si­che­rungs­be­din­gungen eine Rentenhöhe von maximal 3.000 Euro im Monat möglich. Die Baloise versichert ihren Bedingungen zufolge höchstens 4.000 Euro Rente im Monat. 

Die vereinbarte Rentenhöhe muss dabei immer im Verhältnis zu Deinem aktuellen Einkommen stehen. Viele Versicherer begrenzen die Rente daher auf 60 oder 70 Prozent Deines Bruttoeinkommens. Verdienst Du also derzeit 3.000 Euro brutto im Monat, dann darfst Du eine BU-Rente von höchstens 1.800 Euro bis 2.100 Euro versichern. 

Deine Rente kannst Du außerdem immer nur stufenweise erhöhen. Eine Erhöhung der Rente von 1.000 Euro auf 4.000 Euro im Monat ist kaum vorstellbar. Bei manchen Versicherern ist eine Erhöhung der monatlichen Rente um höchstens 500 Euro pro Nachversicherung möglich. Andere Anbieter begrenzen die Erhöhung bei 50 Prozent Deiner zuvor vereinbarten Rente. Aus diesem Grund solltest Du, sofern Du Dir den Aufpreis leisten kannst, jede Möglichkeit der Erhöhung nutzen

Steigst Du allerdings mit einer sehr hohen Rentenhöhe in die BU ein, hast Du unter Umständen keinen großen Nutzen von der Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie. Benötigst Du dennoch mit der Zeit eine höhere Rente als die Ver­si­che­rung erlaubt, dann kann auch der Abschluss einer weiteren BU-Versicherung sinnvoll sein. 

Gut zu wissen: Mehrere BU-Versicherungen können auch ratsam sein, wenn Du von Beginn an eine höhere Rente von mehr als 2.500 Euro benötigst. Ab dieser Rentenhöhe kann der Versicherer eine zusätzliche ärztliche Untersuchung fordern. Dabei können Erkrankungen festgestellt werden, von denen Du bisher nichts wusstest und die den Abschluss einer BU erschweren können. Verteilst Du die Rente auf mehrere Versicherer, bleibt Dir diese Extra-Untersuchung erspart.

Ausschlussgründe für die Nachversicherung 

Neben der maximal versicherbaren Rentenhöhe gibt es weitere Gründe, aus denen die Ver­si­che­rung eine Nachversicherung ablehnen kann:

  • Du hast bereits eine Be­rufs­un­fä­hig­keit- oder Er­werbs­min­de­rungs­ren­te beantragt,
  • es liegt eine Schwerbehinderung vor,
  • Du zahlst Deine Beiträge nicht. 

Nachversicherung kostet Aufpreis

Der Nachteil beim Aufstocken der Rente: Die zusätzliche Absicherung kostet auch mehr Beitrag. Für den Teil der Rente, den Du aufstockst, wird wie bei einem Neuvertrag das aktuelle Lebensalter zugrunde gelegt. Da Du zum Zeit­punkt der Erhöhung wieder etwas älter bist, zahlst Du für die nachträglich erhöhte Rente mehr, als hättest Du eine gleich hohe Rente direkt bei Abschluss der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung vereinbart.

Beim Abschluss einer BU solltest Du daher darauf achten, dass die Nachversicherung zumindest ohne erneute Gesundheits- und Risikoprüfung möglich ist. Den Verzicht auf eine weitere Gesundheitsprüfung erklären die meisten Versicherer. Manche Versicherer fragen allerdings erneut nach Deinem aktuellen Beruf oder nach gefährlichen Hobbys. Wenn Du dann zum Zeit­punkt der Erhöhung in einen risikoreichen Beruf gewechselt hast, kann das die Beiträge noch teurer oder eine Nachversicherung sogar unmöglich machen. Das Gleiche gilt für neu erworbene Hobbys wie Paragliding, Tauchen oder Bungee-Jumping.  

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

Zum Ratgeber

Was ist eine Beitragsdynamik?

Mit der Beitragsdynamik steigt die vereinbarte Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente jedes Jahr um einen festgelegten Prozentsatz, beispielsweise 3 Prozent. Große Sprünge wie bei der Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie sind damit nicht möglich. Die Dynamik hilft aber, den Wertverlust durch die Inflation anzupassen. 

Dynamik ist ein wichtiger Baustein 

Die Beitragsdynamik sorgt also dafür, dass die versicherte Rente auch in 20 oder 30 Jahren noch ausreicht. Durch die jährliche Anhebung bleibt die Kaufkraft der Rente erhalten. Bei einer Inflation von 2 Prozent wären sonst von 2.000 Euro Rente nach 20 Jahren nur noch 1.346 Euro reale Kaufkraft übrig. 

Grundsätzlich raten wir dazu, eine Beitragsdynamik mitzunehmen. Deine versicherte Rente steigt automatisch, ohne dass dafür ein Anlass notwendig ist. Auch die Gesundheitsprüfung entfällt. 

Allerdings bedeutet eine Dynamik von 3 Prozent nicht automatisch, dass auch Deine monatliche Rente um diesen Wert steigt. Denn wie bei der Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie wird für jeden Erhöhungsschritt Dein aktuelles Lebensalter zugrunde gelegt. Dadurch verteuern sich die Beiträge umso mehr, je älter Du wirst. Du solltest daher sichergehen, dass Du Dir die steigenden Beiträge auch dauerhaft leisten kannst. 

Du darfst die Dynamik aussetzen

Die Beitragsdynamik ist aber keine Pflicht, sondern ein Recht des Kunden. Das bedeutet, Du kannst einem Erhöhungsschritt auch widersprechen. Dann bleiben Beitrag und Rente gleich.

Wie oft Du die Dynamik aussetzen kannst, steht in Deinem Vertrag. Meist ist es problemlos möglich, zwei Jahre hintereinander zu verzichten. Beim dritten Widerspruch in Folge wird die Dynamik dann häufig komplett gestoppt, und für eine Rentenerhöhung ist künftig eine Gesundheitsprüfung nötig. Soll der Beitrag nur moderat steigen, kannst Du also einfach jeden dritten Erhöhungsschritt mitmachen.

Solltest Du feststellen, dass Deine BU-Rente tatsächlich zu hoch geworden ist, kannst Du diese jederzeit absenken und dadurch bei den BU-Kosten sparen. Allerdings schließen einige Versicherer danach die Möglichkeit aus, die Rente wieder per Nachversicherung oder Dynamik zu erhöhen. Andere Versicherer verlangen hingegen eine erneute Gesundheitsprüfung, wenn Du zur alten Rentenhöhe zurück möchtest. 

Bei Leistungsdynamik abwägen

Die Leistungsdynamik ist dagegen kein Muss. Mit dieser Form der Dynamik kannst Du Deine Rente zwar auch noch erhöhen, wenn Du berufsunfähig bist. Das lohnt sich vor allem, wenn Du in jungen Jahren berufsunfähig wirst und dann für lange Zeit mit Deiner Be­rufs­un­fä­hig­keits­rente auskommen musst. 

Allerdings ist ein Vertrag mit dieser Option von Anfang an teurer. In einer Finanztip-Stichprobe unter acht BU-Versicherern wurden bei einer jährlichen Rentenerhöhung von 2 Prozent durchschnittlich 13 Prozent mehr Beitrag fällig. 

Als Zusatz ist die Leistungsdynamik daher sinnvoll. Den Aufpreis dafür solltest Du aber auf keinen Fall bei der BU-Rentenhöhe einsparen. Wähle die Leistungsdynamik daher nur, wenn Du Dir die höheren Beiträge auf Dauer leisten kannst. 

Autoren
Julia Rieder

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