Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung Wenn es mit der BU nicht klappt

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (EU) zahlt eine Rente, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kannst.
  • Besseren Schutz bietet eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU). Die kann aber für manche Berufsgruppen sehr teuer oder schwer zu bekommen sein.
  • Besonders für Handwerker und Altenpfleger kann die EU eine Alternative sein.

So gehst Du vor

  • Lass Dich vor Abschluss einer EU beraten und hole Angebote ein. Wir empfehlen Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov und Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung.
  • Beantworte die Gesundheitsfragen im Antrag ehrlich und mithilfe Deiner Ärzte und Behandlungsunterlagen.
  • Falls Du Gesundheitsprobleme oder ein riskantes Hobby hast, lass den Ver­si­che­rungsmakler oder -berater eine anonyme Risikovoranfrage stellen, bevor Du Dich für ein Angebot entscheidest.

Wie finanzierst Du Dein Leben, falls Du für längere Zeit nicht mehr arbeiten kannst? Für diesen Fall bietet eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) die beste Absicherung. Doch die kann für körperlich arbeitende und für gesundheitlich vorbelastete Menschen sehr teuer sein. Und auf die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te solltest Du Dich nicht verlassen: Die fällt in der Regel sehr gering aus und viele Anträge werden abgelehnt. Daher solltest Du Dich um eine Alternative zur BU kümmern. Die private Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung deckt zwar weniger Risiken ab, ist dafür aber günstiger.

Was zahlt der Staat bei Erwerbsunfähigkeit?

Der Staat zahlt eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te, wenn Du dauerhaft zu krank zum Arbeiten bist. Damit die Rente bewilligt wird, musst Du einige Voraussetzungen erfüllen. 

Die volle Er­werbs­min­de­rungs­ren­te bekommst Du nur, wenn Du weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kannst. Kannst Du noch bis zu sechs Stunden arbeiten, gibt es nur die halbe Er­werbs­min­de­rungs­ren­te. 

Außerdem musst Du mindestens fünf Jahre in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt haben. In den ersten fünf Jahren Deines Berufslebens bist Du daher kaum abgesichert, da eine gesetzliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te erst nach dieser Zeit gewährt wird. Nur bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gibt es schon vorher eine Rente. Umso wichtiger ist es, sich als Berufsanfänger bereits über eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung oder eine Alternative Gedanken zu machen.

Die Höhe der Er­werbs­min­de­rungs­ren­te hängt ab vom letzten Bruttogehalt und der Zahl der Ver­si­che­rungsjahre. Oft beträgt die Rente weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts. Wer 2020 erstmals eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te bezog, bekam nach Angaben der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung durchschnittlich 882 Euro im Monat. Wenn Dir das zu wenig ist, solltest Du zusätzlich privat vorsorgen. 

Wann zahlt die Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung?

Eine Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung springt ein, wenn Du nicht mehr arbeiten kannst. Damit ähnelt sie der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung. Doch die Hürden, eine EU-Rente zu bekommen, sind wesentlich höher als bei der BU. 

Geld von der Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekommt Du, wenn Du weniger als drei Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kannst. Ein Handwerker, der noch im Büro oder als Pförtner arbeiten kann, würde also kein Geld bekommen. 

Die Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zahlt hingegen, wenn Du Deinem letzten ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr nachgehen kannst. Das bedeutet, eine Leistung aus der BU-Versicherung ist an den letzten Beruf gekoppelt. Ob Du noch einem anderen Beruf nachgehen könntest, wird nicht geprüft. Damit bietet die BU einen besseren Schutz. Das zeigt das folgende Beispiel: Fliesenleger Anton muss wegen einer Arthrose in den Knien seinen Beruf aufgeben. Für die BU ist er berufsunfähig. Die EU wird hingegen prüfen, ob er noch eine weniger körperlich anstrengende Tätigkeit ausüben kann. 

Eine BU bietet daher stets einen besseren Schutz. Prüfe daher immer zuerst, ob eine BU für Dich infrage kommt. 

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

Zum Ratgeber

Für wen ist eine Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sinnvoll?

Die private Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für alle geeignet, die keine BU bekommen oder nur zu einem teuren Preis. Insbesondere für Handwerker und Altenpfleger ist die EU eine günstigere Alternative. 

Risikoberufe: Bestimmte Berufsgruppen haben ein höheres Risiko, irgendwann berufsunfähig zu werden. Das gilt beispielsweise für Dachdecker, Maurer, Gerüstbauer oder Altenpfleger. Gerade für diese Risikoberufe kann es schwer sein, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abzuschließen. Manche BU-Versicherer lehnen diese Berufsgruppen generell ab, da sie ein höheres Risiko haben, irgendwann zu erkranken. Oder aber der monatliche Beitrag wird so hoch angesetzt, dass Du Dir die Ver­si­che­rung schlichtweg nicht leisten kannst: Ein Maurer zahlt zum Beispiel durchschnittlich 331 Euro im Monat für eine BU-Versicherung. 

Vorerkrankungen: Hattest Du in der Vergangenheit gesundheitliche Probleme, etwa einen Bandscheibenvorfall oder Depressionen, kann es manchmal schwierig sein, eine bezahlbare BU zu bekommen. Ist Dir die BU zu teuer, kann es sich lohnen, die Beiträge mit denen einer EU-Versicherung zu vergleichen. Allerdings stellen die Versicherer ebenfalls einige Gesundheitsfragen. Je nach Versicherer musst Du außerdem mit Risikozuschlägen auf den Beitrag oder Leistungsausschlüssen für bestimmte Erkrankungen rechnen. 

Dennoch beurteilen manche Versicherer Vorerkrankungen bei der Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung etwas weniger streng oder verwenden nur einen eingeschränkten Fragenkatalog. Ob Du also tatsächlich eine EU-Versicherung mit Vorerkrankungen bekommst, kommt ganz auf den Einzelfall und den Versicherer an.

Solltest Du weder eine Berufs- noch eine Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekommen, solltest Du Dir eine andere Alternative zur Absicherung der Arbeitskraft wie eine Dread-Disease-Versicherung oder eine Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung suchen.

Selbstständige: Für selbstständige Unternehmer kann die Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ebenfalls eine Alternative zur Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sein. Denn bevor eine BU-Versicherung zahlt, prüft sie, ob Du Deinen Betrieb theoretisch so umorganisieren kannst, dass Angestellte Deine Tätigkeiten übernehmen. Diese Regelung findest Du im BU-Vertrag als sogenannte Umorganisationsklausel

Darüber, ob eine solche Umorganisation zumutbar ist, gibt es oft Streit. Im schlechtesten Fall wird die Be­rufs­un­fä­hig­keit erst dann anerkannt, wenn der Selbstständige überhaupt nicht mehr arbeiten kann. Deshalb können selbstständige Unternehmer erwägen, von vornherein eine Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abzuschließen.

Was ist vor Abschluss der Ver­si­che­rung zu beachten?

Eine gute Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu finden, ist gar nicht so einfach. Bevor Du Dich für einen Vertrag entscheidest, gibt es einige Aspekte, die Du bedenken solltest.

Einzelversicherung oder Kombination 

Du kannst die Ver­si­che­rung entweder als Einzelversicherung abschließen oder aber Du kombinierst sie mit einer anderen Ver­si­che­rung.

Benötigst Du ohnehin eine Absicherung für den Todesfall, kannst Du die EU-Versicherung auch als Zusatz zu einer Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung abschließen. Das ist meist günstiger als zwei separate Verträge. Wer keine Angehörigen absichern muss oder bereits eine Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung hat, kann eine eigenständige Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abschließen. Von einer Kombination mit einer Kapitallebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung raten wir ab: Sparen und Schutz vor Risiken solltest Du voneinander trennen. Vielleicht willst Du einmal einen Vertrag beenden, den anderen aber fortführen.

So früh wie möglich abschließen

Je jünger und gesünder Du bist, wenn Du die Ver­si­che­rung abschließt, desto niedriger ist der Beitrag. Hinzu kommt: Je früher Du im Berufsleben erwerbsunfähig wirst, desto länger bist Du auf die Zahlungen angewiesen. Sobald Du Dein erstes regelmäßiges Einkommen beziehst, solltest Du über eine Absicherung nachdenken. Für Auszubildende und Studenten sind besonders Tarife interessant, die sie später ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung umwandeln können.

Auf Brutto- und Nettoprämie achten

Die Nettoprämie, auch Zahlbeitrag genannt, ist der Beitrag, den Du zum Beginn der Ver­si­che­rung zahlen musst. Der Versicherer kann diesen Beitrag bis zur Bruttoprämie erhöhen, wenn er weniger Überschüsse erwirtschaftet als erwartet. 

Schaue beim Preisvergleich deshalb auf den Bruttobeitrag und akzeptiere im Zweifel einen etwas höheren Nettobeitrag, wenn dafür der Bruttobeitrag deutlich geringer ist. So bist Du vor extremen Beitragssteigerungen geschützt.

Versicherer mit hoher Finanzkraft

Wirst Du erwerbsunfähig, ist es entscheidend, dass der Versicherer Deine Rente auch tatsächlich zahlen kann. Daher ist es sehr wichtig, einen finanziell soliden Anbieter zu wählen, den es auch in 20 oder 30 Jahren noch gibt. Frag Deinen Makler oder Ver­si­che­rungsberater deshalb nach der Finanzkraft des Versicherers, bevor Du Dich für ein Angebot entscheidest.

Gesundheitsfragen ehrlich beantworten

Du solltest unbedingt alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Das gilt ganz besonders für alle Sachverhalte, zu denen Unterlagen vorliegen und die nachprüfbar sind. Denn wenn der Anbieter feststellt, dass Du Fragen falsch beantwortet hast, kann er vom Vertrag zurücktreten und sich weigern, eine Rente zu zahlen. Bei Fragen, die sich nicht eindeutig mit „ja“ oder „nein“ beantworten lassen, solltest Du Deine Antwort auf dem Antragsbogen ausformulieren.

Frag bei Deinen Ärzten und Deiner Krankenkasse nach und lass Dir Kopien Deiner Krankenakten geben, damit Du auch wirklich nichts übersiehst. Sonst ist es möglich, dass Du Behandlungen vergessen oder falsch bezeichnet hast oder ein Arzt Einträge in Deinen Akten gemacht hat, von denen Du nichts weißt. Sprich die Akten mit Deinem Hausarzt durch, um alles einordnen zu können. Leider kann es vorkommen, dass Ärzte falsche Diagnosen eintragen, um bei der Kasse mehr abrechnen zu können. Lass solche Einträge korrigieren.

Das alles ist mühsam, aber die Entscheidung, ob Du im Ernstfall eine Rente bekommst, kann davon abhängen. Der Versicherer kann die Gesundheitsunterlagen noch zehn Jahre lang heranziehen, um die Leistung zu verweigern. Behalte eine Kopie der unterschriebenen Gesundheitsfragen, so dass Du deine Angaben nachvollziehen kannst, wenn Du eine Rente beantragst.

Nutze Risikovoranfragen

Wenn Du gesundheitliche Probleme hast, solltest Du mit einer sogenannten anonymisierten Risikovoranfrage Angebote verschiedener Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men einholen. Ein Ver­si­che­rungsmakler oder -berater fragt für Dich bei verschiedenen Anbietern an, zu welchen Konditionen diese Dich versichern würden. Dabei nennt er alle Daten, die wichtig sind, um das Angebot zu erstellen, schwärzt aber persönliche Informationen wie Name und Adresse.

Damit vermeidest Du, dass ein Unternehmen Deinen Antrag ablehnt und das der zentralen Wagnisdatei (HIS) meldet. In dieser Datei sammeln Versicherer Daten über ihre Kunden und eingegangene Anträge. Wenn ein Anbieter Deinen Antrag ablehnt, kann das die Chance verringern, bei anderen einen Vertrag zu bekommen. Lass Dich deshalb von einem qualifizierten Makler oder Ver­si­che­rungsberater bei den anonymisierten Risikoanfragen unterstützen.

Welche Punkte im Vertrag sind wichtig?

Wie bei allen Ver­si­che­rungen entscheidet auch bei der Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung das Kleingedruckte darüber, was der Vertrag am Ende wirklich taugt. Die folgenden Tipps helfen Dir dabei, ein möglichst gutes Angebot auszuwählen.

Ver­si­che­rungs- und Leistungszeit bis zur Rente

Die Ver­si­che­rungszeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen die Erwerbsunfähigkeit eintreten muss, damit die Ver­si­che­rung eine Rente zahlt. Endet dieser Zeitraum mit dem 50. Lebensjahr und Du wirst mit 51 Jahren erwerbsunfähig, erhältst Du keine Rente. 

Um Absicherungslücken vor Beginn der Altersrente auszuschließen, solltest Du Dich am besten bis zum 67. Lebensjahr versichern. Ist der Beitrag dafür zu teuer, sollte die Ver­si­che­rung wenigstens bis zum 65. oder 63. Lebensjahr laufen. Bei Risikoberufen lassen sich die Versicherer allerdings oft nur auf verkürzte Ver­si­che­rungszeiten ein.

Auch die Leistungszeit sollte bis zum Eintritt Deiner Regelaltersrente laufen. Denn sie bestimmt, bis zu welchem Alter Du die Rente ausbezahlt bekommt. Endet die Rente bereits mit 60, würdest Du im schlimmsten Fall die letzten Jahre bis zu Rente nur mit der gesetzlichen Er­werbs­min­de­rungs­ren­te über die Runden kommen müssen. 

Achte auf einen kurzen Prognosezeitraum

Der Prognosezeitraum ist die Dauer, für die Du nach ärztlicher Einschätzung erwerbsunfähig sein wirst. Dein Vertrag sollte die Rentenzahlung vorsehen, wenn ein Arzt die Erwerbsunfähigkeit für sechs Monate prognostiziert. Je länger der Prognosezeitraum, desto schwieriger ist eine zuverlässige medizinische Einschätzung. Vorteilhaft ist es, wenn die Ver­si­che­rung auch zahlt, wenn Du bereits die vergangenen sechs Monate erwerbsunfähig warst.

Dynamik und Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie 

Die Kosten für den Lebensunterhalt steigen im Laufe der Zeit – aufgrund der Inflation, aber auch durch andere Lebensumstände, wie eine Familiengründung oder einen Hausbau. Deshalb ist es wichtig, dass Du die Rente an solche Veränderungen anpassen kannst. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie und
  2. Dynamik.

Eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie erlaubt es, die versicherte EU-Rente auf einen Schlag hochzusetzen. So kannst Du die Rentenhöhe ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen, wenn sich Deine Lebensumstände geändert haben. Die meisten Versicherer erlauben das aber nur zu bestimmten Anlässen wie Heirat, Geburt eines Kindes oder Gehaltserhöhung und nur bis zum 45. Lebensjahr. Die Rente steigt nicht automatisch. Du musst selbst aktiv werden und der Ver­si­che­rung mitteilen, dass Du die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie nutzen möchtest. 

Mit der Dynamik steigen die Beiträge jährlich um einen festgelegten Prozentsatz. Gleichzeitig erhöht sich auch Dein Rentenanspruch. Damit ist die Dynamik ein wichtiger Baustein in Deinem Vertrag, um der Inflation entgegenzuwirken. In aller Regel ist die Dynamik aber keine Pflicht. Du kannst einzelne Beitragserhöhungen auch aussetzen, wenn der Beitrag Dein Budget übersteigen würde. Lehnst Du die Dynamik jedoch dreimal hintereinander ab, gibt es keine weitere Steigerung und die Rente bleibt konstant.

Rentensteigerung nach Eintreten der Erwerbsunfähigkeit

Wer in jungen Jahren erwerbsunfähig wird, muss viele Jahrzehnte mit seiner monatlichen Er­werbs­un­fäh­ig­keits­ren­te auskommen. Um den Wertverlust durch die Inflation aufzufangen, können Versicherte deshalb vereinbaren, dass sich die Rente nach Eintreten der Erwerbsunfähigkeit jährlich um einen garantierten Prozentwert erhöht. Mit einem jährlichen Inflationsausgleich von etwa 2 Prozent lässt sich so die Kaufkraft der Rente erhalten.

Allerdings macht eine solche Klausel die Ver­si­che­rung teurer. Wäge also ab, ob Du Dir den zusätzlichen Schutz leisten kannst.

Vereinbare rückwirkende Leistung

Achte außerdem darauf, dass der Versicherer drei Jahre rückwirkend zahlt, wenn Du den Ver­si­che­rungsfall erst verspätet meldest. Das ist wichtig, weil eine Erwerbsunfähigkeit oft erst mit Verzögerung festgestellt wird.

Vermeide ein befristetes Anerkenntnis

Wenn der Versicherer den Rentenanspruch nur befristet anerkennt, musst Du nach Ablauf der Frist meist erneut Deine Erwerbsunfähigkeit nachweisen. Du kannst diesen Aufwand und das Risiko vermeiden, wenn der Versicherer auf befristete Anerkenntnisse verzichtet.

Keine Anzeigepflicht nach Vertragsabschluss 

Der Versicherer sollte darauf verzichten, dass Du nach Vertragsabschluss einen Berufswechsel oder ein erhöhtes Risiko melden musst, zum Beispiel wenn Du neuerdings eine gefährliche Sportart ausübst.

Wie bekommst Du eine Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung?

Bei der Suche nach dem besten Tarif solltest Du Dich von einem qualifizierten Ver­si­che­rungsmakler unterstützen lassen. Gemeinsam mit ihm kannst Du die Angebote verschiedener Ver­si­che­rungen vergleichen und klären, ob es doch eine Möglichkeit gibt, eine günstige BU zu bekommen. 

Auch wenn Du später eine Er­werbs­un­fäh­ig­keits­ren­te beantragen willst, solltest Du Dich fachmännisch beraten lassen. Ein Fachanwalt für Ver­si­che­rungsrecht kann helfen, Fehler beim Ausfüllen des Rentenantrags und langwierige Nachfragen des Versicherers zu vermeiden.

Wenn Du Dich für den Abschluss einer Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung interessierst, empfehlen wir Dir folgende Vermittler:

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