Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung Die Alternative zur Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (EU-Versicherung) zahlt eine Rente, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kannst.
  • Besseren Schutz bietet eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU-Versicherung). Die kann aber für manche Personen- und Berufsgruppen sehr teuer oder schwer zu bekommen sein.
  • Besonders für Handwerker und Altenpfleger kann die EU-Versicherung eine günstigere Alternative sein.

So gehst Du vor

  • Lass Dich vor Abschluss einer EU-Versicherung beraten und hole Angebote ein. Wir empfehlen Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov und Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung.
  • Beantworte die Gesundheitsfragen im Antrag ehrlich, mithilfe Deiner Ärzte und Behandlungsunterlagen.
  • Falls Du Gesundheitsprobleme oder ein riskantes Hobby hast, lass den Ver­si­che­rungsmakler oder -berater eine anonyme Risikovoranfrage stellen, bevor Du Dich für ein Angebot entscheidest.

Wie finanzierst Du Dein Leben, falls Du für längere Zeit nicht mehr arbeiten kannst? Für diesen Fall bietet eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU-Versicherung) mit ihrer monatlichen Rentenzahlung in der Regel die beste Absicherung. Diese kann für körperlich arbeitende und für gesundheitlich vorbelastete Menschen allerdings sehr schwer zu bekommen sein – oder die Beiträge sind extrem hoch. 

Doch wie kannst Du Dich schützen, wenn Du keine BU-Versicherung abschließen kannst? Auf die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te solltest Du Dich nicht verlassen: Die fällt in der Regel sehr gering aus und die Ren­ten­ver­si­che­rung lehnt viele Anträge ab. Du solltest Dich daher um eine Alternative zur BU-Versicherung kümmern. Die private Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung deckt zwar weniger Risiken ab, ist dafür aber günstiger.

Wann zahlt die Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung?

Eine Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung springt ein, wenn Du nicht mehr arbeiten kannst. Damit ähnelt sie der Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung.  

Geld von der Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekommst Du, wenn Du weniger als drei Stunden in irgendeinem Beruf arbeiten kannst. Es ist dabei egal, ob Du für diesen Beruf überqualifiziert bist oder viel weniger verdienst als in Deinem bisherigen Beruf. Ein Handwerker, der zwar nicht mehr in seinem eigentlichen Beruf, aber noch im Büro oder als Pförtner arbeiten kann, würde also kein Geld aus der EU-Versicherung bekommen: Er ist nämlich nicht erwerbs-, sondern berufsunfähig. 

Das ist auch der Unterschied zwischen einer BU- und einer EU-Versicherung: Die BU-Versicherung zahlt, wenn Du Deinem letzten ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr nachgehen kannst. Das bedeutet: Eine Leistung aus der BU-Versicherung ist an Deinen letzten Beruf gekoppelt. Ob Du noch einem anderen Beruf nachgehen könntest, ist egal und wird nicht geprüft. 

Damit bietet die BU-Versicherung einen besseren Schutz als die EU-Versicherung. Das zeigt das folgende Beispiel: Fliesenleger Anton muss wegen einer Arthrose in den Knien seinen Beruf aufgeben. Für die BU-Versicherung ist er berufsunfähig. Die EU-Versicherung wird hingegen prüfen, ob er noch eine weniger körperlich anstrengende Tätigkeit ausüben kann, bevor sie zahlt.

Mehr dazu im Ratgeber Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung

  • Die staatliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te reicht nicht aus, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung ist für fast jeden sinnvoll.

  • Von uns emp­foh­lene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F (früh-gewinnt.de).

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Was zahlt der Staat bei Erwerbsunfähigkeit?

Der Staat zahlt eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te, eine Art Rente vor dem regulären Rentenalter, wenn Du dauerhaft zu krank zum Arbeiten bist. Doch die Hürden sind hoch: Damit die Rente bewilligt wird, musst Du viele Voraussetzungen erfüllen (§ 43 SGB VI): 

Die volle Er­werbs­min­de­rungs­ren­te bekommst Du nur, wenn Du weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kannst. Kannst Du noch bis zu sechs Stunden am Tag arbeiten, gibt es nur die halbe Er­werbs­min­de­rungs­ren­te. 

Immerhin: Bis zu sechs Monate kannst Du seit 2024 neben der Er­werbs­min­de­rungs­ren­te über die Grenzen hinaus arbeiten. Dadurch sollst Du die Chance haben, Dich wieder eigenständig in den Arbeitsmarkt einzugliedern. 

Außerdem gibt es neue Hin­zu­ver­dienst­gren­zen für Menschen mit Er­werbs­min­de­rungs­ren­te. Bei teilweiser Erwerbsminderung darfst Du mindestens 37.117,50 Euro hinzuverdienen, bei voller Erwerbsminderung 18.558,75 Euro. 

Um Dich überhaupt für eine Erwerbminderungsrente zu qualifizieren, musst Du mindestens fünf Jahre lang in die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung eingezahlt und in den fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben. Erfüllst Du diese Kriterien nicht, bekommst Du nur in Ausnahmefällen eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te, zum Beispiel bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. 

Doch selbst wenn sie Dir bewilligt wird, diese Er­werbs­min­de­rungs­ren­te wird in aller Regel kaum reichen, um Deinen Lebensstandard zu halten. Die Höhe der staatlichen Er­werbs­min­de­rungs­ren­te hängt in der Regel von Deinem vergangenen Bruttogehalt und der Zahl der Ver­si­che­rungsjahre ab. Oft beträgt die Rente weniger als ein Drittel des letzten Bruttogehalts. Laut der Deutschen Ren­ten­ver­si­che­rung erhielten Rentner in voller Erwerbsminderung 2022 durchschnittlich rund 950 Euro im Monat. Die Beiträge müssen gegebenenfalls noch versteuert werden. Daher solltest Du in jedem Fall zusätzlich privat vorsorgen.

Für wen ist eine Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sinnvoll?

Du solltest immer erst prüfen, ob eine BU-Versicherung für Dich infrage kommt. Wenn Du abgelehnt wirst oder der Beitrag für Dich zu hoch ist, solltest Du Dich um eine private Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kümmern. Besonders für risikoreiche Berufsgruppen kann die EU-Versicherung dann eine günstigere Alternative zur BU-Versicherung sein. Aber auch für andere Personengruppen ist die EU-Versicherung eine gute Option.

Risikoberufe: Bestimmte Berufsgruppen haben ein höheres Risiko, irgendwann berufsunfähig zu werden. Das gilt beispielsweise für Dachdecker, Maurer, Gerüstbauer oder Altenpfleger. Gerade für diese Risikoberufe kann es schwer sein, eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abzuschließen. Manche BU-Versicherer lehnen diese Berufsgruppen generell ab, da sie ein höheres Risiko haben, irgendwann zu erkranken. Für sie kann es einfacher sein, eine Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung abzuschließen. 

In anderen Fällen ist der monatliche Beitrag bei einer BU-Versicherung so hoch angesetzt, dass sich diese Berufsgruppen die Ver­si­che­rung schlichtweg nicht leisten können: In einer BU-Versicherung der Allianz zahlte ein 25-jähriger gesunder Dachdecker im Januar 2024 rund 340 Euro im Monat, wenn er eine Rente von 2.500 Euro absichert. Eine Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekommt er zum Beispiel bei der Europa Ver­si­che­rung für rund 148 Euro im Monat. 

Bei Vorerkrankungen: Hattest Du in der Vergangenheit gesundheitliche Probleme, etwa einen Bandscheibenvorfall oder Depressionen, kann es manchmal schwierig sein, eine bezahlbare Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu bekommen. Ist Dir die BU-Versicherung zu teuer, kann es sich lohnen, die Beiträge mit denen einer EU-Versicherung zu vergleichen. Allerdings stellen die Versicherer ebenfalls einige Gesundheitsfragen, erheben Risikozuschläge auf den Beitrag oder schließen für bestimmte Erkrankungen Leistungen aus. Insgesamt beurteilen manche EU-Versicherer Vorerkrankungen allerdings weniger streng als BU-Versicherer oder verwenden einen eingeschränkten Fragenkatalog.

Ob Du mit Vorerkrankungen tatsächlich eine EU-Versicherung bekommst, kommt auf den Einzelfall und den Versicherer an. Ob für Dich trotz Vorerkrankungen eine Absicherung über die Berufs- oder Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung möglich ist, kannst Du gemeinsam mit einem Ver­si­che­rungsmakler herausfinden. Am Ende dieses Textes haben wir Ver­si­che­rungsmakler gelistet, die auf die Beratung zur BU und Alternativen spezialisiert sind. 

Solltest Du dagegen weder eine Berufs- noch eine Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung bekommen, könnten andere Ver­si­che­rungen, etwa eine Dread-Disease-Versicherung oder eine Grund­fähig­keits­ver­si­che­rung infrage kommen. 

Was ist vor Abschluss der Ver­si­che­rung zu beachten?

Eine gute Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung zu finden, ist gar nicht so einfach. Bevor Du Dich für einen Vertrag entscheidest, gibt es einige Aspekte, die Du bedenken solltest.

Einzelversicherung oder Kombination 

Du kannst Deine EU-Versicherung entweder als Einzelversicherung abschließen oder mit einer anderen Ver­si­che­rung, zum Beispiel einer Ri­si­ko­le­bens­ver­si­che­rung kombinieren. Wir raten Dir jedoch, die Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung separat abzuschließen. Auch von einer Kombination mit einer Kapitallebens- oder Ren­ten­ver­si­che­rung raten wir ab. Vielleicht möchtest Du irgendwann die Le­bens­ver­si­che­rung kündigen, die Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung aber behalten. Mit der Kündigung des einen Vertrages würdest Du dann auch den anderen Vertrag verlieren.

Wann solltest Du die EU-Versicherung abschließen?

Je jünger und gesünder Du bist, wenn Du die Ver­si­che­rung abschließt, desto niedriger ist der Beitrag. Hinzu kommt: Je früher im Berufsleben Du erwerbsunfähig wirst, desto länger bist Du auf die Zahlungen angewiesen. 

Im Idealfall sollten Eltern bereits für ihre Kinder eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit abschließen. Vorrangig sollten sie aber versuchen, ihr Kind gegen Be­rufs­un­fä­hig­keit zu versichern. Schüler und auch Studierende sind oft noch gesund und haben noch keinen risikoreichen Beruf. Dadurch sind die Beiträge zur Ver­si­che­rung meist noch gering und der Abschluss weniger aufwendig. 

Aber auch diejenigen, die bereits im Berufsleben stehen und noch keine Absicherung haben, sollten sich um den Abschluss einer Berufs- oder Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung kümmern. Liegen noch keine oder wenig Vorerkrankungen vor, ist der Abschluss normalerweise unproblematisch. 

Was sind Brutto- und Nettoprämie? 

Die Nettoprämie, auch Zahlbeitrag genannt, ist der Beitrag, den Du zum Beginn der Ver­si­che­rung zahlen musst. Die Nettoprämie ist der Betrag, den Du tatsächlich für die Ver­si­che­rungsleistungen zahlst. Die Bruttoprämie ist höher, weil sie zusätzlich die Kosten für die Verwaltung und andere Ausgaben der Ver­si­che­rung abdeckt. Der Versicherer kann den Nettobeitrag bis zur Bruttoprämie erhöhen, wenn er weniger Überschüsse erwirtschaftet als erwartet. 

Schau daher beim Preisvergleich lieber auf den Bruttobeitrag und akzeptiere im Zweifel einen etwas höheren Nettobeitrag, wenn dafür der Bruttobeitrag im Vergleich deutlich geringer ist. So bist Du vor extremen Beitragssteigerungen geschützt.

Welchen Versicherer solltest Du wählen? 

Wirst Du erwerbsunfähig, ist es entscheidend, dass der Versicherer Deine Rente auch tatsächlich zahlen kann. Daher ist es sehr wichtig, einen finanziell soliden Anbieter zu wählen, den es auch in 20 oder 30 Jahren noch geben wird. Frag Deinen Makler oder Ver­si­che­rungsberater deshalb nach der Finanzkraft des Versicherers, bevor Du Dich für ein Angebot entscheidest.

Wie beantwortest Du Gesundheitsfragen?

Du solltest unbedingt alle Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß beantworten. Das gilt besonders für alle Sachverhalte, zu denen Unterlagen vorliegen und die nachprüfbar sind. Denn wenn der Anbieter feststellt, dass Du Fragen falsch beantwortet hast, kann er vom Vertrag zurücktreten und sich weigern, eine Rente zu zahlen. Bei Fragen, die sich nicht eindeutig mit „ja“ oder „nein“ beantworten lassen, solltest Du Deine Antwort auf dem Antragsbogen ausformulieren.

Frag bei Deinen Ärzten und Deiner Kran­ken­kas­se nach und lass Dir Kopien Deiner Krankenakten geben, damit Du auch wirklich nichts übersiehst. Sonst ist es möglich, dass Du Behandlungen vergessen oder falsch bezeichnet hast oder ein Arzt Einträge in Deinen Akten gemacht hat, von denen Du nichts weißt. Sprich die Akten mit Deinem Hausarzt durch, um alles einordnen zu können. Leider kann es vorkommen, dass Ärzte falsche Diagnosen eintragen, um bei der Kasse mehr abrechnen zu können. Lass solche Einträge korrigieren.

Das alles ist mühsam, aber die Entscheidung, ob Du im Ernstfall eine Rente bekommst, kann davon abhängen. Du hast per Gesetz (§ 19 Abs. 1 VVG) eine Anzeigepflicht gegenüber einem Versicherer, wenn Du mit ihm einen Vertrag eingehen möchtest. Kommst Du dieser absichtlich oder unwissentlich nicht nach, darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen. Behalte am besten also auch nach Vertragsabschluss eine Kopie der unterschriebenen Gesundheitsfragen, sodass Du Deine Angaben nachvollziehen kannst, wenn Du eine Rente beantragst.

Was sind Risikovoranfragen? 

Wenn Du gesundheitliche Probleme hast, solltest Du mit einer sogenannten anonymisierten Risikovoranfrage Angebote verschiedener Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men einholen. Ein Ver­si­che­rungsmakler oder -berater fragt für Dich bei verschiedenen Anbietern an, zu welchen Konditionen diese Dich versichern würden. Dabei nennt er alle Daten, die wichtig sind, um das Angebot zu erstellen, schwärzt aber persönliche Informationen wie Name und Adresse.

Damit vermeidest Du, dass ein Unternehmen Deinen Antrag ablehnt und das der zentralen Wagnisdatei (HIS) meldet. In dieser für alle Versicherer zugänglichen Datei sammeln letztere Daten über ihre Kunden und eingegangenen Anträge. Wenn ein Anbieter Deinen Antrag ablehnt, kann das die Chance verringern, bei einem anderen einen Vertrag zu bekommen. Lass Dich deshalb von einem qualifizierten Ver­si­che­rungsmakler bei den anonymisierten Risikoanfragen unterstützen.

Welche Punkte im Vertrag sind wichtig?

Wie bei allen Ver­si­che­rungen entscheidet auch bei der Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung das Kleingedruckte darüber, was der Vertrag am Ende wirklich taugt. Die folgenden Tipps helfen Dir dabei, ein möglichst gutes Angebot auszuwählen.

Wie lange sollte die Ver­si­che­rung laufen?

Grundsätzlich sollte Dich die Ver­si­che­rung bis zum Renteneintritt schützen. Um Absicherungslücken vor Beginn der Altersrente auszuschließen, solltest Du Dich daher am besten bis zum 67. Lebensjahr versichern. 

Die Verträge unterscheiden immer zwischen Ver­si­che­rungszeit und Leistungszeit. Die Ver­si­che­rungszeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen die Erwerbsunfähigkeit eintreten muss, damit die Ver­si­che­rung eine Rente zahlt. Endet die Ver­si­che­rungszeit laut Vertrag zum Beispiel mit dem 50. Lebensjahr und Du wirst mit 51 Jahren erwerbsunfähig, bekommst Du keine Rente. 

Wenn Du beim Beitrag sparen möchtest, kannst Du die Ver­si­che­rungszeit auch kürzen. Sie sollte dennoch wenigstens bis zum 65. oder 63. Lebensjahr laufen. Bei Risikoberufen lassen sich die Versicherer allerdings oft nur auf verkürzte Ver­si­che­rungszeiten ein.

Auch die Leistungszeit sollte bis zum Eintritt Deiner Regelaltersrente laufen. Denn sie bestimmt, bis zu welchem Alter Du die Rente ausbezahlt bekommst. Endet die Rente bereits mit 60, müsstest Du im schlimmsten Fall die letzten Jahre bis zu Rente nur mit der gesetzlichen Er­werbs­min­de­rungs­ren­te über die Runden kommen. Die Leistungszeit solltest Du nur dann mindern, wenn Du sicher weißt, dass Du die letzten Jahre bis zur Rente zum Beispiel mit Erspartem überbrücken kannst. 

Was ist der Prognosezeitraum? 

Der Prognosezeitraum ist die Dauer, für die Du nach ärztlicher Einschätzung erwerbsunfähig sein wirst. Dein Vertrag sollte die Rentenzahlung vorsehen, wenn ein Arzt die Erwerbsunfähigkeit für sechs Monate prognostiziert. Denn je länger der Prognosezeitraum angesetzt ist, desto schwieriger wird eine zuverlässige medizinische Einschätzung. Vorteilhaft ist es, wenn die Ver­si­che­rung auch dann zahlt, wenn Du bereits in den vergangenen sechs Monaten erwerbsunfähig warst.

Sind eine Dynamik und Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie wichtig? 

Die Kosten für den Lebensunterhalt steigen im Laufe der Zeit – aufgrund der Inflation, aber auch durch Lebensumstände wie eine Familiengründung oder einen Hausbau. Deshalb ist es wichtig, dass Du die Rente an solche Veränderungen anpassen kannst. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie und
  2. die Dynamik.

Eine Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie erlaubt es, die versicherte EU-Rente auf einen Schlag hochzusetzen. So kannst Du die Rentenhöhe ohne erneute Gesundheitsprüfung anpassen, wenn sich Deine Lebensumstände geändert haben. Die meisten Versicherer erlauben das aber nur zu bestimmten Anlässen wie Heirat, der Geburt eines Kindes oder einer Gehaltserhöhung, und nur bis zum 45. Lebensjahr. Die Rente steigt aber nicht automatisch. Du musst selbst aktiv werden und der Ver­si­che­rung mitteilen, dass Du die Nach­ver­si­che­rungs­ga­ran­tie nutzen möchtest. 

Mit der Dynamik steigen die Beiträge jährlich um einen festgelegten Prozentsatz, beispielsweise um 3 oder 5 Prozent. Gleichzeitig erhöht sich auch Dein Rentenanspruch. Damit ist die Dynamik ein wichtiger Baustein in Deinem Vertrag, um der Inflation entgegenzuwirken. In aller Regel ist die Dynamik aber keine Pflicht. Du kannst einzelne Beitragserhöhungen auch aussetzen, wenn der Beitrag Dein Budget übersteigen würde. Lehnst Du die Dynamik jedoch dreimal hintereinander ab, gibt es keine weitere Steigerung und die Rente bleibt konstant.

Wie vereinbarst Du eine Rentensteigerung nach Eintreten der Erwerbsunfähigkeit? 

Wer schon in jungen Jahren erwerbsunfähig wird, muss viele Jahrzehnte lang mit seiner monatlichen Er­werbs­un­fäh­ig­keits­ren­te auskommen. Um den Wertverlust durch die Inflation aufzufangen, können Versicherte deshalb vereinbaren, dass sich die Rente nach Eintreten der Erwerbsunfähigkeit jährlich um einen garantierten Prozentwert erhöht. Mit einem jährlichen Inflationsausgleich von etwa 2 Prozent lässt sich so die Kaufkraft der Rente erhalten.

Allerdings macht eine solche Klausel die Ver­si­che­rung teurer. Wäge also ab, ob Du Dir den zusätzlichen Schutz leisten kannst.

Wie erhältst Du eine rückwirkende Leistung? 

Achte außerdem darauf, dass der Versicherer über drei Jahre lang rückwirkend zahlt, wenn Du den Ver­si­che­rungsfall erst verspätet meldest. Das ist wichtig, weil eine Erwerbsunfähigkeit oft erst mit Verzögerung festgestellt wird.

Solltest Du ein befristetes Anerkenntnis vereinbaren? 

Wenn der Versicherer den Rentenanspruch nur befristet anerkennt, musst Du nach Ablauf einer Frist meist erneut Deine Erwerbsunfähigkeit nachweisen. Du kannst diesen Aufwand und das Risiko vermeiden, wenn der Versicherer auf befristete Anerkenntnisse verzichtet.

Was bedeutet eine Anzeigepflicht nach Vertragsabschluss? 

Der Versicherer sollte darauf verzichten, dass Du nach Vertragsabschluss einen Berufswechsel oder ein erhöhtes Risiko, etwa durch ein neues Hobby melden musst. Dadurch könnte sich der Beitrag auch noch im Nachhinein erhöhen. 

Wie bekommst Du eine Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung?

Bei der Suche nach dem besten Tarif solltest Du Dich von einem qualifizierten Ver­si­che­rungsmakler unterstützen lassen. Gemeinsam mit ihm kannst Du die Angebote verschiedener Ver­si­che­rungen vergleichen und klären, ob es doch noch eine Möglichkeit gibt, eine günstige BU-Versicherung zu bekommen. 

Auch wenn Du später eine Er­werbs­un­fäh­ig­keits­ren­te beantragen willst, solltest Du Dich fachmännisch beraten lassen. Ein Fachanwalt für Ver­si­che­rungsrecht kann Dir dabei helfen, Fehler beim Ausfüllen des Rentenantrags und langwierige Nachfragen des Versicherers zu vermeiden.

Wenn Du Dich für den Abschluss einer Er­werbs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung interessierst, empfehlen wir Dir folgende Vermittler:

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