Zinsertrag - Einkommensgrenze GKV

KI-Zusammenfassung

: Soll der Zinsertrag für die Familienversicherung der Ehefrau zählen, wenn Geld vom Tagesgeldkonto des Ehemanns vorübergehend auf ein gemeinsames Girokonto mit 4 % Zinsen für sechs Monate fließt? Die Community bleibt uneinig: Einige rechnen Zinsen auf Gemeinschaftskonten hälftig zu, andere stellen auf den Zufluss beim Tagesgeldkonto des Ehemanns ab. Klarer Konsens entsteht nur, dass Kontoinhaberschaft und Gesamteinkommen für die Krankenkasse wichtig sind. Als Grenze wird 565 € monatliches Gesamteinkommen genannt; ob eine fiktive Mindesteinnahme oder die Vorabpauschale mitzählt, bleibt offen. Eine schriftliche Entscheidung der Krankenkasse wird nicht berichtet.

Soll der Zinsertrag für die Familienversicherung der Ehefrau zählen, wenn Geld vom Tagesgeldkonto des Ehemanns vorübergehend auf ein gemeinsames Girokonto mit 4 % Zinsen für sechs Monate fließt? Die Community bleibt uneinig: Einige rechnen Zinsen auf Gemeinschaftskonten hälftig zu, andere stellen auf den Zufluss beim Tagesgeldkonto des Ehemanns ab. Klarer Konsens entsteht nur, dass Kontoinhaberschaft und Gesamteinkommen für die Krankenkasse wichtig sind. Als Grenze wird 565 € monatliches Gesamteinkommen genannt; ob eine fiktive Mindesteinnahme oder die Vorabpauschale mitzählt, bleibt offen. Eine schriftliche Entscheidung der Krankenkasse wird nicht berichtet.

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  • Hallo, wir haben ein Girokonto (Gemeinschaftskonto, Sparda Nürnberg) eröffnet und mein Mann würde dort gern einen Teil seines Notgroschens zwischenparken.

    Er verdient über der BBG, ich bin Familienversichert (ohne eigenes Einkommen) und es stellt sich nun die Frage, ob ich - weil Gemeinschaftkonto - den Zinsertrag seines Notgroschens (der von einem Tagesgeldkonto nur auf seinen Namen lautend kommt) ebenfalls als Einkommen bzw. als hälftiges Einkommen angerechnet bekomme und entsprechend angeben muss. Die Krankenkasse konnte mir die Frage leider nicht beantworten und hat an einen Steuerberater :/ verwiesen.

    Danke für Input sagt

    Alabama

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  • Wenn es ein Gemeinschaftskonto ist werden dir grundsätzlich 50% der Zinsen zugerechnet.

    Betragen deine Einnahmen aus Kapitalvermögen mehr als 7.780€ (565€ x 12 + 1000€ Sparerfreibetrag) im Jahr, so ist eine Familienversicherung nicht mehr möglich.

  • Die Krankenkasse konnte mir die Frage leider nicht beantworten und hat an einen Steuerberater :/ verwiesen.

    Das ist natürlich nicht akzeptabel. Wende dich bitte bei solchen Fragen immer schriftlich an die Krankenkasse.

    Verstehe ich es richtig, dass hier Girokonto und Tagesgeldkonto isoliert gemeint sind ?

    Auf dem Girokonto gibt es wohl kaum Zinsen. Auf wen läuft denn das Tagesgeld?
    Nur auf den Namen deines Mannes ? Dann sind natürlich die Zinsen, die daraus entstehen ausschließlich seine Zinsen.

  • Danke für die schnelle Antwort. Es handelt sich um eine Summe von 256€. Die gebe ich also hälftig an und zahle darauf Kranken- und Pflegeversicherung. Oder gibt es eine fiktive Mindesteinnahme, die als Berechnungsgrundlage dient? Mir spukt (ist ja bald Halloween 8)) im Kopf die Summe von 1200€ mtl. Mindesteinnahme, die als Berechnungsgrundlage dient.

    Gilt die hälftige Zurechnung auch, wenn mein Mann belegen kann, dass der eingezahlte Betrag nur ihm gehört (Kontoauszug Tagesgeldkonto)? Oder gilt die Annahme, ich könnte durch das Gemeinschaftskonto Zugriff auf das Guthaben und den Zinsertrag haben?

    Ich will nicht kleinkrämerisch daher kommen, ich möchte es einfach verstehen

    Tomarcy : Das Tagesgeld läuft nur auf meinen Mann, auf dem Girokonto gibt es für 6 Monate 4% Zinsen. Er will nun einen Teil seines Notgroschens auf dem Girokonto parken, weil eine Anschaffung geplant aber noch nicht sicher ist.

    WerAuchImmer : ja, ich war auch etwas überrascht. Aber die Dame am Telefon glänzte jetzt auch nicht durch übergroßes Engagement...

  • Gilt die hälftige Zurechnung auch, wenn mein Mann belegen kann, dass der eingezahlte Betrag nur ihm gehört (Kontoauszug Tagesgeldkonto)? Oder gilt die Annahme, ich könnte durch das Gemeinschaftskonto Zugriff auf das Guthaben und den Zinsertrag haben?

    Sobald das Konto auf beider Namen geführt wird, teilt das Finanzamt die Zinsen 50/50 auf. Das kann nicht geändert werden. Und wenn das Geld auf einem Gemeinschaftskonto liegt, gehört es nicht mehr ausschließlich deinem Mann. Das es sich dabei rechtlich um eine Schenkung deines Mannes an dich handelt ist aber ein anderes Thema.

  • Bei Schenkungen unter Ehegatten besteht meines Wissens ein Freibetrag von 20T€. Da bewegen wir uns nicht

    Der Freibetrag in der Ehe betrrägt 500.000€. Eigentlich wollte ich aber nur sagen das mit dem Übertrag auf ein Gemeinschaftskonto die Hälfte des Geldes dir gehören. Rechtlich ist das eine Schenkung. Deshalb kann kein Nachweis geführt werden das das Geld zu 100% deinem Mann gehört. Er hat dir 50% geschenkt mit dem Übertrag.

    Das geht aber an deiner eigentlichen Frage vorbei. Wenn deine Zinsen unter 7.780€ liegen ist alles ok, du musst nichts unternehmen.

  • Danke für die schnelle Antwort. Es handelt sich um eine Summe von 256€

    Was bedeutet 256 EUR ? Sind das jährliche Zinseinnahmen oder monatliche ?

    Läuft die Geldanlage auf euch beide oder nur auf eine Person ....welche Person.


    Vorab: für die Familienversicherung (FAMI) gilt das sogenanne Gesamteinkommen.

    Das steht in § 10 SGB V und hat einen monatlichen Grenzwert von 565 EUR.

    Was mit Gesamteinkommen gemeint ist, steht in § 16 SGB V. UND DORT (ACHTUNG) wird auf das Einkommensteuerrecht verwiesen.

    Daher finde ich den Hinweis auf steuerlich beratende Berufe mal gar nicht so falsch.

  • Das geht nicht gegen Dich sondern gegen Deine falsche Aussage. Andere Leser sollten gewarnt sein, Dir nicht zu glauben.

    Sehr fragwürdiges Gebaren, eine falsche Zahl als Grundlage einer pauschalen Behauptung zu machen. Die Lösung von Fred in #8 ist die eindeutig bessere. Der wortlose Daumen runter fällt eher auf dich zurück.

  • Vom Tagesgeldkonto kann man auch ganz kurzfristig, also jeden Tag was überweisen, also kann man das so timen, dass das für eine Anschaffung benötigte Geld nur ganz kurz auf dem Girokonto liegt, somit sollten keine großen Zinszahlungen auf dem Girokonto anfallen. Wenn man aus der Familienversicherung fällt gilt man als freiwillig versichert und da gibt es eine Mindestbemessungsgrenze von 1318,33 €, es werden also mindestens darauf Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeiträge fällig. Lieber auf ein paar Zinsen verzichten als aus der Familienversicherung fallen.

  • Habe an der Stelle eine Frage außer der Reihe. Gehe mal davon aus das Einkommen aus der Vorabpauschale ebenfalls für die GKV gewertet wird. Werden dabei die 30% Teilfreistellung für Aktien ETFs abgezogen oder wird das nicht berücksichtigt?

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