Hallo, wir haben ein Girokonto (Gemeinschaftskonto, Sparda Nürnberg) eröffnet und mein Mann würde dort gern einen Teil seines Notgroschens zwischenparken.
Er verdient über der BBG, ich bin Familienversichert (ohne eigenes Einkommen) und es stellt sich nun die Frage, ob ich - weil Gemeinschaftkonto - den Zinsertrag seines Notgroschens (der von einem Tagesgeldkonto nur auf seinen Namen lautend kommt) ebenfalls als Einkommen bzw. als hälftiges Einkommen angerechnet bekomme und entsprechend angeben muss. Die Krankenkasse konnte mir die Frage leider nicht beantworten und hat an einen Steuerberater
verwiesen.
Danke für Input sagt
Alabama