GRV ungleich Investment

  • Der Artikel überzeugt mich jetzt nicht ganz. ?(

    Mich auch nicht.

    (Ich brauche ein "ironic smiley".)

    Der Artikel zieht die falschen Schlüsse aus den gemachten Beobachtungen.

    Ausserdem ist es scheinbar derzeit Mode, die jüngere Generation gegen die Babyboomer aufhetzen zu wollen, anstatt die hausgemachten Probleme zu lösen.

    Hmm... ich könnte mir mal wieder "Flucht in's 23. Jahrhundert" ansehen.

  • Was machen wir denn jetzt mit den vermutlich "100 Jahre alt und älter" werdenden Babyboomern?

    Ein nach meinem Dafürhalten etwas befremdlicher Ansatz. Die Frage ist doch nicht, was "wir" mit "den Babyboomern machen" - sondern wie diese Menschen selbst ihr Leben gestalten wollen ! Was eine individuelle Entscheidung sein dürfte. Was sprich gegen eine solche individuelle Lebensplanung, wenn man für ausreichend finanzielle Mittel (und/oder entsprechende Versicherungen) gesorgt hat ?

    Lassen wir sie länger arbeiten, damit sie mehr Vermögen ansammeln, das sie dann nicht mehr ausgeben können und stattdessen vererben? Oder lassen wir sie früher in Rente gehen, damit sie es schaffen, ihr angesammeltes Vermögen auszugeben?

    Ob ich länger arbeite oder früher in Rente gehe war, ist und bleibt meine individuelle Entscheidung. Warum sollten fremde Dritte entscheiden mich länger arbeiten zu lassen oder mich früher in Rente gehen zu lassen ? So lange ich dem Steuerzahler nicht auf der Tasche liege und alimentiert werden muß, ist dies doch meine individuelle und persönliche Entscheidung ?!

    Solche Ansätze widersprechen jedenfalls meinem (Selbst)Verständnis als Bürger und von einer selbst bestimmten und eigenverantwortlichen Lebensgestaltung.

    Nur am Rande aber in dem Kontext: Es reicht "Volksschule Sauerland" (um mal wieder Herrn Müntefering (SPD) zu zitieren), um zu wissen, daß ein reines Umlagesystem wie die GRV ganz entscheidend an der Demographie hängt. Entwickelt sich diese - übrigens schon sehr lange absehbar - ungünstig (jedenfalls für solche Umlagesysteme), dann sollte man daraus seine Schlüsse ziehen. Apropos Babyboomer: Oder wie ein Taxifahrer dazu jüngst trocken meinte: "Ist doch ganz einfach: Entweder mehr Kinder kriegen oder selbst besser vorsorgen" ...

    Vor dem Hintergrund umso bedenklicher, daß bei der "Rentenrolle rückwärts" (im Rahmen der jüngsten Rentenreform) nun die Ampel mit einer Politik bricht, die sich um eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Generationen - im Sinne der Generationengerechtigkeit - bemüht. Mit dem geplanten Rentenpaket 2 wird das mit dem Ruhestand der Babyboomer stark wachsende Wählerklientel (Rentner) abermals besser abgesichert, auf Kosten der viel dünner besetzten jüngeren Jahrgänge. Und natürlich auch auf Kosten der Steuerzahler (Stichwort: Bundeszuschuß zur Rente). Damit bricht die Ampel mit einer Politik, die sich um eine gerechte Verteilung der demographischen Finanzlast zwischen den Generationen bemüht. Das war eine Politik für die vor gut 20 Jahren auch SPD und Grüne standen. Nun hebeln beide (unter Mithilfe der FDP) den damals vorausschauend in die Rentenformel eingebauten Überlastungsschutz aus - und das ausgerechnet zu Beginn der demographisch schwierigsten Phase, für die dieser Überlastungsschutz eigentlich gedacht war.

    Hat etwas von Realsatire.

    Kann und muß einen das noch verwundern ? Eher nicht - jedenfalls dann nicht, wenn man das politische Vorgehen und den politischen Umgang mit und bei diesem Thema über die letzten Jahrzehnte auch nur etwas verfolgt hat.


    Nur meine persönliche Meinung (wie mir aus meinem Umfeld bekannt ist aber auch die sehr vieler anderer Menschen) - basierend zudem auf langjährigen Erfahrungen.


    Dir weiter viel Glück in Sachen Deiner Finanzen !

  • Ob ich länger arbeite oder früher in Rente gehe war, ist und bleibt meine individuelle Entscheidung. Warum sollten fremde Dritte entscheiden mich länger arbeiten zu lassen oder mich früher in Rente gehen zu lassen ? So lange ich dem Steuerzahler nicht auf der Tasche liege und alimentiert werden muß, ist dies doch meine individuelle und persönliche Entscheidung ?!

    Individuelle Entscheidung im Rahmen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Also zumindest was den Bezug der erworbenen Rentenansprüche angeht! ;)

    Spielen wir das doch mal durch. Ein Arbeitnehmer entscheidet sich für den Bezug der Rente mit 63 und nimmt die Abschläge in Kauf (Rente für langjährig Versicherte).

    Dadurch, dass er diese Rentenform in Anspruch nimmt, ist die Rentenhöhe überschaubar. Der Neu-Rentner hat dadurch jetzt Anspruch auf den Bezug von Wohngeld.

    Wenn dieser Arbeitnehmer nun noch einige Jahre länger arbeiten würde, wäre seine Rente so hoch, dass eben kein Wohngeldanspruch mehr besteht. :/

    Ist das jetzt eine mißbräuchliche Nutzung des früheren Renteneintritts? Schließlich liegt der Neu-Rentner ja dem Steuerzahler auf der Tasche? M.E. darf und sollte man eine solche Diskussion ruhig führen.

    Ich will ebenfalls mit 63 in Unruhestand gehen. Mit einem dann hoffentlich so großen Vermögen, dass ich mir finanziell keine Sorgen machen muss. Aber Gewissheit darüber ob das dann geklappt hat, habe ich erst am Ende meines Lebens.

  • Ist das jetzt eine mißbräuchliche Nutzung des früheren Renteneintritts? Schließlich liegt der Neu-Rentner ja dem Steuerzahler auf der Tasche? M.E. darf und sollte man eine solche Diskussion ruhig führen.

    Natürlich ist das Missbrauch. Man hat bis zum bitteren Ende durchzumalochen, soll aber so zeitig in Rente gehen, dass der Arbeitgeber keinen Ärger mit der Berufsgenossenschaft bekommt. :evil:

    Disclaimer: Dieser Beitrag beansprucht, von der Kunstfreiheit gedeckt zu sein.

  • Ist das jetzt eine mißbräuchliche Nutzung des früheren Renteneintritts? Schließlich liegt der Neu-Rentner ja dem Steuerzahler auf der Tasche? M.E. darf und sollte man eine solche Diskussion ruhig führen.

    Meines Erachtens ja.

    Genau wie der hier durchaus schon gelesene Tipp, Rente mit 63 zu beantragen und dann weiter zu arbeiten.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Hat etwas von Realsatire.

    Apropos Realsatire (ein Blick ins Archiv ist meist erhellend - aus dem Bundestag zum Thema "Wie die Rente in einer alternden Gesellschaft zu stabilisieren ist")

    "Um die gesetzliche Rentenversicherung als verlässliche Säule der Alterssicherung für die Menschen bewahren zu können, muß sie um zwei wichtige Faktoren ergänzt werden. Erstens um einen Nachhaltigkeitsfaktor und zweites um eine verbesserte kapitalgestützte Säule"

    Auf Grundlage dieser Erkenntnisse und Analyse beschloss die Koalition übrigens ihr "Rentenversicherungs-Nachhaltigkeitsgesetz" (s. Nr. 2.424) in Richtung Überlastungsschutz, Generationengerechtigkeit, Nachhaltigkeitsfaktor. Dieser Überlastungsschutz (samt fairer Verteilung der Lasten zwischen den Generationen im Sinne der Generationengerechtigkeit) wird mit dem Rentenpaket 2 nun ausgerechnet zum Beginn der demographisch schwierigsten Phase ausgehebelt - für diese Phase war der Überlastungsschutz gedacht ...

    War sonst noch was ? Ach ja:

    Das oben genannte Zitat stammt aus einer Rede im Bundestag der damaligen Bundessozialministerin Ulla Schmidt (SPD), welche sie am 12. Dezember 2003 (mithin also vor mehr als 20 Jahren) gehalten hat ... :D =O

  • Das ist nun mal völliger Unsinn, dadurch das ich 4 Jahre bereits Rente beziehe, ist es genau andersrum.

    Schonmal durchgerechnet?

    Bei mir wären es bei Rente mit 63 20 Monate früher. Wenn ich meine Abschläge so berechne, dass ich 20 Jahre lang Rente bekomme, wären das in meinem Fall brutto 84.000 Euro weniger Rente. Das ist weitaus mehr als der "Gewinn" aus den 20 Monaten zuvor.

  • Warum? Die Rente mit 63 geht mit so hohen Abschlägen einher, dass man schon fast 90 werden muss, um ins Plus zu kommen.

    Ich rede von der "Rente für besonders langjährige Versicherte". Die ist ohne Abschläge. Gleichzeitig wird dann rentenversicherungsfrei nahtlos weitergearbeitet.

    Taxation is not charity. It is not voluntary. As we shrink the state and make government smaller, we will find that more and more people are able to take care of themselves.

    Grover Norquist

  • Warum? Die Rente mit 63 geht mit so hohen Abschlägen einher, dass man schon fast 90 werden muss, um ins Plus zu kommen.

    Falsch. Im Plus ist man sofort.
    Bei 2.000 EUR Rente sind das für max. 4 Jahre 96.000 EUR neben dem Arbeitseinkommen. Die kann man gut anlegen und 'arbeiten' lassen.

  • Schonmal durchgerechnet?

    Bei mir wären es bei Rente mit 63 20 Monate früher. Wenn ich meine Abschläge so berechne, dass ich 20 Jahre lang Rente bekomme, wären das in meinem Fall brutto 84.000 Euro weniger Rente. Das ist weitaus mehr als der "Gewinn" aus den 20 Monaten zuvor.

    Vergleichst Du da "Altersrente für langjährig Versicherte" mit "Altersrente für besonders langjährig Versicherte"?

    Das ist eine ganz andere Rechnung und die fällt bei kürzerer Rentenbezugszeit zugunsten der Altersrente für langjährig Versicherte (mit genau 63 und Abschlägen) aus.

  • Ich rede von der "Rente für besonders langjährige Versicherte". Die ist ohne Abschläge. Gleichzeitig wird dann rentenversicherungsfrei nahtlos weitergearbeitet.

    Die abschlagsfreie Rente liegenzulassen macht in den seltensten Fällen Sinn.

    Die Rentenversicherungsfreiheit tritt aber erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze ein.

    Bis dahin bleibt auch der weiterarbeitende Rentenbezieher pflichtig.

  • Nein.

    Ich bin besonders langjährig versichert.
    DESHALB könnte ich mit 63 in Rente gehen, das wären 20 Monat vor meinem regulären Rentenbeginn. Mit mehr als 350 Euro Abschlägen pro Monat!

    Dann vertrittst Du eine andere Rechtsauffassung als die Deutsche Rentenversicherung.

    Besonders langjährig Versicherte: keine Abschläge, Jahrgang 1961 geht mit frühestens 64 Jahren und 8 Monaten in Rente

    Langjährig Versicherte: frühestens mit 63 möglich und mit Abschlägen errechnet aus der Differenz zwischen dem tatsächlichen Rentenbeginn und dem Erreichen der Regelaltersgrenze.

    Der "reguläre Rentenbeginn" ist das Erreichen der Regelaltersgrenze, beim Jahrgang 1961 mit 66 Jahren und 8 Monaten.